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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Landes- und Reichssteuern in der deutschen Geschichte

Besitzsteuer, die Jahre 1916-18 (Juli) Kriegssteuer bez. -abgäbe als direkte
Steuern dem Reich.

Mit der Zuweisung direkter Reichssteueru an das Reich hing die Ver¬
änderung der Natur der Matrikularbeiträge zusammen. Sie wurden in ihrer
Höhe festgelegt und darum als fester Einnahmeposten des Reichs zur Verfügung
gestellt. 1906 wurde der Betrag auf 40, 1909 auf 80 Pfennig für den Kopf
der Bevölkerung festgesetzt. Während die Matrikularbciträge früher je nach dein
Bedarf des Reichs erhöht wurden, sind sie jetzt feste Beiträge der Einzelstaaten
zu der im übrigen in sich geschlossenen Nsichsfinanzwirtschaft geworden; nur noch
in rechtlicher Hinsicht stellen sie ein subsidiäres Deckungsmittel dar.

So zeigt uns die deutsche Steuergeschichte vor dem Krieg und während des¬
selben einen starken ungarischen Zug, eine Neigung zur Kräftigung der Zentral¬
gemalt. Es wäre zu wünschen gewesen, daß der unitarische Zug sich auf an¬
deren Gebieten während des Kriegs in gleicher Weiss bekundet hätte. Daß der
Ausgang des Kriegs die unitarischs Richtung verstärken würde, ist beim Kriegs-
beginn vorausgesagt worden. Ein siegreicher Krieg würde schon darum unita¬
risch gewirkt haben, weil ein Sieg ein Erfolg des Reichs als eines Ganzen
gewesen wäre.

Bei der stärkeren Ausdehnung der Neichssteuern, insbesondere seit 1906,
war natürlich auch die Frage nach der genaueren finanziellen Abgrenzung
zwischen Reich und Einzelstaaten lebhafter erörtert worden. Die Möglichkeit
ihrer "Kommunalisismng" trat hervor. Man fand eine Abgrenzung darin, daß
die Einzelstaaten eine Beteiligung an dein Ertrag der neuen Reichssteuer (so der
Reichssteuer von 1906) erlangten, namentlich aber darin, daß ihnen die Ein¬
kommensteuer mit ihren Ergänzungen vorbehalten wurde, wobei freilich dem
Reich dann wieder das Zugeständnis gemacht wurde, daß es die Einkommens-
vermehrnng und das Vermögen "einmalig" (1913 und 1918) oder in seinen:
Zuwachs besteuerte.

Die Revolution hat gegenüber diesen Bemühungen, das Neichssteuerrecht
auszudehnen und dabei doch den Einzelstaaten eine finanzielle Stellung zu sichern,
eine Bewegung schärfster Gegensätze hervorgebracht. Auf der einen Seite suchen
sich deutsche Landschaften oder Vevö'lrcrungsgruppen in ihnen vom Reich loszu¬
lösen oder den Neichsverband start zu lockern (zum Beispiel Bayern, Rhein-
provinz, Niedersachsen). Auf der andern Seite stehen Bestrebungen für Einführung
des vollkommenen Einheitsstaats. Jene Bewegung der Loslösung oder Lockerung
der Teile gegenüber dem Reich, welche teils alle teils neue Ursachen hat, winde
zunächst durch die Art der demokratischen Herrschaft der revolutionären Regierung,
dann durch jene Bestrebungen für Einführung des Einheitsstaates befördert.
Zugleich auch macht die revolutionäre Negierung den Teilen (so die preußische
den Provinzen) Partikularistische Zugeständnisse, um sie noch leidlich beim Ganzen
zu halten. In der Finanzverfassung geht der Vereinheitlichungsplan Erzbergcrs
so weit, daß er die Einzelstaaten nicht bloß "kommunalisieren", sondern sie und
die Gemeinden jeder finanziellen Selbständigkeit berauben will. Dieser Plan
entstammt dem Wunsch, das durch den unglücklichen Ausgang des Kriegs und
die Mißwirtschaft der Revolution geschaffene finanzielle Elend durch ein drastisches
Mittel zu beseitigen, aber auch dem, Preußen als Staat zu beseitigen.


