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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr.

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edanken noch schärfer fassen. Indem Bismarck die Verhandlungen über die Er¬
eiterung des Norddeutschen Bundes unmittelbar an die Idee deS "Reichslandes"
knüpfte, gab er dem neu zu schaffenden Bundesstaat einen Unterbau, dessen
itarischer Charakter nach der tausendjährigen Geschichte des deutschen Volkes
nzweifelhaft feststand. Der föderalistischen Verfassung des Reiches wurde damit
n Element eingefügt, welches in schroffem Gegensatz zu den gewaltigen Pfeiler¬

ndeln steht, die die Verfassungsurkunde selbst tragen.
Vor allem in den ersten Jahren des neuen Reiches, solange der Besitz von
lsaß und Lothringen der einzige oder doch wenigstens der wichtigste Besitztitel
ar, den alle Bundesstaaten, Fürsten, Städte und Stämme in gemeinsamer Arbeit
rungen hatten, kam diese staatsrechtliche Bedeutung des "Reichslandes" auch
olitisch zum Ausdruck. Noch immer war die Möglichkeit vorhanden, die neue
chöpfung, die vorerst nur langsam in das Gefüge des Reiches hineinwuchs, in
er Tat zur Reichsprovinz zu machen. Und vor allem blieben Wunsch und Hoff¬
ung lebendig, daß der Weg zur Einverleibung in Preußen nicht verschlossen sei.
atte doch Bismarck selbst im Reichstage offen erklärt, daß er ein klares Bild
essen, was eigentlich das Reichsland sei, und wie es staatsrechtlich funktionieren
lle, nicht besitze. Jeder Umschwung in der inneren Politik, in Verfassung und
erwaltung Preußens und des Reiches konnte und mußte auch im "Reichsland"
irksam werden. Längere Zeit wurden damals Erörterungen gepflogen, "ob
nicht richtiger sei, von der Schaffung eines Oberpräsidiums abzusehen
nd unter Beibehaltung der Präfekturverfassung ein dem Reichskanzler
nmittelbar untergeordnetes Ministerium in Berlin zu errichten." Die Reichs¬
auptstadt sollte dieselbe politisch leitende Bedeutung und Anziehungskraft für das
eichsland gewinnen, die in der französischen Zeit Paris besaß. Von der anderen
eite schien auch manchem Unitarier die Neuordnung der preußischen Provinzial-
erfassung, die bereits nach 1867 in Angriff genommen worden war, die Lösung
es preußisch-deutschen Problems und damit auch die entscheidende Wandlung
er neuen elsaß-lothringischen Frage zu bringen.
Das Reichsland, heißt es schon im Sommer 1871 in einem Brief aus
chwaben, "sieht man gleichsam als eine Versuchsstation an für die freiere Ent¬
icklung der trefflichen Grundlagen der preußischen Verwaltung, als einen dank¬
aren Boden für die Neugestaltung eines deutschen Verwaltungsrechts unter der
gide des Reichskanzlers." Und 1872 nahm selbst ein so einflußreicher Publizist
ie Konstantin Rößler die Gedanken an ein Aufgehen Preußens in Deutschland,
ie vom Kern der Erbkaiserpartei von 1848 zur Reichsgründung hinüberleiten,
ewußt wieder auf. "Im Deutschen Reich", schrieb er, "ist ein unmittelbares
eichsland bereits errichtet, und der größte Fortschritt, den die deutsche Reichs¬
twicklung nach innen machen kann, wird darin bestehen, daß der preußische
"

taat zum unmittelbaren Reichsland erklärt wird. Aber den Weg, der dahin
hren konnte, verlegte Bismarck gerade in den folgenden Jahren aufs neue.
ohl schuf er beim Erlaß der neuen Provinzialordnung 1873 durch die selb¬
ändige Dotation der Provinzen und durch Errichtung einer eigenen Verwaltungs¬
erichtsbarkeit eine gewisse Selbstverwaltung der territorialen Glieder des preußischen
taates. Aber er vereitelte durch dies teilweise Entgegenkommen doch auch zu¬
leich alle Hoffnungen, die bislang noch auf eine Auflösung Preußens und auf
ine Umwandlung in Reichsland gerichtet waren: ein Widerspiel zur Oktroyierung
er ersten Verfassung des preußischen Gesamtstaates vom 5. Dezember 1848, die
einbar den Lockungen der Frankfurter Erbkaiserpartei zu folgen schien, gleich¬
itig aber auch der Werbekraft ihrer Ideen eine unübersteigliche Schranke ge¬
ogen hatte I
Günstiger war die Aussicht, zunächst das bestehende "Reichsland" zur
reußischen Provinz zu machen. Wie 1813/16 die provisorische Verwaltung der


