Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.herkommen / und auch Unsere Antecessorn und Vorfahren / zu Erhaltung friedlicher Einigkeit / und Gedeylichen Wolstandes / bey Exequierung dieser Stadt uhralten Statuten, redlichen Gewohnheiten / Herkommen und Gerichts-Ordnungen / solches haben in fleissige Uffacht genommen: Daß Wir auch zu hochnöthiger Handhabung der heiligen Justitien, zu Fortsetzung friedliches Wesens / und Erhaltung ersprießlicher Einigkeit / in Observierung und Verfolgung solcher Statuten und Gerichts-Ordnungen / aus dragendem Ampt / dasselbe Ziel herkommen / und auch Unsere Antecessorn und Vorfahren / zu Erhaltung friedlicher Einigkeit / und Gedeylichen Wolstandes / bey Exequierung dieser Stadt uhralten Statuten, redlichen Gewohnheiten / Herkommen und Gerichts-Ordnungen / solches haben in fleissige Uffacht genommen: Daß Wir auch zu hochnöthiger Handhabung der heiligen Justitien, zu Fortsetzung friedliches Wesens / und Erhaltung ersprießlicher Einigkeit / in Observierung und Verfolgung solcher Statuten und Gerichts-Ordnungen / aus dragendem Ampt / dasselbe Ziel <TEI> <text> <front> <div type="preface" n="1"> <p><pb facs="#f0003"/> herkommen / und auch Unsere <hi rendition="#aq">Antecessorn</hi> und Vorfahren / zu Erhaltung friedlicher Einigkeit / und Gedeylichen Wolstandes / bey Exequierung dieser Stadt uhralten <hi rendition="#aq">Statuten</hi>, redlichen Gewohnheiten / Herkommen und Gerichts-Ordnungen / solches haben in fleissige Uffacht genommen: Daß Wir auch zu hochnöthiger Handhabung der heiligen <hi rendition="#aq">Justitien</hi>, zu Fortsetzung friedliches Wesens / und Erhaltung ersprießlicher Einigkeit / in <hi rendition="#aq">Observierung</hi> und Verfolgung solcher <hi rendition="#aq">Statuten</hi> und Gerichts-Ordnungen / aus dragendem Ampt / dasselbe Ziel </p> </div> </front> </text> </TEI> [0003]
herkommen / und auch Unsere Antecessorn und Vorfahren / zu Erhaltung friedlicher Einigkeit / und Gedeylichen Wolstandes / bey Exequierung dieser Stadt uhralten Statuten, redlichen Gewohnheiten / Herkommen und Gerichts-Ordnungen / solches haben in fleissige Uffacht genommen: Daß Wir auch zu hochnöthiger Handhabung der heiligen Justitien, zu Fortsetzung friedliches Wesens / und Erhaltung ersprießlicher Einigkeit / in Observierung und Verfolgung solcher Statuten und Gerichts-Ordnungen / aus dragendem Ampt / dasselbe Ziel
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/3>, abgerufen am 17.07.2024. |