Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr.Um die deutsche Linljeit! politische Klugheit nie vermissen lassen. Immer wieder wurde hervorgehoben, der Um die deutsche Linljeit! politische Klugheit nie vermissen lassen. Immer wieder wurde hervorgehoben, der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0304" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/338737"/> <fw type="header" place="top"> Um die deutsche Linljeit!</fw><lb/> <p xml:id="ID_1099" prev="#ID_1098" next="#ID_1100"> politische Klugheit nie vermissen lassen. Immer wieder wurde hervorgehoben, der<lb/> Gedanke der Monarchie müsse erst im ganzen Volke reif werden, eS habe keinen<lb/> Sinn, voreilig vorzugehen. Aus dem Elend der Gegenwart werde der monarchische<lb/> Gedanke zu gegebener Zeit ganz von selbst wieder herauswachsen. Hand in Hand<lb/> damit ging eine fortwährende Betonung der absoluten Reichstreue Bayerns, die<lb/> sicher bei der überwiegenden Mehrzahl aller ihrer Vekenner durchaus ehrlich<lb/> gemeint ist. Und so ist der monarchische Gedanke in Bayern eine Volksströmung<lb/> geworden, die sehr viel stärker ist, als ihre Gegner im Reiche sich träumen lassen<lb/> und die, weil sie eben so stark ist, ganz offenbar schneller zu Ergebnissen führen<lb/> muß, als das nach den beschwichtigenden Äußerungen ihrer Wortführer beabsichtigt<lb/> erscheint. Diese Strömung soll nach der wiederholten und durchaus ernst zu nehmenden<lb/> Bekundung der Führer nur auf verfassungsmäßigein Wege zu ihrem Ziele gelangen,<lb/> d. h. auf dem Wege der Volksabstimmung. Es entsteht die Frage, wie kann und<lb/> wie wird die Rückwirkung einer solchen bayerischen Verfassungsänderung aufs<lb/> Reich sein? Das Reich ist eine Republik (Artikel 1 der Reichsverfassung). Die<lb/> Wiedereinführung der Monarchie in einem seiner Länder berührt seine Verfassung<lb/> und seinen Charakter auf das engste (vgl. Artikel 17 der Reichsverfassung). Sie<lb/> bedingt eine Verfassungsänderung, die die Kautelen des Artikel 76 der Reichs-<lb/> verfassung zu überwinden hätte. Das sind zwei Drittel-Majorität im Reichstag<lb/> oder bei Volksentscheid einfache Majorität aller Stimmberechtigten. Diese<lb/> Vorbedingungen sind zur Zeit schwerlich zu erreichen. Die Frage rückt<lb/> also dahin weiter: Wird die monarchische Bewegung Bayerns sich diesen<lb/> Widerständen unterordnen oder wird sie danach trachten, sie zu überwinden?<lb/> Kronprinz Ruprecht und die bayerischen Monarchisten dürfen an die alsdann not¬<lb/> wendig werdende Neuregelung der Beziehungen Bayerns zum Reich nur sehr vor¬<lb/> sichtig und voraussichtlich mit sehr hochgesteckten Zielen Herangehen. Es ist anzunehmen,<lb/> daß sie dem Volksvotum nur zustimmen werden „vorbehaltlich der verfassungsmäßigen<lb/> Zustimmung des Reiches". Damit entkräften sie zunächst jeden Einwand des<lb/> Separatismus und sichern sich die Zustimmung aller monarchisch gestimmten Kreise<lb/> Norddeutschlands. Es liegt für sie dann nnßcrst nahe, die Frage planmäßig dahin<lb/> weiter zu leiten, daß eine Sondermonarchie im sonst republikanischen Reiche nicht<lb/> möglich sei, und daß es daher richtig sei, die Kaiserfrage im Reiche aufzurollen.<lb/> Eine lebhafte Propaganda für das Kaisertum der Wittelsbacher würde nicht ausbleiben<lb/> und dnrch die Aussicht auf einen späteren Anschluß des katholischen Deutsch-Österreich<lb/> auf das wirksamste unterstützt werden. Diese Propaganda würde sich — dessen<lb/> kann man nach allem, was wir aus Bayern gehört haben, sicher sein — auf folgenden<lb/> Gedankengang stützen: Nach dem Zusammenbruch vom November 1918 und infolge<lb/> des Versailler Friedens sei ein deutsches Kaiserreich mit dem Hause Hohenzollertt<lb/> nicht mehr möglich, weder außenpolitisch, da die Großmächte das nicht dulden würden,<lb/> noch innerpolitisch, weil weiteste Bolkskreise im ganzen Reiche aus der Art der<lb/> Führung der Reichspolitik sowohl in den letzten Friedensjahren wie während des<lb/> Krieges auf die Ungeeignetheit des durch das Herrscherhaus Hohenzollern verkörperten<lb/> Systems schließen und es ablehnen würden. Es ist von bayerischer Seite offen<lb/> ausgesprochen worden, wir müßten uns nun schlecht oder recht daran gewöhnen,<lb/> daß die Hegemonie in Deutschland einmal auf den Süden übergehen müsse, nachdem<lb/> sie der Norden lange genug gehabt habe. Verschwiegen wird hierbei, daß die</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0304]
Um die deutsche Linljeit!
