Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Bevölkerungsfrage der südafrikanischen Union

indem sie Aktiengesellschaften bildeten und auf deren Namen Grundeigen¬
tum kauften. Auf diese Weise sind bereits einige Dutzend indische Aktien¬
gesellschaften entstanden, die Grundeigentümer sind. Als die Regierung
auf diese Machenschaften aufmerksam wurde, verbot sie durch ein vom Parlament
genehmigtes Gesetz letztes Jahr auch den indischen Aktiengesellschaften den Erwerb
von unbeweglichem Eigentum. Immerhin wurden durch dieses Gesetz die Eigen¬
tumsrechte, die vor dessen Inkrafttreten bestanden, nicht angetastet. -- Nunmehr
hat aber ein Gericht im Transvaal entschieden, daß auch die früheren Grundkäufe
ungesetzlich und ungültig seien, denn sie seien eine Umgehung und Verhöhnung
des früheren Gesetzes gewesen, das den Indern den Grunderwerb untersagte.
Aber damit noch nicht genug. Fast zu gleicher Zeit hat ein Gerichtshof in
Poichefstroom entschieden, daß die Munizipalverwaltuug berechtigt sei, einem
Inder eine Handelslizenz vorzuenthalten, da die Inder für die europäischen Ein¬
wohner eine Belästigung und einen Schaden darstellen, mithin unerwünschte Mit¬
bürger seien.

In beiden Fällen ist zwar Berufung eingelegt worden, und es ist möglich,
daß die höheren Instanzen anders entscheiden. Aber die Aufregung unter den
Indern ist begreiflicherweise sehr groß und sie drohen bereits wieder mit passiver
Resistenz. Auch in Indien haben diese Vorfülle große Erregung hervorgerufen,

Die indische Presse nimmt bei Besprechung der südafrikanischen Frage gern
den Standpunkt ein, daß gegen die Inder nichts weiter vorliege, als ein un¬
würdiger und ungerechtfertigter Rassenhaß. Es soll gewiß nicht bestritten werden,
daß die den Südafrikanern in so großem Maße eigene Exklusivität gegenüber
allen Farbigen zur Verschärfung der Lage beiträgt, aber daneben gibt es andere
Gründe. Man wirft den Indern vor, daß sie durch ihre unreinlichen Lebens¬
gewohnheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheitspflege bedeuten und daß
sie es mit Treu und Glauben im Handel sehr wenig genau nehmen. Beide Vor¬
würfe sind nicht ohne Berechtigung, aber letzten Endes kommt es bei der Aus¬
schließung der Inder doch wieder auf eine Äußerung des Selbsterhaltungstriebes
heraus. Wo der indische Kleinhändler sich niederläßt, muß der Weiße fast immer
weichen, denn er kann mit der unglaublichen Bedürfnislosigkeit und Einfachheit
der Lebenshaltung des ersteren keinen Wettbewerb aufnehmen.

Als ob es mit allen diesen verwickelten Fragen noch nicht genug wäre,
Muß nunmehr sogar das Jnderproblem bei dem sich jetzt abspielenden Kampf
um die parlamentarische Macht herhalten. Dabei haben alle drei großen Parteien
einen abweichenden Standpunkt. Die Unionisten sind für die Duldung der Inder;
die südafrikanische Partei hält zwar daran fest, daß keine weiteren Asiaten in
Südafrika zugelassen werden dürfen, will jedoch die Rechte der bereits im Lande
ansässigen nicht angetastet wissen; die Nationalisten aber verlangen neuerdings
die Ausweisung sämtlicher Inder aus der Union und Enteignung ihres Eigen¬
tums unter Gewährung angemessener Entschädigungen!

Die Staatsmänner, die schließlich berufen sein werden, einen gangbaren
Ausweg aus diesem Irrgarten von Nassengegensätzen, wirtschaftlichen Kämpfen
und politischen Zänkereien zu finden, stehen geradezu vor gigantischen Aufgaben.




