Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866.Morphologische Individualität der Organismen. möglichst allgemeiner Berücksichtigung aller Organismen die Organenach ihrem geringeren oder höheren Grade von Complication in mehrere Kategorieen zu ordnen versuchen, so können wir folgende fünf Ordnungen von Organen unterscheiden: 1. Zellenfusionen oder Cytocormen. 2. Einfache oder homoplastische Organe. 3. Zusammenge- setzte oder heteroplastische Organe. 4. Organ-Systeme. 5. Organ-Apparate. Gewöhnlich gestaltet sich die Lehre vom Aufbau des Organismus (ins- Am schärfsten sind diese Organe verschiedener Ordnung von Victor 1) Kölliker (Gewebelehre) unterscheidet vier verschiedene Hauptformen von
Geweben: I. Zellengewebe (1. Oberhaut, 2. Aechte Drüsen), II. Gewebe der Bindesubstanz (1. Einfache Bindesubstanz, 2. Knorpel, 3. Faserige Bindesubstanz (Bindegewebe und elastisches Gewebe), 4. Knochen und Zahnbein, III. Muskel- gewebe (1. Glatte Muskeln, 2. Quergestreifte Muskeln), IV. Nervengewebe. Die aus diesen Geweben zusammengesetzten Organe werden von Kölliker folgen- dermaassen classificirt: A. Einfache Organe: I. Organe des Zellengewebes (1. Oberhäute, Haare, Nägel, Linse, 2. Einfache Drüsen ohne Bindegewebshülle). II. Organe der Bindesubstanz (1. Glaskörper, 2. Chorda dorsalis, gefässloser Knor- pel, elastischer Knorpel, 3. Sehnen, Bänder, Fascien etc.), B. Zusammenge- setzte Organe: III. Organe mit Vorwiegen des Zellengewebes (Grössere ächte Drüsen), IV. Organe mit Vorwiegen der Bindesubstanz (1. Gefässhaltige Binde- gewebshäute, 2. Knochen, Zähne, 3. Gefässe, 4. Blutgefässdrüsen), V. Organe mit Vorwiegen des Muskelgewebes (glatte und quergestreifte Muskeln), VI. Or- gane mit Vorwiegen des Nervengewebes (Ganglien, Nerven, Hirn, Mark), VII. Organe, in denen alle Gewebe vertreten sind (1. die einzelnen Organe des Darmes, der Geschlechtsorgane und der grösseren Drüsen. 2. höhere Sinnesorgane. Morphologische Individualität der Organismen. möglichst allgemeiner Berücksichtigung aller Organismen die Organenach ihrem geringeren oder höheren Grade von Complication in mehrere Kategorieen zu ordnen versuchen, so können wir folgende fünf Ordnungen von Organen unterscheiden: 1. Zellenfusionen oder Cytocormen. 2. Einfache oder homoplastische Organe. 3. Zusammenge- setzte oder heteroplastische Organe. 4. Organ-Systeme. 5. Organ-Apparate. Gewöhnlich gestaltet sich die Lehre vom Aufbau des Organismus (ins- Am schärfsten sind diese Organe verschiedener Ordnung von Victor 1) Kölliker (Gewebelehre) unterscheidet vier verschiedene Hauptformen von
Geweben: I. Zellengewebe (1. Oberhaut, 2. Aechte Drüsen), II. Gewebe der Bindesubstanz (1. Einfache Bindesubstanz, 2. Knorpel, 3. Faserige Bindesubstanz (Bindegewebe und elastisches Gewebe), 4. Knochen und Zahnbein, III. Muskel- gewebe (1. Glatte Muskeln, 2. Quergestreifte Muskeln), IV. Nervengewebe. Die aus diesen Geweben zusammengesetzten Organe werden von Kölliker folgen- dermaassen classificirt: A. Einfache Organe: I. Organe des Zellengewebes (1. Oberhäute, Haare, Nägel, Linse, 2. Einfache Drüsen ohne Bindegewebshülle). II. Organe der Bindesubstanz (1. Glaskörper, 2. Chorda dorsalis, gefässloser Knor- pel, elastischer Knorpel, 3. Sehnen, Bänder, Fascien etc.), B. Zusammenge- setzte Organe: III. Organe mit Vorwiegen des Zellengewebes (Grössere ächte Drüsen), IV. Organe mit Vorwiegen der Bindesubstanz (1. Gefässhaltige Binde- gewebshäute, 2. Knochen, Zähne, 3. Gefässe, 4. Blutgefässdrüsen), V. Organe mit Vorwiegen des Muskelgewebes (glatte und quergestreifte Muskeln), VI. Or- gane mit Vorwiegen des Nervengewebes (Ganglien, Nerven, Hirn, Mark), VII. Organe, in denen alle Gewebe vertreten sind (1. die einzelnen Organe des Darmes, der Geschlechtsorgane und der grösseren Drüsen. 2. höhere Sinnesorgane. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0331" n="292"/><fw place="top" type="header">Morphologische Individualität der Organismen.