*] Die Geschichte des nordischen Gleichgewichts bis 1740 ist enthalten in Schmaussens Einleitung zur Staatswissen- schaft etc. 2. Theil, die Historie aller zwischen den nordi- schen Potenzen etc. geschlossenen Tractaten in sich haltend, Leipzig 1760. 8.
§. 20. Gleichgewicht im Orient.
Ehedem, und besonders im sechszehnten und sieb- zehnten Jahrhundert war man im Orient wegen der über- handnehmenden Macht der Pforte sehr in Sorgen, und die benachbarten Staaten lagen deshalb beständig mit ihr im Kriege. Sie ist aber nach und nach ziemlich ein- geschränkt worden, und gegenwärtig halten ihr Rußland und Oesterreich dergestalt das Gleichgewicht, daß von ihrer Uebermacht wenig zu fürchten steht.
*]Mosers Grundsätze in Frz. 1. B. 6. K. §. 27. u. f. S. 57.
§. 21. Italiänisches Gleichgewicht.
Die Erhaltung des Gleichgewichts in Italien hat in ältern Zeiten öftere Unruhen, hauptsächlich zwischen Spanien und Frankreich erregt, bis Kaiser Karl V. die Oberhand behielt, indem er zum Besitz von Neapel, Sicilien, Sardinien, Mayland etc. gelangte. Diese Uebermacht verschwand iedoch, als nach dessen Tode 1558 die Kaiserwürde von Spanien getrennt ward. Nach dem Abgange der österreichischen Linie in Spanien 1700 entstanden neue Streitigkeiten, aber das Haus
Oester-
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und deren Gleichgewicht.
d]Moſers Verſuch 1. Th. S. 72.
*] Die Geſchichte des nordiſchen Gleichgewichts bis 1740 iſt enthalten in Schmauſſens Einleitung zur Staatswiſſen- ſchaft ꝛc. 2. Theil, die Hiſtorie aller zwiſchen den nordi- ſchen Potenzen ꝛc. geſchloſſenen Tractaten in ſich haltend, Leipzig 1760. 8.
§. 20. Gleichgewicht im Orient.
Ehedem, und beſonders im ſechszehnten und ſieb- zehnten Jahrhundert war man im Orient wegen der uͤber- handnehmenden Macht der Pforte ſehr in Sorgen, und die benachbarten Staaten lagen deshalb beſtaͤndig mit ihr im Kriege. Sie iſt aber nach und nach ziemlich ein- geſchraͤnkt worden, und gegenwaͤrtig halten ihr Rußland und Oeſterreich dergeſtalt das Gleichgewicht, daß von ihrer Uebermacht wenig zu fuͤrchten ſteht.
*]Moſers Grundſaͤtze in Frz. 1. B. 6. K. §. 27. u. f. S. 57.
§. 21. Italiaͤniſches Gleichgewicht.
Die Erhaltung des Gleichgewichts in Italien hat in aͤltern Zeiten oͤftere Unruhen, hauptſaͤchlich zwiſchen Spanien und Frankreich erregt, bis Kaiſer Karl V. die Oberhand behielt, indem er zum Beſitz von Neapel, Sicilien, Sardinien, Mayland ꝛc. gelangte. Dieſe Uebermacht verſchwand iedoch, als nach deſſen Tode 1558 die Kaiſerwuͤrde von Spanien getrennt ward. Nach dem Abgange der oͤſterreichiſchen Linie in Spanien 1700 entſtanden neue Streitigkeiten, aber das Haus
Oeſter-
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und deren Gleichgewicht.
d] Moſers Verſuch 1. Th. S. 72.
*] Die Geſchichte des nordiſchen Gleichgewichts bis 1740 iſt
enthalten in Schmauſſens Einleitung zur Staatswiſſen-
ſchaft ꝛc. 2. Theil, die Hiſtorie aller zwiſchen den nordi-
ſchen Potenzen ꝛc. geſchloſſenen Tractaten in ſich haltend,
Leipzig 1760. 8.
§. 20.
Gleichgewicht im Orient.
Ehedem, und beſonders im ſechszehnten und ſieb-
zehnten Jahrhundert war man im Orient wegen der uͤber-
handnehmenden Macht der Pforte ſehr in Sorgen, und
die benachbarten Staaten lagen deshalb beſtaͤndig mit
ihr im Kriege. Sie iſt aber nach und nach ziemlich ein-
geſchraͤnkt worden, und gegenwaͤrtig halten ihr Rußland
und Oeſterreich dergeſtalt das Gleichgewicht, daß von
ihrer Uebermacht wenig zu fuͤrchten ſteht.
*] Moſers Grundſaͤtze in Frz. 1. B. 6. K. §. 27. u. f.
S. 57.
§. 21.
Italiaͤniſches Gleichgewicht.
Die Erhaltung des Gleichgewichts in Italien hat in
aͤltern Zeiten oͤftere Unruhen, hauptſaͤchlich zwiſchen
Spanien und Frankreich erregt, bis Kaiſer Karl V. die
Oberhand behielt, indem er zum Beſitz von Neapel,
Sicilien, Sardinien, Mayland ꝛc. gelangte. Dieſe
Uebermacht verſchwand iedoch, als nach deſſen Tode
1558 die Kaiſerwuͤrde von Spanien getrennt ward.
Nach dem Abgange der oͤſterreichiſchen Linie in Spanien
1700 entſtanden neue Streitigkeiten, aber das Haus
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Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/401>, abgerufen am 16.02.2025.
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