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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796.

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schon wissen, wie weit dieser und jener Schläger
und in welcher Richtung er den Ball treibt.
Vermuthet er ihn in seiner Gegend, so muss er
achtsamer seyn. Beym Aufsteigen des Balls be-
rechnet er schon den Bogen und die Stelle des
Niederfallens, er verlässt daher schnell seinen
Platz, um sich dorthin zu begeben, und den Ball
zu fangen, oder ihn hurtig zu erhaschen, um da-
mit die Laufenden zu treffen, oder den Ball
demjenigen seiner Gespielen zuzuwerfen, der
dem Laufenden am nächsten ist, und daher am
sichersten treffen kann. Wenn keiner von diesen
Fällen möglich ist, so wirft er ihn dem Aufwerfer
zu, um dem Spiele Fortgang zu verschaffen.
Ferner sieht jeder Dienende darauf, ob die Sei-
tenlinien A. C, und B. D. von den Laufenden
überschritten werden, denn hierdurch wird der
Schlag verloren und endlich darauf: ob etwa
kein gelöster Schläger im Male ist, alsdann muss
der Ball schnell ins Mal geworfen werden, dass
wird durch den Ausruf den Ball ins Mal! allen an-
gekündigt, damit sie ihn schnell dahin werfen,
ehe ein Schläger hinein läuft. Auch hierdurch
verliert jene Parthey den Schlag.

2. Regeln für die Schläger. Keiner
von ihnen darf unnöthiger Weise laufen, wenn
der Ball in den Händen eines nahestehenden
Dienenden ist; denn er kann leicht getroffen

ſchon wiſſen, wie weit dieſer und jener Schläger
und in welcher Richtung er den Ball treibt.
Vermuthet er ihn in ſeiner Gegend, ſo muſs er
achtſamer ſeyn. Beym Aufſteigen des Balls be-
rechnet er ſchon den Bogen und die Stelle des
Niederfallens, er verläſst daher ſchnell ſeinen
Platz, um ſich dorthin zu begeben, und den Ball
zu fangen, oder ihn hurtig zu erhaſchen, um da-
mit die Laufenden zu treffen, oder den Ball
demjenigen ſeiner Geſpielen zuzuwerfen, der
dem Laufenden am nächſten iſt, und daher am
ſicherſten treffen kann. Wenn keiner von dieſen
Fällen möglich iſt, ſo wirft er ihn dem Aufwerfer
zu, um dem Spiele Fortgang zu verſchaffen.
Ferner ſieht jeder Dienende darauf, ob die Sei-
tenlinien A. C, und B. D. von den Laufenden
überſchritten werden, denn hierdurch wird der
Schlag verloren und endlich darauf: ob etwa
kein gelöſter Schläger im Male iſt, alsdann muſs
der Ball ſchnell ins Mal geworfen werden, daſs
wird durch den Ausruf den Ball ins Mal! allen an-
gekündigt, damit ſie ihn ſchnell dahin werfen,
ehe ein Schläger hinein läuft. Auch hierdurch
verliert jene Parthey den Schlag.

2. Regeln für die Schläger. Keiner
von ihnen darf unnöthiger Weiſe laufen, wenn
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Dienenden iſt; denn er kann leicht getroffen

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[66/0098] ſchon wiſſen, wie weit dieſer und jener Schläger und in welcher Richtung er den Ball treibt. Vermuthet er ihn in ſeiner Gegend, ſo muſs er achtſamer ſeyn. Beym Aufſteigen des Balls be- rechnet er ſchon den Bogen und die Stelle des Niederfallens, er verläſst daher ſchnell ſeinen Platz, um ſich dorthin zu begeben, und den Ball zu fangen, oder ihn hurtig zu erhaſchen, um da- mit die Laufenden zu treffen, oder den Ball demjenigen ſeiner Geſpielen zuzuwerfen, der dem Laufenden am nächſten iſt, und daher am ſicherſten treffen kann. Wenn keiner von dieſen Fällen möglich iſt, ſo wirft er ihn dem Aufwerfer zu, um dem Spiele Fortgang zu verſchaffen. Ferner ſieht jeder Dienende darauf, ob die Sei- tenlinien A. C, und B. D. von den Laufenden überſchritten werden, denn hierdurch wird der Schlag verloren und endlich darauf: ob etwa kein gelöſter Schläger im Male iſt, alsdann muſs der Ball ſchnell ins Mal geworfen werden, daſs wird durch den Ausruf den Ball ins Mal! allen an- gekündigt, damit ſie ihn ſchnell dahin werfen, ehe ein Schläger hinein läuft. Auch hierdurch verliert jene Parthey den Schlag. 2. Regeln für die Schläger. Keiner von ihnen darf unnöthiger Weiſe laufen, wenn der Ball in den Händen eines naheſtehenden Dienenden iſt; denn er kann leicht getroffen

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Zitationshilfe: Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/98>, abgerufen am 02.05.2024.