Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft

gar nicht entbehren kann. Hinter solchen Einwänden verbirgt sich daher nur die
Befürchtung, daß das Aufgabengebiet des politischen Parlaments durch Heraus¬
nahme der Wirtschaftsfragen so zusammenschrumpfen wird, daß schließlich an seinen
Ersatz auf anderem Wege gedacht werden könnte. Hinc illas laerima-v!

Innerhalb der Berufsstände selbst macht sich der Widerstand gegen den berufs-
stendischen Gedanken naturgemäß überall dort geltend, wo eine auf der parlamen¬
tarischen Gedankenreihe fußende Organisation vorliegt, wie fast überall in der In¬
dustrie. Hier gruppieren sich die Produktionsfaktoren in die beiden Lager der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer; sie haben tatsächlich zur Zeit fast gleichen Einfluß,
womit das industrielle System der Arbeitsgemeinschaften dem Normalparlament ver¬
gleichbar wird. Wesentlich anders liegen die Verhältnisse in der Landwirtschaft.
Der Versuch, sie nach dem Vorbilde der Industrie lediglich in die zwei Gruppen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuteilen, bedeutet eine gewaltsame Verzerrung der
Wirklichkeit. Die bei weitem größte und wichtigste Gruppe sind die im eigenen
Familienbetrieb wirtschaftenden Bauern, die weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmer¬
interessen haben. Für die gesetzliche Behandlung der Landwirtschaft müßte daher
mindestens die Zweiteilung durch eine Dreiteilung in Großbetriebe (bzw. Arbeit¬
geber), bäuerlicher Mittelstand und Arbeitnehmer ersetzt werden, ein Grundsatz,
nach dem bereits alle neueren Entwürfe über landwirtschaftliche Fachvertretungen
verfahren. Daß aber eine Dreiteilung dem Zustandekommen von brauchbaren Kom¬
promissen und daher dem Parlamentarismus überhaupt abträglich ist, beweist die
Geschichte, nicht zuletzt die des deutschen Reichstages und der Regierungsbildung
von 1V20, mit der sich das parlamentarische System erneut selbst abgeführt hat.
Eine parlamentarische Organisation innerhalb des dreigeteilten landwirtschaftlichen
Berufsstandes ist vollends undenkbar. Sie würde die Interessen der Großbetriebe
gegen die der Klein- und Mittelbetriebe auszuspielen versuchen. Aber diese Inter¬
essen sind an sich nicht gegensätzlich. Im allgemeinen ist der größere Betrieb mehr
auf die Getreideerzeugung, der kleinere mehr auf die Viehwirtschaft eingestellt und
beide ergänzen einander wie im organischen Körper Zellen von verschiedener Größe,
Struktur und Bestimmung. Auch die Gegensätzlichkeit zwischen Kapital und Lohn¬
arbeit ist in der Landwirtschaft geringer und kann -- aller Tarifhändel ungeachtet
eine allgemeine Übernahme des parlamentarischen Systems nicht rechtfertigen. Die
Gemeinsamkeit aller produktiven Kräfte, und der Interessen von groß und klein,
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat bis in unsere Zeit hinein den Klassen¬
kampf vom Lande ferngehalten. Wenn er jetzt ausbricht und schwere Opfer fordert,
so ist er von der Stadt aufs Land hinausgetragen worden. Das kann für die
Landwirtschaft nur ein Grund sein, den parlamentarischen Gedanken, soweit er
überhaupt entbehrlich ist, zu verwerfen. Die Reichsarbeitsgemeinschaft landwirt¬
schaftlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat diesen Standpunkt selbst insofern
anerkannt, als sie sich für den Gesamtkomplex landwirtschaftlicher Berufsfragen nicht
zuständig erklärte und ihre Tätigkeit auf Tariffragen beschränkte.

Aus der innigen Verknüpfung aller produktiven Faktoren der Landwirtschaft
geht hervor, daß sie berufen und befähigt ist, bei der Abwandlung der parlamen¬
tarischen in die berufsständische Gedankenreihe eine führende Rolle zu spielen.
Befähigt auch insofern, als der Landwirtsbcruf, seiner großen Vielseitigkeit
ungeachtet, einheitlicher und weniger in Einzelberufe untergeteilt ist, als In-


Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft

gar nicht entbehren kann. Hinter solchen Einwänden verbirgt sich daher nur die
Befürchtung, daß das Aufgabengebiet des politischen Parlaments durch Heraus¬
nahme der Wirtschaftsfragen so zusammenschrumpfen wird, daß schließlich an seinen
Ersatz auf anderem Wege gedacht werden könnte. Hinc illas laerima-v!

