Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Kleine Mitteilungen

[Beginn Spaltensatz]

Borrang werden diejenigen haben, welche
jetzt im Polnischen Militär dienen, sodann
Militärinvaliden bzw. Kriegerwiiwen. Der
Käufer muß die Gebäude bezahlen und für
das Land wird er eine Rente in Höhe von
5 Prozent und Vs Prozent Amortisation zahlen.
L. Bemerkungen zur Parzellierung der Güter.

Infolge großen Mangels an Land wird
die Parzellierung zurzeit nicht so schnell vor
sich gehen, wie das der Wunsch des An-
fledelungsamtes und unserer Allgemeinheit
ist. Die frühere Ansiedelungskommission
hatte 800 Landmesser, wir aber haben augen¬
blicklich kaum 16 zur Verfügung, da die
übrigen seitens der Preußischen Regierung
zurückbeordert find. Wir haben sehr wenig
polnische Landmesser, deshalb werden wir
alle unsere Kräfte anstrengen, um eine
größere Anzahl von Feldmessern zu schaffen.
Zu diesem Zwecke haben wir Feldmesser und
Techniker aus Galizien zu stellen und außer¬
dem eine Feldmesserschule zu errichten. Die
Allgemeinheit könnte in dieser Angelegenheit
sehr viel helfen, wenn sie jüngere Leute im
Alter von 16-13 Jahren nach der hiesigen
Baugcwerksschule leiten würde, damit diese
Leute das Feldmesser erlernen würden.

Bei der Parzellierung wird man in erster
Linie Adjazenten (Anlieger) berücksichtigen,
d. h. diejenigen, an deren Güter das zu
Parzellierende Vorwerk grenzt. Erst von dem
Gebiete, welches übrig bleibt, nachdem der
Adjazent seinen Teil bekommen hat, können
Ansiedelungen bzw. Restgüter gebildet werden.
Im Prinzip wird man zweipferdige (etwa
S0 Morgen) Wirtschaften, daneben eine ge¬
wisse Zahl einpferdiger Wirtschaften (etwa
30 Morgen), einige größere Wirtschaften,
einigeHandwerker- und Arbeiteransiedelungen
schaffen. Man wird in der Nähe der Städte
besondere Arbeiterkolonien bilden.

Die Verkaufsbedingungen der unbebauten
Parzelle werden folgende sein:

a) Der Käufer wird für das Land eine
fünfprozentige Rente und einhalbprozentige
Amortisation bezahlen. Diese Rente wird
bei Amortisierung nach 60 Jahren mit Aus¬
nahme von einer Mark zurückgezahlt, die
ewig bestehen bleibt.

b) Die Gebäude muß der Käufer selbst
herstellen. nötigenfalls wird man ihm eine
in gewissen Grenzen gehaltene Anleihe für

[Spaltenumbruch]

den Bau erteilen, welche von dem Ansiedler
im Laufe von 20 Jahren durch Amortisation
zurückgezahlt werden muß.

c) Lebendes und eines Inventar muß der
Käufer in die Parzelle hineinbringen. Um
den Bau zu erleichtern, wird das Ansiede¬
lungsamt in seinen Ziegeleien Ziegel aus¬
brennen und einen Vertrag mit Lieferanten
der Baumaterialien schließen.

Damit die Dörfer ein gehöriges Ansehen
bekommen, wird der Ansiedler verpflichtet
werden, den Bauplan dem Ansiedelungs¬
amt zur Bestätigung vorzulegen. Sofern
man nicht Zeit haben sollte, vor der Par¬
zellierung den Boden zu meliorieren, muß
sich jeder Ansiedler im Vertrage dazu ver¬
pflichten, in den zu gründenden Meliorations¬
verband einzutreten. Man muß hinzufügen,
daß in allen Verträgen mit den Ansiedlern
ein Vorbehalt eingeschaltet sein wird, daß
unsere Ansiedler für den weiteren Verkauf
der Ansiedelung (auch diejenigen, welche von
den Kolonisten oder sonst gepachtete Grund¬
stücke gekauft haben) die Genehmigung des
Ansiedelungsamtes benötigen. Das Ansiede¬
lungsamt wird sich nämlich mit aller Kraft
bemühen, einer Spekulation mit Ansiede¬
lungen vorzubeugen, denn der Ansiedler
kauft eine Kolonie nicht deshalb, um mit
derselben wie mit einem Pferde Handel zu
treiben, sondern um auf derselben zu arbeiten
und wohlhabend zu werden.

