30. Trifft er im vorigen Falle, aber verläuft sich selbst in ein Loch, in ein eigenes F, oder in ein feindliches, das schon genommen ist, oder noch nicht genommen werden kann, oder ver- sprengt er sich auf obige Art (24); so verliert er 2 P. und rechnet für den getroffenen Ball nichts.
31. Gesetzt ein Ball des G liegt vor irgend einem F des S, das noch nicht genommen ist. Dieser hat Lust auf ihn par bricolle zu spielen, ob er ihn gleich vor dem F nicht sehen kann: so gewinnt er 6 Point, wenn er den Ball in sein F bringt und dadurch zum Kriegsgefangenen macht. Auch muss der Gefangene dann ins La- ger zurück.
32. Sagt der S. ungesehn! so kann diess aber erst untersucht werden, vom G, dem Anmerker oder sonst Jemand.
33. Macht der S. einen Vertheidigungsball des G, oder sprengt er ihn auf obige Arten (24) so muss bekanntlich dieser Ball ins Lager zurück. Sind hier aber beyde Stellen der Vertheidigungs- bälle offen, so kann sein Herr ihn stellen, auf welche er will.
34. Werden die beyden Bälle mit der Mas- se oder dem Stosskegel (Queue) zugleich getrof- fen: so ists ein Fehler und die Wirkung ei- nes solchen Abstosses ist ungültig. Auch bleibt es dann bloss dem G überlassen, ob er damit
30. Trifft er im vorigen Falle, aber verläuft ſich ſelbſt in ein Loch, in ein eigenes F, oder in ein feindliches, das ſchon genommen iſt, oder noch nicht genommen werden kann, oder ver- ſprengt er ſich auf obige Art (24); ſo verliert er 2 P. und rechnet für den getroffenen Ball nichts.
31. Geſetzt ein Ball des G liegt vor irgend einem F des S, das noch nicht genommen iſt. Dieſer hat Luſt auf ihn par bricolle zu ſpielen, ob er ihn gleich vor dem F nicht ſehen kann: ſo gewinnt er 6 Point, wenn er den Ball in ſein F bringt und dadurch zum Kriegsgefangenen macht. Auch muſs der Gefangene dann ins La- ger zurück.
32. Sagt der S. ungeſehn! ſo kann dieſs aber erſt unterſucht werden, vom G, dem Anmerker oder ſonſt Jemand.
33. Macht der S. einen Vertheidigungsball des G, oder ſprengt er ihn auf obige Arten (24) ſo muſs bekanntlich dieſer Ball ins Lager zurück. Sind hier aber beyde Stellen der Vertheidigungs- bälle offen, ſo kann ſein Herr ihn ſtellen, auf welche er will.
34. Werden die beyden Bälle mit der Maſ- ſe oder dem Stoſskegel (Queue) zugleich getrof- fen: ſo iſts ein Fehler und die Wirkung ei- nes ſolchen Abſtoſses iſt ungültig. Auch bleibt es dann bloſs dem G überlaſſen, ob er damit
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30. Trifft er im vorigen Falle, aber verläuft
ſich ſelbſt in ein Loch, in ein eigenes F, oder in
ein feindliches, das ſchon genommen iſt, oder
noch nicht genommen werden kann, oder ver-
ſprengt er ſich auf obige Art (24); ſo verliert er 2
P. und rechnet für den getroffenen Ball nichts.
31. Geſetzt ein Ball des G liegt vor irgend
einem F des S, das noch nicht genommen iſt.
Dieſer hat Luſt auf ihn par bricolle zu ſpielen,
ob er ihn gleich vor dem F nicht ſehen kann:
ſo gewinnt er 6 Point, wenn er den Ball in ſein
F bringt und dadurch zum Kriegsgefangenen
macht. Auch muſs der Gefangene dann ins La-
ger zurück.
32. Sagt der S. ungeſehn! ſo kann dieſs aber
erſt unterſucht werden, vom G, dem Anmerker
oder ſonſt Jemand.
33. Macht der S. einen Vertheidigungsball
des G, oder ſprengt er ihn auf obige Arten (24) ſo
muſs bekanntlich dieſer Ball ins Lager zurück.
Sind hier aber beyde Stellen der Vertheidigungs-
bälle offen, ſo kann ſein Herr ihn ſtellen, auf
welche er will.
34. Werden die beyden Bälle mit der Maſ-
ſe oder dem Stoſskegel (Queue) zugleich getrof-
fen: ſo iſts ein Fehler und die Wirkung ei-
nes ſolchen Abſtoſses iſt ungültig. Auch bleibt
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/206>, abgerufen am 23.11.2024.
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