Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.Die finanzielle Belastung Deutschlands durch den Frilidensvertrag Spa, für die die Rede Millerands doch als Auftakt anzusehen ist, eine Summe Hier muß eingeschaltet werden, daß nach amtlicher deutscher igabs bis Die endgültige Bezifferung der zu leistenden Entschädigung ist der Lommlssion -°) Teil VIII Art. II. ") Teil VIII Art. 210. ") Teil VIII Art. 241.
Die finanzielle Belastung Deutschlands durch den Frilidensvertrag Spa, für die die Rede Millerands doch als Auftakt anzusehen ist, eine Summe Hier muß eingeschaltet werden, daß nach amtlicher deutscher igabs bis Die endgültige Bezifferung der zu leistenden Entschädigung ist der Lommlssion -°) Teil VIII Art. II. «) Teil VIII Art. 210. ") Teil VIII Art. 241.
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0304" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337541"/> <fw type="header" place="top"> Die finanzielle Belastung Deutschlands durch den Frilidensvertrag</fw><lb/> <p xml:id="ID_1019" prev="#ID_1018"> Spa, für die die Rede Millerands doch als Auftakt anzusehen ist, eine Summe<lb/> von gleicher oder ähnlicher Höhe festgesetzt werden sollte, dann müßte Deutschland<lb/> allerdings alle Hoffnung aufgeben, und es würde nur ein schwacher Trost sein,<lb/> vielmehr wie blutige Ironie wirken, wenn ihm gleichzeitig versichert würde, daß<lb/> diese Summe als endgültig keine Erhöhung mehr erfahren würde. Nur<lb/> wenn in Spa doch noch die Einsicht siegen und eine feste Summe von tragbarer<lb/> Höhe festgesetzt werden sollte, würde Deutschland neue Hoffnung schöpfen können.<lb/> ES würde daraus für Deutschland die starke moralische Verpflichtung erwachsen,<lb/> zur Abtragung dieser Summe das letzte and dem deutschen Volke herauszuholen,<lb/> und damit würde auch dem Interesse der Entente am besten gedient sei!?.</p><lb/> <p xml:id="ID_1020"> Hier muß eingeschaltet werden, daß nach amtlicher deutscher igabs bis<lb/> zum Januar 1920 durch Deutschland an die Ententestaaten bereits Weue geflossen<lb/> sind, die sich auf eine Höhe von 37 Milliarden Goldmark belaufen, in der aller¬<lb/> dings auch Liquidationen von 12 Milliarden einbegriffen sind, deren Ver¬<lb/> rechnung noch offen steht. Diese Summe ist allerdings nicht nach den Friedens-<lb/> Vertragsgrundsätzen berechnet. Sie soll den Botrag der Werte darstellen, die<lb/> überhaupt aus der deutschen Wirtschaft seit dem Waffenstillstand herausgeholt<lb/> worden find. In ihr wird kenntlich einerseits der gute Wille des deutschen<lb/> Volkes zur Wiedergutmachung, andererseits aber der Grad der Verarmung,<lb/> welcher infolge solcher Leistungen innerhalb der deutschen Grenzen hat eintreten<lb/> müssen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1021" next="#ID_1022"> Die endgültige Bezifferung der zu leistenden Entschädigung ist der Lommlssion<lb/> clef revarations übertragen, deren Mitglieder von den Ententestaaten bestimmt<lb/> werden. Deutschland oder Neutrale sind darin nicht vertreten. Diesem Ausschuß<lb/> sind so weitgehende Rechte vorbehalten, daß man sagen muß, ein Teil der<lb/> deutschen Souveränität sei auf ihn übergegangen. Die Beratungen des Aus¬<lb/> schusses sind geheim; die Deutsche Negierung hat lediglich das Recht, gehört zu<lb/> werden, ohne Anteil an den Beschlüssen zu haben. Der Ausschuß ist an keine<lb/> Gesetzgebung und auch nicht an besondere Vorschriften der Untersuchungen und<lb/> Verfahren gebunden; er soll sich von Gerechtigkeit, Billigkeit, Treue und<lb/> Glauben leiten lassen.'") Bei der eigentlich paritätischen Zusammensetzung d«S<lb/> Ausschusses muß diese Bestimmung wie Ironie wirken. Die Mitglieder des<lb/> Ausschusses haben die Rechte diplomatischer Vertreter. Die Deutsche Regierung muß<lb/> dem Ausschuß alle Auskunft über Finanzlage und Finanzgeschäste, über Ver¬<lb/> mögen und Produktionskraft, Vorräte und die laufende Erzeugung von Rohstoffen<lb/> und gewerblichen Erzeugnissen liefern.") Gegen die mißbräuchliche Anwendung<lb/> dieser Bestimmung ist kein Schutz gegeben; die Handels- und Betriebs¬<lb/> spionage des Auslands ist damit Deutschland gegenüber legalisiert.