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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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An praktischen Ergebnissen fehlt es heute nicht mehr. So hat sich der All¬
gemeine Eifenbahnerverband aus Grund der Verhandlungen mit der Regierung
bereit erklärt, versuchsweise auf drei Monate hin, der Einführung der Akkord¬
arbeit in allen Dienftzweigen, wo es überhaupt angängig ist, zuzustimmen. Im
Lokomotio-, Waggonbau, Schiff- und AutomobWcm, sind vielfach größere
Leistungen -durch Wiedevoinfühvling von Akkordlöhnen erzielt worden. Bei der
Firma Karl Zeiß in Jena.wurde die Akkordarbeit ebenfalls wieder eingeführt,
des ferneren auch auf den Seeschiffswersten und versuchsweise in der Chemnitzer
Metallindustrie. In der Rheinischen Metallwaren- und Maschinenfabrik in
Düsseldorf, die wegen der gesunkenen Arbeitsleistung und der unwirtschaftlichen
Lohnforderungen ihren Betrieb eine Zeitlang schließen mußte, wurde am 11. Juli
folgende Vereinbarung getroffen:

"Jeder im Akkord arbeitende Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Arbeit
einen Akkordzettel, auf dem die Art -der Arbeit, die Stückzahl und der Preis ver¬
zeichnet sein müssen.

Erhält der Arbeitnehmer trotz Mahnung bei neuen oder abgeänderten
Akkorden den Akkordzettel nicht rechtzeitig, so wird die Arbeit .zu seinem bis¬
herigen durchschnittlichen Akkordverdienst (-der letzten Lohnperiode) hergestellt.

Wird der Akkordarbeiter durch MaterialmmMl, Werkzeugmangel oder Be¬
triebsstörungen an der Fortsetzung seiner Akkordarbeit behindert, so ist er zur so¬
fortigen Meldung bei seinem Vorgesetzten verpflichtet. Betragen diese Arbeits-
untevbrechungen insgesamt mehr als 3V Minuten innerhalb einer Schicht, so er¬
hält der Arbeiter für die überschießende Unterbrechuugszeit seinen vereinbarten
Stundenlohn.

Wird die Unterbrechung der Akkordarbeit nach Ansicht des Arbeiters durch
Verschulden von Vorgesetzten verursacht, so liegt sofortige Meldung bei der Be¬
triebsleitung sowohl im Interesse des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers.

Wird grobes Verschulden eines Vorgesetzten als erwiesen anerkannt, so er¬
hält der Arbeiter für die dadurch verursachte Unterbrechungszeit seinen durch¬
schnittlichen Akkordverdienst.

Ist die Unterbrechung der Akkordarbeit weder durch den Arbeitnehmer noch
durch einen. Vorgesetzten verursacht, und dauert sie im Einzelfall über zwei
Stunden, so wird auch die erste halbe Stunde dieser Unterbrechung im Stunden¬
lohn vergütet.

Für Akkorde, die bis zum Schluß der Lohnperiode nicht fertiggestellt sind,
wird ein Abschlag in abaernndeter Höhe des bisherigen Wkordverdienstes gezahlt.
(Sogenannte Zuschreibungen dürfen nicht gemacht werden.)

Die Festsetzung der Akkorde soll in der Weise erfolgen, daß bei durch¬
schnittlicher Arbeitsleistung unter normalen Verhältnissen ein AKovdverdienst
erzielt werden kann, der um mindestens 15 Prozent über den vereinbarten
Stundenlohn hinausgeht.

Für Streitigkeiten über die Höhe von Akkordpreisen ist von den Arbeit¬
nehmern eine ständige Werkstatt-FachkoMmifsion von zwei bis drei Mann zu be¬
zeichne", die mit der Vertretung der Betriebsleitung über die endgültige Fest¬
setzung der strittigen Akkovdpveise verhandelt. Die Mitglieder der gewühlten
Fachkommission sind durch den Arbeitsausschuß der Betriebsleitung mitZU.te.neu,
die die Namen derselben durch Anschlag bekannt gibt.

Ist unter Mitwirkung der Fachkommission eine Verständigung nicht zu
erzielen, so wird die strittige Arbeit unter Kontrolle der Betriebsleitung und
eines Mitgliedes der Fachkommission ausgeführt und dann der AkLordpreis gemäß
Absatz 5 festgesetzt. Durch das Auftreten von Meinungsverschiedenheiten über
den Akkordpreis soll die Arbeit selbst nicht aufgehalten werden."

