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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Die finanzielle ZZelastnng Deutschlands durch den Friedensvertrag

Der Art. 234 bestimmt: "Der Wiedergutmachungsausschuß prüft vom
1. Mai 1921 ab von Zeit zu Zeit die Hilfsmittel und die Leistungsfähigkeit
Deutschlands. Er hat Vollmacht, die Frist für die Zahlungen zu verlängern und
die Form der Zahlungen abzuändern."

In Art. 235 heißt es, "daß von den zunächst zahlbaren 20 Milliarden die¬
jenigen Mengen von Nahrungsmitteln und Rohstoffen bezahlt werden könnten, die für
notwendig gehalten werden, um Deutschland die Möglichkeit zur Erfüllung seiner
Verpflichtung zur Wiedergutmachung zu gewähren." Da nun, wie oben erwähnt,
diese ersten 20 Milliarden bereits mehr als beglichen find, da die Entente aber
bisher nicht, wie sie verpflichtet war, die für das Wiederaufleben Deutschlands
erforderlichen Nahrungsmittel und Rohstoffe geliefert hat, wird die erste deutsche
Forderung sein müssen, daß ein Teil der geleisteten Werte, vielleicht
S Milliarden, der deutschen Wirtschaft baldigst wieder zur Verfügung gestellt wird.
Das deutsche Volk darbt und die Industrie liegt zum Teil still, zum andern Teil
kämpft sie um ihre Existenz wegen unüberwindlicher Schwierigkeiten der Kohlen-
und Rohmaterialbeschaffung und wegen Arbeiterforderungen, die auf Nahrungs¬
mangel zurückzuführen sind. Die Gesundung kann nur eingeleitet werden durch
loyales Kreditentgegenkommen seitens des Auslandes.

Die finanzielle Kraft Deutschlands ist durch die Gebietsverluste stark
beeinträchtigt. Mit Elsaß-Lothringen geht fast °/< der deutschen Eisenproduktion
verloren, mit dem Saargebiet rund 9 Prozent der Kohlenförderung; mit Ober¬
schlesien, wo die Entscheidung bringende Abstimmung noch aussteht, könnten
23 Prozent der deutschen Kohlenproduktion verloren gehen. Hierzu kommen die
landwirtschaftlichen Erzeugungsgebiete von Westpreußen und Polen. Jedenfalls
wird in Zukunft Deutschland noch mehr wie früher von der Einfuhr des Aus¬
landes abhängen, während seine Fähigkeit auszuführen sehr geschwächt ist. Die
günstigeren Ausfuhrzahlen seit Dezember 1919 sind zu einem großen Teil Aus¬
verkaufswirkungen, sie beruhen zu einem guten Teil auf der Ausfuhr von Kapital¬
gütern und führen zu einer Kapitalsentblößung der deutschen Wirtschaft mit der
Folge, daß demnächst die deutsche Produktionskraft noch "veiter zurückgeht. In
gleichem Maße, wie das erfolgt, ist auch die Möglichkeit beschränkt, die ungeheuren
Entschädigungen zu leisten.- Während sonst es Völkerrechtsübung gewesen ist, daß
bei Gebietsabtretungen die Schulden mit auf den übernehmenden Staat übergehen,
ist dies im Friedensvertrag bei dem hauptsächlichsten Gebietsverlust nicht vor¬
gesehen.") Elsaß-Lothringen geht ohne Schulden über und ebenso die Kolonien,
nicht einmal das bedeutende Staats- und Kroneigentum wird vergütet.

Die übrigen Staaten, insbesondere Polen, Dänemark, Freistadt Danzig,
die deutsches Gebiet erhalten, sollen nur den anteiligen Betrag der VorkriegS-
schuld übernehmen, der lächerlich gering ist; denn bekanntlich betrugen die ge¬
samten Neichsschuldm vor dem Kriege 5 Milliarden, während sie nachher 200
Milliarden Mark überstiegen, wozu noch die ungemessenen Kriegsentschädigungen
kommen. Das in diesen letztgenannten deutschen Gebieten belassene Staats- undKron-
eigentum wird allerdings auf die Wiedergutmachung guigeschrieben; in welcher Höhe,
fleht jedoch dahin. Die Forderungen des Deutschen Reiches an seine früheren
Bundesgenossen müssen abgetreten werden, ohne daß umgekehrt auch entsprechende



-°) Titel III, Art. SS.
Die finanzielle ZZelastnng Deutschlands durch den Friedensvertrag

Der Art. 234 bestimmt: „Der Wiedergutmachungsausschuß prüft vom
1. Mai 1921 ab von Zeit zu Zeit die Hilfsmittel und die Leistungsfähigkeit
Deutschlands. Er hat Vollmacht, die Frist für die Zahlungen zu verlängern und
die Form der Zahlungen abzuändern."

