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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr.

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Das Kernproblem des neuen Entwurfs der Reichsverfassung

materielle Macht, zu Boden fallen. Man muß also fürs erste die alte Maschine
weiter laufen lassen, solange bis die neue in rechten Gang gekommen ist. Um
aber jene, der preußischen "Hegemonie" entspringenden Animositäten zu verringern,
deren störender Einfluß nicht unterschätzt werden soll, bietet sich eben das Mittel
einer gleichzeitigen Stärkung der provinziellen Selbstverwaltung.

Der preußische Staat krankt an einer übermäßigen Zentralisation. Die
Minifterialinstanz überwuchert trotz aller Reformbestrebungen das innere Gefüge
der Verwaltung, der kleinste Schulbau, jede erheblichere Geldausgabe oder be¬
triebstechnische Aenderung ist von ihrem Plazet abhängig.

Mit Recht ertönt der Ruf, die Selbstverwaltung der Städte und besonders
des platten Landes (was auch der "Entwurf" start fördert) weiter auszubauen.
Von rheinländischer Seite wurde kürzlich vorgeschlagen, die Provinzen zu eigenem
Leben zu erwecken. Die alte Negierung müßte verschwinden, der Landrat aus
einem Staatsbeamten zu einem Kommunalbeamten werden, was er in gewissem
Sinne von Hause aus ja gewesen ist. Auf dem Unterbau sich selbst Vermaltender
Stadt- und Landkreise könnte sich sodann der Aufbau der Selbstverwaltung, der
Provinzen erheben, die dann richtiger "Länder" hießen. Sie könnten nach
historischen und geographischen Eigentümlichkeiten zusammengelegt werden, z. B.
Ost- und Westpreußen. Landtag und Oberpräsioent (den man lieber Statthalter
oder Landeshauptmann nennen möge) wären ihre Vertreter, spezielle Landes-
behörden für jeden Verwaltungszweig ihre Organe. Berlin wäre auf die Ge¬
schäfte zu beschränken, die unbedingt einheitliche Handhabung verlangen, um die
Einheit des Staates aufrecht zu erhalten, z. B. "das Rheinland", so schließt
jener Vorschlag, "würde also nicht Republik, sondern ein sich selbst verwaltendes
.Land' Preußens".

Damit wäre aber auch noch etwas anderes sehr Wesentliches erreicht. Der
einstige Staatsrechtslehrer Preuß hat stets die Anschauung > vertreten, daß von
einem "begrifflichen Wesensgegensatz zwischen kommunalen Selbstverwaltungs-
körpern und Gliedstaaten" eines Bundesstaates nicht die Rede sein könne.
-

Im republikanischen Deutschland sollte der "rechts und gottlose Souveränitäts-
schwinde! der deutschen Teilsürsten", den Stein vor hundert Jahren brandmarkte,
und der zweifellos an der Versteifung des Begriffs der sogenannten staatlichen
Souveränität seinen Anteil hat, freier beweglichen Anschauungen gewichen sein.
Wenn es gelingt, die "teils schädlichen, teils lächerlichen Reste einer auswärtigen
Hoheit der Gliedstaaten", deren völlige Beseitigung für Preuß selbstverständlich
ist, wirklich zu beseitigen, und je mehr sich überhaupt die ehemals "souveränen"
Staaten Bayern, Württemberg usw. den nunmehr stark dezentralisierten "Ländern"
innerhalb Preußens (Rheinprovinz usw.) begrifflich und tatsächlich annähern, desto
geringer müssen die Reibungen und Differenzen werden, die sich aus dem Dasein
des preußischen Gesamtstaates ergeben; während doch andererseits dieser Gesamt¬
staat als Treuhänder der Macht so lange erhalten bleiben konnte, bis die gleich¬
zeitig mit aller Kraft zu betreibende Stärkung der Reichsgewalt ihren genügenden
Grad erreicht hat. wozu wiederum jene Assimilierung der preußischen Teil-Länder
und der außerpreußischen "Staaten" auf der mittleren Linie des trafwollen
Selbstverwallungskörpers wesentlich beitragen wurde. Daß auf dem hier ge¬
zeichneten Wege auch das Problem "Berlin" viel von seiner Anstößigkeit verlieren
muß, dürfte ohne weiteres klar geworden sein.

Zwischen den doktrinären Grundsätzen des ymetu non movere und des
radikalen Umsturzes liegt der Wahlspruch des Staatsmannes, die Politik als
Kunst des Möglichen zu begreifen. ^ " ^ , ^- .

Möchte die deutsche Konstituante von 1919 zu unser aller Heil in diesem
Sinne handeln I . ,.. " ^ ? . .

An dem Entwurf des Staatssekretars Preuß, von dem noch ein ander
Mal zu sprechen sein wird, kann keiner vorübergehen, auch wenn er wie Ver¬
fasser bei vorliegendem Thema abweichende Ansichten vertritt.




