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Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866.

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III. Morphologische Individuen dritter Ordnung: Antimeren.
gesetzt erscheint, wie z. B. bei den Desmidiaceen, Diatomeen und
vielen anderen Protisten; ferner, dass auch jedes einzelne Organ aus
mehreren Antimeren zusammengesetzt scheinen kann, z. B. ein einfaches
Blatt aus zwei, ein handförmiges (in drei, vier, fünf gleiche Lappen
gespaltenes Blatt) aus drei, vier, fünf Antimeren etc. Indessen würde,
streng genommen, diese Auffassung dazu führen, das Antimer sogar
als morphologisches Individuum erster Ordnung hinzustellen, da ja
die meisten einzelligen Organismen bereits deutlich aus zwei oder
mehreren Antimeren zusammengesetzt erscheinen, mithin eine einzelne
Plastide eine Einheit repräsentirt, welche aus einer Vielheit von Anti-
meren bestehen würde. Hier, wie auch sonst in vielen Fällen, scheint
eine strenge Rangordnung der morphologischen Individualitäten nicht
durchführbar zu sein, zumal wenn dieselben, wie es so oft geschieht, in
verwickelter Weise in einander greifen. Wir können diese Rangord-
nung aber auch im vorliegenden Falle bestimmt dadurch feststellen,
dass wir die Subordination der einzelnen Kategorieen in allen Organis-
men untersuchen und hieraus das allgemeine Gesetz ableiten; und
auf dieser empirischen Grundlage erscheint uns die von uns gewählte
Rangordnung als die richtigste. Der scheinbare Widerspruch löst sich,
sobald wir scharf zwischen Antimeren und Parameren (Gegen-
stücken und Nebenstücken) unterscheiden.

In sehr vielen Fällen sehen wir, dass untergeordnete Theile,
z. B. einzelne Organe, die Gesammtform sowohl als die characte-
ristische Zusammensetzung des ganzen Organismus wiederholen. So
wiederholt sich z. B. bei den Arthropoden die Gliederung des Rumpfes
in derjenigen der Extremitäten, bei den Mimosen die Stengelgliederung
in derjenigen der gefiederten Blätter. Ebenso sehen wir, dass die
homotypische Zusammensetzung des ganzen Organismus sich häufig
in einer analogen Zusammensetzung einzelner Theile oder Organe
wiederholt. Letztere erscheinen oft in so regelmässiger und constanter
Weise aus homotypischen Theilen zusammengesetzt, wie die ganze
Person, z. B. die einfachen Blätter der Phanerogamen (also Organe!)
aus zwei symmetrischen Hälften. Um nun jede Verwechselung dieser
untergeordneten Gegenstücke mit den Antimeren des ganzen Organismus
auszuschliessen, wollen wir die ersteren allgemein als homonome
Theile, Nebenstücke oder Parameren bezeichnen. Solche sind
also z. B. die beiden Hälften der dipleuren Blätter, die drei Blättchen
von dreizähligen Blättern (z. B. vom Kleeblatt), die drei Arme der
dreiarmigen Pedicellarien der Echinodermen, die fünf Zehen des
menschlichen Fusses und des Wirbelthierfusses überhaupt.

Parameren oder Nebenstücke (homonome Theile) sind also all-
gemein entsprechende Theile, welche um eine Kreuzaxe oder Breiten-
axe des Körpers (oder um die Hauptaxe eines einzelnen Körpertheils)

III. Morphologische Individuen dritter Ordnung: Antimeren.
gesetzt erscheint, wie z. B. bei den Desmidiaceen, Diatomeen und
vielen anderen Protisten; ferner, dass auch jedes einzelne Organ aus
mehreren Antimeren zusammengesetzt scheinen kann, z. B. ein einfaches
Blatt aus zwei, ein handförmiges (in drei, vier, fünf gleiche Lappen
gespaltenes Blatt) aus drei, vier, fünf Antimeren etc. Indessen würde,
streng genommen, diese Auffassung dazu führen, das Antimer sogar
als morphologisches Individuum erster Ordnung hinzustellen, da ja
die meisten einzelligen Organismen bereits deutlich aus zwei oder
mehreren Antimeren zusammengesetzt erscheinen, mithin eine einzelne
Plastide eine Einheit repräsentirt, welche aus einer Vielheit von Anti-
meren bestehen würde. Hier, wie auch sonst in vielen Fällen, scheint
eine strenge Rangordnung der morphologischen Individualitäten nicht
durchführbar zu sein, zumal wenn dieselben, wie es so oft geschieht, in
verwickelter Weise in einander greifen. Wir können diese Rangord-
nung aber auch im vorliegenden Falle bestimmt dadurch feststellen,
dass wir die Subordination der einzelnen Kategorieen in allen Organis-
men untersuchen und hieraus das allgemeine Gesetz ableiten; und
auf dieser empirischen Grundlage erscheint uns die von uns gewählte
Rangordnung als die richtigste. Der scheinbare Widerspruch löst sich,
sobald wir scharf zwischen Antimeren und Parameren (Gegen-
stücken und Nebenstücken) unterscheiden.