In Art. 235 heißt es, „daß von den zunächst zahlbaren 20 Milliarden die¬
jenigen Mengen von Nahrungsmitteln und Rohstoffen bezahlt werden könnten, die für
notwendig gehalten werden, um Deutschland die Möglichkeit zur Erfüllung seiner
Verpflichtung zur Wiedergutmachung zu gewähren." Da nun, wie oben erwähnt,
diese ersten 20 Milliarden bereits mehr als beglichen find, da die Entente aber
bisher nicht, wie sie verpflichtet war, die für das Wiederaufleben Deutschlands
erforderlichen Nahrungsmittel und Rohstoffe geliefert hat, wird die erste deutsche
Forderung sein müssen, daß ein Teil der geleisteten Werte, vielleicht
S Milliarden, der deutschen Wirtschaft baldigst wieder zur Verfügung gestellt wird.
Das deutsche Volk darbt und die Industrie liegt zum Teil still, zum andern Teil
kämpft sie um ihre Existenz wegen unüberwindlicher Schwierigkeiten der Kohlen-
und Rohmaterialbeschaffung und wegen Arbeiterforderungen, die auf Nahrungs¬
mangel zurückzuführen sind. Die Gesundung kann nur eingeleitet werden durch
loyales Kreditentgegenkommen seitens des Auslandes.

Die finanzielle Kraft Deutschlands ist durch die Gebietsverluste stark
beeinträchtigt. Mit Elsaß-Lothringen geht fast °/< der deutschen Eisenproduktion
verloren, mit dem Saargebiet rund 9 Prozent der Kohlenförderung; mit Ober¬
schlesien, wo die Entscheidung bringende Abstimmung noch aussteht, könnten
23 Prozent der deutschen Kohlenproduktion verloren gehen. Hierzu kommen die
landwirtschaftlichen Erzeugungsgebiete von Westpreußen und Polen. Jedenfalls
wird in Zukunft Deutschland noch mehr wie früher von der Einfuhr des Aus¬
landes abhängen, während seine Fähigkeit auszuführen sehr geschwächt ist. Die
günstigeren Ausfuhrzahlen seit Dezember 1919 sind zu einem großen Teil Aus¬
verkaufswirkungen, sie beruhen zu einem guten Teil auf der Ausfuhr von Kapital¬
gütern und führen zu einer Kapitalsentblößung der deutschen Wirtschaft mit der
Folge, daß demnächst die deutsche Produktionskraft noch »veiter zurückgeht. In
gleichem Maße, wie das erfolgt, ist auch die Möglichkeit beschränkt, die ungeheuren
Entschädigungen zu leisten.- Während sonst es Völkerrechtsübung gewesen ist, daß
bei Gebietsabtretungen die Schulden mit auf den übernehmenden Staat übergehen,
ist dies im Friedensvertrag bei dem hauptsächlichsten Gebietsverlust nicht vor¬
gesehen.") Elsaß-Lothringen geht ohne Schulden über und ebenso die Kolonien,
nicht einmal das bedeutende Staats- und Kroneigentum wird vergütet.

Die übrigen Staaten, insbesondere Polen, Dänemark, Freistadt Danzig,
die deutsches Gebiet erhalten, sollen nur den anteiligen Betrag der VorkriegS-
schuld übernehmen, der lächerlich gering ist; denn bekanntlich betrugen die ge¬
samten Neichsschuldm vor dem Kriege 5 Milliarden, während sie nachher 200
Milliarden Mark überstiegen, wozu noch die ungemessenen Kriegsentschädigungen
kommen. Das in diesen letztgenannten deutschen Gebieten belassene Staats- undKron-
eigentum wird allerdings auf die Wiedergutmachung guigeschrieben; in welcher Höhe,
fleht jedoch dahin. Die Forderungen des Deutschen Reiches an seine früheren
Bundesgenossen müssen abgetreten werden, ohne daß umgekehrt auch entsprechende