</fw><lb/> möglichst allgemeiner Berücksichtigung aller Organismen die Organe<lb/> nach ihrem geringeren oder höheren Grade von Complication in<lb/> mehrere Kategorieen zu ordnen versuchen, so können wir folgende<lb/> fünf Ordnungen von Organen unterscheiden: 1. Zellenfusionen oder<lb/> Cytocormen. 2. Einfache oder homoplastische Organe. 3. Zusammenge-<lb/> setzte oder heteroplastische Organe. 4. Organ-Systeme. 5. Organ-Apparate.</p><lb/> <p>Gewöhnlich gestaltet sich die Lehre vom Aufbau des Organismus (ins-<lb/> besondere des menschlichen) zu folgendem Satze: Die Zellen gruppiren<lb/> sich zur Bildung von Geweben, entweder durch einfache Aggregation oder<lb/> nachdem sie sich bereits zu „höheren Elementartheilen“, z. B. Zellnetzen,<lb/> Muskel- und Nerven-Röhren etc.) vereinigt haben; aus den Geweben setzen<lb/> sich die Organe zusammen; die Organe treten zur Bildung von Systemen<lb/> oder von Apparaten zusammen, wobei man unter letzterem Namen meist<lb/> eine physiologische, unter ersterem eine morphologische Einheit von mehre-<lb/> ren Organen versteht. So sagt z. B <hi rendition="#g">Kölliker</hi> in seinem vielverbreiteten<lb/> Handbuch der Gewebelehre des Menschen: „Die Elementartheile einfacher<lb/> und höherer Art sind nicht regellos im Körper zerstreut, sondern nach be-<lb/> stimmten Gesetzen zu den sogenannten <hi rendition="#g">Geweben</hi> und <hi rendition="#g">Organen</hi> vereint.<lb/> Mit dem ersten Namen bezeichnet man jede gesetzmässige, in gleichen Theilen<lb/> immer in derselben Weise wiederkehrende <hi rendition="#g">Anordnung der Elementar-<lb/> theile,</hi> mit dem eines Organes dagegen eine gewisse <hi rendition="#g">Zahl von Elemen-<lb/> tartheilen</hi> von bestimmter Form und Verrichtung. Vereinen sich mehrere<lb/> oder viele Organe gleicher oder verschiedener Art zu einer höheren Ein-<lb/> heit, so heisst dies ein <hi rendition="#g">System.</hi>“ Die Organe werden dann weiter in ein-<lb/> fache und zusammengesetzte eingetheilt, je nachdem sie nur aus einem ein-<lb/> zigen oder aus mehreren Geweben zusammengesetzt sind.<note place="foot" n="1)"><hi rendition="#g">Kölliker</hi> (Gewebelehre) unterscheidet vier verschiedene Hauptformen von<lb/><hi rendition="#g">Geweben:</hi> I. Zellengewebe (1. Oberhaut, 2. Aechte Drüsen), II. Gewebe der<lb/> Bindesubstanz (1. Einfache Bindesubstanz, 2. Knorpel, 3. Faserige Bindesubstanz<lb/> (Bindegewebe und elastisches Gewebe), 4. Knochen und Zahnbein, III. Muskel-<lb/> gewebe (1. Glatte Muskeln, 2. Quergestreifte Muskeln), IV. Nervengewebe. Die<lb/> aus diesen Geweben zusammengesetzten <hi rendition="#g">Organe</hi> werden von <hi rendition="#g">Kölliker</hi> folgen-<lb/> dermaassen classificirt: A. <hi rendition="#g">Einfache Organe:</hi> I. Organe des Zellengewebes<lb/> (1. Oberhäute, Haare, Nägel, Linse, 2. Einfache Drüsen ohne Bindegewebshülle).<lb/> II. Organe der Bindesubstanz (1. Glaskörper, 2. Chorda dorsalis, gefässloser Knor-<lb/> pel, elastischer Knorpel, 3. Sehnen, Bänder, Fascien etc.), B. <hi rendition="#g">Zusammenge-<lb/> setzte Organe:</hi> III. Organe mit Vorwiegen des Zellengewebes (Grössere ächte<lb/> Drüsen), IV. Organe mit Vorwiegen der Bindesubstanz (1. Gefässhaltige Binde-<lb/> gewebshäute, 2. Knochen, Zähne, 3. Gefässe, 4. Blutgefässdrüsen), V. Organe<lb/> mit Vorwiegen des Muskelgewebes (glatte und quergestreifte Muskeln), VI. Or-<lb/> gane mit Vorwiegen des Nervengewebes (Ganglien, Nerven, Hirn, Mark),<lb/> VII. Organe, in denen alle Gewebe vertreten sind (1. die einzelnen Organe des<lb/> Darmes, der Geschlechtsorgane und der grösseren Drüsen. 2. höhere Sinnesorgane.</note></p><lb/> <p>Am schärfsten sind diese Organe verschiedener Ordnung von <hi rendition="#g">Victor<lb/> Carus</hi> unterschieden und characterisirt worden, welcher den zusammen-<lb/> gesetzten Organismus sich ebenfalls aus <hi rendition="#g">Geweben,</hi> Organen und Systemen<lb/> aufbauen lässt. Er versteht unter <hi rendition="#g">Geweben</hi> „die an verschiedenen Stellen<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [292/0331]
Morphologische Individualität der Organismen.