Die Bevölkerungsfrage der südafrikanischen Union

indem sie Aktiengesellschaften bildeten und auf deren Namen Grundeigen¬
tum kauften. Auf diese Weise sind bereits einige Dutzend indische Aktien¬
gesellschaften entstanden, die Grundeigentümer sind. Als die Regierung
auf diese Machenschaften aufmerksam wurde, verbot sie durch ein vom Parlament
genehmigtes Gesetz letztes Jahr auch den indischen Aktiengesellschaften den Erwerb
von unbeweglichem Eigentum. Immerhin wurden durch dieses Gesetz die Eigen¬
tumsrechte, die vor dessen Inkrafttreten bestanden, nicht angetastet. — Nunmehr
hat aber ein Gericht im Transvaal entschieden, daß auch die früheren Grundkäufe
ungesetzlich und ungültig seien, denn sie seien eine Umgehung und Verhöhnung
des früheren Gesetzes gewesen, das den Indern den Grunderwerb untersagte.
Aber damit noch nicht genug. Fast zu gleicher Zeit hat ein Gerichtshof in
Poichefstroom entschieden, daß die Munizipalverwaltuug berechtigt sei, einem
Inder eine Handelslizenz vorzuenthalten, da die Inder für die europäischen Ein¬
wohner eine Belästigung und einen Schaden darstellen, mithin unerwünschte Mit¬
bürger seien.

In beiden Fällen ist zwar Berufung eingelegt worden, und es ist möglich,
daß die höheren Instanzen anders entscheiden. Aber die Aufregung unter den
Indern ist begreiflicherweise sehr groß und sie drohen bereits wieder mit passiver
Resistenz. Auch in Indien haben diese Vorfülle große Erregung hervorgerufen,

Die indische Presse nimmt bei Besprechung der südafrikanischen Frage gern
den Standpunkt ein, daß gegen die Inder nichts weiter vorliege, als ein un¬
würdiger und ungerechtfertigter Rassenhaß. Es soll gewiß nicht bestritten werden,
daß die den Südafrikanern in so großem Maße eigene Exklusivität gegenüber
allen Farbigen zur Verschärfung der Lage beiträgt, aber daneben gibt es andere
Gründe. Man wirft den Indern vor, daß sie durch ihre unreinlichen Lebens¬
gewohnheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheitspflege bedeuten und daß
sie es mit Treu und Glauben im Handel sehr wenig genau nehmen. Beide Vor¬
würfe sind nicht ohne Berechtigung, aber letzten Endes kommt es bei der Aus¬
schließung der Inder doch wieder auf eine Äußerung des Selbsterhaltungstriebes
heraus. Wo der indische Kleinhändler sich niederläßt, muß der Weiße fast immer
weichen, denn er kann mit der unglaublichen Bedürfnislosigkeit und Einfachheit
der Lebenshaltung des ersteren keinen Wettbewerb aufnehmen.

Als ob es mit allen diesen verwickelten Fragen noch nicht genug wäre,
Muß nunmehr sogar das Jnderproblem bei dem sich jetzt abspielenden Kampf
um die parlamentarische Macht herhalten. Dabei haben alle drei großen Parteien
einen abweichenden Standpunkt. Die Unionisten sind für die Duldung der Inder;
die südafrikanische Partei hält zwar daran fest, daß keine weiteren Asiaten in
Südafrika zugelassen werden dürfen, will jedoch die Rechte der bereits im Lande
ansässigen nicht angetastet wissen; die Nationalisten aber verlangen neuerdings
die Ausweisung sämtlicher Inder aus der Union und Enteignung ihres Eigen¬
tums unter Gewährung angemessener Entschädigungen!

Die Staatsmänner, die schließlich berufen sein werden, einen gangbaren
Ausweg aus diesem Irrgarten von Nassengegensätzen, wirtschaftlichen Kämpfen
und politischen Zänkereien zu finden, stehen geradezu vor gigantischen Aufgaben.




