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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr.

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verhindert sind, nach ihrer Heimat zu reisen, oder ob eme Übertragung der S mine
durch Vollmacht möglich seur wird, steht noch dahin, sehr wahrscheinlich ersehe n
solche Möglichkeit zurzeit leider noch nicht. Selbstverständlich werden diese Rechn
mit mancherlei Unbequemlichkeiten. Zeitverlust und vor allem mit großen KosU
verknüpft sein. Da der Staat nichts dazu gibt, hat sich eme private Organ Salon
gebildet, welche dem Einzelnen die Kosten nach Möglichkeit verringern will.) >z in
Interesse des deutschen Vaterlandes musz man wünschen, daß es der Organ sa ^gelingen wird, die erforderlichen Mittel, die sich auf eme erkleckliche Zahl von
Millionen Mark belaufen werden, zusammenzubringen.

. Nach Artikel 28. 88. 96. 97. 108 des Vertrags von Versailles ist stimm¬
berechtigt jede Person, ohne Unterschied des Geschlechts, die am 1. ^anuar des
Jahres, in dem die Abstimmung stattfindet, das 20. Lebensiahr vollendet hat.
in einem der Abstimmungsgebiete geboren ist oder dort seit eurem von dem Aus¬
schuß festzusetzenden Zeitpi'.ille ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort
gehabt hat. Nur für den Abstimmuugsbezirk Schleswig weichen die Bestmtmungen
des 109 von den allgemeinen insofern ab. als die zur Abstimmung berechttgte
Person bei Inkrafttreten des gegenwärtigen Verirages das 20. Lcbenemhr voll-
endet haben und in der holte, in der die Volksabstimmung stattfindet, geboren
sein oder dort seit einem vor dem 1. Januar 1900 liegenden Zeitpunkt ihren
Wohnsitz gehabt haben muß. Wäre also der Vertrag noch 1919 in Kraft getreten,
so wären in Schleswig die im Jahre 1900 geborenen Personen noch nicht stimm¬
berechtigt gewesen, während sie es in den übrigen Abstimmungsgebieten sind
Praktisch ist diese Ausnahme allerdings bedeutungslos, da der Vertrag erst 1^ratifiziert werden wird Aber auch in der AbsttmmungSwetse unterscheidet sich
die erste fchleswigfche Abstimiuuugszoue ganz wesentlich von allen übrigen Ge¬
bieten. Hier richtet sich nämlich das Ergebnis nach der Mehrheit der im ge¬
samten Abschnitt abgegebenen Stimmen, in allen übrigen Gebieten dagegen er¬
folgt die Abstimmung und ihre Auswertung gemeindeweise; sur die zweite
fchleswigfche Zone heißt es in den Ausführuiigsbestiinmungen noch ausdrücklich:
"Diejenigen Gemeinden, die überwiegend dänisch abgestimmt haben, kommen zu
Dänemark, die anderen zu Deutschland, ohne Rücksicht auf ihre geographischen
und wirtschaftlichen Beziehungen zu ihrer Nachbarschaft", so daß möglicherweise
in diesem Teil Nordschleswigs dänische Enklaven im deutschen Gebiet und um^gekehrt deutsche Enklaven im dänischen Gebiet entstehen werden. Dagegen wird
für Oberschlesien. Ost- und Westpreußen besonders festgestellt, daß auf Grund
der in jeder Gemeinde abgegebenen Stimmzahl ein Vorschlag zu machen ist, wie
unter Berücksichtigung sowohl der Willenskundgebung der Einwohner als auchder geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften die Grenzlinien
gezogen werden fallen. Ich verstehe diesen sehr wichtigen Passus so "atz eme
Gemeinde, die überwiegend polnisch abgestimmt hat, geographisch und wirtschaft¬
lich aber zum deutsch verbleibenden Gebiet in engen Beziehungen steht, trotzdem
zu Deutschland geschlagen werden kann, während natürlich auch das entsprechende
von einer überwiegend deutsch abstimmenden Gemeinde gilt. Es ist vorauszusehen,
daß diese Bestimmung die Quelle sehr verwickelter Streitigkeiten werden wird,
und die Aussicht führende Macht, d. h. die Entente, wird schon dafür sorgen,
daß sie nicht zu unseren Gunsten entschieden werden wird.

."^,.,
Welche entscheidenden nationalen, kulturellen und materiellen Belange bei
diesen Abstimmungen auf dein Spiele stehen, foll hier in aller Kürze auseinander¬
gesetzt werden, wobei der Schwerpunkt nicht auf diejenigen Momente gelegt wird,
welche für den Betroffenen selbst in erster Linie in Frage kommen -- denn sie
werden schon selbst am besten wissen, wo ihnen der Schuh drückt --. sondern
auch die Erörterung der Frage, was die Abstimmungsgebtcte sur
das übrige Deutschland bedeuten.



