rurgie, und in einer Kanzlei, die die ganze Oekonomie bemeldter Facultät besorgt. Das Collegium wird mit eben solchen Vorzügen errichtet, auf welche alle Unsre Reichs-Colle- gia gegründet sind, und hat Macht, Verfü- gungen, die das Heilungswesen im ganzen Reiche, und die Erweiterung der Medicini- schen Wissenschaft, der Chirurgie, und aller dahin gehörigen Teile in Unserm State be- treffen, zu machen: die ökonomische Kanzlei der Facultät aber stehet blos unter dem Prä- sidenten.
Was Wir übrigens diesen beiden Depar- tements vors erste für Regeln vorgeschrieben, welche und wie viele Mitglieder Wir in den- selben verordnet haben, und worinnen jetzo derselben Pflicht bestehet, alles dieses haben Wir diesem Collegio durch eine besondre von Uns unterschriebne Jnstruction zu wissen ge- than, und legen solche hier Unserm Senate zur Nachricht, und zur Bewerkstelligung des erforderlichen, abschriftlich bei.
Uebrigens befelen Wir, daß dieses Colle- gium unter Unsrer besondern Aufsicht und Protection stehen, und diese Unsre Ukase im ganzen Reiche bekannt gemacht werden soll.
Das Original ist von der Kaiserin eigenhändig unter- schrieben:
Katharina.
B. Jn-
XIII. Stiftung des Mediciniſchen
rurgie, und in einer Kanzlei, die die ganze Oekonomie bemeldter Facultaͤt beſorgt. Das Collegium wird mit eben ſolchen Vorzuͤgen errichtet, auf welche alle Unſre Reichs-Colle- gia gegruͤndet ſind, und hat Macht, Verfuͤ- gungen, die das Heilungsweſen im ganzen Reiche, und die Erweiterung der Medicini- ſchen Wiſſenſchaft, der Chirurgie, und aller dahin gehoͤrigen Teile in Unſerm State be- treffen, zu machen: die oͤkonomiſche Kanzlei der Facultaͤt aber ſtehet blos unter dem Praͤ- ſidenten.
Was Wir uͤbrigens dieſen beiden Depar- tements vors erſte fuͤr Regeln vorgeſchrieben, welche und wie viele Mitglieder Wir in den- ſelben verordnet haben, und worinnen jetzo derſelben Pflicht beſtehet, alles dieſes haben Wir dieſem Collegio durch eine beſondre von Uns unterſchriebne Jnſtruction zu wiſſen ge- than, und legen ſolche hier Unſerm Senate zur Nachricht, und zur Bewerkſtelligung des erforderlichen, abſchriftlich bei.
Uebrigens befelen Wir, daß dieſes Colle- gium unter Unſrer beſondern Aufſicht und Protection ſtehen, und dieſe Unſre Ukaſe im ganzen Reiche bekannt gemacht werden ſoll.
Das Original iſt von der Kaiſerin eigenhaͤndig unter- ſchrieben:
Katharina.
B. Jn-
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XIII. Stiftung des Mediciniſchen
rurgie, und in einer Kanzlei, die die ganze
Oekonomie bemeldter Facultaͤt beſorgt. Das
Collegium wird mit eben ſolchen Vorzuͤgen
errichtet, auf welche alle Unſre Reichs-Colle-
gia gegruͤndet ſind, und hat Macht, Verfuͤ-
gungen, die das Heilungsweſen im ganzen
Reiche, und die Erweiterung der Medicini-
ſchen Wiſſenſchaft, der Chirurgie, und aller
dahin gehoͤrigen Teile in Unſerm State be-
treffen, zu machen: die oͤkonomiſche Kanzlei
der Facultaͤt aber ſtehet blos unter dem Praͤ-
ſidenten.
Was Wir uͤbrigens dieſen beiden Depar-
tements vors erſte fuͤr Regeln vorgeſchrieben,
welche und wie viele Mitglieder Wir in den-
ſelben verordnet haben, und worinnen jetzo
derſelben Pflicht beſtehet, alles dieſes haben
Wir dieſem Collegio durch eine beſondre von
Uns unterſchriebne Jnſtruction zu wiſſen ge-
than, und legen ſolche hier Unſerm Senate
zur Nachricht, und zur Bewerkſtelligung des
erforderlichen, abſchriftlich bei.
Uebrigens befelen Wir, daß dieſes Colle-
gium unter Unſrer beſondern Aufſicht und
Protection ſtehen, und dieſe Unſre Ukaſe im
ganzen Reiche bekannt gemacht werden ſoll.
Das Original iſt von der Kaiſerin eigenhaͤndig unter-
ſchrieben:
Katharina.
B. Jn-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/354>, abgerufen am 16.02.2025.
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