<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0101" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337338"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Bevölkerungsfrage der südafrikanischen Union</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_379" prev="#ID_378"> indem sie Aktiengesellschaften bildeten und auf deren Namen Grundeigen¬<lb/>
tum kauften. Auf diese Weise sind bereits einige Dutzend indische Aktien¬<lb/>
gesellschaften entstanden, die Grundeigentümer sind. Als die Regierung<lb/>
auf diese Machenschaften aufmerksam wurde, verbot sie durch ein vom Parlament<lb/>
genehmigtes Gesetz letztes Jahr auch den indischen Aktiengesellschaften den Erwerb<lb/>
von unbeweglichem Eigentum. Immerhin wurden durch dieses Gesetz die Eigen¬<lb/>
tumsrechte, die vor dessen Inkrafttreten bestanden, nicht angetastet. &#x2014; Nunmehr<lb/>
hat aber ein Gericht im Transvaal entschieden, daß auch die früheren Grundkäufe<lb/>
ungesetzlich und ungültig seien, denn sie seien eine Umgehung und Verhöhnung<lb/>
des früheren Gesetzes gewesen, das den Indern den Grunderwerb untersagte.<lb/>
Aber damit noch nicht genug. Fast zu gleicher Zeit hat ein Gerichtshof in<lb/>
Poichefstroom entschieden, daß die Munizipalverwaltuug berechtigt sei, einem<lb/>
Inder eine Handelslizenz vorzuenthalten, da die Inder für die europäischen Ein¬<lb/>
wohner eine Belästigung und einen Schaden darstellen, mithin unerwünschte Mit¬<lb/>
bürger seien.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_380"> In beiden Fällen ist zwar Berufung eingelegt worden, und es ist möglich,<lb/>
daß die höheren Instanzen anders entscheiden. Aber die Aufregung unter den<lb/>
Indern ist begreiflicherweise sehr groß und sie drohen bereits wieder mit passiver<lb/>
Resistenz. Auch in Indien haben diese Vorfülle große Erregung hervorgerufen,</p><lb/>
          <p xml:id="ID_381"> Die indische Presse nimmt bei Besprechung der südafrikanischen Frage gern<lb/>
den Standpunkt ein, daß gegen die Inder nichts weiter vorliege, als ein un¬<lb/>
würdiger und ungerechtfertigter Rassenhaß. Es soll gewiß nicht bestritten werden,<lb/>
daß die den Südafrikanern in so großem Maße eigene Exklusivität gegenüber<lb/>
allen Farbigen zur Verschärfung der Lage beiträgt, aber daneben gibt es andere<lb/>
Gründe. Man wirft den Indern vor, daß sie durch ihre unreinlichen Lebens¬<lb/>
gewohnheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheitspflege bedeuten und daß<lb/>
sie es mit Treu und Glauben im Handel sehr wenig genau nehmen. Beide Vor¬<lb/>
würfe sind nicht ohne Berechtigung, aber letzten Endes kommt es bei der Aus¬<lb/>
schließung der Inder doch wieder auf eine Äußerung des Selbsterhaltungstriebes<lb/>
heraus. Wo der indische Kleinhändler sich niederläßt, muß der Weiße fast immer<lb/>
weichen, denn er kann mit der unglaublichen Bedürfnislosigkeit und Einfachheit<lb/>
der Lebenshaltung des ersteren keinen Wettbewerb aufnehmen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_382"> Als ob es mit allen diesen verwickelten Fragen noch nicht genug wäre,<lb/>
Muß nunmehr sogar das Jnderproblem bei dem sich jetzt abspielenden Kampf<lb/>
um die parlamentarische Macht herhalten. Dabei haben alle drei großen Parteien<lb/>
einen abweichenden Standpunkt. Die Unionisten sind für die Duldung der Inder;<lb/>
die südafrikanische Partei hält zwar daran fest, daß keine weiteren Asiaten in<lb/>
Südafrika zugelassen werden dürfen, will jedoch die Rechte der bereits im Lande<lb/>
ansässigen nicht angetastet wissen; die Nationalisten aber verlangen neuerdings<lb/>
die Ausweisung sämtlicher Inder aus der Union und Enteignung ihres Eigen¬<lb/>
tums unter Gewährung angemessener Entschädigungen!</p><lb/>
