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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr.

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Deutschlands Einkreisung in West und Ost

reichs seine Freiheit beschneiden zu lassen oder einen Weg zu betreten, ans den die
schlecht beratene und trotz der Erfahrungen des Weltkrieges gänzlich unbelehrbare
belgische Regierung das belgische Volk geführt habe. Dafür aber forderte der
holländische Außenminister von Karnebeek auf der letzten Völkerbundsversammlung
in Genf die Veröffentlichung des Abkommens gemäß Artikel 18 des Völkerbund¬
vertrages.

Anders war es dagegen in Luxemburg. Dort haben sowohl Frankreich wie
Belgien erreicht, was sie wollten, wenn auch, wie die luxemburgische Presse aus¬
drücklich beim Abschluß des Abkommens mit Belgien erklärte, unter Anwendung
von Zwang und Bedrohung. Frankreich und Belgien haben sich in die Beherr¬
schung und Ausbeutung Luxemburgs geteilt. Die Franzosen haben die Kontrolle
über die Eisenbahn Esch--Luxemburg^-Wasserbillig--Trier und das Recht, diese
strategisch auszubeuten und auszubauen, erhalten, die Belgier die Kontrolle über
die Bahn Arion^Kleinbettingen-Luxemburg-^Ulffingen--Lüttich. Dafür ist
Luxemburg überdies noch zum Halten einer bewaffneten Macht von 6000 Manu
verpflichtet gegenüber zwei Schutzkompagnien, über die es vor dem Kriege verfügte.

England ist von dem Inhalt der Verträge Kenntnis gegeben worden. Es
hat sich aber auffallenderweise bisher kaum dazu geäußert. Lloyd George erklärte
nur einmal im Unterhause, England sei kein neues Abkommen mit Belgien ein¬
gegangen, das es verpflichte, Belgien zu verteidigen, wenn es von Deutschland
angegriffen werde. Diese Erklärung ist natürlich Spiegelfechterei, -- Belgien weiß
ganz genau, daß England niemals dulden wird, daß irgend jemand anderes als
Belgien die Kanalküste von Ostende bis zurSchelde besitzt, -- sie zeigt aber doch
die ganze Verschnupfung Englands über das belgisch-französische Militärbündnis.
Der Ausspruch des ersten Napoleon, daß Antwerpen wie eine Pistole auf Englands
Brust gerichtet sei, besteht heute nach dem Kriege mehr denn je zu Recht, und Eng¬
land kann niemals wünschen, daß diese gefährliche Pistole durch das einseitige fran¬
zösisch-belgische Bündnis in die Hand Frankreichs gerät.

Das französisch-belgische Militärabkommen richtet sich gegen Deutschland,
dieses arme, wehr- und schutzlose Deutschland, vor dem die glorreichen Sieger von
1918, die Herren am Rhein, noch immer eine Angst haben, als hätten nicht sie,
sondern wir gesiegt, gegen das sie sogar das kleine Luxemburg einspannen zu
müssen glaubten. Während bisher den beiderseitigen Abmachungen ein von den
Verbündeten "unprovozierter" deutscher "Angriff" wenigstens nach außen hin zu¬
grunde lag -- man weiß, was sich alles in dem dehnbaren Begriffe dieser beiden
Worte unterbringen läßt --, scheint man nun dazu übergegangen zu sein, dem
Bündnis einen rein offensiven Charakter zu.geben. Belgien wird durch dieses Ab¬
kommen, dem vor wenigen Monaten auch noch Verträge wirtschaftlicher Art ge¬
folgt sind, immer mehr zum Vasallen Frankreichs.


II. Die französisch-polnische Militärkonvention

Das Gegenstück zu dem französisch-belgischen Militärabkommen im Westen
bildet die französisch-polnische Militärkonvention im Osten. Sie hat gerade jetzt
bei den Verhandlungen des Obersten Rates in Paris eine große Rolle gespielt.

