Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr.Die Behandlung des versailler Friedens als "Letzen Papier" usw. Südsee. Sie forderten auch in diesem Falle die Rückgabe der Kabel an Deutsch¬ Die Bestimmungen der genannten Anlage VlI sind zwar ausgeführt Weitaus am krassesten und für die westeuropäische Öffentlichkeit am sinn¬ Eine der einschneidendsten Neuerungen in den Nheinartikeln (354--3KS) 14*
Die Behandlung des versailler Friedens als „Letzen Papier" usw. Südsee. Sie forderten auch in diesem Falle die Rückgabe der Kabel an Deutsch¬ Die Bestimmungen der genannten Anlage VlI sind zwar ausgeführt Weitaus am krassesten und für die westeuropäische Öffentlichkeit am sinn¬ Eine der einschneidendsten Neuerungen in den Nheinartikeln (354—3KS) 14*
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Die Behandlung des versailler Friedens als „Letzen Papier" usw.
Südsee. Sie forderten auch in diesem Falle die Rückgabe der Kabel an Deutsch¬
land, und als die Japaner erklärten, dies sei nicht angängig, da der Mittelpunkt
des Kabelnetzes, die Karolmeninsel Jay, heute japanisches Eigentum sei, zögerten
die Amerikaner nicht, die Konsequenz daraus zu ziehen, daß dann eben auch die
Insel Jay den Deutschen zurückgegeben werden müsse! Die Verhandlungen der
Kabelkonferenz sind auch in diesem Falle vollkommen ergebnislos geblieben Die
endgültige Regelung wird dadurch bedeutend kompliziert, daß es sich in der Südsee
nicht um rein deutsche, sondern um deutsch-holländische Kabel handelt. In Ver¬
sailles hat man die holländischen Rechte, wie üblich, völlig ignoriert und man ist
unliebsam überrascht, daß Holland jetzt gegen die Versailler Verfügungen über die
Kabel protestiert!
Die Bestimmungen der genannten Anlage VlI sind zwar ausgeführt
worden, aber wie die begonnene Ausführung nun weiter vor sich gehen soll und
/wird, ist völlig unklar, und es ist auch nicht zu erwarten, daß eine befriedigende
Regelung in weit absehbarer Zeit gefunden werden wird. Die Entente hat sich
die Suppe des Versailler Friedens eingebrockt, aber wie sie sie aufessen soll, wird
ihr noch viel Kopfzerbrechen machen.
Weitaus am krassesten und für die westeuropäische Öffentlichkeit am sinn¬
fälligsten erscheint aber die Undurchsührbarkeit und Verletzung der in Versailles
festgelegten Friedcnsbestimmungen in den auf die Neuregelung der Rhein¬
schiffahrt bezüglichen Artikeln, deren Inhalt Anlaß zu einer Tragikomödie
großen Stils Anlaß zu geben auf dem besten Wege ist. Man hat eben in
Versailles anscheinend nicht daran gedacht, daß am Rhein auch Länder nusässig
und interessiert sind, die mit dem Weltkrieg und dem Friedensschluß nichts zu tun
hatten und für die daher der Versailler Friedensukas keinerlei bindende Kraft
hat, oder aber man hat sich fälschlich eingebildet, die Herrlichkeit der sogenannten
„Sieger" und die Gerechtigkeit der von ihnen als Aushängeschild benutzten Kriegs-
ziele sei für jedermann so einleuchtend, daß die Neutralen begeistert jedem Vor¬
schlag zustimmen würden, den man in Versailles mache, um die Verhältnisse in
Europa neu zu regeln. Nun zeigt es sich aber zum großen Kummer der Fran¬
zosen (die die Vaterschaft zu der Mehrzahl der auf den Rhein bezüglichen Artikel
nicht verleugnen können), daß die neutralen Rheinstaatcn Holland und Schweiz
die Unübertrefflichkeit der für gut befundenen Neuregelung gar nicht würdigen, ja,
daß Holland kurzerhand erklärt hat, wenn auch in einer mit diplomatischen Worten
verzuckerten Form/ es habe mit dem Versailler Frieden nichts zu tun gehabt, und
was dort beschlossen worden sei, sei ihm völlig gleichgültig.
Eine der einschneidendsten Neuerungen in den Nheinartikeln (354—3KS)
des Versailler Vertrags war die weitgehende Umgestaltung der alten Rhein¬
kommission und die fast unbeschränkte Erweiterung ihrer Machtbefugnisse. Die
alte Kommission bestand aus je einem Vertreter der Nheinnferstaatcn, Holland,
Preußen, Hessen, Bayern, Baden und Elsaß-Lothringen, während die Schweiz nicht
vertreten war, da sie mit der Tätigkeit der Kommission restlos zufrieden war, so
daß ihr der Wunsch nach eigener Mitwirkung in der Kommission vor 1914 nie zu
kommen brauchte. Die neue Zentralkommission soll nun gemäß Artikel 355 'deS
Versailler Friedens ihren ständigen Sitz in dem (recht wenig günstig gelegenen)
Straßbnrg haben und in einer sehr absonderlichen Weise zusammengesetzt sein, die
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