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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Rieme Mitteilungen

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abgeschlossenen und abzuschließenden Ver¬
trägen der alliierten und assoziierten Mächte
mit Deutschland, Osterreich, Ungarn oder
Rußland vorgesehen sind, kein Hindernis zu
bereiten und den Interessierten zu gestatten,
die polnische Staatsangehörigkeit zu erwerben
oder nicht.

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Artikel 6. Die Polnische Staatsangehörig¬
keit soll vollen Rechtes durch die einzige Tat¬
sache der Geburt auf polnischem Territorium
von jeder Person erworben werden, die sich
nicht auf eine Staatsangehörigkeit stützen kann.

Die Artikel 7--12 haben wir bereits ver¬
öffentlicht.

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Deutsche Aufforderung zu Verhandlungen
mit Polen.

Der Vorsitzende der deutschen Friedens¬
delegation, Freiherr v. Lersner, übermittelte
heute mittag dem Ministerpräsidenten Clö-
menceau folgende Note:

"Die Ausführung des Friedensvertrags
im deutschen Osten macht unmittelbar nach
der Ratifikation umfangreiche Vorbereitungen
erforderlich. Insbesondere würde eine un¬
vermittelte Zurückziehung der deutschen Be¬
hörden aus den abzutretenden Gebieten un¬
zweifelhaft große Verwirrung hervorrufen.
Dies gilt vor allem für die innere Ver¬
waltung, die Rechtspflege und das Verkehrs¬
wesen. Sicherheit und Ordnung erscheinen
um so schwerer gefährdet, als die nationalen
Gegensätze in den in Frage kommenden Ge¬
bieten bereits jetzt zu einer starken Erregung
der ganzen Bevölkerung geführt haben. Die
deutsche Regierung hält deshalb die be¬
schleunigte Einleitung unmittelbarer Ver¬
handlungen mit der polnischen Negierung für
unerläßlich. DaS Ziel dieser Verhandlungen
würde sein, unter Zuziehung vor allem auch
der beteiligten preußischen Ressorts eine
geordnete Übergabe und Überleitung der
einzelnen Verwaltungszweige sicherzustellen
und die Einzelheiten über eine Planmäßige
Zurückziehung der preußischen Beamten fest¬
zulegen. Die Verhandlungen würden mit
Rücksicht auf den Umfang der Beteiligung
ber preußischen Dienststellen und die not¬
wendigen sachlichen Unterlagen am besten in
Berlin stattfinden. Den Polnischen Delegierten
Würden für diesen Fall alle erforderlichen
Erleichterungen gewährt werden.

Es wird um eine baldgefällige Mitteilung
darüber gebeten, ob die polnische Regiermig

[Spaltenumbruch]

diesem Vorschlage zustimmt und bereit ist,
mit größtmöglicher Beschleunigung ihre Ver¬
treter zu benennen und den Zeitpunkt ihres
Eintreffens in Berlin mitzuteilen."

"Berl. Tagebl." Ur. 811 vom 10. Juli.

Die Einteilung Polens.

Nach dem jetzt vorliegenden Plane der
Einteilung Polens in Verwaltungsbezirke
soll Polen aus 16 Woiwodschaften bestehen,
darunter die Woiwodschaften Posen, Thorn,
Beuthen, Krakau mit dem Polnischen Grenz¬
lande, Teschen, Tarnow, Lemberg, Stanislaw,
Przemisl mit einem weit hinter den San
reichenden Bezirk Kolomeja. Dem wirtschaft¬
lichen Charakter einer jeden Provinz, die
noch in besondere Bezirke eingeteilt wird,
soll auf Grund einer weitgehenden Autonomie
Rechnung getragen werden. Da die Stadt
Thorn zur Woiwodschaft erhoben wird, werden
die gesamten PreußischenVerwaltungsbehörden
von Danzig nach Thorn verlegt werden.

Polnischer Verfassungsentwurf.

Zu der Mitteilung, daß Polen in 1V
Woiwodschaften eingeteilt werden soll, berichtet
der "Golos Narodi":

Gegenwärtig schweben Verhandlungen
über die Einführung einer besonderen Ver¬
waltung in denjenigen Woiwodschaften, die
früher zu preußischem und österreichischem
Teilgebiet gehört haben. Sie sollen eine
besondere Vertretung, ein besonderes Mini¬
sterium mit, breiten Vollmachten und eine
volle Autonomie erhalten. Diese Beschlüsse
sind infolge der besonderen wirtschaftlichen
Bedingungen, in denen diese Provinzen
gelebt haben, wie auch mit Rücksicht auf ihre
besondere Gesetzgebung verfaßt worden. Im
Zusammenhang damit bringen die polnischen
Blätter folgende Meldung aus Warschau:

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Rieme Mitteilungen

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abgeschlossenen und abzuschließenden Ver¬
trägen der alliierten und assoziierten Mächte
mit Deutschland, Osterreich, Ungarn oder
Rußland vorgesehen sind, kein Hindernis zu
bereiten und den Interessierten zu gestatten,
die polnische Staatsangehörigkeit zu erwerben
oder nicht.