Seit dem Zusammenbruch der Mittelmächte und Rußlands war es das
Hauptziel der französischen Politik, sich an Stelle Rußlands ein anderes starkes


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Deutschlands Einkreisung in West und Ost

reichs seine Freiheit beschneiden zu lassen oder einen Weg zu betreten, ans den die
schlecht beratene und trotz der Erfahrungen des Weltkrieges gänzlich unbelehrbare
belgische Regierung das belgische Volk geführt habe. Dafür aber forderte der
holländische Außenminister von Karnebeek auf der letzten Völkerbundsversammlung
in Genf die Veröffentlichung des Abkommens gemäß Artikel 18 des Völkerbund¬
vertrages.

Anders war es dagegen in Luxemburg. Dort haben sowohl Frankreich wie
Belgien erreicht, was sie wollten, wenn auch, wie die luxemburgische Presse aus¬
drücklich beim Abschluß des Abkommens mit Belgien erklärte, unter Anwendung
von Zwang und Bedrohung. Frankreich und Belgien haben sich in die Beherr¬
schung und Ausbeutung Luxemburgs geteilt. Die Franzosen haben die Kontrolle
über die Eisenbahn Esch—Luxemburg^-Wasserbillig—Trier und das Recht, diese
strategisch auszubeuten und auszubauen, erhalten, die Belgier die Kontrolle über
die Bahn Arion^Kleinbettingen-Luxemburg-^Ulffingen—Lüttich. Dafür ist
Luxemburg überdies noch zum Halten einer bewaffneten Macht von 6000 Manu
verpflichtet gegenüber zwei Schutzkompagnien, über die es vor dem Kriege verfügte.

England ist von dem Inhalt der Verträge Kenntnis gegeben worden. Es
hat sich aber auffallenderweise bisher kaum dazu geäußert. Lloyd George erklärte
nur einmal im Unterhause, England sei kein neues Abkommen mit Belgien ein¬
gegangen, das es verpflichte, Belgien zu verteidigen, wenn es von Deutschland
angegriffen werde. Diese Erklärung ist natürlich Spiegelfechterei, — Belgien weiß
ganz genau, daß England niemals dulden wird, daß irgend jemand anderes als
Belgien die Kanalküste von Ostende bis zurSchelde besitzt, — sie zeigt aber doch
die ganze Verschnupfung Englands über das belgisch-französische Militärbündnis.
Der Ausspruch des ersten Napoleon, daß Antwerpen wie eine Pistole auf Englands
Brust gerichtet sei, besteht heute nach dem Kriege mehr denn je zu Recht, und Eng¬
land kann niemals wünschen, daß diese gefährliche Pistole durch das einseitige fran¬
zösisch-belgische Bündnis in die Hand Frankreichs gerät.

Das französisch-belgische Militärabkommen richtet sich gegen Deutschland,
dieses arme, wehr- und schutzlose Deutschland, vor dem die glorreichen Sieger von
1918, die Herren am Rhein, noch immer eine Angst haben, als hätten nicht sie,
sondern wir gesiegt, gegen das sie sogar das kleine Luxemburg einspannen zu
müssen glaubten. Während bisher den beiderseitigen Abmachungen ein von den
Verbündeten „unprovozierter" deutscher „Angriff" wenigstens nach außen hin zu¬
grunde lag — man weiß, was sich alles in dem dehnbaren Begriffe dieser beiden
Worte unterbringen läßt —, scheint man nun dazu übergegangen zu sein, dem
Bündnis einen rein offensiven Charakter zu.geben. Belgien wird durch dieses Ab¬
kommen, dem vor wenigen Monaten auch noch Verträge wirtschaftlicher Art ge¬
folgt sind, immer mehr zum Vasallen Frankreichs.


II. Die französisch-polnische Militärkonvention

Das Gegenstück zu dem französisch-belgischen Militärabkommen im Westen
bildet die französisch-polnische Militärkonvention im Osten. Sie hat gerade jetzt
bei den Verhandlungen des Obersten Rates in Paris eine große Rolle gespielt.

