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Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909.

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II. Die Zeit der Staufer.
Kompilationen wie die der Franzosen Alberich v. Troisfontaines (im
Sprengel v. Chalons-sur-Marne) bis 1241 und des Vinzenz v. Beauvais bis
1250 fallen noch in das Ende unserer Epoche. Diese ganze Zeitstimmung
bleibt gewiß nicht ohne Wirkung. Aber wenn in Italien, wenn in den west-
europäischen Staaten auch jetzt Bedeutendes geleistet wird, so ist der Haupt-
grund für dies Versagen in Deutschland anderwärts zu suchen; es hängt auf
das engste zusammen mit seinem ganzen Entwicklungsgange. In den dreißiger
Jahren weilt zuletzt ein Kaiser auf deutschem Boden, von da ab verschiebt
sich endgültig der Schauplatz der großen Ereignisse nach dem Süden; in den
dreißiger Jahren auch wird die Auflösung des Reiches in Territorien besiegelt,
was Wunder, wenn eben damals die älteren, oben angeführten Quellen reichs-
geschichtlichen Charakters versiegen, und neue Chroniken dieser Art nicht
mehr in Angriff genommen werden? Sucht man für die vierziger Jahre nach
einem monumentalen Werke über den Riesenkampf, der damals zwischen Kaiser
und Papst ausgefochten wurde, so muß man sich, abgesehen von Italien, an
das Ausland wenden und etwa die größere Chronik des englischen Mönches
Matthaeus v. Paris bis 1259 (hrsg. v. Luard in 7 Bden. der Rerum Brit.
Script., Auszüge auch M. G. SS. XXVIII) zu Rate ziehen, der nicht immer
zuverlässig und gegen die Kurie stark parteiisch, aber doch in großem Zuge
diese Ereignisse im Anschluß an die ältere Chronik des Roger v. Wendower
(bis 1235) schildert.

Das Urkundenmaterial schwillt immer stärker an. Für die Herausgabe
der Kaiserurkunden aber ist, mit Ausnahme derjenigen Friedrichs II., nicht
viel besser gesorgt, als in der Salierzeit; denn die Diplomataausgabe der
M. G. fehlt auch hier, und wenigstens bis zum J. 1197 hat man sich auch
für die Urkundenübersicht noch an Stumpf (s. S. 4) zu halten; dann frei-
lich setzt die ganz hervorragende Neubearbeitung von Böhmers Regesta
Imperii Abt
. V (1198-1272) durch Ficker u. Winkelmann (1881-1901)
ein. Im Anschluß daran sind zahlreiche, bis dahin ungedruckte Kaiserurkunden
und andre wichtige Aktenstücke der Zeit veröffentlicht in Winkelmanns
Acta imperii inedita saec
. XIII. 2 Bde. 1880/85, durch die Böhmers Acta
imperii selecta
1870 ergänzt werden. Für die Papsturkunden bis 1198
sind wie bisher Jaffe und Kehr zu vergleichen (s. S. 4). Von da ab aber
beginnt mit den ganz oder doch größtenteils erhaltenen Papstregistern der
Strom der Überlieferung immer gewaltiger anzuschwellen. Potthasts Re-
gesta Pontificum Romanorum
1198-1304 2 Bde. 1874 können daher
nur noch zur allerersten Orientierung dienen; für die Reichsgeschichte voll-
ständigere Übersicht in Reg. Imp. V. Für die Registerpublikationen vgl. unten
die Anmerkungen zu den einzelnen Päpsten. Von 1216 ab sind daraus alle
wesentlichen, auf die Reichsgeschichte bezüglichen Stücke gedruckt in den
M. G. Epistolae s. XIII. e regestis pontificum Romanorum selectae,
hrsg. v. Rodenberg 3 Bde. 1883-94. -- Das reiche, ganz zerstreute Ma-
terial an Fürsten- u. Privaturkunden ist in den einschlägigen Urkunden-
büchern und Regestenpublikationen aufzusuchen (die wichtigsten bei Dahlm.-
Waitz verzeichnet).

Die Briefe werden in der Stauferzeit für die Erkenntnis der intimeren
diplomatischen Vorgänge und des Seelenlebens geradezu Hauptquelle. Um so
bedauerlicher, daß nahezu alle jene wichtigen Sammlungen, die unten an ihrem
Ort vermerkt sind, bestenfalls in ganz ungenügenden Ausgaben vorliegen, und
allenthalben noch wertvolles handschriftliches Material der Veröffentlichung
harrt.