Über den "Deutschen Schutzbund für die Grenz- und AuIlcmdsdeutschcn" und c>le
t'vn ihm iiemustalteti! Grenzende, vgl. Max Hildobert Bochen "Greuzdeuischtum" Nu. 1 S. 21.
Grenzboten I 1920

verhindert sind, nach ihrer Heimat zu reisen, oder ob eme Übertragung der S mine
durch Vollmacht möglich seur wird, steht noch dahin, sehr wahrscheinlich ersehe n
solche Möglichkeit zurzeit leider noch nicht. Selbstverständlich werden diese Rechn
mit mancherlei Unbequemlichkeiten. Zeitverlust und vor allem mit großen KosU
verknüpft sein. Da der Staat nichts dazu gibt, hat sich eme private Organ Salon
gebildet, welche dem Einzelnen die Kosten nach Möglichkeit verringern will.) >z in
Interesse des deutschen Vaterlandes musz man wünschen, daß es der Organ sa ^gelingen wird, die erforderlichen Mittel, die sich auf eme erkleckliche Zahl von
Millionen Mark belaufen werden, zusammenzubringen.

. Nach Artikel 28. 88. 96. 97. 108 des Vertrags von Versailles ist stimm¬
berechtigt jede Person, ohne Unterschied des Geschlechts, die am 1. ^anuar des
Jahres, in dem die Abstimmung stattfindet, das 20. Lebensiahr vollendet hat.
in einem der Abstimmungsgebiete geboren ist oder dort seit eurem von dem Aus¬
schuß festzusetzenden Zeitpi'.ille ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort
gehabt hat. Nur für den Abstimmuugsbezirk Schleswig weichen die Bestmtmungen
des 109 von den allgemeinen insofern ab. als die zur Abstimmung berechttgte
Person bei Inkrafttreten des gegenwärtigen Verirages das 20. Lcbenemhr voll-
endet haben und in der holte, in der die Volksabstimmung stattfindet, geboren
sein oder dort seit einem vor dem 1. Januar 1900 liegenden Zeitpunkt ihren
Wohnsitz gehabt haben muß. Wäre also der Vertrag noch 1919 in Kraft getreten,
so wären in Schleswig die im Jahre 1900 geborenen Personen noch nicht stimm¬
berechtigt gewesen, während sie es in den übrigen Abstimmungsgebieten sind
Praktisch ist diese Ausnahme allerdings bedeutungslos, da der Vertrag erst 1^ratifiziert werden wird Aber auch in der AbsttmmungSwetse unterscheidet sich
die erste fchleswigfche Abstimiuuugszoue ganz wesentlich von allen übrigen Ge¬
bieten. Hier richtet sich nämlich das Ergebnis nach der Mehrheit der im ge¬
samten Abschnitt abgegebenen Stimmen, in allen übrigen Gebieten dagegen er¬
folgt die Abstimmung und ihre Auswertung gemeindeweise; sur die zweite
fchleswigfche Zone heißt es in den Ausführuiigsbestiinmungen noch ausdrücklich:
„Diejenigen Gemeinden, die überwiegend dänisch abgestimmt haben, kommen zu
Dänemark, die anderen zu Deutschland, ohne Rücksicht auf ihre geographischen
und wirtschaftlichen Beziehungen zu ihrer Nachbarschaft", so daß möglicherweise
in diesem Teil Nordschleswigs dänische Enklaven im deutschen Gebiet und um^gekehrt deutsche Enklaven im dänischen Gebiet entstehen werden. Dagegen wird
für Oberschlesien. Ost- und Westpreußen besonders festgestellt, daß auf Grund
der in jeder Gemeinde abgegebenen Stimmzahl ein Vorschlag zu machen ist, wie
unter Berücksichtigung sowohl der Willenskundgebung der Einwohner als auchder geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften die Grenzlinien
gezogen werden fallen. Ich verstehe diesen sehr wichtigen Passus so «atz eme
Gemeinde, die überwiegend polnisch abgestimmt hat, geographisch und wirtschaft¬
lich aber zum deutsch verbleibenden Gebiet in engen Beziehungen steht, trotzdem
zu Deutschland geschlagen werden kann, während natürlich auch das entsprechende
von einer überwiegend deutsch abstimmenden Gemeinde gilt. Es ist vorauszusehen,
daß diese Bestimmung die Quelle sehr verwickelter Streitigkeiten werden wird,
und die Aussicht führende Macht, d. h. die Entente, wird schon dafür sorgen,
daß sie nicht zu unseren Gunsten entschieden werden wird.

.„^,.,
Welche entscheidenden nationalen, kulturellen und materiellen Belange bei
diesen Abstimmungen auf dein Spiele stehen, foll hier in aller Kürze auseinander¬
gesetzt werden, wobei der Schwerpunkt nicht auf diejenigen Momente gelegt wird,
welche für den Betroffenen selbst in erster Linie in Frage kommen — denn sie
werden schon selbst am besten wissen, wo ihnen der Schuh drückt —. sondern
auch die Erörterung der Frage, was die Abstimmungsgebtcte sur
das übrige Deutschland bedeuten.