In sehr vielen Fällen sehen wir, dass untergeordnete Theile,
z. B. einzelne Organe, die Gesammtform sowohl als die characte-
ristische Zusammensetzung des ganzen Organismus wiederholen. So
wiederholt sich z. B. bei den Arthropoden die Gliederung des Rumpfes
in derjenigen der Extremitäten, bei den Mimosen die Stengelgliederung
in derjenigen der gefiederten Blätter. Ebenso sehen wir, dass die
homotypische Zusammensetzung des ganzen Organismus sich häufig
in einer analogen Zusammensetzung einzelner Theile oder Organe
wiederholt. Letztere erscheinen oft in so regelmässiger und constanter
Weise aus homotypischen Theilen zusammengesetzt, wie die ganze
Person, z. B. die einfachen Blätter der Phanerogamen (also Organe!)
aus zwei symmetrischen Hälften. Um nun jede Verwechselung dieser
untergeordneten Gegenstücke mit den Antimeren des ganzen Organismus
auszuschliessen, wollen wir die ersteren allgemein als homonome
Theile, Nebenstücke oder Parameren bezeichnen. Solche sind
also z. B. die beiden Hälften der dipleuren Blätter, die drei Blättchen
von dreizähligen Blättern (z. B. vom Kleeblatt), die drei Arme der
dreiarmigen Pedicellarien der Echinodermen, die fünf Zehen des
menschlichen Fusses und des Wirbelthierfusses überhaupt.

Parameren oder Nebenstücke (homonome Theile) sind also all-
gemein entsprechende Theile, welche um eine Kreuzaxe oder Breiten-
axe des Körpers (oder um die Hauptaxe eines einzelnen Körpertheils)

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[311/0350] III. Morphologische Individuen dritter Ordnung: Antimeren. gesetzt erscheint, wie z. B. bei den Desmidiaceen, Diatomeen und vielen anderen Protisten; ferner, dass auch jedes einzelne Organ aus mehreren Antimeren zusammengesetzt scheinen kann, z. B. ein einfaches Blatt aus zwei, ein handförmiges (in drei, vier, fünf gleiche Lappen gespaltenes Blatt) aus drei, vier, fünf Antimeren etc. Indessen würde, streng genommen, diese Auffassung dazu führen, das Antimer sogar als morphologisches Individuum erster Ordnung hinzustellen, da ja die meisten einzelligen Organismen bereits deutlich aus zwei oder mehreren Antimeren zusammengesetzt erscheinen, mithin eine einzelne Plastide eine Einheit repräsentirt, welche aus einer Vielheit von Anti- meren bestehen würde. Hier, wie auch sonst in vielen Fällen, scheint eine strenge Rangordnung der morphologischen Individualitäten nicht durchführbar zu sein, zumal wenn dieselben, wie es so oft geschieht, in verwickelter Weise in einander greifen. Wir können diese Rangord- nung aber auch im vorliegenden Falle bestimmt dadurch feststellen, dass wir die Subordination der einzelnen Kategorieen in allen Organis- men untersuchen und hieraus das allgemeine Gesetz ableiten; und auf dieser empirischen Grundlage erscheint uns die von uns gewählte Rangordnung als die richtigste. Der scheinbare Widerspruch löst sich, sobald wir scharf zwischen Antimeren und Parameren (Gegen- stücken und Nebenstücken) unterscheiden. In sehr vielen Fällen sehen wir, dass untergeordnete Theile, z. B. einzelne Organe, die Gesammtform sowohl als die characte- ristische Zusammensetzung des ganzen Organismus wiederholen. So wiederholt sich z. B. bei den Arthropoden die Gliederung des Rumpfes in derjenigen der Extremitäten, bei den Mimosen die Stengelgliederung in derjenigen der gefiederten Blätter. Ebenso sehen wir, dass die homotypische Zusammensetzung des ganzen Organismus sich häufig in einer analogen Zusammensetzung einzelner Theile oder Organe wiederholt. Letztere erscheinen oft in so regelmässiger und constanter Weise aus homotypischen Theilen zusammengesetzt, wie die ganze Person, z. B. die einfachen Blätter der Phanerogamen (also Organe!) aus zwei symmetrischen Hälften. Um nun jede Verwechselung dieser untergeordneten Gegenstücke mit den Antimeren des ganzen Organismus auszuschliessen, wollen wir die ersteren allgemein als homonome Theile, Nebenstücke oder Parameren bezeichnen. Solche sind also z. B. die beiden Hälften der dipleuren Blätter, die drei Blättchen von dreizähligen Blättern (z. B. vom Kleeblatt), die drei Arme der dreiarmigen Pedicellarien der Echinodermen, die fünf Zehen des menschlichen Fusses und des Wirbelthierfusses überhaupt. Parameren oder Nebenstücke (homonome Theile) sind also all- gemein entsprechende Theile, welche um eine Kreuzaxe oder Breiten- axe des Körpers (oder um die Hauptaxe eines einzelnen Körpertheils)

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Zitationshilfe: Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haeckel_morphologie01_1866/350>, abgerufen am 11.06.2024.