Daß die kirchenpolitischen Streitschriften zwar ihre frühere Bedeutung
verlieren, aber nicht ganz versiegen, und die Spruchdichtung eines Walter
v. d. Vogelweide, Freidank
oder der Troubadours, sowie die Lieder

II. Die Zeit der Staufer.
Kompilationen wie die der Franzosen Alberich v. Troisfontaines (im
Sprengel v. Châlons-sur-Marne) bis 1241 und des Vinzenz v. Beauvais bis
1250 fallen noch in das Ende unserer Epoche. Diese ganze Zeitstimmung
bleibt gewiß nicht ohne Wirkung. Aber wenn in Italien, wenn in den west-
europäischen Staaten auch jetzt Bedeutendes geleistet wird, so ist der Haupt-
grund für dies Versagen in Deutschland anderwärts zu suchen; es hängt auf
das engste zusammen mit seinem ganzen Entwicklungsgange. In den dreißiger
Jahren weilt zuletzt ein Kaiser auf deutschem Boden, von da ab verschiebt
sich endgültig der Schauplatz der großen Ereignisse nach dem Süden; in den
dreißiger Jahren auch wird die Auflösung des Reiches in Territorien besiegelt,
was Wunder, wenn eben damals die älteren, oben angeführten Quellen reichs-
geschichtlichen Charakters versiegen, und neue Chroniken dieser Art nicht
mehr in Angriff genommen werden? Sucht man für die vierziger Jahre nach
einem monumentalen Werke über den Riesenkampf, der damals zwischen Kaiser
und Papst ausgefochten wurde, so muß man sich, abgesehen von Italien, an
das Ausland wenden und etwa die größere Chronik des englischen Mönches
Matthaeus v. Paris bis 1259 (hrsg. v. Luard in 7 Bden. der Rerum Brit.
Script., Auszüge auch M. G. SS. XXVIII) zu Rate ziehen, der nicht immer
zuverlässig und gegen die Kurie stark parteiisch, aber doch in großem Zuge
diese Ereignisse im Anschluß an die ältere Chronik des Roger v. Wendower
(bis 1235) schildert.

Das Urkundenmaterial schwillt immer stärker an. Für die Herausgabe
der Kaiserurkunden aber ist, mit Ausnahme derjenigen Friedrichs II., nicht
viel besser gesorgt, als in der Salierzeit; denn die Diplomataausgabe der
M. G. fehlt auch hier, und wenigstens bis zum J. 1197 hat man sich auch
für die Urkundenübersicht noch an Stumpf (s. S. 4) zu halten; dann frei-
lich setzt die ganz hervorragende Neubearbeitung von Böhmers Regesta
Imperii Abt
. V (1198‒1272) durch Ficker u. Winkelmann (1881‒1901)
ein. Im Anschluß daran sind zahlreiche, bis dahin ungedruckte Kaiserurkunden
und andre wichtige Aktenstücke der Zeit veröffentlicht in Winkelmanns
Acta imperii inedita saec
. XIII. 2 Bde. 1880/85, durch die Böhmers Acta
imperii selecta
1870 ergänzt werden. Für die Papsturkunden bis 1198
sind wie bisher Jaffé und Kehr zu vergleichen (s. S. 4). Von da ab aber
beginnt mit den ganz oder doch größtenteils erhaltenen Papstregistern der
Strom der Überlieferung immer gewaltiger anzuschwellen. Potthasts Re-
gesta Pontificum Romanorum
1198‒1304 2 Bde. 1874 können daher
nur noch zur allerersten Orientierung dienen; für die Reichsgeschichte voll-
ständigere Übersicht in Reg. Imp. V. Für die Registerpublikationen vgl. unten
die Anmerkungen zu den einzelnen Päpsten. Von 1216 ab sind daraus alle
wesentlichen, auf die Reichsgeschichte bezüglichen Stücke gedruckt in den
M. G. Epistolae s. XIII. e regestis pontificum Romanorum selectae,
hrsg. v. Rodenberg 3 Bde. 1883‒94. — Das reiche, ganz zerstreute Ma-
terial an Fürsten- u. Privaturkunden ist in den einschlägigen Urkunden-
büchern und Regestenpublikationen aufzusuchen (die wichtigsten bei Dahlm.-
Waitz verzeichnet).

Die Briefe werden in der Stauferzeit für die Erkenntnis der intimeren
diplomatischen Vorgänge und des Seelenlebens geradezu Hauptquelle. Um so
bedauerlicher, daß nahezu alle jene wichtigen Sammlungen, die unten an ihrem
Ort vermerkt sind, bestenfalls in ganz ungenügenden Ausgaben vorliegen, und
allenthalben noch wertvolles handschriftliches Material der Veröffentlichung
harrt.

