[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. "dergleichen wider Vermuthen betrüglicher"Weise geschähe, oder ein solcher sich Contracts- "weise und freywillig bey jemand zum Leibei- "genen verschreiben, oder mit einer leibeigenen "ledigen Person oder Witwe sich verheyrathen "würde: so soll ihn dieses dennoch nicht nur "nicht leibeigen machen, sondern auch seine "Ehefrau und die mit ihr erzeugten Kinder sol- "len von Stund an frey seyn." Die aus dieser Academie kommende Künst- §. 7. Damit denen zur Academie gehörigen züglich M 5
Kayſerinn von Rußland. „dergleichen wider Vermuthen betruͤglicher„Weiſe geſchaͤhe, oder ein ſolcher ſich Contracts- „weiſe und freywillig bey jemand zum Leibei- „genen verſchreiben, oder mit einer leibeigenen „ledigen Perſon oder Witwe ſich verheyrathen „wuͤrde: ſo ſoll ihn dieſes dennoch nicht nur „nicht leibeigen machen, ſondern auch ſeine „Ehefrau und die mit ihr erzeugten Kinder ſol- „len von Stund an frey ſeyn.„ Die aus dieſer Academie kommende Kuͤnſt- §. 7. Damit denen zur Academie gehoͤrigen zuͤglich M 5
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Kayſerinn von Rußland.
„dergleichen wider Vermuthen betruͤglicher
„Weiſe geſchaͤhe, oder ein ſolcher ſich Contracts-
„weiſe und freywillig bey jemand zum Leibei-
„genen verſchreiben, oder mit einer leibeigenen
„ledigen Perſon oder Witwe ſich verheyrathen
„wuͤrde: ſo ſoll ihn dieſes dennoch nicht nur
„nicht leibeigen machen, ſondern auch ſeine
„Ehefrau und die mit ihr erzeugten Kinder ſol-
„len von Stund an frey ſeyn.„
Die aus dieſer Academie kommende Kuͤnſt-
ler und Meiſter ſollen im ganzen Reiche frey
und ungehindert zu allen Cron- und oͤffentlichen
Arbeiten, zu denen ſie Geſchicklichkeit beſitzen,
ſo wie auch zu allen Dienſten, die ſie ſuchen,
und bey denen ſie gebraucht werden koͤnnen,
zugelaſſen und angenommen werden.
§. 7.
Damit denen zur Academie gehoͤrigen
Kuͤnſtlern und Meiſtern kein Unrecht oder Be-
draͤngung zugefuͤgt, beſonders aber keine Hin-
derniſſe in denen von ihnen zu verfertigenden
Arbeiten in den Weg gelegt werden: ſo ſoll
die Academie die von ihnen ſchriftlich ange-
brachte Klagen, falls ſie Streitigkeiten uͤber
die mit ihnen genommenen Verabredungen be-
treffen, oder daruͤber entſtehen, daß ſie ihre
Arbeit nicht bezahlt bekommen koͤnnen, unver-
zuͤglich
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