Das ist ein bedeutender Schritt nach vorwärts, zumal auf diese Weise die
Arbeiter Vertrauen zum Berechnungsverfahren bekomm-im und dadurch zu weit¬
gehender Ausnutzung ihrer Arbeitskraft und der Einrichtungen des Unternehmens


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An praktischen Ergebnissen fehlt es heute nicht mehr. So hat sich der All¬
gemeine Eifenbahnerverband aus Grund der Verhandlungen mit der Regierung
bereit erklärt, versuchsweise auf drei Monate hin, der Einführung der Akkord¬
arbeit in allen Dienftzweigen, wo es überhaupt angängig ist, zuzustimmen. Im
Lokomotio-, Waggonbau, Schiff- und AutomobWcm, sind vielfach größere
Leistungen -durch Wiedevoinfühvling von Akkordlöhnen erzielt worden. Bei der
Firma Karl Zeiß in Jena.wurde die Akkordarbeit ebenfalls wieder eingeführt,
des ferneren auch auf den Seeschiffswersten und versuchsweise in der Chemnitzer
Metallindustrie. In der Rheinischen Metallwaren- und Maschinenfabrik in
Düsseldorf, die wegen der gesunkenen Arbeitsleistung und der unwirtschaftlichen
Lohnforderungen ihren Betrieb eine Zeitlang schließen mußte, wurde am 11. Juli
folgende Vereinbarung getroffen:

„Jeder im Akkord arbeitende Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Arbeit
einen Akkordzettel, auf dem die Art -der Arbeit, die Stückzahl und der Preis ver¬
zeichnet sein müssen.

Erhält der Arbeitnehmer trotz Mahnung bei neuen oder abgeänderten
Akkorden den Akkordzettel nicht rechtzeitig, so wird die Arbeit .zu seinem bis¬
herigen durchschnittlichen Akkordverdienst (-der letzten Lohnperiode) hergestellt.

Wird der Akkordarbeiter durch MaterialmmMl, Werkzeugmangel oder Be¬
triebsstörungen an der Fortsetzung seiner Akkordarbeit behindert, so ist er zur so¬
fortigen Meldung bei seinem Vorgesetzten verpflichtet. Betragen diese Arbeits-
untevbrechungen insgesamt mehr als 3V Minuten innerhalb einer Schicht, so er¬
hält der Arbeiter für die überschießende Unterbrechuugszeit seinen vereinbarten
Stundenlohn.

Wird die Unterbrechung der Akkordarbeit nach Ansicht des Arbeiters durch
Verschulden von Vorgesetzten verursacht, so liegt sofortige Meldung bei der Be¬
triebsleitung sowohl im Interesse des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers.

Wird grobes Verschulden eines Vorgesetzten als erwiesen anerkannt, so er¬
hält der Arbeiter für die dadurch verursachte Unterbrechungszeit seinen durch¬
schnittlichen Akkordverdienst.

Ist die Unterbrechung der Akkordarbeit weder durch den Arbeitnehmer noch
durch einen. Vorgesetzten verursacht, und dauert sie im Einzelfall über zwei
Stunden, so wird auch die erste halbe Stunde dieser Unterbrechung im Stunden¬
lohn vergütet.

Für Akkorde, die bis zum Schluß der Lohnperiode nicht fertiggestellt sind,
wird ein Abschlag in abaernndeter Höhe des bisherigen Wkordverdienstes gezahlt.
(Sogenannte Zuschreibungen dürfen nicht gemacht werden.)

Die Festsetzung der Akkorde soll in der Weise erfolgen, daß bei durch¬
schnittlicher Arbeitsleistung unter normalen Verhältnissen ein AKovdverdienst
erzielt werden kann, der um mindestens 15 Prozent über den vereinbarten
Stundenlohn hinausgeht.

Für Streitigkeiten über die Höhe von Akkordpreisen ist von den Arbeit¬
nehmern eine ständige Werkstatt-FachkoMmifsion von zwei bis drei Mann zu be¬
zeichne», die mit der Vertretung der Betriebsleitung über die endgültige Fest¬
setzung der strittigen Akkovdpveise verhandelt. Die Mitglieder der gewühlten
Fachkommission sind durch den Arbeitsausschuß der Betriebsleitung mitZU.te.neu,
die die Namen derselben durch Anschlag bekannt gibt.

Ist unter Mitwirkung der Fachkommission eine Verständigung nicht zu
erzielen, so wird die strittige Arbeit unter Kontrolle der Betriebsleitung und
eines Mitgliedes der Fachkommission ausgeführt und dann der AkLordpreis gemäß
Absatz 5 festgesetzt. Durch das Auftreten von Meinungsverschiedenheiten über
den Akkordpreis soll die Arbeit selbst nicht aufgehalten werden."

