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Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681.

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Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen.

3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von AEgidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten posto fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /

Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen.

3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von Ægidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten posto fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /

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Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen.</p>
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[17/0017] Fendrichs Thür sich anfinden / und ohne eintziges Geschrey und unnöthigen Tumult von dem Haubtman / welcher von einer Compagnie zu der andern zu gehen hat / in guter Ordnung stellen lassen / die von der Weissen Fahne an der Osterstrasse / die von der Rothen an der Marcktstrasse / die von der Grünen oder Kömelung Strasse an das freye Marckt / die von der Gelben aber oder Leinstrasse an das Holtzmarckt / auch allda von uns / durch unsern Haubtman / Riede- und Baumeister Ordre erwarten. Die vier Corporalschafften aber / so dem Feuer am negsten / als eine zur rechten / die ander zur lincken / eine forne / und eine hinten / sollen gerade zum Feuer eilen / und zur helffte den Ort an beyden Seiten des Zutrits besetzen / daß kein unnützes / viel weniger unbekantes verdächtiges Gesindel / zu und eindrenge / die andere helffte aber den Ort öffnen / und das Feuer in guter Ordnung dämpffen / biß andere von fernen Orten auff unser Befehl werden dazu kommen / und sie verstärcken oder ablösen. 3. Allermassen dann ein Corporal sambt 2. Mußquetirern vom Steinthor / so die Wache haben / imgleichen 2. Mußquetirer von Ægidien Thor und 2. vom Leinthor alsofort zu dem Feuer sich sollen wenden / und imfall es von der Bürgerschafft noch nicht geschehen / daselbsten posto fassen / biß der Lieutenant / sambt andern Stadt-Soldaten / so die Wache nicht haben / wird dazu kommen / derobehueff / dann diese letztere / nach dem das Feuer kund worden / ohngesäumet an des Lieutenants Thür / bey ernstlicher Straffe sich sollen einfinden /

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Zitationshilfe: Rat der Stadt Hannover: Revidirte Feur-Ordnung der Stadt Hannover. Hannover, 1681, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hannover_feurordnung_1681/17>, abgerufen am 22.11.2024.