Schließlich bemerken wir zur Beruhigung,
daß der Boden auf lange Jahre für die
Parzellierung reicht. Das Ansiedelungsamt
hat nicht nur genug Vorrat an Boden für
lange Jahre, sondern es wird auch noch aus
Privatbauten im Wege der Parzellierung
der einzelnen Güter, auch die früheren könig¬
lichen Domänen, Boden zur Parzellierung
bekommen. Außerdem habe" die Mittelstands¬
kasse und die Bauernbank, welche auf den
größeren Gütern und Bauernlaudwirtschasten
die Hypotheken regulierten, auf einem jeden
solchen Besitztum hypothekarische Vorbehalte
gemacht und das in der Weise, daß ohne Er¬
laubnis des Ansiedelungsamtes es nicht ge¬
stattet sein werde, diese Besitztümer zu ver¬
kaufen. Diese Güter und Landwirtschaften
müssen also später oder früher in polnische
Hände kommen. Im Posenschen hat die
Mittelstandskasse auf diese Weise 90 Güter

[Ende Spaltensatz]
Kleine Mitteilungen

[Beginn Spaltensatz]

Borrang werden diejenigen haben, welche
jetzt im Polnischen Militär dienen, sodann
Militärinvaliden bzw. Kriegerwiiwen. Der
Käufer muß die Gebäude bezahlen und für
das Land wird er eine Rente in Höhe von
5 Prozent und Vs Prozent Amortisation zahlen.
L. Bemerkungen zur Parzellierung der Güter.

Infolge großen Mangels an Land wird
die Parzellierung zurzeit nicht so schnell vor
sich gehen, wie das der Wunsch des An-
fledelungsamtes und unserer Allgemeinheit
ist. Die frühere Ansiedelungskommission
hatte 800 Landmesser, wir aber haben augen¬
blicklich kaum 16 zur Verfügung, da die
übrigen seitens der Preußischen Regierung
zurückbeordert find. Wir haben sehr wenig
polnische Landmesser, deshalb werden wir
alle unsere Kräfte anstrengen, um eine
größere Anzahl von Feldmessern zu schaffen.
Zu diesem Zwecke haben wir Feldmesser und
Techniker aus Galizien zu stellen und außer¬
dem eine Feldmesserschule zu errichten. Die
Allgemeinheit könnte in dieser Angelegenheit
sehr viel helfen, wenn sie jüngere Leute im
Alter von 16-13 Jahren nach der hiesigen
Baugcwerksschule leiten würde, damit diese
Leute das Feldmesser erlernen würden.

Bei der Parzellierung wird man in erster
Linie Adjazenten (Anlieger) berücksichtigen,
d. h. diejenigen, an deren Güter das zu
Parzellierende Vorwerk grenzt. Erst von dem
Gebiete, welches übrig bleibt, nachdem der
Adjazent seinen Teil bekommen hat, können
Ansiedelungen bzw. Restgüter gebildet werden.
Im Prinzip wird man zweipferdige (etwa
S0 Morgen) Wirtschaften, daneben eine ge¬
wisse Zahl einpferdiger Wirtschaften (etwa
30 Morgen), einige größere Wirtschaften,
einigeHandwerker- und Arbeiteransiedelungen
schaffen. Man wird in der Nähe der Städte
besondere Arbeiterkolonien bilden.

Die Verkaufsbedingungen der unbebauten
Parzelle werden folgende sein:

a) Der Käufer wird für das Land eine
fünfprozentige Rente und einhalbprozentige
Amortisation bezahlen. Diese Rente wird
bei Amortisierung nach 60 Jahren mit Aus¬
nahme von einer Mark zurückgezahlt, die
ewig bestehen bleibt.

b) Die Gebäude muß der Käufer selbst
herstellen. nötigenfalls wird man ihm eine
in gewissen Grenzen gehaltene Anleihe für

[Spaltenumbruch]

den Bau erteilen, welche von dem Ansiedler
im Laufe von 20 Jahren durch Amortisation
zurückgezahlt werden muß.

c) Lebendes und eines Inventar muß der
Käufer in die Parzelle hineinbringen. Um
den Bau zu erleichtern, wird das Ansiede¬
lungsamt in seinen Ziegeleien Ziegel aus¬
brennen und einen Vertrag mit Lieferanten
der Baumaterialien schließen.

Damit die Dörfer ein gehöriges Ansehen
bekommen, wird der Ansiedler verpflichtet
werden, den Bauplan dem Ansiedelungs¬
amt zur Bestätigung vorzulegen. Sofern
man nicht Zeit haben sollte, vor der Par¬
zellierung den Boden zu meliorieren, muß
sich jeder Ansiedler im Vertrage dazu ver¬
pflichten, in den zu gründenden Meliorations¬
verband einzutreten. Man muß hinzufügen,
daß in allen Verträgen mit den Ansiedlern
ein Vorbehalt eingeschaltet sein wird, daß
unsere Ansiedler für den weiteren Verkauf
der Ansiedelung (auch diejenigen, welche von
den Kolonisten oder sonst gepachtete Grund¬
stücke gekauft haben) die Genehmigung des
Ansiedelungsamtes benötigen. Das Ansiede¬
lungsamt wird sich nämlich mit aller Kraft
bemühen, einer Spekulation mit Ansiede¬
lungen vorzubeugen, denn der Ansiedler
kauft eine Kolonie nicht deshalb, um mit
derselben wie mit einem Pferde Handel zu
treiben, sondern um auf derselben zu arbeiten
und wohlhabend zu werden.

Schließlich bemerken wir zur Beruhigung,
daß der Boden auf lange Jahre für die
Parzellierung reicht. Das Ansiedelungsamt
hat nicht nur genug Vorrat an Boden für
lange Jahre, sondern es wird auch noch aus
Privatbauten im Wege der Parzellierung
der einzelnen Güter, auch die früheren könig¬
lichen Domänen, Boden zur Parzellierung
bekommen. Außerdem habe» die Mittelstands¬
kasse und die Bauernbank, welche auf den
größeren Gütern und Bauernlaudwirtschasten
die Hypotheken regulierten, auf einem jeden
solchen Besitztum hypothekarische Vorbehalte
gemacht und das in der Weise, daß ohne Er¬
laubnis des Ansiedelungsamtes es nicht ge¬
stattet sein werde, diese Besitztümer zu ver¬
kaufen. Diese Güter und Landwirtschaften
müssen also später oder früher in polnische
Hände kommen. Im Posenschen hat die
Mittelstandskasse auf diese Weise 90 Güter

[Ende Spaltensatz]
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0449" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/336739"/>
            <fw type="header" place="top"> Kleine Mitteilungen</fw><lb/>
            <cb type="start"/>
            <p xml:id="ID_2094" prev="#ID_2093"> Borrang werden diejenigen haben, welche<lb/>
jetzt im Polnischen Militär dienen, sodann<lb/>
Militärinvaliden bzw. Kriegerwiiwen. Der<lb/>
Käufer muß die Gebäude bezahlen und für<lb/>
das Land wird er eine Rente in Höhe von<lb/>
5 Prozent und Vs Prozent Amortisation zahlen.<lb/>
L. Bemerkungen zur Parzellierung der Güter.</p>
            <p xml:id="ID_2095"> Infolge großen Mangels an Land wird<lb/>
die Parzellierung zurzeit nicht so schnell vor<lb/>
sich gehen, wie das der Wunsch des An-<lb/>
fledelungsamtes und unserer Allgemeinheit<lb/>
ist. Die frühere Ansiedelungskommission<lb/>
hatte 800 Landmesser, wir aber haben augen¬<lb/>
blicklich kaum 16 zur Verfügung, da die<lb/>
übrigen seitens der Preußischen Regierung<lb/>
zurückbeordert find. Wir haben sehr wenig<lb/>
polnische Landmesser, deshalb werden wir<lb/>
alle unsere Kräfte anstrengen, um eine<lb/>
größere Anzahl von Feldmessern zu schaffen.<lb/>
Zu diesem Zwecke haben wir Feldmesser und<lb/>
Techniker aus Galizien zu stellen und außer¬<lb/>
dem eine Feldmesserschule zu errichten. Die<lb/>
Allgemeinheit könnte in dieser Angelegenheit<lb/>
sehr viel helfen, wenn sie jüngere Leute im<lb/>
Alter von 16-13 Jahren nach der hiesigen<lb/>
Baugcwerksschule leiten würde, damit diese<lb/>
Leute das Feldmesser erlernen würden.</p>
            <p xml:id="ID_2096"> Bei der Parzellierung wird man in erster<lb/>
Linie Adjazenten (Anlieger) berücksichtigen,<lb/>
d. h. diejenigen, an deren Güter das zu<lb/>
Parzellierende Vorwerk grenzt. Erst von dem<lb/>
Gebiete, welches übrig bleibt, nachdem der<lb/>
Adjazent seinen Teil bekommen hat, können<lb/>
Ansiedelungen bzw. Restgüter gebildet werden.<lb/>
Im Prinzip wird man zweipferdige (etwa<lb/>
S0 Morgen) Wirtschaften, daneben eine ge¬<lb/>
wisse Zahl einpferdiger Wirtschaften (etwa<lb/>
30 Morgen), einige größere Wirtschaften,<lb/>
einigeHandwerker- und Arbeiteransiedelungen<lb/>
schaffen. Man wird in der Nähe der Städte<lb/>
besondere Arbeiterkolonien bilden.</p>
            <p xml:id="ID_2097"> Die Verkaufsbedingungen der unbebauten<lb/>
Parzelle werden folgende sein:</p>
            <p xml:id="ID_2098"> a) Der Käufer wird für das Land eine<lb/>
fünfprozentige Rente und einhalbprozentige<lb/>
Amortisation bezahlen. Diese Rente wird<lb/>
bei Amortisierung nach 60 Jahren mit Aus¬<lb/>
nahme von einer Mark zurückgezahlt, die<lb/>
ewig bestehen bleibt.</p>
            <p xml:id="ID_2099" next="#ID_2100"> b) Die Gebäude muß der Käufer selbst<lb/>
herstellen. nötigenfalls wird man ihm eine<lb/>
in gewissen Grenzen gehaltene Anleihe für</p>
            <cb/><lb/>
            <p xml:id="ID_2100" prev="#ID_2099"> den Bau erteilen, welche von dem Ansiedler<lb/>
im Laufe von 20 Jahren durch Amortisation<lb/>
zurückgezahlt werden muß.</p>
            <p xml:id="ID_2101"> c) Lebendes und eines Inventar muß der<lb/>
Käufer in die Parzelle hineinbringen. Um<lb/>
den Bau zu erleichtern, wird das Ansiede¬<lb/>
lungsamt in seinen Ziegeleien Ziegel aus¬<lb/>
brennen und einen Vertrag mit Lieferanten<lb/>