Innerhalb der Berufsstände selbst macht sich der Widerstand gegen den berufs-
stendischen Gedanken naturgemäß überall dort geltend, wo eine auf der parlamen¬
tarischen Gedankenreihe fußende Organisation vorliegt, wie fast überall in der In¬
dustrie. Hier gruppieren sich die Produktionsfaktoren in die beiden Lager der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer; sie haben tatsächlich zur Zeit fast gleichen Einfluß,
womit das industrielle System der Arbeitsgemeinschaften dem Normalparlament ver¬
gleichbar wird. Wesentlich anders liegen die Verhältnisse in der Landwirtschaft.
Der Versuch, sie nach dem Vorbilde der Industrie lediglich in die zwei Gruppen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuteilen, bedeutet eine gewaltsame Verzerrung der
Wirklichkeit. Die bei weitem größte und wichtigste Gruppe sind die im eigenen
Familienbetrieb wirtschaftenden Bauern, die weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmer¬
interessen haben. Für die gesetzliche Behandlung der Landwirtschaft müßte daher
mindestens die Zweiteilung durch eine Dreiteilung in Großbetriebe (bzw. Arbeit¬
geber), bäuerlicher Mittelstand und Arbeitnehmer ersetzt werden, ein Grundsatz,
nach dem bereits alle neueren Entwürfe über landwirtschaftliche Fachvertretungen
verfahren. Daß aber eine Dreiteilung dem Zustandekommen von brauchbaren Kom¬
promissen und daher dem Parlamentarismus überhaupt abträglich ist, beweist die
Geschichte, nicht zuletzt die des deutschen Reichstages und der Regierungsbildung
von 1V20, mit der sich das parlamentarische System erneut selbst abgeführt hat.
Eine parlamentarische Organisation innerhalb des dreigeteilten landwirtschaftlichen
Berufsstandes ist vollends undenkbar. Sie würde die Interessen der Großbetriebe
gegen die der Klein- und Mittelbetriebe auszuspielen versuchen. Aber diese Inter¬
essen sind an sich nicht gegensätzlich. Im allgemeinen ist der größere Betrieb mehr
auf die Getreideerzeugung, der kleinere mehr auf die Viehwirtschaft eingestellt und
beide ergänzen einander wie im organischen Körper Zellen von verschiedener Größe,
Struktur und Bestimmung. Auch die Gegensätzlichkeit zwischen Kapital und Lohn¬
arbeit ist in der Landwirtschaft geringer und kann — aller Tarifhändel ungeachtet
eine allgemeine Übernahme des parlamentarischen Systems nicht rechtfertigen. Die
Gemeinsamkeit aller produktiven Kräfte, und der Interessen von groß und klein,
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat bis in unsere Zeit hinein den Klassen¬
kampf vom Lande ferngehalten. Wenn er jetzt ausbricht und schwere Opfer fordert,
so ist er von der Stadt aufs Land hinausgetragen worden. Das kann für die
Landwirtschaft nur ein Grund sein, den parlamentarischen Gedanken, soweit er
überhaupt entbehrlich ist, zu verwerfen. Die Reichsarbeitsgemeinschaft landwirt¬
schaftlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat diesen Standpunkt selbst insofern
anerkannt, als sie sich für den Gesamtkomplex landwirtschaftlicher Berufsfragen nicht
zuständig erklärte und ihre Tätigkeit auf Tariffragen beschränkte.

