außerordentlicher Zufall eine längere Frist erforderte.
§. 4.
Damit aber niemand diese Woltat miß- brauchen, und lange vor der Entbindungs- zeit hinkommen möge: so sollen die hierzu bestellten Hebammen eine jede von dergleichen Frauenspersonen besichtigen, und wenn sie sehen, daß es mit ihr noch nicht so weit ge- kommen ist, dieselben fürs erste abweisen, und um die Zeit wieder zu kommen bestellen, wenn nach ihrer Meinung die Entbindung erfolgen könnte.
§. 5.
Das neugeborne Kind wird, so bald es gereiniget worden, nach dem Kindersaal ge- bracht, und in das Kinderbuch eingeschrieben.
IV.Kapitel. Von der zu dieser Stiftung nötigen Geld- summe.
§. 1.
Da Jhre Kaiserl. Majt., und Se Kaiserl. Hoheit der Thronfolger und Großfürst, aus
aller-
D 5
in Moſkau.
außerordentlicher Zufall eine laͤngere Friſt erforderte.
§. 4.
Damit aber niemand dieſe Woltat miß- brauchen, und lange vor der Entbindungs- zeit hinkommen moͤge: ſo ſollen die hierzu beſtellten Hebammen eine jede von dergleichen Frauensperſonen beſichtigen, und wenn ſie ſehen, daß es mit ihr noch nicht ſo weit ge- kommen iſt, dieſelben fuͤrs erſte abweiſen, und um die Zeit wieder zu kommen beſtellen, wenn nach ihrer Meinung die Entbindung erfolgen koͤnnte.
§. 5.
Das neugeborne Kind wird, ſo bald es gereiniget worden, nach dem Kinderſaal ge- bracht, und in das Kinderbuch eingeſchrieben.
IV.Kapitel. Von der zu dieſer Stiftung noͤtigen Geld- ſumme.
§. 1.
Da Jhre Kaiſerl. Majt., und Se Kaiſerl. Hoheit der Thronfolger und Großfuͤrſt, aus
aller-
D 5
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0077"n="57"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">in Moſkau.</hi></fw><lb/>
außerordentlicher Zufall eine laͤngere Friſt<lb/>
erforderte.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 4.</head><lb/><p>Damit aber niemand dieſe Woltat miß-<lb/>
brauchen, und lange vor der Entbindungs-<lb/>
zeit hinkommen moͤge: ſo ſollen die hierzu<lb/>
beſtellten Hebammen eine jede von dergleichen<lb/>
Frauensperſonen beſichtigen, und wenn ſie<lb/>ſehen, daß es mit ihr noch nicht ſo weit ge-<lb/>
kommen iſt, dieſelben fuͤrs erſte abweiſen, und<lb/>
um die Zeit wieder zu kommen beſtellen,<lb/>
wenn nach ihrer Meinung die Entbindung<lb/>
erfolgen koͤnnte.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 5.</head><lb/><p>Das neugeborne Kind wird, ſo bald es<lb/>
gereiniget worden, nach dem Kinderſaal ge-<lb/>
bracht, und in das Kinderbuch eingeſchrieben.</p></div></div><lb/><divn="4"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">IV.</hi></hi><hirendition="#fr">Kapitel.</hi><lb/>
Von der zu dieſer Stiftung noͤtigen <hirendition="#fr">Geld-<lb/>ſumme.</hi></head><lb/><divn="5"><head>§. 1.</head><lb/><p>Da Jhre Kaiſerl. Majt., und Se Kaiſerl.<lb/>
Hoheit der Thronfolger und Großfuͤrſt, aus<lb/><fwplace="bottom"type="sig">D 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">aller-</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[57/0077]
in Moſkau.
außerordentlicher Zufall eine laͤngere Friſt
erforderte.
§. 4.
Damit aber niemand dieſe Woltat miß-
brauchen, und lange vor der Entbindungs-
zeit hinkommen moͤge: ſo ſollen die hierzu
beſtellten Hebammen eine jede von dergleichen
Frauensperſonen beſichtigen, und wenn ſie
ſehen, daß es mit ihr noch nicht ſo weit ge-
kommen iſt, dieſelben fuͤrs erſte abweiſen, und
um die Zeit wieder zu kommen beſtellen,
wenn nach ihrer Meinung die Entbindung
erfolgen koͤnnte.
§. 5.
Das neugeborne Kind wird, ſo bald es
gereiniget worden, nach dem Kinderſaal ge-
bracht, und in das Kinderbuch eingeſchrieben.
IV. Kapitel.
Von der zu dieſer Stiftung noͤtigen Geld-
ſumme.
§. 1.
Da Jhre Kaiſerl. Majt., und Se Kaiſerl.
Hoheit der Thronfolger und Großfuͤrſt, aus
aller-
D 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/77>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.