enthalten, welcher sich mit einigen Großen des Königs Chil- perich wider seinen eigenen Herrn, den König Childebert (558 oder 587 nach Guerard) verschworen hatte.
Als Herzog Rauching deßwegen zur Verantwortung gezo- gen und vor Childebert beschieden wurde, stellte der König, so erzählt Gregor von Tours, noch ehe er ihm ein Gehör ge- stattete, Briefe aus, und entsendete seine Curiere, ausgestattet mit der evectio publica, um allenthalben die Güter des- selben in Beschlag zu nehmen und ließ ihn erst dann in sein Gemach führen1).
Etwas weiter im Verlaufe derselben Erzählung (sub D) wird auch hinzugefügt, daß nach der Ermordung des Rauching einer der Curiere sich eilig aufmachte, um das Geschehene sei- ner Gemahlin zu berichten. (quo interfecto protinus unus puerorum ejus cursu veloci evolans nuntiavit conjugi ejus, quae acta erant.)
Wenn also solche Benennungen, solche termini technici sich noch aus der Zeit der römischen Postanstalten für das gleiche Geschäft, für die gleiche Handlung erhalten hatten, so mußte doch gewiß in einzelnen Gegenden noch ein cursus publicus bestanden haben; ich sage nur eincursus publicus nicht der cursus publicus, den wir bei den Römern kennen gelernt haben -- und wenn er in einzelnen Bezirken nachweisbar wie- der aufgerichtet war, was hindert uns an der Annahme, daß er nicht auch in andern oder allen Theilen des fränkischen
1)Gregor Turon. Historia francorum IX. 9. bei A. Duchesne, Scriptores I. 415. [,.]Qui cum adfuisset prius quam eum Rex suo jussiset adstare conspectui, datis litteris et pueris destinatis cum evectione publica qui res ejus per loca singula deberent capere etc.
enthalten, welcher ſich mit einigen Großen des Königs Chil- perich wider ſeinen eigenen Herrn, den König Childebert (558 oder 587 nach Guérard) verſchworen hatte.
Als Herzog Rauching deßwegen zur Verantwortung gezo- gen und vor Childebert beſchieden wurde, ſtellte der König, ſo erzählt Gregor von Tours, noch ehe er ihm ein Gehör ge- ſtattete, Briefe aus, und entſendete ſeine Curiere, ausgeſtattet mit der evectio publica, um allenthalben die Güter des- ſelben in Beſchlag zu nehmen und ließ ihn erſt dann in ſein Gemach führen1).
Etwas weiter im Verlaufe derſelben Erzählung (sub D) wird auch hinzugefügt, daß nach der Ermordung des Rauching einer der Curiere ſich eilig aufmachte, um das Geſchehene ſei- ner Gemahlin zu berichten. (quo interfecto protinus unus puerorum ejus cursu veloci evolans nuntiavit conjugi ejus, quae acta erant.)
Wenn alſo ſolche Benennungen, ſolche termini technici ſich noch aus der Zeit der römiſchen Poſtanſtalten für das gleiche Geſchäft, für die gleiche Handlung erhalten hatten, ſo mußte doch gewiß in einzelnen Gegenden noch ein cursus publicus beſtanden haben; ich ſage nur eincursus publicus nicht der cursus publicus, den wir bei den Römern kennen gelernt haben — und wenn er in einzelnen Bezirken nachweisbar wie- der aufgerichtet war, was hindert uns an der Annahme, daß er nicht auch in andern oder allen Theilen des fränkiſchen
1)Gregor Turon. Historia francorum IX. 9. bei A. Duchesne, Scriptores I. 415. [,.]Qui cum adfuisset prius quam eum Rex suo jussiset adstare conspectui, datis litteris et pueris destinatis cum evectione publica qui res ejus per loca singula deberent capere etc.
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(558 oder 587 nach Guérard) verſchworen hatte.
Als Herzog Rauching deßwegen zur Verantwortung gezo-
gen und vor Childebert beſchieden wurde, ſtellte der König,
ſo erzählt Gregor von Tours, noch ehe er ihm ein Gehör ge-
ſtattete, Briefe aus, und entſendete ſeine Curiere, ausgeſtattet
mit der evectio publica, um allenthalben die Güter des-
ſelben in Beſchlag zu nehmen und ließ ihn erſt dann in ſein
Gemach führen 1).
Etwas weiter im Verlaufe derſelben Erzählung (sub D)
wird auch hinzugefügt, daß nach der Ermordung des Rauching
einer der Curiere ſich eilig aufmachte, um das Geſchehene ſei-
ner Gemahlin zu berichten. (quo interfecto protinus unus
puerorum ejus cursu veloci evolans nuntiavit conjugi
ejus, quae acta erant.)
Wenn alſo ſolche Benennungen, ſolche termini technici ſich
noch aus der Zeit der römiſchen Poſtanſtalten für das gleiche
Geſchäft, für die gleiche Handlung erhalten hatten, ſo mußte
doch gewiß in einzelnen Gegenden noch ein cursus publicus
beſtanden haben; ich ſage nur ein cursus publicus nicht der
cursus publicus, den wir bei den Römern kennen gelernt
haben — und wenn er in einzelnen Bezirken nachweisbar wie-
der aufgerichtet war, was hindert uns an der Annahme, daß
er nicht auch in andern oder allen Theilen des fränkiſchen
1) Gregor Turon. Historia francorum IX. 9. bei A. Duchesne,
Scriptores I. 415. ,.Qui cum adfuisset prius quam eum Rex suo
jussiset adstare conspectui, datis litteris et pueris destinatis cum
evectione publica qui res ejus per loca singula deberent
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Hartmann, Eugen: Entwicklungs-Geschichte der Posten von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Leipzig, 1868, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hartmann_posten_1868/147>, abgerufen am 16.07.2024.
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