Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.

Bild:
<< vorherige Seite

Kayserinn von Rußland.
Doch damit im Reiche selbst, sonderlich bey
denen zu Versorgung der Armee zu treffenden
Anstalten kein Mangel entstehe; so soll bey al-
len diesen Getrayde-Ausfuhren aus Rußland
der von Peter dem Großen im Jahr 1713
ertheilte specielle Befehl zum Grunde gelegt,
und die Ausfuhr aus Archangel nur alsdenn
erlaubt werden, wenn das Tschetwert im
mos kovschen Gouvernement und in den umlie-
genden Städten nicht über einen Rubel kostet.
Von St. Petersburg aber soll die Ausfuhr
nur alsdenn frey seyn, wenn, zufolge einer
Vergleichung der Marktpreise von 5 Jahren her,

Roggenmehl, der Kul oder
Sack von 9 Pud, - 1 Rub. 561/4 Cop.
Grütze, der Kul von 81/4 Pud 1 Rub. 96 Cop.
Erbsen, das Pud - - 261/4 Cop.
Weizenmehl, das Tschetwert 2 Rub. 551/2 Cop.

kostet. Gleichergestalt sollen auch alle andere
Getraydearten durch Vergleichung ihrer Preise
von 5 Jahren her ausgerechnet, und so oft ihre
Marktpreise den obbemeldten übersteigen, die
Ausschiffung verbothen werden. Ein gleiches
soll auch von allen an der Ostsee gelegenen
Gouvernemens und Provinzen gelten, und die
Ausfuhr nicht anders als nur alsdenn zugelas-
sen werden, wenn die Preise den durch die
Mittelzahl von 10 Jahren gefundenen Markt-

preis
J 5

Kayſerinn von Rußland.
Doch damit im Reiche ſelbſt, ſonderlich bey
denen zu Verſorgung der Armee zu treffenden
Anſtalten kein Mangel entſtehe; ſo ſoll bey al-
len dieſen Getrayde-Ausfuhren aus Rußland
der von Peter dem Großen im Jahr 1713
ertheilte ſpecielle Befehl zum Grunde gelegt,
und die Ausfuhr aus Archangel nur alsdenn
erlaubt werden, wenn das Tſchetwert im
moſ kovſchen Gouvernement und in den umlie-
genden Staͤdten nicht uͤber einen Rubel koſtet.
Von St. Petersburg aber ſoll die Ausfuhr
nur alsdenn frey ſeyn, wenn, zufolge einer
Vergleichung der Marktpreiſe von 5 Jahren her,

Roggenmehl, der Kul oder
Sack von 9 Pud, ‒ 1 Rub. 56¼ Cop.
Gruͤtze, der Kul von 8¼ Pud 1 Rub. 96 Cop.
Erbſen, das Pud ‒ ‒ 26¼ Cop.
Weizenmehl, das Tſchetwert 2 Rub. 55½ Cop.

koſtet. Gleichergeſtalt ſollen auch alle andere
Getraydearten durch Vergleichung ihrer Preiſe
von 5 Jahren her ausgerechnet, und ſo oft ihre
Marktpreiſe den obbemeldten uͤberſteigen, die
Ausſchiffung verbothen werden. Ein gleiches
ſoll auch von allen an der Oſtſee gelegenen
Gouvernemens und Provinzen gelten, und die
Ausfuhr nicht anders als nur alsdenn zugelaſ-
ſen werden, wenn die Preiſe den durch die
Mittelzahl von 10 Jahren gefundenen Markt-

