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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Die Aerzteschaft unter der Macht der Krankenkassen

Systems einseitig den Ärzten zuzuschieben. Solange neben der kassenärztlichen
Tätigkeit die freie Berufsausübung in der Privatpraxis eine auskömmliche
Existenz ermöglichte, konnte von den Ärzten das geringe Einkommen aus der
kassenärztlichen Tätigkeit ertragen werden. Je mehr diese aber zur Hauptsache
wird und je mehr bei der Gewährung kostenloser ärztlicher Behandlung die In¬
anspruchnahme der Arzte zunimmt, während gleichzeitig durch die fortwährende
Verfeinerung der ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren die
Mühewaltung bei dem einzelnen Kranken wächst, umsoweniger kann den Ärzten
auf die Dauer zugemutet werden, für minderwertige Bezahlung unentwegt hoch¬
wertige Berufsarbeit zu leisten und dabei zuzusehen, wie immer weitere Kreise ihrer
Berufsgenossen in Not geraten, weil großenteils die Krankenkassen nur eine be¬
grenzte Zahl von Ärzten zur Behandlung der Kassenmitglieder zulassen. Dasz die
Ärzte, die diese Gefahr erst zu spät erkannt hatten, hiergegen organisiert ankämpfen,
hat ihnen feit langem von feiten der Kassen den Vorwurf der "Profitgier" und
"inhumaner", "unsozialer" Gesinnung eingetragen. Der Kampf zwischen Kassen
und Ärzten hat von beiden Seiten bisweilen scharfe Formen angenommen. Es
handelt sich jedoch für die Arzte nicht lediglich um ihre materiellen Arbeits¬
bedingungen; aber selbst wenn dem so wäre, so dürfte man ihnen daraus keinen
Vorwurf machen. Für die Arzte handelt es sich gleichzeitig darum, ihre beruf¬
liche Leistung auf wissenschaftlicher Höhe zu erhalten und ihren Stand vor
Proletarifierung und moralischem Verfall zu schützen, damit er seine Aufgaben
erfüllen kann.

Dem Wesen des ärztlichen Berufes entspricht eine individualisierende
Einzelbehandlung des Kranken, wie sie in der Privatpraxis die Negel ist. Für
viele Fälle, namentlich für schwere, langwierige, nervöse Erkrankungen und ganz
besonders für die Familienbehandlung ist das Bestehen gewisser seelischer Wechsel¬
wirkungen zwischen dem Kranken und dem Arzt seines Vertrauens geradezu die
Voraussetzung einer erfolgreicher Behandlung. Dazu muß der Arzt aber sich dem
einzelnen Patienten genügend widmen können. Grundbedingung dafür ist eine
Bezahlung, die dem Arzt auch bei einer nicht zu hohen Zahl von Patienten und
einer nicht übermäßigen Arbeitszeit eine auskömmliche Existenz ermöglicht. So¬
weit diese Bedingungen in der Kassenpraxis erfüllt sind, werden auch dort weder
von den Ärzten noch von den Kassen Klagen laut. Kautsky sagt zutreffend ("Neue
Zeit" 1904 Ur. 16): "Es liegt im Interesse der Krankenkassen selbst, daß ihre
Ärzte eine Honorierung erhalten, die Berufsfreudigkeit und Gewissenhaftigkeit er¬
möglicht."

Die Höhe des Entgeltes für die ärztliche Tätigkeit hängt aber nicht nur von
der absoluten Höhe der Aufwendungen einer Kasse pro Jahr und Kopf ihrer Mit¬
glieder ab, sondern auch von den besonderen Verhältnissen derselben, nämlich ob
es sich dabei um Angehörige gesundheitlich günstiger Betriebe und so
weiter bezw. Landbevölkerung mit gutem gesundheitlichen Risiko und dem¬
entsprechend geringerer Inanspruchnahme der Arzte handelt oder um großstädtische
Jndustriebevvlkerung mit schlechtem Gesundheits-Risiko und starker Inanspruch¬
nahme der Arzte. Bei gleichen durchschnittlichen Aufwendungen Pro Kassenmit¬
glied und Jahr wird die ärztliche Entlohnung daher in dem einen Falle gut, in


