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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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Bekannte oder gar Verwandte von dem sind, mit welchem man geht, und der dadurch gekränkt und leicht zu der Annahme berechtigt sein könnte, daß man gelegentlich über ihn, einem Dritten gegenüber, auch nicht minder lieblos urteilen würde.

Für einen jungen Mann, dem daran liegt, eine möglichst freie und ungezwungene körperliche Haltung zu bekommen, empfiehlt es sich, stets ohne Stock oder Schirm auf der Straße zu gehen und die Arme ruhig hängen zu lassen. Erscheint ihm dies anfänglich auch sehr schwierig und glaubt er keinen Halt zu haben, so wird er sich doch bald daran gewöhnen und dann ganz anders gehen und stehen können, als der, welcher nicht den geringsten Weg machen zu können vermeint, wenn er nicht einen Stock in den Händen hält. Auf alle Fälle soll man diesen aber stets so tragen, daß er niemand stößt oder gar verletzt. Stock und Schirm unter dem Arm zu halten, so daß sie rückwärts weit hinausstehen, ist an vielen Orten sogar polizeilich verboten. Hat man doch jemand gestoßen, so ist es nötig, daß man sich durch ein "Entschuldigen Sie" oder "Verzeihen Sie" oder ähnliches Wort bei demselben entschuldigt.

Bekannte oder gar Verwandte von dem sind, mit welchem man geht, und der dadurch gekränkt und leicht zu der Annahme berechtigt sein könnte, daß man gelegentlich über ihn, einem Dritten gegenüber, auch nicht minder lieblos urteilen würde.

Für einen jungen Mann, dem daran liegt, eine möglichst freie und ungezwungene körperliche Haltung zu bekommen, empfiehlt es sich, stets ohne Stock oder Schirm auf der Straße zu gehen und die Arme ruhig hängen zu lassen. Erscheint ihm dies anfänglich auch sehr schwierig und glaubt er keinen Halt zu haben, so wird er sich doch bald daran gewöhnen und dann ganz anders gehen und stehen können, als der, welcher nicht den geringsten Weg machen zu können vermeint, wenn er nicht einen Stock in den Händen hält. Auf alle Fälle soll man diesen aber stets so tragen, daß er niemand stößt oder gar verletzt. Stock und Schirm unter dem Arm zu halten, so daß sie rückwärts weit hinausstehen, ist an vielen Orten sogar polizeilich verboten. Hat man doch jemand gestoßen, so ist es nötig, daß man sich durch ein „Entschuldigen Sie“ oder „Verzeihen Sie“ oder ähnliches Wort bei demselben entschuldigt.

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[171/0181] Bekannte oder gar Verwandte von dem sind, mit welchem man geht, und der dadurch gekränkt und leicht zu der Annahme berechtigt sein könnte, daß man gelegentlich über ihn, einem Dritten gegenüber, auch nicht minder lieblos urteilen würde. Für einen jungen Mann, dem daran liegt, eine möglichst freie und ungezwungene körperliche Haltung zu bekommen, empfiehlt es sich, stets ohne Stock oder Schirm auf der Straße zu gehen und die Arme ruhig hängen zu lassen. Erscheint ihm dies anfänglich auch sehr schwierig und glaubt er keinen Halt zu haben, so wird er sich doch bald daran gewöhnen und dann ganz anders gehen und stehen können, als der, welcher nicht den geringsten Weg machen zu können vermeint, wenn er nicht einen Stock in den Händen hält. Auf alle Fälle soll man diesen aber stets so tragen, daß er niemand stößt oder gar verletzt. Stock und Schirm unter dem Arm zu halten, so daß sie rückwärts weit hinausstehen, ist an vielen Orten sogar polizeilich verboten. Hat man doch jemand gestoßen, so ist es nötig, daß man sich durch ein „Entschuldigen Sie“ oder „Verzeihen Sie“ oder ähnliches Wort bei demselben entschuldigt.

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/181>, abgerufen am 21.11.2024.