[Spaltenumbruch]

Artikel 6. Die Polnische Staatsangehörig¬
keit soll vollen Rechtes durch die einzige Tat¬
sache der Geburt auf polnischem Territorium
von jeder Person erworben werden, die sich
nicht auf eine Staatsangehörigkeit stützen kann.

Die Artikel 7—12 haben wir bereits ver¬
öffentlicht.

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Kieme Mitteilungen



[Beginn Spaltensatz]
Deutsche Aufforderung zu Verhandlungen
mit Polen.

Der Vorsitzende der deutschen Friedens¬
delegation, Freiherr v. Lersner, übermittelte
heute mittag dem Ministerpräsidenten Clö-
menceau folgende Note:

„Die Ausführung des Friedensvertrags
im deutschen Osten macht unmittelbar nach
der Ratifikation umfangreiche Vorbereitungen
erforderlich. Insbesondere würde eine un¬
vermittelte Zurückziehung der deutschen Be¬
hörden aus den abzutretenden Gebieten un¬
zweifelhaft große Verwirrung hervorrufen.
Dies gilt vor allem für die innere Ver¬
waltung, die Rechtspflege und das Verkehrs¬
wesen. Sicherheit und Ordnung erscheinen
um so schwerer gefährdet, als die nationalen
Gegensätze in den in Frage kommenden Ge¬
bieten bereits jetzt zu einer starken Erregung
der ganzen Bevölkerung geführt haben. Die
deutsche Regierung hält deshalb die be¬
schleunigte Einleitung unmittelbarer Ver¬
handlungen mit der polnischen Negierung für
unerläßlich. DaS Ziel dieser Verhandlungen
würde sein, unter Zuziehung vor allem auch
der beteiligten preußischen Ressorts eine
geordnete Übergabe und Überleitung der
einzelnen Verwaltungszweige sicherzustellen
und die Einzelheiten über eine Planmäßige
Zurückziehung der preußischen Beamten fest¬
zulegen. Die Verhandlungen würden mit
Rücksicht auf den Umfang der Beteiligung
ber preußischen Dienststellen und die not¬
wendigen sachlichen Unterlagen am besten in
Berlin stattfinden. Den Polnischen Delegierten
Würden für diesen Fall alle erforderlichen
Erleichterungen gewährt werden.

Es wird um eine baldgefällige Mitteilung
darüber gebeten, ob die polnische Regiermig

[Spaltenumbruch]

diesem Vorschlage zustimmt und bereit ist,
mit größtmöglicher Beschleunigung ihre Ver¬
treter zu benennen und den Zeitpunkt ihres
Eintreffens in Berlin mitzuteilen."

„Berl. Tagebl." Ur. 811 vom 10. Juli.

Die Einteilung Polens.

Nach dem jetzt vorliegenden Plane der
Einteilung Polens in Verwaltungsbezirke
soll Polen aus 16 Woiwodschaften bestehen,
darunter die Woiwodschaften Posen, Thorn,
Beuthen, Krakau mit dem Polnischen Grenz¬
lande, Teschen, Tarnow, Lemberg, Stanislaw,
Przemisl mit einem weit hinter den San
reichenden Bezirk Kolomeja. Dem wirtschaft¬
lichen Charakter einer jeden Provinz, die
noch in besondere Bezirke eingeteilt wird,
soll auf Grund einer weitgehenden Autonomie
Rechnung getragen werden. Da die Stadt
Thorn zur Woiwodschaft erhoben wird, werden
die gesamten PreußischenVerwaltungsbehörden
von Danzig nach Thorn verlegt werden.

Polnischer Verfassungsentwurf.

Zu der Mitteilung, daß Polen in 1V
Woiwodschaften eingeteilt werden soll, berichtet
der „Golos Narodi":

Gegenwärtig schweben Verhandlungen
über die Einführung einer besonderen Ver¬
waltung in denjenigen Woiwodschaften, die
früher zu preußischem und österreichischem
Teilgebiet gehört haben. Sie sollen eine
besondere Vertretung, ein besonderes Mini¬
sterium mit, breiten Vollmachten und eine
volle Autonomie erhalten. Diese Beschlüsse
sind infolge der besonderen wirtschaftlichen
Bedingungen, in denen diese Provinzen
gelebt haben, wie auch mit Rücksicht auf ihre
besondere Gesetzgebung verfaßt worden. Im
Zusammenhang damit bringen die polnischen
Blätter folgende Meldung aus Warschau:

