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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr.

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Der staatliche Lehrmittelvcrlag

besonders der Kultusminister Hämisch, versicherten zwar ihre platonische Liebe zu
dem Monopol, erklärten aber seine Einführung zurzeit für unmöglich. Nur der
Vertreter der Unabhängigen, der schon genannte ehemalige Kultusminister Hoffmann,
trat uneingeschränkt dafür ein.

Wenn man nun auch den Widerspruch der betroffenen Industrie- und
Handelskreise auf einen durchaus verständlichen Kampf um ihre Existenz und
darum letzten Endes auf einen allerdings gewiß nicht unberechtigten Eigennutz
zurückführen könnte, obwohl auch bei ihnen sicherlich ideale Gesichtspunkte mit¬
sprechen, so sind die Einwände von Fachleuten um so beachtlicher. So sprach
sich Direktor Dr. Böhlitz in einem Aufsatz des Deutschen Philologenblattes und
später anch als Mitglied der preußischen Landesversammlung in der Debatte, bei
der überhaupt mehrere Pädagogen dem Plane widersprachen, ganz entschieden
dagegen aus. Auch die sächsische Lehrerschaft hat sich dazu geäußert: so der
Vorstand des Sächsischen Lehrervereins in einer Eingabe an das Ministerium,
der Lehrer Hertzsch im Namen des Lehrmittelausschusses und des Schulmuseums
des Sächsischen Lehrervereins in einem Gutachten, das als Flugblatt und durch
die sächsische Lehrerpresse verbreitet wurde, und der Literarische Ausschuß des
Pädagogischen Vereins zu Chemnitz in einer Denkschrift, die er mir zur Verfügung
stellte. Alle diese Auslassungen verneinen rundweg die Frage, ob sich die Er¬
richtung eines staatlichen Lehrmittelverlags empfiehlt.

Die Angelegenheit ist wohl hauptsächlich deshalb jetzt in Fluß gekommen,
weil Sozialisierungspläne ganz allgemein in der Luft liegen, und sodann, weil
der gegenwärtige Zeitpunkt einer Verstaatlichung des Lehrmittelwesens nicht
ungünstig wäre. Die Bestände an Lehrmitteln im Handel sind infolge des Krieges
und wegen der Stoffknappheit im Buchgewerbe so ziemlich geräumt, und größere
Auflagen konnten bei der Unsicherheit der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse
nicht herausgegeben werden. Ferner müssen wegen der veränderten Verhältnisse
neue Lehrbücher geschaffen oder schon vorhandene wesentlich umgeändert werden-
Außerdem läßt die in Artikel 145 der Reichsverfassung gewährleistete Nnmtgeltlichkeit
der Lehrmittel in den Volksschulen den Gedanken sehr verlockend erscheinen, diese
Lehrmittel nun auch gleich von Staats wegen herzustellen und zu vertreiben.
Die Lehrmittelfreiheit ist aber ohne Staatsverlag ebensogut durchzuführen wie
mit ihm. Beides steht nur in ganz loser Verbindung miteinander, und ich sehe
deshalb davon ab, in diesem Zusammenhange auf die Frage der Lehrmittelfreiheit
näher einzugehen.

Zunächst wollen wir uns einmal vorzustellen versuchen, in welcher Weise
der staatliche Lehrmittelverlag etwa eingerichtet sein und wie er arbeiten würde.
Der Staat müßte eine oder mehrere der schon vorhandenen Verlagsanstalten
ankaufen oder neue gründen. Auf jeden Fall würden für den Betrieb eine
ziemlich große Zahl von Beamten nötig sein, vielleicht mit einem "Verlagsdirektor"
an der Spitze. Diese Beamten würden vermutlich dem Kultusministerium an¬
gegliedert werden. Wenigstens äußerte Kultusminister Hämisch in den Kammer¬
verhandlungen, wenn er das Schulbüchermonopol einrichten solle, brauche er
mindestens noch ein Dutzend Vortragende Räte.