Aus der innigen Verknüpfung aller produktiven Faktoren der Landwirtschaft
geht hervor, daß sie berufen und befähigt ist, bei der Abwandlung der parlamen¬
tarischen in die berufsständische Gedankenreihe eine führende Rolle zu spielen.
Befähigt auch insofern, als der Landwirtsbcruf, seiner großen Vielseitigkeit
ungeachtet, einheitlicher und weniger in Einzelberufe untergeteilt ist, als In-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0178" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337819"/>
          <fw type="header" place="top"> Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_654" prev="#ID_653"> gar nicht entbehren kann. Hinter solchen Einwänden verbirgt sich daher nur die<lb/>
Befürchtung, daß das Aufgabengebiet des politischen Parlaments durch Heraus¬<lb/>
nahme der Wirtschaftsfragen so zusammenschrumpfen wird, daß schließlich an seinen<lb/>
Ersatz auf anderem Wege gedacht werden könnte. Hinc illas laerima-v!</p><lb/>
          <p xml:id="ID_655"> Innerhalb der Berufsstände selbst macht sich der Widerstand gegen den berufs-<lb/>
stendischen Gedanken naturgemäß überall dort geltend, wo eine auf der parlamen¬<lb/>
tarischen Gedankenreihe fußende Organisation vorliegt, wie fast überall in der In¬<lb/>
dustrie. Hier gruppieren sich die Produktionsfaktoren in die beiden Lager der<lb/>
Arbeitgeber und Arbeitnehmer; sie haben tatsächlich zur Zeit fast gleichen Einfluß,<lb/>
womit das industrielle System der Arbeitsgemeinschaften dem Normalparlament ver¬<lb/>
gleichbar wird. Wesentlich anders liegen die Verhältnisse in der Landwirtschaft.<lb/>
Der Versuch, sie nach dem Vorbilde der Industrie lediglich in die zwei Gruppen der<lb/>
Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuteilen, bedeutet eine gewaltsame Verzerrung der<lb/>
Wirklichkeit. Die bei weitem größte und wichtigste Gruppe sind die im eigenen<lb/>
Familienbetrieb wirtschaftenden Bauern, die weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmer¬<lb/>
interessen haben. Für die gesetzliche Behandlung der Landwirtschaft müßte daher<lb/>
mindestens die Zweiteilung durch eine Dreiteilung in Großbetriebe (bzw. Arbeit¬<lb/>
geber), bäuerlicher Mittelstand und Arbeitnehmer ersetzt werden, ein Grundsatz,<lb/>
nach dem bereits alle neueren Entwürfe über landwirtschaftliche Fachvertretungen<lb/>
verfahren. Daß aber eine Dreiteilung dem Zustandekommen von brauchbaren Kom¬<lb/>
promissen und daher dem Parlamentarismus überhaupt abträglich ist, beweist die<lb/>
Geschichte, nicht zuletzt die des deutschen Reichstages und der Regierungsbildung<lb/>
von 1V20, mit der sich das parlamentarische System erneut selbst abgeführt hat.<lb/>
Eine parlamentarische Organisation innerhalb des dreigeteilten landwirtschaftlichen<lb/>
Berufsstandes ist vollends undenkbar. Sie würde die Interessen der Großbetriebe<lb/>
gegen die der Klein- und Mittelbetriebe auszuspielen versuchen. Aber diese Inter¬<lb/>
essen sind an sich nicht gegensätzlich. Im allgemeinen ist der größere Betrieb mehr<lb/>
auf die Getreideerzeugung, der kleinere mehr auf die Viehwirtschaft eingestellt und<lb/>
beide ergänzen einander wie im organischen Körper Zellen von verschiedener Größe,<lb/>
Struktur und Bestimmung. Auch die Gegensätzlichkeit zwischen Kapital und Lohn¬<lb/>
arbeit ist in der Landwirtschaft geringer und kann &#x2014; aller Tarifhändel ungeachtet<lb/>
eine allgemeine Übernahme des parlamentarischen Systems nicht rechtfertigen. Die<lb/>
Gemeinsamkeit aller produktiven Kräfte, und der Interessen von groß und klein,<lb/>
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat bis in unsere Zeit hinein den Klassen¬<lb/>
kampf vom Lande ferngehalten. Wenn er jetzt ausbricht und schwere Opfer fordert,<lb/>
so ist er von der Stadt aufs Land hinausgetragen worden. Das kann für die<lb/>
Landwirtschaft nur ein Grund sein, den parlamentarischen Gedanken, soweit er<lb/>
überhaupt entbehrlich ist, zu verwerfen. Die Reichsarbeitsgemeinschaft landwirt¬<lb/>
schaftlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat diesen Standpunkt selbst insofern<lb/>
anerkannt, als sie sich für den Gesamtkomplex landwirtschaftlicher Berufsfragen nicht<lb/>
zuständig erklärte und ihre Tätigkeit auf Tariffragen beschränkte.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_656" next="#ID_657"> Aus der innigen Verknüpfung aller produktiven Faktoren der Landwirtschaft<lb/>
