Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.

Bild:
<< vorherige Seite

6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da posto gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden.

7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle confusion und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich

6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da posto gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden.

7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle confusion und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0019" n="19"/>
        <p>6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da <hi rendition="#aq">posto</hi> gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden.</p>
        <p>7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle <hi rendition="#aq">confusion</hi> und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[19/0019] 6. Deßgleichen sollen die 2. Feuermeister / so zu negst der Mühlen wohnen / mit den Feuerhaken / Leitern und der andern Sprützen / so in jhrem viertheil / sich fertig halten. Die Zwey Feuermeister aber / so dem Feuer am negsten wohnen / sambt den zweyen andern / sollen alsofort an das Feuer gehen / nach allen Umbständen auffs genauste es besichtigen / so an vorgedachter Geretschafft etwas mangelt / schleunigst befehlen herbey zu bringen / auch die daselbst verhandene und andere Bürger unnd Handwercksgesellen / mit Vorsichtigkeit / zu fleissiger Hülffe und möglichsten Rettung / auch zum Wasser tragen und anderer Arbeit treulich anmahnen / dahingegen aber die / so nicht retten und helffen wollen noch können / bey dem Feuer nicht leiden / sondern abweisen / oder durch unsern Lieutenant / so derselbe mit den Stadt Soldaten da posto gefasset / abtreiben lassen / damit andere durch sie nicht verhindert werden. 7. Unsere mit Raths Freunde / der Herr Hauptmann / Riedemeister unnd die beede Bawmeistere wollen und sollen gleicher gestalt / sofort sie der Gefahr innen werden / nach dem Feuer eilen / und fleissige acht haben / damit alle confusion und Dieberey verhütet / auch alles / was außgetragen wird / in gute und gewisse Verwahrunge gebracht / dem unnöthigen und schädlichen Zulauff gewehret / und die Leute / so retten sollen und können / in gute und gewisse Ordnung gestellet werden / damit einer dem andern nicht im Wege stehe / noch behinderlich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-11-30T10:24:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-30T10:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat (2012-11-30T10:24:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Überschriebene e werden als moderne Umlaute wiedergegeben
  • Die wenigen überschriebenen o werden mit ů dargestellt: fůrstl.
  • Abkürzungen werden aufgelöst: ñ => en/nn; uñ => und



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/19
Zitationshilfe: Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/19>, abgerufen am 19.04.2024.