Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr.Zur österreichischen Frage Man sieht, wie die unscheinbare Aufhebung des Art. 9 Abs. 2 den Zur österreichischen Frage Dr. Max Hildebcrt Bochen von eilen war ein Buch von außeraktueller Zielrichtung dem Augenblick Die wichtigste Erkenntnis, die die historische Grundlegung uns vermittelt, Vgl. Hest 30, S. 80 ff. ") Preis geh. M, 6,-- geb. M. 8.--
Zur österreichischen Frage Man sieht, wie die unscheinbare Aufhebung des Art. 9 Abs. 2 den Zur österreichischen Frage Dr. Max Hildebcrt Bochen von eilen war ein Buch von außeraktueller Zielrichtung dem Augenblick Die wichtigste Erkenntnis, die die historische Grundlegung uns vermittelt, Vgl. Hest 30, S. 80 ff. ») Preis geh. M, 6,— geb. M. 8.—
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0084" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/88322"/> <fw type="header" place="top"> Zur österreichischen Frage</fw><lb/> <p xml:id="ID_319"> Man sieht, wie die unscheinbare Aufhebung des Art. 9 Abs. 2 den<lb/> Schlußstein aus dem Gewölbe unserer Reichsverfassung zum Ausfall locker<lb/> macht. Ungeheuer ist die Verantwortung derer, die den' Umbau vorzunehmen<lb/> haben, die Gefahr des Einsturzes droht, und seine Trümmer würden uns alle<lb/> begraben. Bisher galt parlamentarische Regierungsweise im Reich als eine<lb/> Unmöglichkeit, man erwartete von ihr als unvermeidliche Folge die Herab-<lb/> drückung der Einzelstaaten zu politisch bedeutungslosen Gebilden/ähnlich wie in<lb/> den parlamentarisch regierten Bundesstaaten Venezuela, Kanada, Australien.<lb/> Aber die Verfassung unseres Reiches trug V-. n je die Züge eines staatsrechtlichen<lb/> Unikums, eines Wesens su! soneris, vielleicht gelingt der Zukunft das anscheinend<lb/> Heterogene zusammenzuzwingen und die den Zeitgenossen unmöglich oder be¬<lb/> denklich erscheinende Lösung mit wirklichem Lebensinhalt zu erfüllen. Es wäre<lb/> nicht das erste Mal, daß der scharfe Wind der Tatsachen staatsrechtliche Kon¬<lb/> struktionen und Theorien wie Kartenhäuser über den Haufen würfe und gleich<lb/> mancher anderer zunächst nur als Äriegsnotwendigkeit durchgesetzten Forderung<lb/> mag auch der Übergang zum parlamentarischen System im Reiche — dem nun<lb/> die Einzelstaaten folgen müssen sich im Frieden besser bewähren, als man<lb/> denkt. Vom Standpunkte der Reichsfreudigkeit, die wir mehr denn je brauchen<lb/> wenden, domini wir audi in !>em Sieiycn der Neichsflm leinen Arni sehen,<lb/> würden sie sogar begrüßen, wenn sie Partikularistische Trübungen hinwegspült,<lb/> ohne die Grundlagen unseres Staatslebens zu gefährden. Die Einwände gegen<lb/> das „xart^ sMoin" ^) als solches, ganz unabhängig von den oben erwähnten<lb/> Schwierigkeiten, bestehen natürlich in unverminderter Stärke fort, die Zukunft<lb/> muß lehren, ob die deutsche Volksregierung sie hinfällig machen wird. Versteigt<lb/> sie sich nicht zu radikalen Maßlosigkeiten, zeigt sie Achtung vor geschichtlich Be¬<lb/><note type="byline"> D</note> währten, so soll sie gesegnet sein, wenn ihr das schwere Werk gelingt. </p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Zur österreichischen Frage<lb/><note type="byline"> Dr. Max Hildebcrt Bochen</note> von</head><lb/> <p xml:id="ID_320"> eilen war ein Buch von außeraktueller Zielrichtung dem Augenblick<lb/> dermaßen auf den Leib geschnitten, wie eine Studie über „Das<lb/> Verfassungsproblem im Habsburgerreich", die Dr. Wilhelm Schnßler<lb/> soeben in der Politischen Bücherei der Deutschen Verlagsanstalt<lb/> Stuttgart-Berlin erscheinen Iäßt.°) Daß es an Büchern, die die<lb/> ^Problematik der österreichischen Völkerorganisation von innen her<lb/> durchleuchten und auf solider historischer und sachlicher Grundlage dem Leser das<lb/> Verständnis dieser recht verwickelten Lage wie mit einem Ruck aufschließen, trotz<lb/> einem vierzigjährigen Bündnis und einer über vierjährigen Waffenbrüderschaft<lb/> noch so ganz fehlt, ist ein betrübliches Anzeichen dafür, wie wenig in der deutschen<lb/> Öffentlichkeit die großen politischen Probleme der Zeit zur Reife gediehen sind,<lb/> wie blutwenig die entscheidungsschweren deutschen Schicksalsfragen das allgemeine<lb/> Interesse aus seiner apolitischen Stumpfheit aufgerüttelt haben."