Das Kernproblem des neuen Entwurfs der Reichsverfassung

materielle Macht, zu Boden fallen. Man muß also fürs erste die alte Maschine
weiter laufen lassen, solange bis die neue in rechten Gang gekommen ist. Um
aber jene, der preußischen „Hegemonie" entspringenden Animositäten zu verringern,
deren störender Einfluß nicht unterschätzt werden soll, bietet sich eben das Mittel
einer gleichzeitigen Stärkung der provinziellen Selbstverwaltung.

Der preußische Staat krankt an einer übermäßigen Zentralisation. Die
Minifterialinstanz überwuchert trotz aller Reformbestrebungen das innere Gefüge
der Verwaltung, der kleinste Schulbau, jede erheblichere Geldausgabe oder be¬
triebstechnische Aenderung ist von ihrem Plazet abhängig.

Mit Recht ertönt der Ruf, die Selbstverwaltung der Städte und besonders
des platten Landes (was auch der „Entwurf" start fördert) weiter auszubauen.
Von rheinländischer Seite wurde kürzlich vorgeschlagen, die Provinzen zu eigenem
Leben zu erwecken. Die alte Negierung müßte verschwinden, der Landrat aus
einem Staatsbeamten zu einem Kommunalbeamten werden, was er in gewissem
Sinne von Hause aus ja gewesen ist. Auf dem Unterbau sich selbst Vermaltender
Stadt- und Landkreise könnte sich sodann der Aufbau der Selbstverwaltung, der
Provinzen erheben, die dann richtiger „Länder" hießen. Sie könnten nach
historischen und geographischen Eigentümlichkeiten zusammengelegt werden, z. B.
Ost- und Westpreußen. Landtag und Oberpräsioent (den man lieber Statthalter
oder Landeshauptmann nennen möge) wären ihre Vertreter, spezielle Landes-
behörden für jeden Verwaltungszweig ihre Organe. Berlin wäre auf die Ge¬
schäfte zu beschränken, die unbedingt einheitliche Handhabung verlangen, um die
Einheit des Staates aufrecht zu erhalten, z. B. „das Rheinland", so schließt
jener Vorschlag, „würde also nicht Republik, sondern ein sich selbst verwaltendes
.Land' Preußens".

Damit wäre aber auch noch etwas anderes sehr Wesentliches erreicht. Der
einstige Staatsrechtslehrer Preuß hat stets die Anschauung > vertreten, daß von
einem „begrifflichen Wesensgegensatz zwischen kommunalen Selbstverwaltungs-
körpern und Gliedstaaten" eines Bundesstaates nicht die Rede sein könne.
-

Im republikanischen Deutschland sollte der „rechts und gottlose Souveränitäts-
schwinde! der deutschen Teilsürsten", den Stein vor hundert Jahren brandmarkte,
und der zweifellos an der Versteifung des Begriffs der sogenannten staatlichen
Souveränität seinen Anteil hat, freier beweglichen Anschauungen gewichen sein.
Wenn es gelingt, die „teils schädlichen, teils lächerlichen Reste einer auswärtigen
Hoheit der Gliedstaaten", deren völlige Beseitigung für Preuß selbstverständlich
ist, wirklich zu beseitigen, und je mehr sich überhaupt die ehemals „souveränen"
Staaten Bayern, Württemberg usw. den nunmehr stark dezentralisierten „Ländern"
innerhalb Preußens (Rheinprovinz usw.) begrifflich und tatsächlich annähern, desto
geringer müssen die Reibungen und Differenzen werden, die sich aus dem Dasein
des preußischen Gesamtstaates ergeben; während doch andererseits dieser Gesamt¬
staat als Treuhänder der Macht so lange erhalten bleiben konnte, bis die gleich¬
zeitig mit aller Kraft zu betreibende Stärkung der Reichsgewalt ihren genügenden
Grad erreicht hat. wozu wiederum jene Assimilierung der preußischen Teil-Länder
und der außerpreußischen „Staaten" auf der mittleren Linie des trafwollen
Selbstverwallungskörpers wesentlich beitragen wurde. Daß auf dem hier ge¬
zeichneten Wege auch das Problem „Berlin" viel von seiner Anstößigkeit verlieren
muß, dürfte ohne weiteres klar geworden sein.

Zwischen den doktrinären Grundsätzen des ymetu non movere und des
radikalen Umsturzes liegt der Wahlspruch des Staatsmannes, die Politik als
Kunst des Möglichen zu begreifen. ^ « ^ , ^- .

Möchte die deutsche Konstituante von 1919 zu unser aller Heil in diesem
Sinne handeln I . ,.. „ ^ ? . .

An dem Entwurf des Staatssekretars Preuß, von dem noch ein ander
Mal zu sprechen sein wird, kann keiner vorübergehen, auch wenn er wie Ver¬
fasser bei vorliegendem Thema abweichende Ansichten vertritt.