Mit der Abfassung von Schulbüchern würden dann wahrscheinlich einzelne
anerkannt tüchtige Schulmänner oder Ausschüsse von solchen beauftragt oder Welt-


Der staatliche Lehrmittelvcrlag

besonders der Kultusminister Hämisch, versicherten zwar ihre platonische Liebe zu
dem Monopol, erklärten aber seine Einführung zurzeit für unmöglich. Nur der
Vertreter der Unabhängigen, der schon genannte ehemalige Kultusminister Hoffmann,
trat uneingeschränkt dafür ein.

Wenn man nun auch den Widerspruch der betroffenen Industrie- und
Handelskreise auf einen durchaus verständlichen Kampf um ihre Existenz und
darum letzten Endes auf einen allerdings gewiß nicht unberechtigten Eigennutz
zurückführen könnte, obwohl auch bei ihnen sicherlich ideale Gesichtspunkte mit¬
sprechen, so sind die Einwände von Fachleuten um so beachtlicher. So sprach
sich Direktor Dr. Böhlitz in einem Aufsatz des Deutschen Philologenblattes und
später anch als Mitglied der preußischen Landesversammlung in der Debatte, bei
der überhaupt mehrere Pädagogen dem Plane widersprachen, ganz entschieden
dagegen aus. Auch die sächsische Lehrerschaft hat sich dazu geäußert: so der
Vorstand des Sächsischen Lehrervereins in einer Eingabe an das Ministerium,
der Lehrer Hertzsch im Namen des Lehrmittelausschusses und des Schulmuseums
des Sächsischen Lehrervereins in einem Gutachten, das als Flugblatt und durch
die sächsische Lehrerpresse verbreitet wurde, und der Literarische Ausschuß des
Pädagogischen Vereins zu Chemnitz in einer Denkschrift, die er mir zur Verfügung
stellte. Alle diese Auslassungen verneinen rundweg die Frage, ob sich die Er¬
richtung eines staatlichen Lehrmittelverlags empfiehlt.

Die Angelegenheit ist wohl hauptsächlich deshalb jetzt in Fluß gekommen,
weil Sozialisierungspläne ganz allgemein in der Luft liegen, und sodann, weil
der gegenwärtige Zeitpunkt einer Verstaatlichung des Lehrmittelwesens nicht
ungünstig wäre. Die Bestände an Lehrmitteln im Handel sind infolge des Krieges
und wegen der Stoffknappheit im Buchgewerbe so ziemlich geräumt, und größere
Auflagen konnten bei der Unsicherheit der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse
nicht herausgegeben werden. Ferner müssen wegen der veränderten Verhältnisse
neue Lehrbücher geschaffen oder schon vorhandene wesentlich umgeändert werden-
Außerdem läßt die in Artikel 145 der Reichsverfassung gewährleistete Nnmtgeltlichkeit
der Lehrmittel in den Volksschulen den Gedanken sehr verlockend erscheinen, diese
Lehrmittel nun auch gleich von Staats wegen herzustellen und zu vertreiben.
Die Lehrmittelfreiheit ist aber ohne Staatsverlag ebensogut durchzuführen wie
mit ihm. Beides steht nur in ganz loser Verbindung miteinander, und ich sehe
deshalb davon ab, in diesem Zusammenhange auf die Frage der Lehrmittelfreiheit
näher einzugehen.

Zunächst wollen wir uns einmal vorzustellen versuchen, in welcher Weise
der staatliche Lehrmittelverlag etwa eingerichtet sein und wie er arbeiten würde.
Der Staat müßte eine oder mehrere der schon vorhandenen Verlagsanstalten
ankaufen oder neue gründen. Auf jeden Fall würden für den Betrieb eine
ziemlich große Zahl von Beamten nötig sein, vielleicht mit einem „Verlagsdirektor"
an der Spitze. Diese Beamten würden vermutlich dem Kultusministerium an¬
gegliedert werden. Wenigstens äußerte Kultusminister Hämisch in den Kammer¬
verhandlungen, wenn er das Schulbüchermonopol einrichten solle, brauche er
mindestens noch ein Dutzend Vortragende Räte.

Mit der Abfassung von Schulbüchern würden dann wahrscheinlich einzelne
anerkannt tüchtige Schulmänner oder Ausschüsse von solchen beauftragt oder Welt-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_336844/368>, abgerufen am 27.07.2024.