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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Die Aerzteschaft unter der Macht der Krankenkassen

kassenärztliche Leistung bis ungefähr 1892 13 Pfennig, in den folgenden Jahren
etwa 30 Pfennig, zurzeit etwa 1,30 Mark. Unter Berücksichtigung des Geld¬
wertes ist sie also jetzt ungefähr halb so hoch wie bei der kümmerlichen Bezahlung
vor 25 Jahren, nur mit dem Unterschied, daß damals die Kassen bei weitem nicht
den jetzigen Umfang hatten und die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungs¬
methoden viel weniger entwickelt waren. Bei dieser Bezahlung betragen oft die
Unkosten für die Behandlung eines Kassenmitgliedes ein Vielfaches des ans ihn
entfallenden Honorars. Man überlege einmal, wieviele Kranke ein Arzt bei
solcher Behandlung täglich abfertigen muß, um mit seiner Familie in einer teuren
Großstadt leben zu können, und man wird alle Folgen begreifen. Klinische Ope¬
rationen, die qualifizierteste, verantwortungsvollste, zeitraubendste und kost¬
spieligste Arbeit, die nur denkbar ist, werden den Kassenärzten fast durchweg über¬
haupt nicht vou der Kasse bezahlt. Da null einmal die Entlohnung den Wert¬
messer der Arbeit darstellt, haben diese Verhältnisse für den ärztlichen Staub etwas
Entwürdigendes und lahmen "die Berufsfreudigkeit. Klagen über mangelhafte
Massen-Bemrztnng werden unter diesen Umständen erst recht laut werden, je
größer der Kreis der Versicherten wird. Der Fehler liegt eben in dem System.
Der Berufsidealismus des jugendlichen Arztes zerreibt sich meist mit der Zeit
bis zu einem gewissen Grade an den harten Tatsachen der bestehenden Verhält¬
nisse. Nur wenn der Arzt an dem einzelnen Kassenmitglied ein ähnliches wirt¬
schaftliches Interesse haben kann wie an dein Privatpatienten, und dabei freier
Wettbewerb besteht, wird auch die Behandlung beider Gruppen von Kranken aus
gleicher Höhe gehalten werden können. Dabei muß noch berücksichtigt werden,
daß die kassenärztliche Tätigkeit vielerlei Sonderbelastungen mit sich bringt. Bei
den Verordnungen muß jedes Mittel, das ein Nichtkassenmitglied sich freihändig
beschafft (sogenannte Handverlaufsmitiel, wie Tee, Gurgelwasser, Watte und
ähnliche einfache Mittel), besonders verschrieben werden uuter Angabe der Kasse
lind Mitgliedsnummer des Kranken, die dazu oftmals erst aus dem betreffenden
Kranken-Journal herausgesucht werden muß. Die umfangreichen, bei den
einzelnen Kassen und Kassenverbänden teilweise ganz abweichenden Bestimmungen
über die von der Kasse gewährten Mittel erfordern ebenfalls häufig ein zeit-
raubeudes Nachschlagen, da bei Versehen der Arzt für die Kosten der Verordnung
haftbar gemacht wird. Weiter erschwerend wirkt hierbei die Verschiedenheit der
Formulare; das Heraussuchen der Vordrucke erfordert ebenfalls Zeit? bei Irr¬
tümern droht wieder die Haftung. Der Verschiedenheit der Kassen und Kassen¬
verbände entspricht außer der Ungleichheit der Formulare und Geschäfts¬
anweisungen auch die der Krankenscheine bezw. Krankenbücher, der Kranken-
Journale, die für jede Kasse oder Kassenverband getrennt geführt werden müssen,
der Rechnungs- und Liquidationsbestimmungen usw. Die Ausstellung der
Krankenscheine muß wöchentlich erfolgen, auch bei Krankheiten, die durch die Art
des Leidens zweifellos mehrere Wochen Arbeitsunfähigkeit bedingen, zum Bei¬
spiel Lungenentzündung. Außerdem sind häufig Auskünfte an die.Kassenvor¬
stände über kranke Kassenmitglieder, Gutachten, Aufnahme-Älteste für Heil¬
anstalten und ähnliche Zwecke sowie Angaben für kassenstatiftische Zwecke vom
Kassenarzt unentgeltlich zu leisten. Aus all diesen Belastungen erwachsen dem


