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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Fuchs und des sehr angesehenen Mitgliedes des Kolonialrats Diederrich, wenn
er (Seite 63) schreibt: "que les inäiZenes an Zäh-LonZo sont 6ans 1a meme
Situation materielle et morale maintenant ^u'en 1888". Es ist dies genau die
gleicheErscheinung, wie ich sie 1913 in Baudouinville am Tcmganjikasee.dem alten Sitz
der Weißen Väter, gefunden habe. Hier wie dort in Bona war und ist der Eingeborene
nur das Objekt, das Werkzeug im Leben und Streben des Europäers. Aber es
überrascht doch bei der bekannten Kritik der Entente über die angebliche Scheußlich¬
keit der in den deutschen Kolonien üblichen Prügelstrafe, wenn Delcommune
zwar für ihre allmähliche Abschaffung eintritt, sie aber im übrigen ganz offen
als zurzeit noch notwendig bezeichnet. Wer durch den Kongo mit offenen Augen
reiste, wußte, daß die Prügelstrafe im Innern noch in einem recht erheblichen
Umfange teils unter Umdeutung der gesetzlichen Vorschriften, teils unter deren
direkter Außerachtlassung verhängt wurde. Das Anerkenntnis dieses Belgiers in
so gehobener Stellung veranlaßt vielleicht auch die Entente zu einer Berichtigung
ihres Urteils über die deutscl e Praxis, die wesentlich humaner war und dem
Delinquenten ganz andere Schutzmittel bot, als dies zum Beispiel bei der Ver¬
hängung der körperlichen Züchtigung in den englischen Kolonien oder bei jenen
ungesetzlichen Züchtigungen im Kongo der Fall war. Auch folgende Stelle
(Seite 90) wirft ein sehr charakteristisches Streiflicht auf die wahre Ansicht eines
großen Teils der Belgier hinsichtlich der bei der Negerbehandlung zu beobachtenden
Grundsätze:

"Ohne dem Europäer zu erlauben, den Eingeborenen zu placken, muß
der Richter sein Urteil je nach den Umständen und der Geistesverfassung der
Parteien anders gestalten. So sollte ein Europäer, der seinem Diener oder einem
seiner Arbeiter für irgend ein Versehen -- mehr in Form einer väterlichen
Züchtigung -- eine Ohrfeige gibt, nicht von Gerichtswegen verfolgt werden, wie
es mit Fug und Recht der Schwarze würde, der angeklagt ist, einen Weißen ge¬
schlagen zu haben."

Auch in den übrigen Ausführungen der ersten vier Kapitel findet sich noch
manches Lesenswerte, manche harte Kritik gegen belgische Verwaltungstätigkeit,
insbesondere auch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens. Wesentlich wichtiger
und bedeutsamer sind jedoch die folgenden Kapitel, vornehmlich die Kapitel ö
und 6, in welchen Delcommune mit der Steuer- und Wirtschaftspolitik der
belgischen Regierung abrechnet.

Delcommune bezeichnet selbst das Kapitel über die Wirtschaftspolitik als
das wichtigste seines Buches. Er stellt der absoluten, lediglich auf zwangsweise
Beitreibung der Naturalsteuern gerichteten Wirtschaftspolitik des Unabhängigen
Kongostaates mit gleichzeitiger vollständiger Unterdrückung des freien Handels die
Wirtschaftspolitik der belgischen Kolonie gegenüber, deren Hauptgrundsatz, die
ungehemmte Handelsfreiheit, die von irgend welcher Aufsicht oder Verpflichtung
zur Schaffung neuer Werte absteht, wieder ins andere Extrem verfallen ist. Der
Vergleich fällt sogar nach Delcommune erheblich zugunsten des Leopoldinischen
Systems aus. Delcommune bezeichnet die jetzige Politik als grundverkehrt und
faßt sein Urteil über sie in folgende Sätze zusammen (Seite 200):

"Diese neue Wirtschaftspolitik saugt die Kolonie noch mehr aus als das alte
Regime, sie liefert ihre Reichtümer dem ersten Besten aus, ohne den geringsten


