Helden Georg führen, und diejenigen, wel- chen Wir denselben ertheilet, werden Ritter des heil. Georgs genannt. Das Zeichen dieses Ordens wird denen, die Wir damit begnadigen, vor der ganzen Welt auf immer- währende Zeiten zum Merkmal Unsers gnä- digen Wohlwollens für ihre Dienste und gute Aufführung dienen.
III.
Weder hohe Geburt, noch vom Feind bekommene Blessuren, berechtigen zur Er- haltung dieses Ordens; sondern derselbe wird denen erteilt, welche ihr Devoir in allen Stücken nicht blos dem Eide, der Ehre, und ihrer Pflicht gemäß beobachtet, sondern sich überdem noch durch ein besondres tapfres Betragen hervorgethan, oder auch kluge und zu Unserm Kriegsdienst heilsame Rathschläge gegeben haben.
IV.
Unter der Zahl derer, welche diesen Or- den erhalten können, befinden sich alle die- jenigen, so bei Unserm Feld- und See-Etat ihren Dienst in Stabs- und Ober-Officiers-
Chara-
O 2
St. Georgen-Ordens.
Helden Georg fuͤhren, und diejenigen, wel- chen Wir denſelben ertheilet, werden Ritter des heil. Georgs genannt. Das Zeichen dieſes Ordens wird denen, die Wir damit begnadigen, vor der ganzen Welt auf immer- waͤhrende Zeiten zum Merkmal Unſers gnaͤ- digen Wohlwollens fuͤr ihre Dienſte und gute Auffuͤhrung dienen.
III.
Weder hohe Geburt, noch vom Feind bekommene Bleſſuren, berechtigen zur Er- haltung dieſes Ordens; ſondern derſelbe wird denen erteilt, welche ihr Devoir in allen Stuͤcken nicht blos dem Eide, der Ehre, und ihrer Pflicht gemaͤß beobachtet, ſondern ſich uͤberdem noch durch ein beſondres tapfres Betragen hervorgethan, oder auch kluge und zu Unſerm Kriegsdienſt heilſame Rathſchlaͤge gegeben haben.
IV.
Unter der Zahl derer, welche dieſen Or- den erhalten koͤnnen, befinden ſich alle die- jenigen, ſo bei Unſerm Feld- und See-Etat ihren Dienſt in Stabs- und Ober-Officiers-
Chara-
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St. Georgen-Ordens.
Helden Georg fuͤhren, und diejenigen, wel-
chen Wir denſelben ertheilet, werden Ritter
des heil. Georgs genannt. Das Zeichen
dieſes Ordens wird denen, die Wir damit
begnadigen, vor der ganzen Welt auf immer-
waͤhrende Zeiten zum Merkmal Unſers gnaͤ-
digen Wohlwollens fuͤr ihre Dienſte und
gute Auffuͤhrung dienen.
III.
Weder hohe Geburt, noch vom Feind
bekommene Bleſſuren, berechtigen zur Er-
haltung dieſes Ordens; ſondern derſelbe
wird denen erteilt, welche ihr Devoir in allen
Stuͤcken nicht blos dem Eide, der Ehre,
und ihrer Pflicht gemaͤß beobachtet, ſondern
ſich uͤberdem noch durch ein beſondres tapfres
Betragen hervorgethan, oder auch kluge und
zu Unſerm Kriegsdienſt heilſame Rathſchlaͤge
gegeben haben.
IV.
Unter der Zahl derer, welche dieſen Or-
den erhalten koͤnnen, befinden ſich alle die-
jenigen, ſo bei Unſerm Feld- und See-Etat
ihren Dienſt in Stabs- und Ober-Officiers-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/231>, abgerufen am 22.11.2024.
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