Daß die kirchenpolitischen Streitschriften zwar ihre frühere Bedeutung
verlieren, aber nicht ganz versiegen, und die Spruchdichtung eines Walter
v. d. Vogelweide, Freidank
oder der Troubadours, sowie die Lieder

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[88/0096] II. Die Zeit der Staufer. Kompilationen wie die der Franzosen Alberich v. Troisfontaines (im Sprengel v. Châlons-sur-Marne) bis 1241 und des Vinzenz v. Beauvais bis 1250 fallen noch in das Ende unserer Epoche. Diese ganze Zeitstimmung bleibt gewiß nicht ohne Wirkung. Aber wenn in Italien, wenn in den west- europäischen Staaten auch jetzt Bedeutendes geleistet wird, so ist der Haupt- grund für dies Versagen in Deutschland anderwärts zu suchen; es hängt auf das engste zusammen mit seinem ganzen Entwicklungsgange. In den dreißiger Jahren weilt zuletzt ein Kaiser auf deutschem Boden, von da ab verschiebt sich endgültig der Schauplatz der großen Ereignisse nach dem Süden; in den dreißiger Jahren auch wird die Auflösung des Reiches in Territorien besiegelt, was Wunder, wenn eben damals die älteren, oben angeführten Quellen reichs- geschichtlichen Charakters versiegen, und neue Chroniken dieser Art nicht mehr in Angriff genommen werden? Sucht man für die vierziger Jahre nach einem monumentalen Werke über den Riesenkampf, der damals zwischen Kaiser und Papst ausgefochten wurde, so muß man sich, abgesehen von Italien, an das Ausland wenden und etwa die größere Chronik des englischen Mönches Matthaeus v. Paris bis 1259 (hrsg. v. Luard in 7 Bden. der Rerum Brit. Script., Auszüge auch M. G. SS. XXVIII) zu Rate ziehen, der nicht immer zuverlässig und gegen die Kurie stark parteiisch, aber doch in großem Zuge diese Ereignisse im Anschluß an die ältere Chronik des Roger v. Wendower (bis 1235) schildert. Das Urkundenmaterial schwillt immer stärker an. Für die Herausgabe der Kaiserurkunden aber ist, mit Ausnahme derjenigen Friedrichs II., nicht viel besser gesorgt, als in der Salierzeit; denn die Diplomataausgabe der M. G. fehlt auch hier, und wenigstens bis zum J. 1197 hat man sich auch für die Urkundenübersicht noch an Stumpf (s. S. 4) zu halten; dann frei- lich setzt die ganz hervorragende Neubearbeitung von Böhmers Regesta Imperii Abt. V (1198‒1272) durch Ficker u. Winkelmann (1881‒1901) ein. Im Anschluß daran sind zahlreiche, bis dahin ungedruckte Kaiserurkunden und andre wichtige Aktenstücke der Zeit veröffentlicht in Winkelmanns Acta imperii inedita saec. XIII. 2 Bde. 1880/85, durch die Böhmers Acta imperii selecta 1870 ergänzt werden. Für die Papsturkunden bis 1198 sind wie bisher Jaffé und Kehr zu vergleichen (s. S. 4). Von da ab aber beginnt mit den ganz oder doch größtenteils erhaltenen Papstregistern der Strom der Überlieferung immer gewaltiger anzuschwellen. Potthasts Re- gesta Pontificum Romanorum 1198‒1304 2 Bde. 1874 können daher nur noch zur allerersten Orientierung dienen; für die Reichsgeschichte voll- ständigere Übersicht in Reg. Imp. V. Für die Registerpublikationen vgl. unten die Anmerkungen zu den einzelnen Päpsten. Von 1216 ab sind daraus alle wesentlichen, auf die Reichsgeschichte bezüglichen Stücke gedruckt in den M. G. Epistolae s. XIII. e regestis pontificum Romanorum selectae, hrsg. v. Rodenberg 3 Bde. 1883‒94. — Das reiche, ganz zerstreute Ma- terial an Fürsten- u. Privaturkunden ist in den einschlägigen Urkunden- büchern und Regestenpublikationen aufzusuchen (die wichtigsten bei Dahlm.- Waitz verzeichnet). Die Briefe werden in der Stauferzeit für die Erkenntnis der intimeren diplomatischen Vorgänge und des Seelenlebens geradezu Hauptquelle. Um so bedauerlicher, daß nahezu alle jene wichtigen Sammlungen, die unten an ihrem Ort vermerkt sind, bestenfalls in ganz ungenügenden Ausgaben vorliegen, und allenthalben noch wertvolles handschriftliches Material der Veröffentlichung harrt. Daß die kirchenpolitischen Streitschriften zwar ihre frühere Bedeutung verlieren, aber nicht ganz versiegen, und die Spruchdichtung eines Walter v. d. Vogelweide, Freidank oder der Troubadours, sowie die Lieder

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Zitationshilfe: Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hampe_kaisergeschichte_1909/96>, abgerufen am 01.05.2024.