Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.
F I N I S.
F I N I S. <TEI> <text> <back> <div type="index" n="1"> <div n="2"> <table> <pb facs="#f0427"/> <row> <cell> <hi rendition="#aq">Artic.</hi> </cell> <cell> <hi rendition="#b">Register</hi> </cell> <cell> <hi rendition="#aq">Pag.</hi> </cell> </row> <row> <cell>66.</cell> <cell> <ref target="#f0403">Wie gegen die Eigenthumbs-Herren zuverfahren / die mit ihrem niederfallendem Gebäude andern Schaden zufügen.</ref> </cell> <cell>Ibid.</cell> </row> <row> <cell>67.</cell> <cell> <ref target="#f0404">Wie die jenigen / die durch anderer Wagen oder Karren werden beschädiget / ihre Ergetzung zugewarten.</ref> </cell> <cell>397</cell> </row> <row> <cell>68.</cell> <cell> <ref target="#f0404">Von Erstattung des Schadens / der einem durch eines andern Ochsen oder Pferde wiederfähret.</ref> </cell> <cell>Ibid.</cell> </row> <row> <cell>69.</cell> <cell> <ref target="#f0405">Von Erstattung des Schadens / der einem durch des andern wilde Thier zugefüget.</ref> </cell> <cell>398</cell> </row> <row> <cell/> <cell> <ref target="#f0407"> <hi rendition="#aq">Privilegium Appellationis</hi> </ref> </cell> <cell>400</cell> </row> <row> <cell/> <cell> <ref target="#f0415"> <hi rendition="#aq">Formula Juramenti Appellatorii.</hi> </ref> </cell> <cell>408</cell> </row> <row> <cell/> <cell> <ref target="#f0416"> <hi rendition="#aq">Formula Fidejussoriae Cautionis.</hi> </ref> </cell> <cell>409</cell> </row> <row> <cell/> <cell> <ref target="#f0418"> <hi rendition="#aq">Formula Pignoraticae Cautionis.</hi> </ref> </cell> <cell>411</cell> </row> </table> <p rendition="#c">F I N I S.</p> </div> </div> </back> </text> </TEI> [0427]
Artic. Register Pag.
66. Wie gegen die Eigenthumbs-Herren zuverfahren / die mit ihrem niederfallendem Gebäude andern Schaden zufügen. Ibid.
67. Wie die jenigen / die durch anderer Wagen oder Karren werden beschädiget / ihre Ergetzung zugewarten. 397
68. Von Erstattung des Schadens / der einem durch eines andern Ochsen oder Pferde wiederfähret. Ibid.
69. Von Erstattung des Schadens / der einem durch des andern wilde Thier zugefüget. 398
Privilegium Appellationis 400
Formula Juramenti Appellatorii. 408
Formula Fidejussoriae Cautionis. 409
Formula Pignoraticae Cautionis. 411
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