möglichst allgemeiner Berücksichtigung aller Organismen die Organe
nach ihrem geringeren oder höheren Grade von Complication in
mehrere Kategorieen zu ordnen versuchen, so können wir folgende
fünf Ordnungen von Organen unterscheiden: 1. Zellenfusionen oder
Cytocormen. 2. Einfache oder homoplastische Organe. 3. Zusammenge-
setzte oder heteroplastische Organe. 4. Organ-Systeme. 5. Organ-Apparate.
Gewöhnlich gestaltet sich die Lehre vom Aufbau des Organismus (ins-
besondere des menschlichen) zu folgendem Satze: Die Zellen gruppiren
sich zur Bildung von Geweben, entweder durch einfache Aggregation oder
nachdem sie sich bereits zu „höheren Elementartheilen“, z. B. Zellnetzen,
Muskel- und Nerven-Röhren etc.) vereinigt haben; aus den Geweben setzen
sich die Organe zusammen; die Organe treten zur Bildung von Systemen
oder von Apparaten zusammen, wobei man unter letzterem Namen meist
eine physiologische, unter ersterem eine morphologische Einheit von mehre-
ren Organen versteht. So sagt z. B Kölliker in seinem vielverbreiteten
Handbuch der Gewebelehre des Menschen: „Die Elementartheile einfacher
und höherer Art sind nicht regellos im Körper zerstreut, sondern nach be-
stimmten Gesetzen zu den sogenannten Geweben und Organen vereint.
Mit dem ersten Namen bezeichnet man jede gesetzmässige, in gleichen Theilen
immer in derselben Weise wiederkehrende Anordnung der Elementar-
theile, mit dem eines Organes dagegen eine gewisse Zahl von Elemen-
tartheilen von bestimmter Form und Verrichtung. Vereinen sich mehrere
oder viele Organe gleicher oder verschiedener Art zu einer höheren Ein-
heit, so heisst dies ein System.“ Die Organe werden dann weiter in ein-
fache und zusammengesetzte eingetheilt, je nachdem sie nur aus einem ein-
zigen oder aus mehreren Geweben zusammengesetzt sind. 1)
Am schärfsten sind diese Organe verschiedener Ordnung von Victor
Carus unterschieden und characterisirt worden, welcher den zusammen-
gesetzten Organismus sich ebenfalls aus Geweben, Organen und Systemen
aufbauen lässt. Er versteht unter Geweben „die an verschiedenen Stellen
1) Kölliker (Gewebelehre) unterscheidet vier verschiedene Hauptformen von
Geweben: I. Zellengewebe (1. Oberhaut, 2. Aechte Drüsen), II. Gewebe der
Bindesubstanz (1. Einfache Bindesubstanz, 2. Knorpel, 3. Faserige Bindesubstanz
(Bindegewebe und elastisches Gewebe), 4. Knochen und Zahnbein, III. Muskel-
gewebe (1. Glatte Muskeln, 2. Quergestreifte Muskeln), IV. Nervengewebe. Die
aus diesen Geweben zusammengesetzten Organe werden von Kölliker folgen-
dermaassen classificirt: A. Einfache Organe: I. Organe des Zellengewebes
(1. Oberhäute, Haare, Nägel, Linse, 2. Einfache Drüsen ohne Bindegewebshülle).
II. Organe der Bindesubstanz (1. Glaskörper, 2. Chorda dorsalis, gefässloser Knor-
pel, elastischer Knorpel, 3. Sehnen, Bänder, Fascien etc.), B. Zusammenge-
setzte Organe: III. Organe mit Vorwiegen des Zellengewebes (Grössere ächte
Drüsen), IV. Organe mit Vorwiegen der Bindesubstanz (1. Gefässhaltige Binde-
gewebshäute, 2. Knochen, Zähne, 3. Gefässe, 4. Blutgefässdrüsen), V. Organe
mit Vorwiegen des Muskelgewebes (glatte und quergestreifte Muskeln), VI. Or-
gane mit Vorwiegen des Nervengewebes (Ganglien, Nerven, Hirn, Mark),
VII. Organe, in denen alle Gewebe vertreten sind (1. die einzelnen Organe des
Darmes, der Geschlechtsorgane und der grösseren Drüsen. 2. höhere Sinnesorgane.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |