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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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vom Geist des Bolschewismus

haben in der Folge, zum Teil gezwungen durch den Widerstand der alten
Beamtenschaft, die gesamte Verwaltung an sich gerissen.

Von einem Rätegedanken zu sprechen, liegt unter diesen Umständen keine
Veranlassung vor, es sei denn, man wollte es als Gedanken bezeichnen, daß die
Bevölkerung als atomistische, gänzlich ungegliederte Masse Abgeordnete wählt,
die im Widerspruch zu den Errungenschaften vieler Jahrhunderte Gesetzgebung,
Verwaltung und teilweise auch Rechtsprechung in einer Hand vereinigen.

Ebensowenig kann man es als selbständigen Gedanken ansehen,
wenn die Verfassung der Bevölkerung das Recht - verleiht, die gewählten Ab¬
geordneten jederzeit abzuberufen und durch neue zu ersetzen. Handelt es sich doch
hier um nichts anderes, als um eine gänzliche Vernichtung der Unabhängigkeit
der Gewählten und ihre Verwandlung in willenlose Werkzeuge der Massen. Es
liegt eben auch hier die schonungslose, von radikalster Logik diktierte Durchführung
des demokratischen Prinzipes vor, die jedoch gleichfalls nicht als geistiges Eigen¬
tum der Bolschewisten angesehen werden darf, da ja, um nur ein Beispiel anzu¬
führen, in Nordamerika die Frage des Rccall bereits vor Jahren auf der Tages¬
ordnung stand.

Das dritte Charakteristikum neben der Vereinigung von Gesetzgebung und
Verwaltung in einer Hand und der folgerechten Gewährleistung einer unbeschränkten
Masscnherrschaft ist die Entrechtung des Bürgertums. Nur das Proletariat besitzt
Aktives und passives Wahlrecht. Wer sich nicht zu diesem zählen darf, wer nicht
Handarbeit verrichtet oder sich als geistiger Arbeiter nicht zum Bolschewismus
^kennt, ist von jeder Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Um aber
bolschewistische Herrschaft endgültig zu sichern, steht den Räten das Recht zu,
dem für irgend ein Amt Gewühlten die Bestätigung zu verweigern und eine
Neuwahl anzusetzen.

Drei Grundgedanken sind es also, auf denen sich die Verfassung aufbaut,
^lie drei aber stellen nichts anderes dar, als die Umkehrung der Prinzipien, die
^ bürgerlichen Staat herrschen oder geherrscht haben. Die sogenannte Trennung
Gewalten, die seit Montesquieu trotz der seiner Lehre anhaftenden Schwächen
Grundlage der modernen Staatsverfassung gilt, ist ebenso aufgehoben, wie
o^e Unabhängigkeit der Abgeordneten von imperativen Mandaten, die stets als
Sicherung gegen eine zügellose Pöbelherrschaft galt. Und wenn früher die Zu¬
gehörigkeit zu den gebildeten und besitzenden Klassen die Vorbedingung für die
Teilnahme am öffentlichen Leben darstellte, wenn später das demokratische Prinzip
?ur Geltung gelangte, kraft dessen jeder Mündige politisch vollberechtigt war, so
^ um bolschewistischen Staate der Mangel an Bildung und Besitz die einzige
Voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Leben. Ja, wenn
kann man dem Platos Philosophenstaat entgegenhalten, in dem die
Leisesten und Erfahrensten herrschen sollten, während nunmehr schon der bloße
'erdacht einer gewissen Urteilsfähigkeit die Entrechtung nach sich zieht.
, ^ Es sind also keine neuen Gedanken, auf denen die Räteverfassung beruht,
^besondere ist keine Rede davon, daß sie auf einer organisierten Vertretung der
^erufsstünde aufgebaut sei. Sie ist vielmehr nichts anderes, als die auf den
^"pf gestellte bürgerliche Staatsordnung.

Genau die gleiche Gedankenarmut und Geistlosigkeit, die gleiche Neigung zu
^nfacher Umkehrung des Bestehenden tritt in den andern bolschewistischen Ge-


vom Geist des Bolschewismus

haben in der Folge, zum Teil gezwungen durch den Widerstand der alten
Beamtenschaft, die gesamte Verwaltung an sich gerissen.

Von einem Rätegedanken zu sprechen, liegt unter diesen Umständen keine
Veranlassung vor, es sei denn, man wollte es als Gedanken bezeichnen, daß die
Bevölkerung als atomistische, gänzlich ungegliederte Masse Abgeordnete wählt,
die im Widerspruch zu den Errungenschaften vieler Jahrhunderte Gesetzgebung,
Verwaltung und teilweise auch Rechtsprechung in einer Hand vereinigen.

Ebensowenig kann man es als selbständigen Gedanken ansehen,
wenn die Verfassung der Bevölkerung das Recht - verleiht, die gewählten Ab¬
geordneten jederzeit abzuberufen und durch neue zu ersetzen. Handelt es sich doch
hier um nichts anderes, als um eine gänzliche Vernichtung der Unabhängigkeit
der Gewählten und ihre Verwandlung in willenlose Werkzeuge der Massen. Es
liegt eben auch hier die schonungslose, von radikalster Logik diktierte Durchführung
des demokratischen Prinzipes vor, die jedoch gleichfalls nicht als geistiges Eigen¬
tum der Bolschewisten angesehen werden darf, da ja, um nur ein Beispiel anzu¬
führen, in Nordamerika die Frage des Rccall bereits vor Jahren auf der Tages¬
ordnung stand.

Das dritte Charakteristikum neben der Vereinigung von Gesetzgebung und
Verwaltung in einer Hand und der folgerechten Gewährleistung einer unbeschränkten
Masscnherrschaft ist die Entrechtung des Bürgertums. Nur das Proletariat besitzt
Aktives und passives Wahlrecht. Wer sich nicht zu diesem zählen darf, wer nicht
Handarbeit verrichtet oder sich als geistiger Arbeiter nicht zum Bolschewismus
^kennt, ist von jeder Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Um aber
bolschewistische Herrschaft endgültig zu sichern, steht den Räten das Recht zu,
dem für irgend ein Amt Gewühlten die Bestätigung zu verweigern und eine
Neuwahl anzusetzen.

Drei Grundgedanken sind es also, auf denen sich die Verfassung aufbaut,
^lie drei aber stellen nichts anderes dar, als die Umkehrung der Prinzipien, die
^ bürgerlichen Staat herrschen oder geherrscht haben. Die sogenannte Trennung
Gewalten, die seit Montesquieu trotz der seiner Lehre anhaftenden Schwächen
Grundlage der modernen Staatsverfassung gilt, ist ebenso aufgehoben, wie
o^e Unabhängigkeit der Abgeordneten von imperativen Mandaten, die stets als
Sicherung gegen eine zügellose Pöbelherrschaft galt. Und wenn früher die Zu¬
gehörigkeit zu den gebildeten und besitzenden Klassen die Vorbedingung für die
Teilnahme am öffentlichen Leben darstellte, wenn später das demokratische Prinzip
?ur Geltung gelangte, kraft dessen jeder Mündige politisch vollberechtigt war, so
^ um bolschewistischen Staate der Mangel an Bildung und Besitz die einzige
Voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Leben. Ja, wenn
kann man dem Platos Philosophenstaat entgegenhalten, in dem die
Leisesten und Erfahrensten herrschen sollten, während nunmehr schon der bloße
'erdacht einer gewissen Urteilsfähigkeit die Entrechtung nach sich zieht.
, ^ Es sind also keine neuen Gedanken, auf denen die Räteverfassung beruht,
^besondere ist keine Rede davon, daß sie auf einer organisierten Vertretung der
^erufsstünde aufgebaut sei. Sie ist vielmehr nichts anderes, als die auf den
^"pf gestellte bürgerliche Staatsordnung.

Genau die gleiche Gedankenarmut und Geistlosigkeit, die gleiche Neigung zu
^nfacher Umkehrung des Bestehenden tritt in den andern bolschewistischen Ge-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/43>, abgerufen am 24.08.2024.