Seit dem Zusammenbruch der Mittelmächte und Rußlands war es das
Hauptziel der französischen Politik, sich an Stelle Rußlands ein anderes starkes


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[0337] Deutschlands Einkreisung in West und Ost reichs seine Freiheit beschneiden zu lassen oder einen Weg zu betreten, ans den die schlecht beratene und trotz der Erfahrungen des Weltkrieges gänzlich unbelehrbare belgische Regierung das belgische Volk geführt habe. Dafür aber forderte der holländische Außenminister von Karnebeek auf der letzten Völkerbundsversammlung in Genf die Veröffentlichung des Abkommens gemäß Artikel 18 des Völkerbund¬ vertrages. Anders war es dagegen in Luxemburg. Dort haben sowohl Frankreich wie Belgien erreicht, was sie wollten, wenn auch, wie die luxemburgische Presse aus¬ drücklich beim Abschluß des Abkommens mit Belgien erklärte, unter Anwendung von Zwang und Bedrohung. Frankreich und Belgien haben sich in die Beherr¬ schung und Ausbeutung Luxemburgs geteilt. Die Franzosen haben die Kontrolle über die Eisenbahn Esch—Luxemburg^-Wasserbillig—Trier und das Recht, diese strategisch auszubeuten und auszubauen, erhalten, die Belgier die Kontrolle über die Bahn Arion^Kleinbettingen-Luxemburg-^Ulffingen—Lüttich. Dafür ist Luxemburg überdies noch zum Halten einer bewaffneten Macht von 6000 Manu verpflichtet gegenüber zwei Schutzkompagnien, über die es vor dem Kriege verfügte. England ist von dem Inhalt der Verträge Kenntnis gegeben worden. Es hat sich aber auffallenderweise bisher kaum dazu geäußert. Lloyd George erklärte nur einmal im Unterhause, England sei kein neues Abkommen mit Belgien ein¬ gegangen, das es verpflichte, Belgien zu verteidigen, wenn es von Deutschland angegriffen werde. Diese Erklärung ist natürlich Spiegelfechterei, — Belgien weiß ganz genau, daß England niemals dulden wird, daß irgend jemand anderes als Belgien die Kanalküste von Ostende bis zurSchelde besitzt, — sie zeigt aber doch die ganze Verschnupfung Englands über das belgisch-französische Militärbündnis. Der Ausspruch des ersten Napoleon, daß Antwerpen wie eine Pistole auf Englands Brust gerichtet sei, besteht heute nach dem Kriege mehr denn je zu Recht, und Eng¬ land kann niemals wünschen, daß diese gefährliche Pistole durch das einseitige fran¬ zösisch-belgische Bündnis in die Hand Frankreichs gerät. Das französisch-belgische Militärabkommen richtet sich gegen Deutschland, dieses arme, wehr- und schutzlose Deutschland, vor dem die glorreichen Sieger von 1918, die Herren am Rhein, noch immer eine Angst haben, als hätten nicht sie, sondern wir gesiegt, gegen das sie sogar das kleine Luxemburg einspannen zu müssen glaubten. Während bisher den beiderseitigen Abmachungen ein von den Verbündeten „unprovozierter" deutscher „Angriff" wenigstens nach außen hin zu¬ grunde lag — man weiß, was sich alles in dem dehnbaren Begriffe dieser beiden Worte unterbringen läßt —, scheint man nun dazu übergegangen zu sein, dem Bündnis einen rein offensiven Charakter zu.geben. Belgien wird durch dieses Ab¬ kommen, dem vor wenigen Monaten auch noch Verträge wirtschaftlicher Art ge¬ folgt sind, immer mehr zum Vasallen Frankreichs. II. Die französisch-polnische Militärkonvention Das Gegenstück zu dem französisch-belgischen Militärabkommen im Westen bildet die französisch-polnische Militärkonvention im Osten. Sie hat gerade jetzt bei den Verhandlungen des Obersten Rates in Paris eine große Rolle gespielt. Seit dem Zusammenbruch der Mittelmächte und Rußlands war es das Hauptziel der französischen Politik, sich an Stelle Rußlands ein anderes starkes 21---

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_339148/337>, abgerufen am 22.12.2024.