</p><lb/> <p xml:id="ID_321" next="#ID_322"> Die wichtigste Erkenntnis, die die historische Grundlegung uns vermittelt,<lb/> ist die Tatsache, daß Osterreich-Ungarn bereits seit Generationen insgeheim eine<lb/> Schwerpunktverschiebung erfahren hat, daß es sich mit einer Art historischer<lb/> Zwangsläufigkeit zu einem Ungarn-Österreich hinentwickelt hat, wobei es einer</p><lb/> <note xml:id="FID_23" place="foot"> Vgl. Hest 30, S. 80 ff.</note><lb/> <note xml:id="FID_24" place="foot"> ») Preis geh. M, 6,— geb. M. 8.—</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0084]
Zur österreichischen Frage
Man sieht, wie die unscheinbare Aufhebung des Art. 9 Abs. 2 den
Schlußstein aus dem Gewölbe unserer Reichsverfassung zum Ausfall locker
macht. Ungeheuer ist die Verantwortung derer, die den' Umbau vorzunehmen
haben, die Gefahr des Einsturzes droht, und seine Trümmer würden uns alle
begraben. Bisher galt parlamentarische Regierungsweise im Reich als eine
Unmöglichkeit, man erwartete von ihr als unvermeidliche Folge die Herab-
drückung der Einzelstaaten zu politisch bedeutungslosen Gebilden/ähnlich wie in
den parlamentarisch regierten Bundesstaaten Venezuela, Kanada, Australien.
Aber die Verfassung unseres Reiches trug V-. n je die Züge eines staatsrechtlichen
Unikums, eines Wesens su! soneris, vielleicht gelingt der Zukunft das anscheinend
Heterogene zusammenzuzwingen und die den Zeitgenossen unmöglich oder be¬
denklich erscheinende Lösung mit wirklichem Lebensinhalt zu erfüllen. Es wäre
nicht das erste Mal, daß der scharfe Wind der Tatsachen staatsrechtliche Kon¬
struktionen und Theorien wie Kartenhäuser über den Haufen würfe und gleich
mancher anderer zunächst nur als Äriegsnotwendigkeit durchgesetzten Forderung
mag auch der Übergang zum parlamentarischen System im Reiche — dem nun
die Einzelstaaten folgen müssen sich im Frieden besser bewähren, als man
denkt. Vom Standpunkte der Reichsfreudigkeit, die wir mehr denn je brauchen
wenden, domini wir audi in !>em Sieiycn der Neichsflm leinen Arni sehen,
würden sie sogar begrüßen, wenn sie Partikularistische Trübungen hinwegspült,
ohne die Grundlagen unseres Staatslebens zu gefährden. Die Einwände gegen
das „xart^ sMoin" ^) als solches, ganz unabhängig von den oben erwähnten
Schwierigkeiten, bestehen natürlich in unverminderter Stärke fort, die Zukunft
muß lehren, ob die deutsche Volksregierung sie hinfällig machen wird. Versteigt
sie sich nicht zu radikalen Maßlosigkeiten, zeigt sie Achtung vor geschichtlich Be¬
D währten, so soll sie gesegnet sein, wenn ihr das schwere Werk gelingt.
Zur österreichischen Frage
Dr. Max Hildebcrt Bochen von
eilen war ein Buch von außeraktueller Zielrichtung dem Augenblick
dermaßen auf den Leib geschnitten, wie eine Studie über „Das
Verfassungsproblem im Habsburgerreich", die Dr. Wilhelm Schnßler
soeben in der Politischen Bücherei der Deutschen Verlagsanstalt
Stuttgart-Berlin erscheinen Iäßt.°) Daß es an Büchern, die die
^Problematik der österreichischen Völkerorganisation von innen her
durchleuchten und auf solider historischer und sachlicher Grundlage dem Leser das
Verständnis dieser recht verwickelten Lage wie mit einem Ruck aufschließen, trotz
einem vierzigjährigen Bündnis und einer über vierjährigen Waffenbrüderschaft
noch so ganz fehlt, ist ein betrübliches Anzeichen dafür, wie wenig in der deutschen
Öffentlichkeit die großen politischen Probleme der Zeit zur Reife gediehen sind,
wie blutwenig die entscheidungsschweren deutschen Schicksalsfragen das allgemeine
Interesse aus seiner apolitischen Stumpfheit aufgerüttelt haben."
Die wichtigste Erkenntnis, die die historische Grundlegung uns vermittelt,
ist die Tatsache, daß Osterreich-Ungarn bereits seit Generationen insgeheim eine
Schwerpunktverschiebung erfahren hat, daß es sich mit einer Art historischer
Zwangsläufigkeit zu einem Ungarn-Österreich hinentwickelt hat, wobei es einer
Vgl. Hest 30, S. 80 ff.
») Preis geh. M, 6,— geb. M. 8.—
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |