Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Von den geselschaftlichen Verbindungen ihm der gröste Theil der Politiker; "so hat er doch dengroßen Fehler, daß er nicht ins Werk zu richten steht. Man müste sich Europa als ganz platonisch vorstellen, um zu glauben, daß alle Landesherrn einen Theil ihres höchsten Ansehns in die Hände eines algemeinen Senats übergeben würden, daß die Gebieter der grösten Staaten sich nicht auch zu Herrn der Rathschläge dieses Senats machen solten, daß die Schwächsten nicht eben sowohl Gesetze von ihnen erhalten würden." Der Verfasser des neuen Staatsgebäudes sieht diesen Punkt auch selbst [S. 338.] als die gröste und einzige Schwierigkeit sei- nes Plans an und sagt sehr richtig, daß, wenn man Europa unter dem Bilde eines einzigen Staatskörpers, als ein Ganzes darstellen wolte, das durch Religion, Interesse, Bündnisse, Sitten, Nachbarschaft, Bluts- und andere Freundschaft, Negociationen, Handel, Schiffahrt, Posten, Politick und Völkerrecht zusam- mengeknüpft ist, man es gewis mit keiner Demokratie, sondern am ähnlichsten mit einer Art von Aristokratie vergleichen würde, wo Dictators, Triumvirs etc. keine andere Gesetze als ihr Wohlgefallen kennen, die immer Recht haben, weil sie mächtig sind und deren letzter Ver- nunftschlus donnernd ist. Jedoch macht er zuletzt noch viele gutgemeinte Bemerkungen, daß ein solcher Plan den Regenten Ehre und ihren Staaten Glück bringen würde, und hoft die Ausführbarkeit desselben vielleicht einmal in der Zukunft. Wer von diesen Vorschlägen weitläuftiger unterrichtet zu seyn wünscht, dem werden die nachher angeführten Schriften ein Gnüge leisten. a] Schmauß Einleitung zur Staatswissenschaft oder Erläu- terung seines Corp. J. G. 1. Th. S. 53, u. f. Mably principes de negociat. p. 51. ed. 1773. *] Hierher gehörige besondere Schriften sind vorzüglich: Idea pacis generalis inter orbis christiani principes. Antw. 1644. 8. Von den geſelſchaftlichen Verbindungen ihm der groͤſte Theil der Politiker; „ſo hat er doch dengroßen Fehler, daß er nicht ins Werk zu richten ſteht. Man muͤſte ſich Europa als ganz platoniſch vorſtellen, um zu glauben, daß alle Landesherrn einen Theil ihres hoͤchſten Anſehns in die Haͤnde eines algemeinen Senats uͤbergeben wuͤrden, daß die Gebieter der groͤſten Staaten ſich nicht auch zu Herrn der Rathſchlaͤge dieſes Senats machen ſolten, daß die Schwaͤchſten nicht eben ſowohl Geſetze von ihnen erhalten wuͤrden.“ Der Verfaſſer des neuen Staatsgebaͤudes ſieht dieſen Punkt auch ſelbſt [S. 338.] als die groͤſte und einzige Schwierigkeit ſei- nes Plans an und ſagt ſehr richtig, daß, wenn man Europa unter dem Bilde eines einzigen Staatskoͤrpers, als ein Ganzes darſtellen wolte, das durch Religion, Intereſſe, Buͤndniſſe, Sitten, Nachbarſchaft, Bluts- und andere Freundſchaft, Negociationen, Handel, Schiffahrt, Poſten, Politick und Voͤlkerrecht zuſam- mengeknuͤpft iſt, man es gewis mit keiner Demokratie, ſondern am aͤhnlichſten mit einer Art von Ariſtokratie vergleichen wuͤrde, wo Dictators, Triumvirs ꝛc. keine andere Geſetze als ihr Wohlgefallen kennen, die immer Recht haben, weil ſie maͤchtig ſind und deren letzter Ver- nunftſchlus donnernd iſt. Jedoch macht er zuletzt noch viele gutgemeinte Bemerkungen, daß ein ſolcher Plan den Regenten Ehre und ihren Staaten Gluͤck bringen wuͤrde, und hoft die Ausfuͤhrbarkeit deſſelben vielleicht einmal in der Zukunft. Wer von dieſen Vorſchlaͤgen weitlaͤuftiger unterrichtet zu ſeyn wuͤnſcht, dem werden die nachher angefuͤhrten Schriften ein Gnuͤge leiſten. a] Schmauß Einleitung zur Staatswiſſenſchaft oder Erlaͤu- terung ſeines Corp. J. G. 1. Th. S. 53, u. f. Mably principes de negociat. p. 51. ed. 1773. *] Hierher gehoͤrige beſondere Schriften ſind vorzuͤglich: Idea pacis generalis inter orbis chriſtiani principes. 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Man muͤſte ſich Europa als ganz platoniſch vorſtellen,
um zu glauben, daß alle Landesherrn einen Theil ihres
hoͤchſten Anſehns in die Haͤnde eines algemeinen Senats
uͤbergeben wuͤrden, daß die Gebieter der groͤſten Staaten
ſich nicht auch zu Herrn der Rathſchlaͤge dieſes Senats
machen ſolten, daß die Schwaͤchſten nicht eben ſowohl
Geſetze von ihnen erhalten wuͤrden.“ Der Verfaſſer des
neuen Staatsgebaͤudes ſieht dieſen Punkt auch ſelbſt
[S. 338.] als die groͤſte und einzige Schwierigkeit ſei-
nes Plans an und ſagt ſehr richtig, daß, wenn man
Europa unter dem Bilde eines einzigen Staatskoͤrpers,
als ein Ganzes darſtellen wolte, das durch Religion,
Intereſſe, Buͤndniſſe, Sitten, Nachbarſchaft, Bluts-
und andere Freundſchaft, Negociationen, Handel,
Schiffahrt, Poſten, Politick und Voͤlkerrecht zuſam-
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ſondern am aͤhnlichſten mit einer Art von Ariſtokratie
vergleichen wuͤrde, wo Dictators, Triumvirs ꝛc. keine
andere Geſetze als ihr Wohlgefallen kennen, die immer
Recht haben, weil ſie maͤchtig ſind und deren letzter Ver-
nunftſchlus donnernd iſt. Jedoch macht er zuletzt noch
viele gutgemeinte Bemerkungen, daß ein ſolcher Plan
den Regenten Ehre und ihren Staaten Gluͤck bringen
wuͤrde, und hoft die Ausfuͤhrbarkeit deſſelben vielleicht
einmal in der Zukunft. Wer von dieſen Vorſchlaͤgen
weitlaͤuftiger unterrichtet zu ſeyn wuͤnſcht, dem werden
die nachher angefuͤhrten Schriften ein Gnuͤge leiſten.
a] Schmauß Einleitung zur Staatswiſſenſchaft oder Erlaͤu-
terung ſeines Corp. J. G. 1. Th. S. 53, u. f.
Mably principes de negociat. p. 51. ed. 1773.
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