der Baumaterialien schließen.</p>
            <p xml:id="ID_2102"> Damit die Dörfer ein gehöriges Ansehen<lb/>
bekommen, wird der Ansiedler verpflichtet<lb/>
werden, den Bauplan dem Ansiedelungs¬<lb/>
amt zur Bestätigung vorzulegen. Sofern<lb/>
man nicht Zeit haben sollte, vor der Par¬<lb/>
zellierung den Boden zu meliorieren, muß<lb/>
sich jeder Ansiedler im Vertrage dazu ver¬<lb/>
pflichten, in den zu gründenden Meliorations¬<lb/>
verband einzutreten. Man muß hinzufügen,<lb/>
daß in allen Verträgen mit den Ansiedlern<lb/>
ein Vorbehalt eingeschaltet sein wird, daß<lb/>
unsere Ansiedler für den weiteren Verkauf<lb/>
der Ansiedelung (auch diejenigen, welche von<lb/>
den Kolonisten oder sonst gepachtete Grund¬<lb/>
stücke gekauft haben) die Genehmigung des<lb/>
Ansiedelungsamtes benötigen. Das Ansiede¬<lb/>
lungsamt wird sich nämlich mit aller Kraft<lb/>
bemühen, einer Spekulation mit Ansiede¬<lb/>
lungen vorzubeugen, denn der Ansiedler<lb/>
kauft eine Kolonie nicht deshalb, um mit<lb/>
derselben wie mit einem Pferde Handel zu<lb/>
treiben, sondern um auf derselben zu arbeiten<lb/>
und wohlhabend zu werden.</p>
            <p xml:id="ID_2103" next="#ID_2104"> Schließlich bemerken wir zur Beruhigung,<lb/>
daß der Boden auf lange Jahre für die<lb/>
Parzellierung reicht. Das Ansiedelungsamt<lb/>
hat nicht nur genug Vorrat an Boden für<lb/>
lange Jahre, sondern es wird auch noch aus<lb/>
Privatbauten im Wege der Parzellierung<lb/>
der einzelnen Güter, auch die früheren könig¬<lb/>
lichen Domänen, Boden zur Parzellierung<lb/>
bekommen. Außerdem habe» die Mittelstands¬<lb/>
kasse und die Bauernbank, welche auf den<lb/>
größeren Gütern und Bauernlaudwirtschasten<lb/>
die Hypotheken regulierten, auf einem jeden<lb/>
solchen Besitztum hypothekarische Vorbehalte<lb/>
gemacht und das in der Weise, daß ohne Er¬<lb/>
laubnis des Ansiedelungsamtes es nicht ge¬<lb/>
stattet sein werde, diese Besitztümer zu ver¬<lb/>
kaufen. Diese Güter und Landwirtschaften<lb/>
müssen also später oder früher in polnische<lb/>
Hände kommen. Im Posenschen hat die<lb/>
Mittelstandskasse auf diese Weise 90 Güter</p>
            <cb type="end"/><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0449] Kleine Mitteilungen Borrang werden diejenigen haben, welche jetzt im Polnischen Militär dienen, sodann Militärinvaliden bzw. Kriegerwiiwen. Der Käufer muß die Gebäude bezahlen und für das Land wird er eine Rente in Höhe von 5 Prozent und Vs Prozent Amortisation zahlen. L. Bemerkungen zur Parzellierung der Güter. Infolge großen Mangels an Land wird die Parzellierung zurzeit nicht so schnell vor sich gehen, wie das der Wunsch des An- fledelungsamtes und unserer Allgemeinheit ist. Die frühere Ansiedelungskommission hatte 800 Landmesser, wir aber haben augen¬ blicklich kaum 16 zur Verfügung, da die übrigen seitens der Preußischen Regierung zurückbeordert find. Wir haben sehr wenig polnische Landmesser, deshalb werden wir alle unsere Kräfte anstrengen, um eine größere Anzahl von Feldmessern zu schaffen. Zu diesem Zwecke haben wir Feldmesser und Techniker aus Galizien zu stellen und außer¬ dem eine Feldmesserschule zu errichten. Die Allgemeinheit könnte in dieser Angelegenheit sehr viel helfen, wenn sie jüngere Leute im Alter von 16-13 Jahren nach der hiesigen Baugcwerksschule leiten würde, damit diese