-°) Titel III, Art. SS.
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[0306] Die finanzielle ZZelastnng Deutschlands durch den Friedensvertrag Der Art. 234 bestimmt: „Der Wiedergutmachungsausschuß prüft vom 1. Mai 1921 ab von Zeit zu Zeit die Hilfsmittel und die Leistungsfähigkeit Deutschlands. Er hat Vollmacht, die Frist für die Zahlungen zu verlängern und die Form der Zahlungen abzuändern." In Art. 235 heißt es, „daß von den zunächst zahlbaren 20 Milliarden die¬ jenigen Mengen von Nahrungsmitteln und Rohstoffen bezahlt werden könnten, die für notwendig gehalten werden, um Deutschland die Möglichkeit zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Wiedergutmachung zu gewähren." Da nun, wie oben erwähnt, diese ersten 20 Milliarden bereits mehr als beglichen find, da die Entente aber bisher nicht, wie sie verpflichtet war, die für das Wiederaufleben Deutschlands erforderlichen Nahrungsmittel und Rohstoffe geliefert hat, wird die erste deutsche Forderung sein müssen, daß ein Teil der geleisteten Werte, vielleicht S Milliarden, der deutschen Wirtschaft baldigst wieder zur Verfügung gestellt wird. Das deutsche Volk darbt und die Industrie liegt zum Teil still, zum andern Teil kämpft sie um ihre Existenz wegen unüberwindlicher Schwierigkeiten der Kohlen- und Rohmaterialbeschaffung und wegen Arbeiterforderungen, die auf Nahrungs¬ mangel zurückzuführen sind. Die Gesundung kann nur eingeleitet werden durch loyales Kreditentgegenkommen seitens des Auslandes. Die finanzielle Kraft Deutschlands ist durch die Gebietsverluste stark beeinträchtigt. Mit Elsaß-Lothringen geht fast °/< der deutschen Eisenproduktion verloren, mit dem Saargebiet rund 9 Prozent der Kohlenförderung; mit Ober¬ schlesien, wo die Entscheidung bringende Abstimmung noch aussteht, könnten 23 Prozent der deutschen Kohlenproduktion verloren gehen. Hierzu kommen die landwirtschaftlichen Erzeugungsgebiete von Westpreußen und Polen. Jedenfalls wird in Zukunft Deutschland noch mehr wie früher von der Einfuhr des Aus¬ landes abhängen, während seine Fähigkeit auszuführen sehr geschwächt ist. Die günstigeren Ausfuhrzahlen seit Dezember 1919 sind zu einem großen Teil Aus¬ verkaufswirkungen, sie beruhen zu einem guten Teil auf der Ausfuhr von Kapital¬ gütern und führen zu einer Kapitalsentblößung der deutschen Wirtschaft mit der Folge, daß demnächst die deutsche Produktionskraft noch »veiter zurückgeht. In gleichem Maße, wie das erfolgt, ist auch die Möglichkeit beschränkt, die ungeheuren Entschädigungen zu leisten.- Während sonst es Völkerrechtsübung gewesen ist, daß bei Gebietsabtretungen die Schulden mit auf den übernehmenden Staat übergehen, ist dies im Friedensvertrag bei dem hauptsächlichsten Gebietsverlust nicht vor¬ gesehen.") Elsaß-Lothringen geht ohne Schulden über und ebenso die Kolonien, nicht einmal das bedeutende Staats- und Kroneigentum wird vergütet. Die übrigen Staaten, insbesondere Polen, Dänemark, Freistadt Danzig, die deutsches Gebiet erhalten, sollen nur den anteiligen Betrag der VorkriegS- schuld übernehmen, der lächerlich gering ist; denn bekanntlich betrugen die ge¬ samten Neichsschuldm vor dem Kriege 5 Milliarden, während sie nachher 200 Milliarden Mark überstiegen, wozu noch die ungemessenen Kriegsentschädigungen kommen. Das in diesen letztgenannten deutschen Gebieten belassene Staats- undKron- eigentum wird allerdings auf die Wiedergutmachung guigeschrieben; in welcher Höhe, fleht jedoch dahin. Die Forderungen des Deutschen Reiches an seine früheren Bundesgenossen müssen abgetreten werden, ohne daß umgekehrt auch entsprechende -°) Titel III, Art. SS.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/306>, abgerufen am 25.08.2024.