Das ist ein bedeutender Schritt nach vorwärts, zumal auf diese Weise die
Arbeiter Vertrauen zum Berechnungsverfahren bekomm-im und dadurch zu weit¬
gehender Ausnutzung ihrer Arbeitskraft und der Einrichtungen des Unternehmens


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[0210] zurück zum Akkord An praktischen Ergebnissen fehlt es heute nicht mehr. So hat sich der All¬ gemeine Eifenbahnerverband aus Grund der Verhandlungen mit der Regierung bereit erklärt, versuchsweise auf drei Monate hin, der Einführung der Akkord¬ arbeit in allen Dienftzweigen, wo es überhaupt angängig ist, zuzustimmen. Im Lokomotio-, Waggonbau, Schiff- und AutomobWcm, sind vielfach größere Leistungen -durch Wiedevoinfühvling von Akkordlöhnen erzielt worden. Bei der Firma Karl Zeiß in Jena.wurde die Akkordarbeit ebenfalls wieder eingeführt, des ferneren auch auf den Seeschiffswersten und versuchsweise in der Chemnitzer Metallindustrie. In der Rheinischen Metallwaren- und Maschinenfabrik in Düsseldorf, die wegen der gesunkenen Arbeitsleistung und der unwirtschaftlichen Lohnforderungen ihren Betrieb eine Zeitlang schließen mußte, wurde am 11. Juli folgende Vereinbarung getroffen: „Jeder im Akkord arbeitende Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Arbeit einen Akkordzettel, auf dem die Art -der Arbeit, die Stückzahl und der Preis ver¬ zeichnet sein müssen. Erhält der Arbeitnehmer trotz Mahnung bei neuen oder abgeänderten Akkorden den Akkordzettel nicht rechtzeitig, so wird die Arbeit .zu seinem bis¬ herigen durchschnittlichen Akkordverdienst (-der letzten Lohnperiode) hergestellt. Wird der Akkordarbeiter durch MaterialmmMl, Werkzeugmangel oder Be¬ triebsstörungen an der Fortsetzung seiner Akkordarbeit behindert, so ist er zur so¬ fortigen Meldung bei seinem Vorgesetzten verpflichtet. Betragen diese Arbeits- untevbrechungen insgesamt mehr als 3V Minuten innerhalb einer Schicht, so er¬ hält der Arbeiter für die überschießende Unterbrechuugszeit seinen vereinbarten Stundenlohn. Wird die Unterbrechung der Akkordarbeit nach Ansicht des Arbeiters durch Verschulden von Vorgesetzten verursacht, so liegt sofortige Meldung bei der Be¬ triebsleitung sowohl im Interesse des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers. Wird grobes Verschulden eines Vorgesetzten als erwiesen anerkannt, so er¬ hält der Arbeiter für die dadurch verursachte Unterbrechungszeit seinen durch¬ schnittlichen Akkordverdienst. Ist die Unterbrechung der Akkordarbeit weder durch den Arbeitnehmer noch durch einen. Vorgesetzten verursacht, und dauert sie im Einzelfall über zwei Stunden, so wird auch die erste halbe Stunde dieser Unterbrechung im Stunden¬ lohn vergütet. Für Akkorde, die bis zum Schluß der Lohnperiode nicht fertiggestellt sind, wird ein Abschlag in abaernndeter Höhe des bisherigen Wkordverdienstes gezahlt. (Sogenannte Zuschreibungen dürfen nicht gemacht werden.) Die Festsetzung der Akkorde soll in der Weise erfolgen, daß bei durch¬ schnittlicher Arbeitsleistung unter normalen Verhältnissen ein AKovdverdienst erzielt werden kann, der um mindestens 15 Prozent über den vereinbarten Stundenlohn hinausgeht. Für Streitigkeiten über die Höhe von Akkordpreisen ist von den Arbeit¬ nehmern eine ständige Werkstatt-FachkoMmifsion von zwei bis drei Mann zu be¬ zeichne», die mit der Vertretung der Betriebsleitung über die endgültige Fest¬ setzung der strittigen Akkovdpveise verhandelt. Die Mitglieder der gewühlten Fachkommission sind durch den Arbeitsausschuß der Betriebsleitung mitZU.te.neu, die die Namen derselben durch Anschlag bekannt gibt. Ist unter Mitwirkung der Fachkommission eine Verständigung nicht zu erzielen, so wird die strittige Arbeit unter Kontrolle der Betriebsleitung und eines Mitgliedes der Fachkommission ausgeführt und dann der AkLordpreis gemäß Absatz 5 festgesetzt. Durch das Auftreten von Meinungsverschiedenheiten über den Akkordpreis soll die Arbeit selbst nicht aufgehalten werden." Das ist ein bedeutender Schritt nach vorwärts, zumal auf diese Weise die Arbeiter Vertrauen zum Berechnungsverfahren bekomm-im und dadurch zu weit¬ gehender Ausnutzung ihrer Arbeitskraft und der Einrichtungen des Unternehmens

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/210>, abgerufen am 15.01.2025.