Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680.Was Mascopey-Brüder im Anfang ihrer Gesellschaft mit einander abreden und bedingen / solches sol zu jeder Zeit / wann es der natürlichen Billigkeit gemäß / stätt und fest gehalten werden. 4. Wann zween oder mehr in einer Mascopey zusammen treten ohn alle Vorworte / wie es mit dem Gewinn und Verlust sol gehalten werden / und folgends Streit zwischen ihnen vorfällt / so sol ein jeder des Glücks und Unglücks / nach dem er Geld / Wahre oder Arbeit zu der Gemeinschafft angewandt / pro portione Geometrica, zugeniessen haben. 5. Hat einer zu der Mascopey eine genandte Summ Gelds / als fünffhundert Marck Lübisch / eingelegt / und der ander den Unlust / Mühe und Arbeit / dem Gelde gleich / ein oder mehr Jahre allein getragen / und nach zugelegter Rechnung befindlich / daß aller angewandter Fleiß und Arbeit vergeblich / und genau der eingelegte Häuptstul verhanden / so sol derselbige Häuptstul bey dem so ihn eingelegt / verbleiben: Würde aber ein ehrliches damit gewonnen seyn / so sol der erste sein eingelegtes Was Mascopey-Brüder im Anfang ihrer Gesellschaft mit einander abreden und bedingen / solches sol zu jeder Zeit / wann es der natürlichen Billigkeit gemäß / stätt und fest gehalten werden. 4. Wann zween oder mehr in einer Mascopey zusammen treten ohn alle Vorworte / wie es mit dem Gewinn und Verlust sol gehalten werden / und folgends Streit zwischen ihnen vorfällt / so sol ein jeder des Glücks und Unglücks / nach dem er Geld / Wahre oder Arbeit zu der Gemeinschafft angewandt / pro portione Geometrica, zugeniessen haben. 5. Hat einer zu der Mascopey eine genandte Summ Gelds / als fünffhundert Marck Lübisch / eingelegt / und der ander den Unlust / Mühe und Arbeit / dem Gelde gleich / ein oder mehr Jahre allein getragen / und nach zugelegter Rechnung befindlich / daß aller angewandter Fleiß und Arbeit vergeblich / und genau der eingelegte Häuptstul verhanden / so sol derselbige Häuptstul bey dem so ihn eingelegt / verbleiben: Würde aber ein ehrliches damit gewonnen seyn / so sol der erste sein eingelegtes <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0227"/> Was Mascopey-Brüder im Anfang ihrer Gesellschaft mit einander abreden und bedingen / solches sol zu jeder Zeit / wann es der natürlichen Billigkeit gemäß / stätt und fest gehalten werden.</p> </div> <div n="3"> <head>4.</head><lb/><lb/> <p>Wann zween oder mehr in einer Mascopey zusammen treten ohn alle Vorworte / wie es mit dem Gewinn und Verlust sol gehalten werden / und folgends Streit zwischen ihnen vorfällt / so sol ein jeder des Glücks und Unglücks / nach dem er Geld / Wahre oder Arbeit zu der Gemeinschafft angewandt / <hi rendition="#aq">pro portione Geometrica</hi>, zugeniessen haben.</p> </div> <div n="3"> <head>5.</head><lb/><lb/> <p>Hat einer zu der Mascopey eine genandte Summ Gelds / als fünffhundert Marck Lübisch / eingelegt / und der ander den Unlust / Mühe und Arbeit / dem Gelde gleich / ein oder mehr Jahre allein getragen / und nach zugelegter Rechnung befindlich / daß aller angewandter Fleiß und Arbeit vergeblich / und genau der eingelegte Häuptstul verhanden / so sol derselbige Häuptstul bey dem so ihn eingelegt / verbleiben: Würde aber ein ehrliches damit gewonnen seyn / so sol der erste sein eingelegtes </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0227]
Was Mascopey-Brüder im Anfang ihrer Gesellschaft mit einander abreden und bedingen / solches sol zu jeder Zeit / wann es der natürlichen Billigkeit gemäß / stätt und fest gehalten werden.
4.
Wann zween oder mehr in einer Mascopey zusammen treten ohn alle Vorworte / wie es mit dem Gewinn und Verlust sol gehalten werden / und folgends Streit zwischen ihnen vorfällt / so sol ein jeder des Glücks und Unglücks / nach dem er Geld / Wahre oder Arbeit zu der Gemeinschafft angewandt / pro portione Geometrica, zugeniessen haben.
5.
Hat einer zu der Mascopey eine genandte Summ Gelds / als fünffhundert Marck Lübisch / eingelegt / und der ander den Unlust / Mühe und Arbeit / dem Gelde gleich / ein oder mehr Jahre allein getragen / und nach zugelegter Rechnung befindlich / daß aller angewandter Fleiß und Arbeit vergeblich / und genau der eingelegte Häuptstul verhanden / so sol derselbige Häuptstul bey dem so ihn eingelegt / verbleiben: Würde aber ein ehrliches damit gewonnen seyn / so sol der erste sein eingelegtes
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Zitationshilfe: | Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg, ca. 1680, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hamburg_statuta_1680/227>, abgerufen am 17.07.2024. |