kunst noch mehr zu ermuntern, einen neuen Militair-Orden zu stiften, selbigen auch mit allen Prärogativen, so zu dieser Unsrer Ab- sicht beförderlich seyn können, zu versehen geruhet. Wie wir denn diesen Orden hier- mit errichten, und das Großmeisterthum darüber für Uns und Unsre Nachkommen übernehmen, und gedachten Orden auf ewige Zeiten mit nachfolgenden Verordnungen, Vorzügen, und Vorteilen begnadigen:
I.
Die Stiftung dieses Ordens soll vom 26 Nov. des 1769 Jares an gerechnet wer- den, als an welchem Tage Wir die Ordens- zeichen angelegt und sie denjenigen, welche Uns und dem Vaterlande lange Zeit hindurch besondre Dienste geleistet, ebenfalls erteilet haben; und soll dieser Tag järlich so wohl an Unserm Hofe, als an allen denen Orten, woselbst ein Ritter vom Großcreuz befindlich ist, gefeiert werden.
II.
Wird dieser Orden den Namen des Mi- litair-Ordens vom heiligen Erzmärtyrer und
Helden
VIII. Stiftung des Rußiſchen
kunſt noch mehr zu ermuntern, einen neuen Militair-Orden zu ſtiften, ſelbigen auch mit allen Praͤrogativen, ſo zu dieſer Unſrer Ab- ſicht befoͤrderlich ſeyn koͤnnen, zu verſehen geruhet. Wie wir denn dieſen Orden hier- mit errichten, und das Großmeiſterthum daruͤber fuͤr Uns und Unſre Nachkommen uͤbernehmen, und gedachten Orden auf ewige Zeiten mit nachfolgenden Verordnungen, Vorzuͤgen, und Vorteilen begnadigen:
I.
Die Stiftung dieſes Ordens ſoll vom 26 Nov. des 1769 Jares an gerechnet wer- den, als an welchem Tage Wir die Ordens- zeichen angelegt und ſie denjenigen, welche Uns und dem Vaterlande lange Zeit hindurch beſondre Dienſte geleiſtet, ebenfalls erteilet haben; und ſoll dieſer Tag jaͤrlich ſo wohl an Unſerm Hofe, als an allen denen Orten, woſelbſt ein Ritter vom Großcreuz befindlich iſt, gefeiert werden.
II.
Wird dieſer Orden den Namen des Mi- litair-Ordens vom heiligen Erzmaͤrtyrer und
Helden
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VIII. Stiftung des Rußiſchen
kunſt noch mehr zu ermuntern, einen neuen
Militair-Orden zu ſtiften, ſelbigen auch mit
allen Praͤrogativen, ſo zu dieſer Unſrer Ab-
ſicht befoͤrderlich ſeyn koͤnnen, zu verſehen
geruhet. Wie wir denn dieſen Orden hier-
mit errichten, und das Großmeiſterthum
daruͤber fuͤr Uns und Unſre Nachkommen
uͤbernehmen, und gedachten Orden auf ewige
Zeiten mit nachfolgenden Verordnungen,
Vorzuͤgen, und Vorteilen begnadigen:
I.
Die Stiftung dieſes Ordens ſoll vom
26 Nov. des 1769 Jares an gerechnet wer-
den, als an welchem Tage Wir die Ordens-
zeichen angelegt und ſie denjenigen, welche
Uns und dem Vaterlande lange Zeit hindurch
beſondre Dienſte geleiſtet, ebenfalls erteilet
haben; und ſoll dieſer Tag jaͤrlich ſo wohl
an Unſerm Hofe, als an allen denen Orten,
woſelbſt ein Ritter vom Großcreuz befindlich
iſt, gefeiert werden.
II.
Wird dieſer Orden den Namen des Mi-
litair-Ordens vom heiligen Erzmaͤrtyrer und
Helden
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/230>, abgerufen am 09.11.2024.
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