          <p xml:id="ID_383"> Die Staatsmänner, die schließlich berufen sein werden, einen gangbaren<lb/>
Ausweg aus diesem Irrgarten von Nassengegensätzen, wirtschaftlichen Kämpfen<lb/>
und politischen Zänkereien zu finden, stehen geradezu vor gigantischen Aufgaben.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0101] Die Bevölkerungsfrage der südafrikanischen Union indem sie Aktiengesellschaften bildeten und auf deren Namen Grundeigen¬ tum kauften. Auf diese Weise sind bereits einige Dutzend indische Aktien¬ gesellschaften entstanden, die Grundeigentümer sind. Als die Regierung auf diese Machenschaften aufmerksam wurde, verbot sie durch ein vom Parlament genehmigtes Gesetz letztes Jahr auch den indischen Aktiengesellschaften den Erwerb von unbeweglichem Eigentum. Immerhin wurden durch dieses Gesetz die Eigen¬ tumsrechte, die vor dessen Inkrafttreten bestanden, nicht angetastet. — Nunmehr hat aber ein Gericht im Transvaal entschieden, daß auch die früheren Grundkäufe ungesetzlich und ungültig seien, denn sie seien eine Umgehung und Verhöhnung des früheren Gesetzes gewesen, das den Indern den Grunderwerb untersagte. Aber damit noch nicht genug. Fast zu gleicher Zeit hat ein Gerichtshof in Poichefstroom entschieden, daß die Munizipalverwaltuug berechtigt sei, einem Inder eine Handelslizenz vorzuenthalten, da die Inder für die europäischen Ein¬ wohner eine Belästigung und einen Schaden darstellen, mithin unerwünschte Mit¬ bürger seien. In beiden Fällen ist zwar Berufung eingelegt worden, und es ist möglich, daß die höheren Instanzen anders entscheiden. Aber die Aufregung unter den Indern ist begreiflicherweise sehr groß und sie drohen bereits wieder mit passiver Resistenz. Auch in Indien haben diese Vorfülle große Erregung hervorgerufen, Die indische Presse nimmt bei Besprechung der südafrikanischen Frage gern den Standpunkt ein, daß gegen die Inder nichts weiter vorliege, als ein un¬ würdiger und ungerechtfertigter Rassenhaß. Es soll gewiß nicht bestritten werden, daß die den Südafrikanern in so großem Maße eigene Exklusivität gegenüber allen Farbigen zur Verschärfung der Lage beiträgt, aber daneben gibt es andere Gründe. Man wirft den Indern vor, daß sie durch ihre unreinlichen Lebens¬ gewohnheiten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheitspflege bedeuten und daß sie es mit Treu und Glauben im Handel sehr wenig genau nehmen. Beide Vor¬ würfe sind nicht ohne Berechtigung, aber letzten Endes kommt es bei der Aus¬ schließung der Inder doch wieder auf eine Äußerung des Selbsterhaltungstriebes heraus. Wo der indische Kleinhändler sich niederläßt, muß der Weiße fast immer weichen, denn er kann mit der unglaublichen Bedürfnislosigkeit und Einfachheit der Lebenshaltung des ersteren keinen Wettbewerb aufnehmen. Als ob es mit allen diesen verwickelten Fragen noch nicht genug wäre, Muß nunmehr sogar das Jnderproblem bei dem sich jetzt abspielenden Kampf um die parlamentarische Macht herhalten. Dabei haben alle drei großen Parteien einen abweichenden Standpunkt. Die Unionisten sind für die Duldung der Inder; die südafrikanische Partei hält zwar daran fest, daß keine weiteren Asiaten in Südafrika zugelassen werden dürfen, will jedoch die Rechte der bereits im Lande ansässigen nicht angetastet wissen; die Nationalisten aber verlangen neuerdings die Ausweisung sämtlicher Inder aus der Union und Enteignung ihres Eigen¬ tums unter Gewährung angemessener Entschädigungen! Die Staatsmänner, die schließlich berufen sein werden, einen gangbaren Ausweg aus diesem Irrgarten von Nassengegensätzen, wirtschaftlichen Kämpfen und politischen Zänkereien zu finden, stehen geradezu vor gigantischen Aufgaben.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/101
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/101>, abgerufen am 26.09.2024.