Über den „Deutschen Schutzbund für die Grenz- und AuIlcmdsdeutschcn" und c>le
t'vn ihm iiemustalteti! Grenzende, vgl. Max Hildobert Bochen „Greuzdeuischtum" Nu. 1 S. 21.
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[0063] verhindert sind, nach ihrer Heimat zu reisen, oder ob eme Übertragung der S mine durch Vollmacht möglich seur wird, steht noch dahin, sehr wahrscheinlich ersehe n solche Möglichkeit zurzeit leider noch nicht. Selbstverständlich werden diese Rechn mit mancherlei Unbequemlichkeiten. Zeitverlust und vor allem mit großen KosU verknüpft sein. Da der Staat nichts dazu gibt, hat sich eme private Organ Salon gebildet, welche dem Einzelnen die Kosten nach Möglichkeit verringern will.) >z in Interesse des deutschen Vaterlandes musz man wünschen, daß es der Organ sa ^gelingen wird, die erforderlichen Mittel, die sich auf eme erkleckliche Zahl von Millionen Mark belaufen werden, zusammenzubringen. . Nach Artikel 28. 88. 96. 97. 108 des Vertrags von Versailles ist stimm¬ berechtigt jede Person, ohne Unterschied des Geschlechts, die am 1. ^anuar des Jahres, in dem die Abstimmung stattfindet, das 20. Lebensiahr vollendet hat. in einem der Abstimmungsgebiete geboren ist oder dort seit eurem von dem Aus¬ schuß festzusetzenden Zeitpi'.ille ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort gehabt hat. Nur für den Abstimmuugsbezirk Schleswig weichen die Bestmtmungen des 109 von den allgemeinen insofern ab. als die zur Abstimmung berechttgte Person bei Inkrafttreten des gegenwärtigen Verirages das 20. Lcbenemhr voll- endet haben und in der holte, in der die Volksabstimmung stattfindet, geboren sein oder dort seit einem vor dem 1. Januar 1900 liegenden Zeitpunkt ihren Wohnsitz gehabt haben muß. Wäre also der Vertrag noch 1919 in Kraft getreten, so wären in Schleswig die im Jahre 1900 geborenen Personen noch nicht stimm¬ berechtigt gewesen, während sie es in den übrigen Abstimmungsgebieten sind Praktisch ist diese Ausnahme allerdings bedeutungslos, da der Vertrag erst 1^ratifiziert werden wird Aber auch in der AbsttmmungSwetse unterscheidet sich die erste fchleswigfche Abstimiuuugszoue ganz wesentlich von allen übrigen Ge¬ bieten. Hier richtet sich nämlich das Ergebnis nach der Mehrheit der im ge¬ samten Abschnitt abgegebenen Stimmen, in allen übrigen Gebieten dagegen er¬ folgt die Abstimmung und ihre Auswertung gemeindeweise; sur die zweite fchleswigfche Zone heißt es in den Ausführuiigsbestiinmungen noch ausdrücklich: „Diejenigen Gemeinden, die überwiegend dänisch abgestimmt haben, kommen zu Dänemark, die anderen zu Deutschland, ohne Rücksicht auf ihre geographischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu ihrer Nachbarschaft", so daß möglicherweise in diesem Teil Nordschleswigs dänische Enklaven im deutschen Gebiet und um^gekehrt deutsche Enklaven im dänischen Gebiet entstehen werden. Dagegen wird für Oberschlesien. Ost- und Westpreußen besonders festgestellt, daß auf Grund der in jeder Gemeinde abgegebenen Stimmzahl ein Vorschlag zu machen ist, wie unter Berücksichtigung sowohl der Willenskundgebung der Einwohner als auchder geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften die Grenzlinien gezogen werden fallen. Ich verstehe diesen sehr wichtigen Passus so «atz eme Gemeinde, die überwiegend polnisch abgestimmt hat, geographisch und wirtschaft¬ lich aber zum deutsch verbleibenden Gebiet in engen Beziehungen steht, trotzdem zu Deutschland geschlagen werden kann, während natürlich auch das entsprechende von einer überwiegend deutsch abstimmenden Gemeinde gilt. Es ist vorauszusehen, daß diese Bestimmung die Quelle sehr verwickelter Streitigkeiten werden wird, und die Aussicht führende Macht, d. h. die Entente, wird schon dafür sorgen, daß sie nicht zu unseren Gunsten entschieden werden wird. .„^,., Welche entscheidenden nationalen, kulturellen und materiellen Belange bei diesen Abstimmungen auf dein Spiele stehen, foll hier in aller Kürze auseinander¬ gesetzt werden, wobei der Schwerpunkt nicht auf diejenigen Momente gelegt wird, welche für den Betroffenen selbst in erster Linie in Frage kommen — denn sie werden schon selbst am besten wissen, wo ihnen der Schuh drückt —. sondern auch die Erörterung der Frage, was die Abstimmungsgebtcte sur das übrige Deutschland bedeuten. Über den „Deutschen Schutzbund für die Grenz- und AuIlcmdsdeutschcn" und c>le t'vn ihm iiemustalteti! Grenzende, vgl. Max Hildobert Bochen „Greuzdeuischtum" Nu. 1 S. 21. Grenzboten I 1920

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_336844/63>, abgerufen am 28.07.2024.