preis
J 5
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0161" n="137"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kay&#x017F;erinn von Rußland.</hi></fw><lb/>
Doch damit im Reiche &#x017F;elb&#x017F;t, &#x017F;onderlich bey<lb/>
denen zu Ver&#x017F;orgung der Armee zu treffenden<lb/>
An&#x017F;talten kein Mangel ent&#x017F;tehe; &#x017F;o &#x017F;oll bey al-<lb/>
len die&#x017F;en Getrayde-Ausfuhren aus Rußland<lb/>
der von Peter dem Großen im Jahr 1713<lb/>
ertheilte &#x017F;pecielle Befehl zum Grunde gelegt,<lb/>
und die Ausfuhr aus Archangel nur alsdenn<lb/>
erlaubt werden, wenn das T&#x017F;chetwert im<lb/>
mo&#x017F; kov&#x017F;chen Gouvernement und in den umlie-<lb/>
genden Sta&#x0364;dten nicht u&#x0364;ber einen Rubel ko&#x017F;tet.<lb/>
Von St. Petersburg aber &#x017F;oll die Ausfuhr<lb/>
nur alsdenn frey &#x017F;eyn, wenn, zufolge einer<lb/>
Vergleichung der Marktprei&#x017F;e von 5 Jahren her,</p><lb/>
            <list>
              <item>Roggenmehl, der Kul oder<lb/><list><item>Sack von 9 Pud, &#x2012; 1 Rub. 56¼ Cop.</item></list></item><lb/>
              <item>Gru&#x0364;tze, der Kul von 8¼ Pud 1 Rub. 96 Cop.</item><lb/>
              <item>Erb&#x017F;en, das Pud &#x2012; &#x2012; 26¼ Cop.</item><lb/>
              <item>Weizenmehl, das T&#x017F;chetwert 2 Rub. 55½ Cop.</item>
            </list><lb/>
            <p>ko&#x017F;tet. Gleicherge&#x017F;talt &#x017F;ollen auch alle andere<lb/>
Getraydearten durch Vergleichung ihrer Prei&#x017F;e<lb/>
von 5 Jahren her ausgerechnet, und &#x017F;o oft ihre<lb/>
Marktprei&#x017F;e den obbemeldten u&#x0364;ber&#x017F;teigen, die<lb/>
Aus&#x017F;chiffung verbothen werden. Ein gleiches<lb/>
&#x017F;oll auch von allen an der O&#x017F;t&#x017F;ee gelegenen<lb/>
Gouvernemens und Provinzen gelten, und die<lb/>
Ausfuhr nicht anders als nur alsdenn zugela&#x017F;-<lb/>
&#x017F;en werden, wenn die Prei&#x017F;e den durch die<lb/>
Mittelzahl von 10 Jahren gefundenen Markt-<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">J 5</fw><fw place="bottom" type="catch">preis</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[137/0161] Kayſerinn von Rußland. Doch damit im Reiche ſelbſt, ſonderlich bey denen zu Verſorgung der Armee zu treffenden Anſtalten kein Mangel entſtehe; ſo ſoll bey al- len dieſen Getrayde-Ausfuhren aus Rußland der von Peter dem Großen im Jahr 1713 ertheilte ſpecielle Befehl zum Grunde gelegt, und die Ausfuhr aus Archangel nur alsdenn erlaubt werden, wenn das Tſchetwert im moſ kovſchen Gouvernement und in den umlie- genden Staͤdten nicht uͤber einen Rubel koſtet. Von St. Petersburg aber ſoll die Ausfuhr nur alsdenn frey ſeyn, wenn, zufolge einer Vergleichung der Marktpreiſe von 5 Jahren her, Roggenmehl, der Kul oder Sack von 9 Pud, ‒ 1 Rub. 56¼ Cop. Gruͤtze, der Kul von 8¼ Pud 1 Rub. 96 Cop. Erbſen, das Pud ‒ ‒ 26¼ Cop. Weizenmehl, das Tſchetwert 2 Rub. 55½ Cop. koſtet. Gleichergeſtalt ſollen auch alle andere Getraydearten durch Vergleichung ihrer Preiſe von 5 Jahren her ausgerechnet, und ſo oft ihre Marktpreiſe den obbemeldten uͤberſteigen, die Ausſchiffung verbothen werden. Ein gleiches ſoll auch von allen an der Oſtſee gelegenen Gouvernemens und Provinzen gelten, und die Ausfuhr nicht anders als nur alsdenn zugelaſ- ſen werden, wenn die Preiſe den durch die Mittelzahl von 10 Jahren gefundenen Markt- preis J 5

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/161
Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/161>, abgerufen am 25.11.2024.