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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Salmrow und die russischen Staatsakten usw.

gestatten, ohne Vorbehalt Euren ersten Artikel in der Form, die Ihr ihm gegeben
habt, anzunehmen."^) Mit diesen Worten nahm Bismarck aus seiner Mappe
den Zweibund von 1879 und las ihn deutsch Schuwalow vor, der ihn auf diese
Weise kennen lernte und daraus erfuhr, daß er sich nur gegen Rußland richtete.
Bismarck sagte Schuwalow, er bedaure aufrichtig, daß die Ereignisse von 1879
ihn gezwungen hätten, sich gegen Rußland dadurch zu schützen. Da er aber da
sei, vertrage sich der erste Artikel nicht damit. "Könnten wir" -- fuhr er fort --
"nicht dem ersten Artikel folgende Worte einfügen ,ausgenommen den im Zwei¬
bund vorgesehenen Fall eines russischen Angriffs auf Osterreich/" Schuwalow
erwiderte, eine derartige Bedingung verkehre den Sinn des ganzen Artikels.
Wenn unerwartete Komplikationen auf der Balkanhalbinsel die russisch-österreichischen
Beziehungen alterierten, wäre es schwer zu entscheiden, wer der Angreifer sei.

In den folgenden Konferenzen schlug Bismarck zu Artikel I den Zusatz vor:
unbeschadet der durch den Zweibund übernommenen Verpflichtungen Deutschlands.
Schuwalow erklärte den Zusatz für annehmbar, wenn außerdem hinzugefügt werde:
und mit Vorbehalt Rußlands im Falle eines deutschen Angriffes auf Frankreich.^)
Bismarck meinte ärgerlich, ein solcher Zusatz sei durch nichts gerechtfertigt. Der
deutsche Zusatz sei die Konsequenz des Zweibundes. Rußland aber sei an
Frankreich durch keinen Vertrag gebunden. Der ganz defensive Zweibund sichere
sozusagen auch Frankreich gegen einen deutschen Angriff. Schuwalow suchte
Bismarck zu beschwichtigen. Rußland führe nichts im Schilde. Der wohlwollenden
Neutralität Rußlands in, einem Revanchekrieg Frankreichs gegen Deutschland,
entspreche der Wunsch des Zaren, daß keinem der Kriegführenden der Todesstreich
versetzt werde. Bismarck: "Kein tödlicher Schlag? Was soll das heißen?
Niemand beabsichtigt Frankreich zu vernichten. Ist es denn überhaupt möglich,
eine Nationalität zu zerstören?"

Da es nicht möglich war, sich über die Fassung des Zusatzes zu einigen,
schlug Schuwalow vor, auf die erste Fassung des I. Artikels zurückzugreifen,
weder Osterreich noch Frankreich zu erwähnen und die Frage der Vorbehalte
eventuell in einen Notenwechsel zu verweisen, worin Deutschlands Verpflichtungen
gegen Osterreich und Alexanders III. Wunsch, Frankreich vor eventueller Ver-




s!) Schuwalow hatte also Bismarck einen Entwurf des Nückversicherungsvertrages
vorgelegt, dem der Dreikaiserbund zugrunde lag. Der erste Artikel wird danach in seiner
Fassung wie der erste Satz des späteren Vertrages gelautet haben: Im Falle eines Krieges
eines der Kontrahenten mit einer dritten Großmacht, wird der andere gegen ihn wohlwollende
Neutralität beobachten und sich für Lokalisierung des Konfliktes bemühen. Schuwalow riskierte
mit diesem Vorschlage nichts, weil er schon vor der Verlesung des Zweibundes wußte, daß
Bismarck sich ohne Vorbehalt darauf nicht einlassen konnte und dadurch gewissermaßen gezwungen
wurde, Farbe zu bekennen.
22) "Sö,oil!A also lor Ku8Lia eng easo ok an Atwelc on ?rs,ne>z b^ Ksrwkm/."
In Bismarcks Zusatz hieß es: "savivg tus obliAations". Schuwalows Zusatz legte daher
die Vermutung nahe, daß Rußland gegen Frankreich "Obligations" hatte, die es nicht nennen
wollte. Die Reihe, Farbe zu bekennen, war an Schuwalow gekommen, und es ist reizvoll zu
beobachten, wie meisterhaft Bismarck die Gelegenheit benutzte, sich Gewißheit zu verschaffen,
wie weit Frankreich in der damaligen Krisis auf Nußland rechnen durfte.
Salmrow und die russischen Staatsakten usw.