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Fuchs und des sehr angesehenen Mitgliedes des Kolonialrats Diederrich, wenn
er (Seite 63) schreibt: „que les inäiZenes an Zäh-LonZo sont 6ans 1a meme
Situation materielle et morale maintenant ^u'en 1888". Es ist dies genau die
gleicheErscheinung, wie ich sie 1913 in Baudouinville am Tcmganjikasee.dem alten Sitz
der Weißen Väter, gefunden habe. Hier wie dort in Bona war und ist der Eingeborene
nur das Objekt, das Werkzeug im Leben und Streben des Europäers. Aber es
überrascht doch bei der bekannten Kritik der Entente über die angebliche Scheußlich¬
keit der in den deutschen Kolonien üblichen Prügelstrafe, wenn Delcommune
zwar für ihre allmähliche Abschaffung eintritt, sie aber im übrigen ganz offen
als zurzeit noch notwendig bezeichnet. Wer durch den Kongo mit offenen Augen
reiste, wußte, daß die Prügelstrafe im Innern noch in einem recht erheblichen
Umfange teils unter Umdeutung der gesetzlichen Vorschriften, teils unter deren
direkter Außerachtlassung verhängt wurde. Das Anerkenntnis dieses Belgiers in
so gehobener Stellung veranlaßt vielleicht auch die Entente zu einer Berichtigung
ihres Urteils über die deutscl e Praxis, die wesentlich humaner war und dem
Delinquenten ganz andere Schutzmittel bot, als dies zum Beispiel bei der Ver¬
hängung der körperlichen Züchtigung in den englischen Kolonien oder bei jenen
ungesetzlichen Züchtigungen im Kongo der Fall war. Auch folgende Stelle
(Seite 90) wirft ein sehr charakteristisches Streiflicht auf die wahre Ansicht eines
großen Teils der Belgier hinsichtlich der bei der Negerbehandlung zu beobachtenden
Grundsätze:

„Ohne dem Europäer zu erlauben, den Eingeborenen zu placken, muß
der Richter sein Urteil je nach den Umständen und der Geistesverfassung der
Parteien anders gestalten. So sollte ein Europäer, der seinem Diener oder einem
seiner Arbeiter für irgend ein Versehen — mehr in Form einer väterlichen
Züchtigung — eine Ohrfeige gibt, nicht von Gerichtswegen verfolgt werden, wie
es mit Fug und Recht der Schwarze würde, der angeklagt ist, einen Weißen ge¬
schlagen zu haben."

Auch in den übrigen Ausführungen der ersten vier Kapitel findet sich noch
manches Lesenswerte, manche harte Kritik gegen belgische Verwaltungstätigkeit,
insbesondere auch auf dem Gebiete des Gesundheitswesens. Wesentlich wichtiger
und bedeutsamer sind jedoch die folgenden Kapitel, vornehmlich die Kapitel ö
und 6, in welchen Delcommune mit der Steuer- und Wirtschaftspolitik der
belgischen Regierung abrechnet.

Delcommune bezeichnet selbst das Kapitel über die Wirtschaftspolitik als
das wichtigste seines Buches. Er stellt der absoluten, lediglich auf zwangsweise
Beitreibung der Naturalsteuern gerichteten Wirtschaftspolitik des Unabhängigen
Kongostaates mit gleichzeitiger vollständiger Unterdrückung des freien Handels die
Wirtschaftspolitik der belgischen Kolonie gegenüber, deren Hauptgrundsatz, die
ungehemmte Handelsfreiheit, die von irgend welcher Aufsicht oder Verpflichtung
zur Schaffung neuer Werte absteht, wieder ins andere Extrem verfallen ist. Der
Vergleich fällt sogar nach Delcommune erheblich zugunsten des Leopoldinischen
Systems aus. Delcommune bezeichnet die jetzige Politik als grundverkehrt und
faßt sein Urteil über sie in folgende Sätze zusammen (Seite 200):

„Diese neue Wirtschaftspolitik saugt die Kolonie noch mehr aus als das alte
Regime, sie liefert ihre Reichtümer dem ersten Besten aus, ohne den geringsten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/222>, abgerufen am 22.07.2024.