Leute das Feldmesser erlernen würden. Bei der Parzellierung wird man in erster Linie Adjazenten (Anlieger) berücksichtigen, d. h. diejenigen, an deren Güter das zu Parzellierende Vorwerk grenzt. Erst von dem Gebiete, welches übrig bleibt, nachdem der Adjazent seinen Teil bekommen hat, können Ansiedelungen bzw. Restgüter gebildet werden. Im Prinzip wird man zweipferdige (etwa S0 Morgen) Wirtschaften, daneben eine ge¬ wisse Zahl einpferdiger Wirtschaften (etwa 30 Morgen), einige größere Wirtschaften, einigeHandwerker- und Arbeiteransiedelungen schaffen. Man wird in der Nähe der Städte besondere Arbeiterkolonien bilden. Die Verkaufsbedingungen der unbebauten Parzelle werden folgende sein: a) Der Käufer wird für das Land eine fünfprozentige Rente und einhalbprozentige Amortisation bezahlen. Diese Rente wird bei Amortisierung nach 60 Jahren mit Aus¬ nahme von einer Mark zurückgezahlt, die ewig bestehen bleibt. b) Die Gebäude muß der Käufer selbst herstellen. nötigenfalls wird man ihm eine in gewissen Grenzen gehaltene Anleihe für den Bau erteilen, welche von dem Ansiedler im Laufe von 20 Jahren durch Amortisation zurückgezahlt werden muß. c) Lebendes und eines Inventar muß der Käufer in die Parzelle hineinbringen. Um den Bau zu erleichtern, wird das Ansiede¬ lungsamt in seinen Ziegeleien Ziegel aus¬ brennen und einen Vertrag mit Lieferanten der Baumaterialien schließen. Damit die Dörfer ein gehöriges Ansehen bekommen, wird der Ansiedler verpflichtet werden, den Bauplan dem Ansiedelungs¬ amt zur Bestätigung vorzulegen. Sofern man nicht Zeit haben sollte, vor der Par¬ zellierung den Boden zu meliorieren, muß sich jeder Ansiedler im Vertrage dazu ver¬ pflichten, in den zu gründenden Meliorations¬ verband einzutreten. Man muß hinzufügen, daß in allen Verträgen mit den Ansiedlern ein Vorbehalt eingeschaltet sein wird, daß unsere Ansiedler für den weiteren Verkauf der Ansiedelung (auch diejenigen, welche von den Kolonisten oder sonst gepachtete Grund¬ stücke gekauft haben) die Genehmigung des Ansiedelungsamtes benötigen. Das Ansiede¬ lungsamt wird sich nämlich mit aller Kraft bemühen, einer Spekulation mit Ansiede¬ lungen vorzubeugen, denn der Ansiedler kauft eine Kolonie nicht deshalb, um mit derselben wie mit einem Pferde Handel zu treiben, sondern um auf derselben zu arbeiten und wohlhabend zu werden. Schließlich bemerken wir zur Beruhigung, daß der Boden auf lange Jahre für die Parzellierung reicht. Das Ansiedelungsamt hat nicht nur genug Vorrat an Boden für lange Jahre, sondern es wird auch noch aus Privatbauten im Wege der Parzellierung der einzelnen Güter, auch die früheren könig¬ lichen Domänen, Boden zur Parzellierung bekommen. Außerdem habe» die Mittelstands¬ kasse und die Bauernbank, welche auf den größeren Gütern und Bauernlaudwirtschasten die Hypotheken regulierten, auf einem jeden solchen Besitztum hypothekarische Vorbehalte gemacht und das in der Weise, daß ohne Er¬ laubnis des Ansiedelungsamtes es nicht ge¬ stattet sein werde, diese Besitztümer zu ver¬ kaufen. Diese Güter und Landwirtschaften müssen also später oder früher in polnische Hände kommen. Im Posenschen hat die Mittelstandskasse auf diese Weise 90 Güter

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/449
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/449>, abgerufen am 15.01.2025.