politische Klugheit nie vermissen lassen. Immer wieder wurde hervorgehoben, der
Gedanke der Monarchie müsse erst im ganzen Volke reif werden, eS habe keinen
Sinn, voreilig vorzugehen. Aus dem Elend der Gegenwart werde der monarchische
Gedanke zu gegebener Zeit ganz von selbst wieder herauswachsen. Hand in Hand
damit ging eine fortwährende Betonung der absoluten Reichstreue Bayerns, die
sicher bei der überwiegenden Mehrzahl aller ihrer Vekenner durchaus ehrlich
gemeint ist. Und so ist der monarchische Gedanke in Bayern eine Volksströmung
geworden, die sehr viel stärker ist, als ihre Gegner im Reiche sich träumen lassen
und die, weil sie eben so stark ist, ganz offenbar schneller zu Ergebnissen führen
muß, als das nach den beschwichtigenden Äußerungen ihrer Wortführer beabsichtigt
erscheint. Diese Strömung soll nach der wiederholten und durchaus ernst zu nehmenden
Bekundung der Führer nur auf verfassungsmäßigein Wege zu ihrem Ziele gelangen,
d. h. auf dem Wege der Volksabstimmung. Es entsteht die Frage, wie kann und
wie wird die Rückwirkung einer solchen bayerischen Verfassungsänderung aufs
Reich sein? Das Reich ist eine Republik (Artikel 1 der Reichsverfassung). Die
Wiedereinführung der Monarchie in einem seiner Länder berührt seine Verfassung
und seinen Charakter auf das engste (vgl. Artikel 17 der Reichsverfassung). Sie
bedingt eine Verfassungsänderung, die die Kautelen des Artikel 76 der Reichs-
verfassung zu überwinden hätte. Das sind zwei Drittel-Majorität im Reichstag
oder bei Volksentscheid einfache Majorität aller Stimmberechtigten. Diese
Vorbedingungen sind zur Zeit schwerlich zu erreichen. Die Frage rückt
also dahin weiter: Wird die monarchische Bewegung Bayerns sich diesen
Widerständen unterordnen oder wird sie danach trachten, sie zu überwinden?
Kronprinz Ruprecht und die bayerischen Monarchisten dürfen an die alsdann not¬
wendig werdende Neuregelung der Beziehungen Bayerns zum Reich nur sehr vor¬
sichtig und voraussichtlich mit sehr hochgesteckten Zielen Herangehen. Es ist anzunehmen,
daß sie dem Volksvotum nur zustimmen werden „vorbehaltlich der verfassungsmäßigen
Zustimmung des Reiches". Damit entkräften sie zunächst jeden Einwand des
Separatismus und sichern sich die Zustimmung aller monarchisch gestimmten Kreise
Norddeutschlands. Es liegt für sie dann nnßcrst nahe, die Frage planmäßig dahin
weiter zu leiten, daß eine Sondermonarchie im sonst republikanischen Reiche nicht
möglich sei, und daß es daher richtig sei, die Kaiserfrage im Reiche aufzurollen.
Eine lebhafte Propaganda für das Kaisertum der Wittelsbacher würde nicht ausbleiben
und dnrch die Aussicht auf einen späteren Anschluß des katholischen Deutsch-Österreich
auf das wirksamste unterstützt werden. Diese Propaganda würde sich — dessen
kann man nach allem, was wir aus Bayern gehört haben, sicher sein — auf folgenden
Gedankengang stützen: Nach dem Zusammenbruch vom November 1918 und infolge
des Versailler Friedens sei ein deutsches Kaiserreich mit dem Hause Hohenzollertt
nicht mehr möglich, weder außenpolitisch, da die Großmächte das nicht dulden würden,
noch innerpolitisch, weil weiteste Bolkskreise im ganzen Reiche aus der Art der
Führung der Reichspolitik sowohl in den letzten Friedensjahren wie während des
Krieges auf die Ungeeignetheit des durch das Herrscherhaus Hohenzollern verkörperten
Systems schließen und es ablehnen würden. Es ist von bayerischer Seite offen
ausgesprochen worden, wir müßten uns nun schlecht oder recht daran gewöhnen,
daß die Hegemonie in Deutschland einmal auf den Süden übergehen müsse, nachdem
sie der Norden lange genug gehabt habe. Verschwiegen wird hierbei, daß die
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