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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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Thatsachen erst noch ganz besonders bekannt zu geben für nötig hielte, die sich denn doch wohl von selbst verstehen: und der Mädchenname der Mutter der Braut wird doch schon unter der Anzeige von seiten der Eltern genannt. Ob endlich der Eindruck der Person des Bräutigams bedeutend erhöht wird, wenn unter der meist nur sehr kurzen Angabe seiner Stellung noch in zwei bis drei Zeilen sein Verhältnis als Sekondeleutnant der Reserve irgend eines Regiments bekannt gemacht wird, muß dahingestellt bleiben, auf keinen Fall aber ist es richtig, zuerst diese militärische Würde und dann erst in zweiter Linie seine bürgerliche Stellung zu nennen, die doch hier die Hauptsache ist.

Wenn auch erst durch die standesamtliche Trauung eine Ehe als wirklich geschlossen gilt, so ist doch das Jawort, welches das Mädchen dem Mann gibt, wenn er um ihre Hand anhält, viel bedeutungsvoller als jenes Ja vor dem Standesbeamten oder in der Kirche. Nicht erst mit diesem wird der Entschluß, einander fürs Leben angehören zu wollen, ausgesprochen, er wird nur noch einmal und förmlich bestätigt: bei der Verlobung hingegen entscheidet jeder von beiden bereits über seine Zukunft. Denn allen

Thatsachen erst noch ganz besonders bekannt zu geben für nötig hielte, die sich denn doch wohl von selbst verstehen: und der Mädchenname der Mutter der Braut wird doch schon unter der Anzeige von seiten der Eltern genannt. Ob endlich der Eindruck der Person des Bräutigams bedeutend erhöht wird, wenn unter der meist nur sehr kurzen Angabe seiner Stellung noch in zwei bis drei Zeilen sein Verhältnis als Sekondeleutnant der Reserve irgend eines Regiments bekannt gemacht wird, muß dahingestellt bleiben, auf keinen Fall aber ist es richtig, zuerst diese militärische Würde und dann erst in zweiter Linie seine bürgerliche Stellung zu nennen, die doch hier die Hauptsache ist.

Wenn auch erst durch die standesamtliche Trauung eine Ehe als wirklich geschlossen gilt, so ist doch das Jawort, welches das Mädchen dem Mann gibt, wenn er um ihre Hand anhält, viel bedeutungsvoller als jenes Ja vor dem Standesbeamten oder in der Kirche. Nicht erst mit diesem wird der Entschluß, einander fürs Leben angehören zu wollen, ausgesprochen, er wird nur noch einmal und förmlich bestätigt: bei der Verlobung hingegen entscheidet jeder von beiden bereits über seine Zukunft. Denn allen

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[136/0146] Thatsachen erst noch ganz besonders bekannt zu geben für nötig hielte, die sich denn doch wohl von selbst verstehen: und der Mädchenname der Mutter der Braut wird doch schon unter der Anzeige von seiten der Eltern genannt. Ob endlich der Eindruck der Person des Bräutigams bedeutend erhöht wird, wenn unter der meist nur sehr kurzen Angabe seiner Stellung noch in zwei bis drei Zeilen sein Verhältnis als Sekondeleutnant der Reserve irgend eines Regiments bekannt gemacht wird, muß dahingestellt bleiben, auf keinen Fall aber ist es richtig, zuerst diese militärische Würde und dann erst in zweiter Linie seine bürgerliche Stellung zu nennen, die doch hier die Hauptsache ist. Wenn auch erst durch die standesamtliche Trauung eine Ehe als wirklich geschlossen gilt, so ist doch das Jawort, welches das Mädchen dem Mann gibt, wenn er um ihre Hand anhält, viel bedeutungsvoller als jenes Ja vor dem Standesbeamten oder in der Kirche. Nicht erst mit diesem wird der Entschluß, einander fürs Leben angehören zu wollen, ausgesprochen, er wird nur noch einmal und förmlich bestätigt: bei der Verlobung hingegen entscheidet jeder von beiden bereits über seine Zukunft. Denn allen

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/146>, abgerufen am 21.11.2024.