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[0101] Das Kernproblem des neuen Entwurfs der Reichsverfassung materielle Macht, zu Boden fallen. Man muß also fürs erste die alte Maschine weiter laufen lassen, solange bis die neue in rechten Gang gekommen ist. Um aber jene, der preußischen „Hegemonie" entspringenden Animositäten zu verringern, deren störender Einfluß nicht unterschätzt werden soll, bietet sich eben das Mittel einer gleichzeitigen Stärkung der provinziellen Selbstverwaltung. Der preußische Staat krankt an einer übermäßigen Zentralisation. Die Minifterialinstanz überwuchert trotz aller Reformbestrebungen das innere Gefüge der Verwaltung, der kleinste Schulbau, jede erheblichere Geldausgabe oder be¬ triebstechnische Aenderung ist von ihrem Plazet abhängig. Mit Recht ertönt der Ruf, die Selbstverwaltung der Städte und besonders des platten Landes (was auch der „Entwurf" start fördert) weiter auszubauen. Von rheinländischer Seite wurde kürzlich vorgeschlagen, die Provinzen zu eigenem Leben zu erwecken. Die alte Negierung müßte verschwinden, der Landrat aus einem Staatsbeamten zu einem Kommunalbeamten werden, was er in gewissem Sinne von Hause aus ja gewesen ist. Auf dem Unterbau sich selbst Vermaltender Stadt- und Landkreise könnte sich sodann der Aufbau der Selbstverwaltung, der Provinzen erheben, die dann richtiger „Länder" hießen. Sie könnten nach historischen und geographischen Eigentümlichkeiten zusammengelegt werden, z. B. Ost- und Westpreußen. Landtag und Oberpräsioent (den man lieber Statthalter oder Landeshauptmann nennen möge) wären ihre Vertreter, spezielle Landes- behörden für jeden Verwaltungszweig ihre Organe. Berlin wäre auf die Ge¬ schäfte zu beschränken, die unbedingt einheitliche Handhabung verlangen, um die Einheit des Staates aufrecht zu erhalten, z. B. „das Rheinland", so schließt jener Vorschlag, „würde also nicht Republik, sondern ein sich selbst verwaltendes .Land' Preußens". Damit wäre aber auch noch etwas anderes sehr Wesentliches erreicht. Der einstige Staatsrechtslehrer Preuß hat stets die Anschauung > vertreten, daß von einem „begrifflichen Wesensgegensatz zwischen kommunalen Selbstverwaltungs- körpern und Gliedstaaten" eines Bundesstaates nicht die Rede sein könne. - Im republikanischen Deutschland sollte der „rechts und gottlose Souveränitäts- schwinde! der deutschen Teilsürsten", den Stein vor hundert Jahren brandmarkte, und der zweifellos an der Versteifung des Begriffs der sogenannten staatlichen Souveränität seinen Anteil hat, freier beweglichen Anschauungen gewichen sein. Wenn es gelingt, die „teils schädlichen, teils lächerlichen Reste einer auswärtigen Hoheit der Gliedstaaten", deren völlige Beseitigung für Preuß selbstverständlich ist, wirklich zu beseitigen, und je mehr sich überhaupt die ehemals „souveränen" Staaten Bayern, Württemberg usw. den nunmehr stark dezentralisierten „Ländern" innerhalb Preußens (Rheinprovinz usw.) begrifflich und tatsächlich annähern, desto geringer müssen die Reibungen und Differenzen werden, die sich aus dem Dasein des preußischen Gesamtstaates ergeben; während doch andererseits dieser Gesamt¬ staat als Treuhänder der Macht so lange erhalten bleiben konnte, bis die gleich¬ zeitig mit aller Kraft zu betreibende Stärkung der Reichsgewalt ihren genügenden Grad erreicht hat. wozu wiederum jene Assimilierung der preußischen Teil-Länder und der außerpreußischen „Staaten" auf der mittleren Linie des trafwollen Selbstverwallungskörpers wesentlich beitragen wurde. Daß auf dem hier ge¬ zeichneten Wege auch das Problem „Berlin" viel von seiner Anstößigkeit verlieren muß, dürfte ohne weiteres klar geworden sein. Zwischen den doktrinären Grundsätzen des ymetu non movere und des radikalen Umsturzes liegt der Wahlspruch des Staatsmannes, die Politik als Kunst des Möglichen zu begreifen. ^ « ^ , ^- . Möchte die deutsche Konstituante von 1919 zu unser aller Heil in diesem Sinne handeln I . ,.. „ ^ ? . . An dem Entwurf des Staatssekretars Preuß, von dem noch ein ander Mal zu sprechen sein wird, kann keiner vorübergehen, auch wenn er wie Ver¬ fasser bei vorliegendem Thema abweichende Ansichten vertritt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335181/101>, abgerufen am 05.02.2025.