gestatten, ohne Vorbehalt Euren ersten Artikel in der Form, die Ihr ihm gegeben
habt, anzunehmen."^) Mit diesen Worten nahm Bismarck aus seiner Mappe
den Zweibund von 1879 und las ihn deutsch Schuwalow vor, der ihn auf diese
Weise kennen lernte und daraus erfuhr, daß er sich nur gegen Rußland richtete.
Bismarck sagte Schuwalow, er bedaure aufrichtig, daß die Ereignisse von 1879
ihn gezwungen hätten, sich gegen Rußland dadurch zu schützen. Da er aber da
sei, vertrage sich der erste Artikel nicht damit. „Könnten wir" — fuhr er fort —
„nicht dem ersten Artikel folgende Worte einfügen ,ausgenommen den im Zwei¬
bund vorgesehenen Fall eines russischen Angriffs auf Osterreich/" Schuwalow
erwiderte, eine derartige Bedingung verkehre den Sinn des ganzen Artikels.
Wenn unerwartete Komplikationen auf der Balkanhalbinsel die russisch-österreichischen
Beziehungen alterierten, wäre es schwer zu entscheiden, wer der Angreifer sei.

In den folgenden Konferenzen schlug Bismarck zu Artikel I den Zusatz vor:
unbeschadet der durch den Zweibund übernommenen Verpflichtungen Deutschlands.
Schuwalow erklärte den Zusatz für annehmbar, wenn außerdem hinzugefügt werde:
und mit Vorbehalt Rußlands im Falle eines deutschen Angriffes auf Frankreich.^)
Bismarck meinte ärgerlich, ein solcher Zusatz sei durch nichts gerechtfertigt. Der
deutsche Zusatz sei die Konsequenz des Zweibundes. Rußland aber sei an
Frankreich durch keinen Vertrag gebunden. Der ganz defensive Zweibund sichere
sozusagen auch Frankreich gegen einen deutschen Angriff. Schuwalow suchte
Bismarck zu beschwichtigen. Rußland führe nichts im Schilde. Der wohlwollenden
Neutralität Rußlands in, einem Revanchekrieg Frankreichs gegen Deutschland,
entspreche der Wunsch des Zaren, daß keinem der Kriegführenden der Todesstreich
versetzt werde. Bismarck: „Kein tödlicher Schlag? Was soll das heißen?
Niemand beabsichtigt Frankreich zu vernichten. Ist es denn überhaupt möglich,
eine Nationalität zu zerstören?"

Da es nicht möglich war, sich über die Fassung des Zusatzes zu einigen,
schlug Schuwalow vor, auf die erste Fassung des I. Artikels zurückzugreifen,
weder Osterreich noch Frankreich zu erwähnen und die Frage der Vorbehalte
eventuell in einen Notenwechsel zu verweisen, worin Deutschlands Verpflichtungen
gegen Osterreich und Alexanders III. Wunsch, Frankreich vor eventueller Ver-




s!) Schuwalow hatte also Bismarck einen Entwurf des Nückversicherungsvertrages
vorgelegt, dem der Dreikaiserbund zugrunde lag. Der erste Artikel wird danach in seiner
Fassung wie der erste Satz des späteren Vertrages gelautet haben: Im Falle eines Krieges
eines der Kontrahenten mit einer dritten Großmacht, wird der andere gegen ihn wohlwollende
Neutralität beobachten und sich für Lokalisierung des Konfliktes bemühen. Schuwalow riskierte
mit diesem Vorschlage nichts, weil er schon vor der Verlesung des Zweibundes wußte, daß
Bismarck sich ohne Vorbehalt darauf nicht einlassen konnte und dadurch gewissermaßen gezwungen
wurde, Farbe zu bekennen.
22) „Sö,oil!A also lor Ku8Lia eng easo ok an Atwelc on ?rs,ne>z b^ Ksrwkm/."
In Bismarcks Zusatz hieß es: „savivg tus obliAations". Schuwalows Zusatz legte daher
die Vermutung nahe, daß Rußland gegen Frankreich „Obligations" hatte, die es nicht nennen
wollte. Die Reihe, Farbe zu bekennen, war an Schuwalow gekommen, und es ist reizvoll zu
beobachten, wie meisterhaft Bismarck die Gelegenheit benutzte, sich Gewißheit zu verschaffen,
wie weit Frankreich in der damaligen Krisis auf Nußland rechnen durfte.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/98>, abgerufen am 23.11.2024.