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[0411] Rieme Mitteilungen abgeschlossenen und abzuschließenden Ver¬ trägen der alliierten und assoziierten Mächte mit Deutschland, Osterreich, Ungarn oder Rußland vorgesehen sind, kein Hindernis zu bereiten und den Interessierten zu gestatten, die polnische Staatsangehörigkeit zu erwerben oder nicht. Artikel 6. Die Polnische Staatsangehörig¬ keit soll vollen Rechtes durch die einzige Tat¬ sache der Geburt auf polnischem Territorium von jeder Person erworben werden, die sich nicht auf eine Staatsangehörigkeit stützen kann. Die Artikel 7—12 haben wir bereits ver¬ öffentlicht. Kieme Mitteilungen Deutsche Aufforderung zu Verhandlungen mit Polen. Der Vorsitzende der deutschen Friedens¬ delegation, Freiherr v. Lersner, übermittelte heute mittag dem Ministerpräsidenten Clö- menceau folgende Note: „Die Ausführung des Friedensvertrags im deutschen Osten macht unmittelbar nach der Ratifikation umfangreiche Vorbereitungen erforderlich. Insbesondere würde eine un¬ vermittelte Zurückziehung der deutschen Be¬ hörden aus den abzutretenden Gebieten un¬ zweifelhaft große Verwirrung hervorrufen. Dies gilt vor allem für die innere Ver¬ waltung, die Rechtspflege und das Verkehrs¬ wesen. Sicherheit und Ordnung erscheinen um so schwerer gefährdet, als die nationalen Gegensätze in den in Frage kommenden Ge¬ bieten bereits jetzt zu einer starken Erregung der ganzen Bevölkerung geführt haben. Die deutsche Regierung hält deshalb die be¬ schleunigte Einleitung unmittelbarer Ver¬ handlungen mit der polnischen Negierung für unerläßlich. DaS Ziel dieser Verhandlungen würde sein, unter Zuziehung vor allem auch der beteiligten preußischen Ressorts eine geordnete Übergabe und Überleitung der einzelnen Verwaltungszweige sicherzustellen und die Einzelheiten über eine Planmäßige Zurückziehung der preußischen Beamten fest¬ zulegen. Die Verhandlungen würden mit Rücksicht auf den Umfang der Beteiligung ber preußischen Dienststellen und die not¬ wendigen sachlichen Unterlagen am besten in Berlin stattfinden. Den Polnischen Delegierten Würden für diesen Fall alle erforderlichen Erleichterungen gewährt werden. Es wird um eine baldgefällige Mitteilung darüber gebeten, ob die polnische Regiermig diesem Vorschlage zustimmt und bereit ist, mit größtmöglicher Beschleunigung ihre Ver¬ treter zu benennen und den Zeitpunkt ihres Eintreffens in Berlin mitzuteilen." „Berl. Tagebl." Ur. 811 vom 10. Juli. Die Einteilung Polens. Nach dem jetzt vorliegenden Plane der Einteilung Polens in Verwaltungsbezirke soll Polen aus 16 Woiwodschaften bestehen, darunter die Woiwodschaften Posen, Thorn, Beuthen, Krakau mit dem Polnischen Grenz¬ lande, Teschen, Tarnow, Lemberg, Stanislaw, Przemisl mit einem weit hinter den San reichenden Bezirk Kolomeja. Dem wirtschaft¬ lichen Charakter einer jeden Provinz, die noch in besondere Bezirke eingeteilt wird, soll auf Grund einer weitgehenden Autonomie Rechnung getragen werden. Da die Stadt Thorn zur Woiwodschaft erhoben wird, werden die gesamten PreußischenVerwaltungsbehörden von Danzig nach Thorn verlegt werden. Polnischer Verfassungsentwurf. Zu der Mitteilung, daß Polen in 1V Woiwodschaften eingeteilt werden soll, berichtet der „Golos Narodi": Gegenwärtig schweben Verhandlungen über die Einführung einer besonderen Ver¬ waltung in denjenigen Woiwodschaften, die früher zu preußischem und österreichischem Teilgebiet gehört haben. Sie sollen eine besondere Vertretung, ein besonderes Mini¬ sterium mit, breiten Vollmachten und eine volle Autonomie erhalten. Diese Beschlüsse sind infolge der besonderen wirtschaftlichen Bedingungen, in denen diese Provinzen gelebt haben, wie auch mit Rücksicht auf ihre besondere Gesetzgebung verfaßt worden. Im Zusammenhang damit bringen die polnischen Blätter folgende Meldung aus Warschau:

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/411>, abgerufen am 15.01.2025.