<lb/> Deutschland muß alle Gesetze, Verordnungen und Verfügungen erlassen und in<lb/> Kraft hallen, welche zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen nötig erscheinen.^)<lb/> Der Ausschuß ist zwar zu Stundungen und Zahlungserleichterungen gegenüber<lb/> Deutschland befugt! Beschlüsse müssen aber gerade in den wichtigsten Fragen,<lb/> zum Beispiel der Aufschiebung der Zahlungspflicht, einstimmig erfolgen.") Die</p><lb/> <note xml:id="FID_35" place="foot"> -°) Teil VIII Art. II.</note><lb/> <note xml:id="FID_36" place="foot"> «) Teil VIII Art. 210.</note><lb/> <note xml:id="FID_37" place="foot"> ") Teil VIII Art. 241.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0304]
Die finanzielle Belastung Deutschlands durch den Frilidensvertrag
Spa, für die die Rede Millerands doch als Auftakt anzusehen ist, eine Summe
von gleicher oder ähnlicher Höhe festgesetzt werden sollte, dann müßte Deutschland
allerdings alle Hoffnung aufgeben, und es würde nur ein schwacher Trost sein,
vielmehr wie blutige Ironie wirken, wenn ihm gleichzeitig versichert würde, daß
diese Summe als endgültig keine Erhöhung mehr erfahren würde. Nur
wenn in Spa doch noch die Einsicht siegen und eine feste Summe von tragbarer
Höhe festgesetzt werden sollte, würde Deutschland neue Hoffnung schöpfen können.
ES würde daraus für Deutschland die starke moralische Verpflichtung erwachsen,
zur Abtragung dieser Summe das letzte and dem deutschen Volke herauszuholen,
und damit würde auch dem Interesse der Entente am besten gedient sei!?.
Hier muß eingeschaltet werden, daß nach amtlicher deutscher igabs bis
zum Januar 1920 durch Deutschland an die Ententestaaten bereits Weue geflossen
sind, die sich auf eine Höhe von 37 Milliarden Goldmark belaufen, in der aller¬
dings auch Liquidationen von 12 Milliarden einbegriffen sind, deren Ver¬
rechnung noch offen steht. Diese Summe ist allerdings nicht nach den Friedens-
Vertragsgrundsätzen berechnet. Sie soll den Botrag der Werte darstellen, die
überhaupt aus der deutschen Wirtschaft seit dem Waffenstillstand herausgeholt
worden find. In ihr wird kenntlich einerseits der gute Wille des deutschen
Volkes zur Wiedergutmachung, andererseits aber der Grad der Verarmung,
welcher infolge solcher Leistungen innerhalb der deutschen Grenzen hat eintreten
müssen.
Die endgültige Bezifferung der zu leistenden Entschädigung ist der Lommlssion
clef revarations übertragen, deren Mitglieder von den Ententestaaten bestimmt
werden. Deutschland oder Neutrale sind darin nicht vertreten. Diesem Ausschuß
sind so weitgehende Rechte vorbehalten, daß man sagen muß, ein Teil der
deutschen Souveränität sei auf ihn übergegangen. Die Beratungen des Aus¬
schusses sind geheim; die Deutsche Negierung hat lediglich das Recht, gehört zu
werden, ohne Anteil an den Beschlüssen zu haben. Der Ausschuß ist an keine
Gesetzgebung und auch nicht an besondere Vorschriften der Untersuchungen und
Verfahren gebunden; er soll sich von Gerechtigkeit, Billigkeit, Treue und
Glauben leiten lassen.'") Bei der eigentlich paritätischen Zusammensetzung d«S
Ausschusses muß diese Bestimmung wie Ironie wirken. Die Mitglieder des
Ausschusses haben die Rechte diplomatischer Vertreter. Die Deutsche Regierung muß
dem Ausschuß alle Auskunft über Finanzlage und Finanzgeschäste, über Ver¬
mögen und Produktionskraft, Vorräte und die laufende Erzeugung von Rohstoffen
und gewerblichen Erzeugnissen liefern.") Gegen die mißbräuchliche Anwendung
dieser Bestimmung ist kein Schutz gegeben; die Handels- und Betriebs¬
spionage des Auslands ist damit Deutschland gegenüber legalisiert.
Deutschland muß alle Gesetze, Verordnungen und Verfügungen erlassen und in
Kraft hallen, welche zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen nötig erscheinen.^)
Der Ausschuß ist zwar zu Stundungen und Zahlungserleichterungen gegenüber
Deutschland befugt! Beschlüsse müssen aber gerade in den wichtigsten Fragen,
zum Beispiel der Aufschiebung der Zahlungspflicht, einstimmig erfolgen.") Die
-°) Teil VIII Art. II.
«) Teil VIII Art. 210.
") Teil VIII Art. 241.
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