Die Aerzteschaft unter der Macht der Krankenkassen

Systems einseitig den Ärzten zuzuschieben. Solange neben der kassenärztlichen
Tätigkeit die freie Berufsausübung in der Privatpraxis eine auskömmliche
Existenz ermöglichte, konnte von den Ärzten das geringe Einkommen aus der
kassenärztlichen Tätigkeit ertragen werden. Je mehr diese aber zur Hauptsache
wird und je mehr bei der Gewährung kostenloser ärztlicher Behandlung die In¬
anspruchnahme der Arzte zunimmt, während gleichzeitig durch die fortwährende
Verfeinerung der ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren die
Mühewaltung bei dem einzelnen Kranken wächst, umsoweniger kann den Ärzten
auf die Dauer zugemutet werden, für minderwertige Bezahlung unentwegt hoch¬
wertige Berufsarbeit zu leisten und dabei zuzusehen, wie immer weitere Kreise ihrer
Berufsgenossen in Not geraten, weil großenteils die Krankenkassen nur eine be¬
grenzte Zahl von Ärzten zur Behandlung der Kassenmitglieder zulassen. Dasz die
Ärzte, die diese Gefahr erst zu spät erkannt hatten, hiergegen organisiert ankämpfen,
hat ihnen feit langem von feiten der Kassen den Vorwurf der „Profitgier" und
„inhumaner", „unsozialer" Gesinnung eingetragen. Der Kampf zwischen Kassen
und Ärzten hat von beiden Seiten bisweilen scharfe Formen angenommen. Es
handelt sich jedoch für die Arzte nicht lediglich um ihre materiellen Arbeits¬
bedingungen; aber selbst wenn dem so wäre, so dürfte man ihnen daraus keinen
Vorwurf machen. Für die Arzte handelt es sich gleichzeitig darum, ihre beruf¬
liche Leistung auf wissenschaftlicher Höhe zu erhalten und ihren Stand vor
Proletarifierung und moralischem Verfall zu schützen, damit er seine Aufgaben
erfüllen kann.

Dem Wesen des ärztlichen Berufes entspricht eine individualisierende
Einzelbehandlung des Kranken, wie sie in der Privatpraxis die Negel ist. Für
viele Fälle, namentlich für schwere, langwierige, nervöse Erkrankungen und ganz
besonders für die Familienbehandlung ist das Bestehen gewisser seelischer Wechsel¬
wirkungen zwischen dem Kranken und dem Arzt seines Vertrauens geradezu die
Voraussetzung einer erfolgreicher Behandlung. Dazu muß der Arzt aber sich dem
einzelnen Patienten genügend widmen können. Grundbedingung dafür ist eine
Bezahlung, die dem Arzt auch bei einer nicht zu hohen Zahl von Patienten und
einer nicht übermäßigen Arbeitszeit eine auskömmliche Existenz ermöglicht. So¬
weit diese Bedingungen in der Kassenpraxis erfüllt sind, werden auch dort weder
von den Ärzten noch von den Kassen Klagen laut. Kautsky sagt zutreffend („Neue
Zeit" 1904 Ur. 16): „Es liegt im Interesse der Krankenkassen selbst, daß ihre
Ärzte eine Honorierung erhalten, die Berufsfreudigkeit und Gewissenhaftigkeit er¬
möglicht."

Die Höhe des Entgeltes für die ärztliche Tätigkeit hängt aber nicht nur von
der absoluten Höhe der Aufwendungen einer Kasse pro Jahr und Kopf ihrer Mit¬
glieder ab, sondern auch von den besonderen Verhältnissen derselben, nämlich ob
es sich dabei um Angehörige gesundheitlich günstiger Betriebe und so
weiter bezw. Landbevölkerung mit gutem gesundheitlichen Risiko und dem¬
entsprechend geringerer Inanspruchnahme der Arzte handelt oder um großstädtische
Jndustriebevvlkerung mit schlechtem Gesundheits-Risiko und starker Inanspruch¬
nahme der Arzte. Bei gleichen durchschnittlichen Aufwendungen Pro Kassenmit¬
glied und Jahr wird die ärztliche Entlohnung daher in dem einen Falle gut, in


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/138>, abgerufen am 22.07.2024.