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edanken noch schärfer fassen. Indem Bismarck die Verhandlungen über die Er¬
eiterung des Norddeutschen Bundes unmittelbar an die Idee deS „Reichslandes"
knüpfte, gab er dem neu zu schaffenden Bundesstaat einen Unterbau, dessen
itarischer Charakter nach der tausendjährigen Geschichte des deutschen Volkes
nzweifelhaft feststand. Der föderalistischen Verfassung des Reiches wurde damit
n Element eingefügt, welches in schroffem Gegensatz zu den gewaltigen Pfeiler¬

ndeln steht, die die Verfassungsurkunde selbst tragen.
Vor allem in den ersten Jahren des neuen Reiches, solange der Besitz von
lsaß und Lothringen der einzige oder doch wenigstens der wichtigste Besitztitel
ar, den alle Bundesstaaten, Fürsten, Städte und Stämme in gemeinsamer Arbeit
rungen hatten, kam diese staatsrechtliche Bedeutung des „Reichslandes" auch
olitisch zum Ausdruck. Noch immer war die Möglichkeit vorhanden, die neue
chöpfung, die vorerst nur langsam in das Gefüge des Reiches hineinwuchs, in
er Tat zur Reichsprovinz zu machen. Und vor allem blieben Wunsch und Hoff¬
ung lebendig, daß der Weg zur Einverleibung in Preußen nicht verschlossen sei.
atte doch Bismarck selbst im Reichstage offen erklärt, daß er ein klares Bild
essen, was eigentlich das Reichsland sei, und wie es staatsrechtlich funktionieren
lle, nicht besitze. Jeder Umschwung in der inneren Politik, in Verfassung und
erwaltung Preußens und des Reiches konnte und mußte auch im „Reichsland"
irksam werden. Längere Zeit wurden damals Erörterungen gepflogen, „ob
nicht richtiger sei, von der Schaffung eines Oberpräsidiums abzusehen
nd unter Beibehaltung der Präfekturverfassung ein dem Reichskanzler
nmittelbar untergeordnetes Ministerium in Berlin zu errichten." Die Reichs¬
auptstadt sollte dieselbe politisch leitende Bedeutung und Anziehungskraft für das
eichsland gewinnen, die in der französischen Zeit Paris besaß. Von der anderen
eite schien auch manchem Unitarier die Neuordnung der preußischen Provinzial-
erfassung, die bereits nach 1867 in Angriff genommen worden war, die Lösung
es preußisch-deutschen Problems und damit auch die entscheidende Wandlung
er neuen elsaß-lothringischen Frage zu bringen.
Das Reichsland, heißt es schon im Sommer 1871 in einem Brief aus
chwaben, „sieht man gleichsam als eine Versuchsstation an für die freiere Ent¬
icklung der trefflichen Grundlagen der preußischen Verwaltung, als einen dank¬
aren Boden für die Neugestaltung eines deutschen Verwaltungsrechts unter der
gide des Reichskanzlers." Und 1872 nahm selbst ein so einflußreicher Publizist
ie Konstantin Rößler die Gedanken an ein Aufgehen Preußens in Deutschland,
ie vom Kern der Erbkaiserpartei von 1848 zur Reichsgründung hinüberleiten,
ewußt wieder auf. „Im Deutschen Reich", schrieb er, „ist ein unmittelbares
eichsland bereits errichtet, und der größte Fortschritt, den die deutsche Reichs¬
twicklung nach innen machen kann, wird darin bestehen, daß der preußische
"

taat zum unmittelbaren Reichsland erklärt wird. Aber den Weg, der dahin
hren konnte, verlegte Bismarck gerade in den folgenden Jahren aufs neue.
ohl schuf er beim Erlaß der neuen Provinzialordnung 1873 durch die selb¬
ändige Dotation der Provinzen und durch Errichtung einer eigenen Verwaltungs¬
erichtsbarkeit eine gewisse Selbstverwaltung der territorialen Glieder des preußischen
taates. Aber er vereitelte durch dies teilweise Entgegenkommen doch auch zu¬
leich alle Hoffnungen, die bislang noch auf eine Auflösung Preußens und auf
ine Umwandlung in Reichsland gerichtet waren: ein Widerspiel zur Oktroyierung
er ersten Verfassung des preußischen Gesamtstaates vom 5. Dezember 1848, die
einbar den Lockungen der Frankfurter Erbkaiserpartei zu folgen schien, gleich¬
itig aber auch der Werbekraft ihrer Ideen eine unübersteigliche Schranke ge¬
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Günstiger war die Aussicht, zunächst das bestehende „Reichsland" zur
reußischen Provinz zu machen. Wie 1813/16 die provisorische Verwaltung der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333844/68>, abgerufen am 29.06.2024.