Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.er damit / (jedoch vor Beschluß der Sachen) gehöret und zugelassen. TITULVS. XXI. Von der Exception praescriptionis, oder Verjährungen: ARTICULUS 1. Würde Beklagter Exceptionem praescriptionis dem Klägern vorschützen / so dieselbe / nach gestalt der Klage / statt haben / und attendirt werden: Als da die Fürderung auff ein beweglich Gut / es sey geistlich oder weltlich / gerichtet were / und Beklagter solch Gut drey Jahre mit gutem Titul und Gewissen bestehen hätte: So sol / wo fern es ein solches Gut ist / das nach allgemeinen Rechten praescribiret werden kan / die Verjährunge statt haben / und Beklagter von angestalter Klage entbunden werden. er damit / (jedoch vor Beschluß der Sachen) gehöret und zugelassen. TITULVS. XXI. Von der Exception præscriptionis, oder Verjährungen: ARTICULUS 1. Würde Beklagter Exceptionem præscriptionis dem Klägern vorschützen / so dieselbe / nach gestalt der Klage / statt haben / und attendirt werden: Als da die Fürderung auff ein beweglich Gut / es sey geistlich oder weltlich / gerichtet were / und Beklagter solch Gut drey Jahre mit gutem Titul und Gewissen bestehen hätte: So sol / wo fern es ein solches Gut ist / das nach allgemeinen Rechten præscribiret werden kan / die Verjährunge statt haben / und Beklagter von angestalter Klage entbunden werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0075"/> er damit / (jedoch vor Beschluß der Sachen) gehöret und zugelassen.</p> </div> </div> <div n="2"> <head>TITULVS. XXI.</head><lb/><lb/> <argument> <p>Von der <hi rendition="#aq">Exception præscriptionis</hi>, oder Verjährungen:</p> </argument><lb/> <div n="3"> <head>ARTICULUS 1.</head><lb/><lb/> <p>Würde Beklagter <hi rendition="#aq">Exceptionem præscriptionis</hi> dem Klägern vorschützen / so dieselbe / nach gestalt der Klage / statt haben / und <hi rendition="#aq">attendirt</hi> werden: Als da die Fürderung auff ein beweglich Gut / es sey geistlich oder weltlich / gerichtet were / und Beklagter solch Gut drey Jahre mit gutem Titul und Gewissen bestehen hätte: So sol / wo fern es ein solches Gut ist / das nach allgemeinen Rechten <hi rendition="#aq">præscribiret</hi> werden kan / die Verjährunge statt haben / und Beklagter von angestalter Klage entbunden werden.</p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0075]
er damit / (jedoch vor Beschluß der Sachen) gehöret und zugelassen.
TITULVS. XXI.
Von der Exception præscriptionis, oder Verjährungen:
ARTICULUS 1.
Würde Beklagter Exceptionem præscriptionis dem Klägern vorschützen / so dieselbe / nach gestalt der Klage / statt haben / und attendirt werden: Als da die Fürderung auff ein beweglich Gut / es sey geistlich oder weltlich / gerichtet were / und Beklagter solch Gut drey Jahre mit gutem Titul und Gewissen bestehen hätte: So sol / wo fern es ein solches Gut ist / das nach allgemeinen Rechten præscribiret werden kan / die Verjährunge statt haben / und Beklagter von angestalter Klage entbunden werden.
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/75>, abgerufen am 17.07.2024. |