Landes- und Reichssteuern in der deutschen Geschichte

Besitzsteuer, die Jahre 1916-18 (Juli) Kriegssteuer bez. -abgäbe als direkte
Steuern dem Reich.

Mit der Zuweisung direkter Reichssteueru an das Reich hing die Ver¬
änderung der Natur der Matrikularbeiträge zusammen. Sie wurden in ihrer
Höhe festgelegt und darum als fester Einnahmeposten des Reichs zur Verfügung
gestellt. 1906 wurde der Betrag auf 40, 1909 auf 80 Pfennig für den Kopf
der Bevölkerung festgesetzt. Während die Matrikularbciträge früher je nach dein
Bedarf des Reichs erhöht wurden, sind sie jetzt feste Beiträge der Einzelstaaten
zu der im übrigen in sich geschlossenen Nsichsfinanzwirtschaft geworden; nur noch
in rechtlicher Hinsicht stellen sie ein subsidiäres Deckungsmittel dar.

So zeigt uns die deutsche Steuergeschichte vor dem Krieg und während des¬
selben einen starken ungarischen Zug, eine Neigung zur Kräftigung der Zentral¬
gemalt. Es wäre zu wünschen gewesen, daß der unitarische Zug sich auf an¬
deren Gebieten während des Kriegs in gleicher Weiss bekundet hätte. Daß der
Ausgang des Kriegs die unitarischs Richtung verstärken würde, ist beim Kriegs-
beginn vorausgesagt worden. Ein siegreicher Krieg würde schon darum unita¬
risch gewirkt haben, weil ein Sieg ein Erfolg des Reichs als eines Ganzen
gewesen wäre.

Bei der stärkeren Ausdehnung der Neichssteuern, insbesondere seit 1906,
war natürlich auch die Frage nach der genaueren finanziellen Abgrenzung
zwischen Reich und Einzelstaaten lebhafter erörtert worden. Die Möglichkeit
ihrer „Kommunalisismng" trat hervor. Man fand eine Abgrenzung darin, daß
die Einzelstaaten eine Beteiligung an dein Ertrag der neuen Reichssteuer (so der
Reichssteuer von 1906) erlangten, namentlich aber darin, daß ihnen die Ein¬
kommensteuer mit ihren Ergänzungen vorbehalten wurde, wobei freilich dem
Reich dann wieder das Zugeständnis gemacht wurde, daß es die Einkommens-
vermehrnng und das Vermögen „einmalig" (1913 und 1918) oder in seinen:
Zuwachs besteuerte.

Die Revolution hat gegenüber diesen Bemühungen, das Neichssteuerrecht
auszudehnen und dabei doch den Einzelstaaten eine finanzielle Stellung zu sichern,
eine Bewegung schärfster Gegensätze hervorgebracht. Auf der einen Seite suchen
sich deutsche Landschaften oder Vevö'lrcrungsgruppen in ihnen vom Reich loszu¬
lösen oder den Neichsverband start zu lockern (zum Beispiel Bayern, Rhein-
provinz, Niedersachsen). Auf der andern Seite stehen Bestrebungen für Einführung
des vollkommenen Einheitsstaats. Jene Bewegung der Loslösung oder Lockerung
der Teile gegenüber dem Reich, welche teils alle teils neue Ursachen hat, winde
zunächst durch die Art der demokratischen Herrschaft der revolutionären Regierung,
dann durch jene Bestrebungen für Einführung des Einheitsstaates befördert.
Zugleich auch macht die revolutionäre Negierung den Teilen (so die preußische
den Provinzen) Partikularistische Zugeständnisse, um sie noch leidlich beim Ganzen
zu halten. In der Finanzverfassung geht der Vereinheitlichungsplan Erzbergcrs
so weit, daß er die Einzelstaaten nicht bloß „kommunalisieren", sondern sie und
die Gemeinden jeder finanziellen Selbständigkeit berauben will. Dieser Plan
entstammt dem Wunsch, das durch den unglücklichen Ausgang des Kriegs und
die Mißwirtschaft der Revolution geschaffene finanzielle Elend durch ein drastisches
Mittel zu beseitigen, aber auch dem, Preußen als Staat zu beseitigen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/270>, abgerufen am 05.02.2025.