Die Aerzteschaft unter der Macht der Krankenkassen

kassenärztliche Leistung bis ungefähr 1892 13 Pfennig, in den folgenden Jahren
etwa 30 Pfennig, zurzeit etwa 1,30 Mark. Unter Berücksichtigung des Geld¬
wertes ist sie also jetzt ungefähr halb so hoch wie bei der kümmerlichen Bezahlung
vor 25 Jahren, nur mit dem Unterschied, daß damals die Kassen bei weitem nicht
den jetzigen Umfang hatten und die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungs¬
methoden viel weniger entwickelt waren. Bei dieser Bezahlung betragen oft die
Unkosten für die Behandlung eines Kassenmitgliedes ein Vielfaches des ans ihn
entfallenden Honorars. Man überlege einmal, wieviele Kranke ein Arzt bei
solcher Behandlung täglich abfertigen muß, um mit seiner Familie in einer teuren
Großstadt leben zu können, und man wird alle Folgen begreifen. Klinische Ope¬
rationen, die qualifizierteste, verantwortungsvollste, zeitraubendste und kost¬
spieligste Arbeit, die nur denkbar ist, werden den Kassenärzten fast durchweg über¬
haupt nicht vou der Kasse bezahlt. Da null einmal die Entlohnung den Wert¬
messer der Arbeit darstellt, haben diese Verhältnisse für den ärztlichen Staub etwas
Entwürdigendes und lahmen "die Berufsfreudigkeit. Klagen über mangelhafte
Massen-Bemrztnng werden unter diesen Umständen erst recht laut werden, je
größer der Kreis der Versicherten wird. Der Fehler liegt eben in dem System.
Der Berufsidealismus des jugendlichen Arztes zerreibt sich meist mit der Zeit
bis zu einem gewissen Grade an den harten Tatsachen der bestehenden Verhält¬
nisse. Nur wenn der Arzt an dem einzelnen Kassenmitglied ein ähnliches wirt¬
schaftliches Interesse haben kann wie an dein Privatpatienten, und dabei freier
Wettbewerb besteht, wird auch die Behandlung beider Gruppen von Kranken aus
gleicher Höhe gehalten werden können. Dabei muß noch berücksichtigt werden,
daß die kassenärztliche Tätigkeit vielerlei Sonderbelastungen mit sich bringt. Bei
den Verordnungen muß jedes Mittel, das ein Nichtkassenmitglied sich freihändig
beschafft (sogenannte Handverlaufsmitiel, wie Tee, Gurgelwasser, Watte und
ähnliche einfache Mittel), besonders verschrieben werden uuter Angabe der Kasse
lind Mitgliedsnummer des Kranken, die dazu oftmals erst aus dem betreffenden
Kranken-Journal herausgesucht werden muß. Die umfangreichen, bei den
einzelnen Kassen und Kassenverbänden teilweise ganz abweichenden Bestimmungen
über die von der Kasse gewährten Mittel erfordern ebenfalls häufig ein zeit-
raubeudes Nachschlagen, da bei Versehen der Arzt für die Kosten der Verordnung
haftbar gemacht wird. Weiter erschwerend wirkt hierbei die Verschiedenheit der
Formulare; das Heraussuchen der Vordrucke erfordert ebenfalls Zeit? bei Irr¬
tümern droht wieder die Haftung. Der Verschiedenheit der Kassen und Kassen¬
verbände entspricht außer der Ungleichheit der Formulare und Geschäfts¬
anweisungen auch die der Krankenscheine bezw. Krankenbücher, der Kranken-
Journale, die für jede Kasse oder Kassenverband getrennt geführt werden müssen,
der Rechnungs- und Liquidationsbestimmungen usw. Die Ausstellung der
Krankenscheine muß wöchentlich erfolgen, auch bei Krankheiten, die durch die Art
des Leidens zweifellos mehrere Wochen Arbeitsunfähigkeit bedingen, zum Bei¬
spiel Lungenentzündung. Außerdem sind häufig Auskünfte an die.Kassenvor¬
stände über kranke Kassenmitglieder, Gutachten, Aufnahme-Älteste für Heil¬
anstalten und ähnliche Zwecke sowie Angaben für kassenstatiftische Zwecke vom
Kassenarzt unentgeltlich zu leisten. Aus all diesen Belastungen erwachsen dem


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/140>, abgerufen am 23.07.2024.