geht hervor, daß sie berufen und befähigt ist, bei der Abwandlung der parlamen¬<lb/>
tarischen in die berufsständische Gedankenreihe eine führende Rolle zu spielen.<lb/>
Befähigt auch insofern, als der Landwirtsbcruf, seiner großen Vielseitigkeit<lb/>
ungeachtet, einheitlicher und weniger in Einzelberufe untergeteilt ist, als In-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0178] Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft gar nicht entbehren kann. Hinter solchen Einwänden verbirgt sich daher nur die Befürchtung, daß das Aufgabengebiet des politischen Parlaments durch Heraus¬ nahme der Wirtschaftsfragen so zusammenschrumpfen wird, daß schließlich an seinen Ersatz auf anderem Wege gedacht werden könnte. Hinc illas laerima-v! Innerhalb der Berufsstände selbst macht sich der Widerstand gegen den berufs- stendischen Gedanken naturgemäß überall dort geltend, wo eine auf der parlamen¬ tarischen Gedankenreihe fußende Organisation vorliegt, wie fast überall in der In¬ dustrie. Hier gruppieren sich die Produktionsfaktoren in die beiden Lager der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; sie haben tatsächlich zur Zeit fast gleichen Einfluß, womit das industrielle System der Arbeitsgemeinschaften dem Normalparlament ver¬ gleichbar wird. Wesentlich anders liegen die Verhältnisse in der Landwirtschaft. Der Versuch, sie nach dem Vorbilde der Industrie lediglich in die zwei Gruppen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuteilen, bedeutet eine gewaltsame Verzerrung der Wirklichkeit. Die bei weitem größte und wichtigste Gruppe sind die im eigenen Familienbetrieb wirtschaftenden Bauern, die weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmer¬ interessen haben. Für die gesetzliche Behandlung der Landwirtschaft müßte daher mindestens die Zweiteilung durch eine Dreiteilung in Großbetriebe (bzw. Arbeit¬ geber), bäuerlicher Mittelstand und Arbeitnehmer ersetzt werden, ein Grundsatz, nach dem bereits alle neueren Entwürfe über landwirtschaftliche Fachvertretungen verfahren. Daß aber eine Dreiteilung dem Zustandekommen von brauchbaren Kom¬ promissen und daher dem Parlamentarismus überhaupt abträglich ist, beweist die Geschichte, nicht zuletzt die des deutschen Reichstages und der Regierungsbildung von 1V20, mit der sich das parlamentarische System erneut selbst abgeführt hat. Eine parlamentarische Organisation innerhalb des dreigeteilten landwirtschaftlichen Berufsstandes ist vollends undenkbar. Sie würde die Interessen der Großbetriebe gegen die der Klein- und Mittelbetriebe auszuspielen versuchen. Aber diese Inter¬ essen sind an sich nicht gegensätzlich. Im allgemeinen ist der größere Betrieb mehr auf die Getreideerzeugung, der kleinere mehr auf die Viehwirtschaft eingestellt und beide ergänzen einander wie im organischen Körper Zellen von verschiedener Größe, Struktur und Bestimmung. Auch die Gegensätzlichkeit zwischen Kapital und Lohn¬ arbeit ist in der Landwirtschaft geringer und kann — aller Tarifhändel ungeachtet eine allgemeine Übernahme des parlamentarischen Systems nicht rechtfertigen. Die Gemeinsamkeit aller produktiven Kräfte, und der Interessen von groß und klein, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat bis in unsere Zeit hinein den Klassen¬ kampf vom Lande ferngehalten. Wenn er jetzt ausbricht und schwere Opfer fordert, so ist er von der Stadt aufs Land hinausgetragen worden. Das kann für die Landwirtschaft nur ein Grund sein, den parlamentarischen Gedanken, soweit er überhaupt entbehrlich ist, zu verwerfen. Die Reichsarbeitsgemeinschaft landwirt¬ schaftlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat diesen Standpunkt selbst insofern anerkannt, als sie sich für den Gesamtkomplex landwirtschaftlicher Berufsfragen nicht zuständig erklärte und ihre Tätigkeit auf Tariffragen beschränkte. Aus der innigen Verknüpfung aller produktiven Faktoren der Landwirtschaft geht hervor, daß sie berufen und befähigt ist, bei der Abwandlung der parlamen¬ tarischen in die berufsständische Gedankenreihe eine führende Rolle zu spielen. Befähigt auch insofern, als der Landwirtsbcruf, seiner großen Vielseitigkeit ungeachtet, einheitlicher und weniger in Einzelberufe untergeteilt ist, als In-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/178
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/178>, abgerufen am 03.07.2024.