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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr.

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Ungarn und Bosnien

schmäler, seine Höhen mehr oder weniger beherrschend sein, in keinem Fall vermag
er die Tatsache zu beseitigen, daß die wichtigsten und geradesten Wege von Ungarn
nach Bosnien durch Kroatien und Slowenien führen. Ungarn hat allerdings auch
dort das Eisenbahnwesen in der Hand und das slawonische Zweistromland ist
seinerseits ein schmaler Landstreifen, der zwischen Ungarn und Bosnien förmlich
eingeklemmt ist. Immerhin ist das Bestreben der ungarisch-böhmischen Eisenbahn-
polilik, die Hauptzugänge des Landes in den schmäleren und von ungarischen
Gebiet stärker umfaßten Teil dieses Zwischenstreifens zu verlegen, neben rein wirt¬
schaftlichen und neben gegen Osterreich zielenden verkehrspolitischen Erwägungen
in den Bahnbauprojekten der Vorkriegszeit erkennbar. Insbesondere in der ge¬
planten reichlichen Ausstattung Nordostbosniens mit Bahnen, vor allem aber in
der Verlegung des Anschlusses nach Budapest und damit des Haupteingangs ins
Land von Bosnisch-Brod nach Samoa, die übrigens eine durchaus berechtigte
Wegkürzung darstellt.

Fassen wir Bosniens Lage zu Ungarn, als ein diesem enger als Kroatien
angegliedertes Gebiet, ins Auge, so erscheint es ohne die vorausgesetzte Grenz¬
regulierung als eine vorgelagerte Insel, mit ihr als eine durch einen schmalen
Hals angegliederte Grenzhalbinjel. Ein Blick auf die Karte zeigt uns aber auch
die seltsame Gestalt Kroatiens, die durch die Angliederung Bosniens erst Fülle
und Rundung erhielte. Sollte Dalmatien zu dem dreieinigen Königreich kommen,
so würde dieses in ähnlicher Weise Bosnien im Norden und Westen umranken,
wie das heutige Osterreich in größerem Maßstab Ungarn umrandet. Die Kritik,
die sich gegen dessen "unmögliche", die einheitliche Zusammenfassung verhindernde
Gestalt richtet, ,würde also auch aus Kroatien zutreffen. Der Londgewinn würde
dessen Einheitlichkeit nicht fördern, im Gegenteil den Gegensatz der drei oder vier
natürlichen Landschaften, die dann beisammen, aber nur mangelhaft verbunden
wären, deutlicher ausprägen. Das alte Verlangen nach dem Gebiet, das Kroatien
allein einfache Umrisse, Abrundung und eine lebensfähige Gestalt geben kann,
würde um so mehr verstärkt, je schärfer seine Verwaltung und innere Politik es
von den Lebensverhältnissen Kroatiens und Dalmatiens absondert. Die daraus
hervorgehenden Spannungen würden um so fühlbarer, je stärker die Zwischengrenze
in die natürlichen Verkehrsverhältnisse einschneidet. Und man muß annehmen,
daß die Vorkämpfer einer unmittelbaren Angliederung Bosniens an Ungarn diese
Zwischengrenze hoch bewerten und voll zur Geltung bringen wollen; wäre dies
nicht der Fall, so könnten sie ja der Ausdehnung des kroatischen Subdualismus
zustimmen. So würde ein Zustand entstehen, der gegenüber dem gegenwärtigen
recht verwickelt erscheint. Zugleich entfiele mit dem Gemeinsamen Verwaltungs¬
gebiet ein Bindeglied zwischen Ungarn und Osterreich; Ungarn würde in der Aus¬
einandersetzung mit den Südslawen von Osterreich getrennte Wege einschlagen
können, was sowohl Vorteile wie Nachteile in sich schließen kann. Scheint der
Augenblick aus mancherlei Gründen der Verwirklichung weitgreifender Pläne günstig,
so müssen Ungarns Staatsmänner sich gleichwohl die geographischen Verhältnisse
und die Hemmungen, die aus ihnen künftig erwachsen können, sorgsam vergegen¬
wärtigen, ehe sie mit dem Gedanken des großkroatischen Subdualismus, der in
Osterreich wenig Widerspruch findet, endgültig brechen. Man darf auf ihre Ent¬
scheidung gespannt sein.




Ungarn und Bosnien

schmäler, seine Höhen mehr oder weniger beherrschend sein, in keinem Fall vermag
er die Tatsache zu beseitigen, daß die wichtigsten und geradesten Wege von Ungarn
nach Bosnien durch Kroatien und Slowenien führen. Ungarn hat allerdings auch
dort das Eisenbahnwesen in der Hand und das slawonische Zweistromland ist
seinerseits ein schmaler Landstreifen, der zwischen Ungarn und Bosnien förmlich
eingeklemmt ist. Immerhin ist das Bestreben der ungarisch-böhmischen Eisenbahn-
polilik, die Hauptzugänge des Landes in den schmäleren und von ungarischen
Gebiet stärker umfaßten Teil dieses Zwischenstreifens zu verlegen, neben rein wirt¬
schaftlichen und neben gegen Osterreich zielenden verkehrspolitischen Erwägungen
in den Bahnbauprojekten der Vorkriegszeit erkennbar. Insbesondere in der ge¬
planten reichlichen Ausstattung Nordostbosniens mit Bahnen, vor allem aber in
der Verlegung des Anschlusses nach Budapest und damit des Haupteingangs ins
Land von Bosnisch-Brod nach Samoa, die übrigens eine durchaus berechtigte
Wegkürzung darstellt.

Fassen wir Bosniens Lage zu Ungarn, als ein diesem enger als Kroatien
angegliedertes Gebiet, ins Auge, so erscheint es ohne die vorausgesetzte Grenz¬
regulierung als eine vorgelagerte Insel, mit ihr als eine durch einen schmalen
Hals angegliederte Grenzhalbinjel. Ein Blick auf die Karte zeigt uns aber auch
die seltsame Gestalt Kroatiens, die durch die Angliederung Bosniens erst Fülle
und Rundung erhielte. Sollte Dalmatien zu dem dreieinigen Königreich kommen,
so würde dieses in ähnlicher Weise Bosnien im Norden und Westen umranken,
wie das heutige Osterreich in größerem Maßstab Ungarn umrandet. Die Kritik,
die sich gegen dessen „unmögliche", die einheitliche Zusammenfassung verhindernde
Gestalt richtet, ,würde also auch aus Kroatien zutreffen. Der Londgewinn würde
dessen Einheitlichkeit nicht fördern, im Gegenteil den Gegensatz der drei oder vier
natürlichen Landschaften, die dann beisammen, aber nur mangelhaft verbunden
wären, deutlicher ausprägen. Das alte Verlangen nach dem Gebiet, das Kroatien
allein einfache Umrisse, Abrundung und eine lebensfähige Gestalt geben kann,
würde um so mehr verstärkt, je schärfer seine Verwaltung und innere Politik es
von den Lebensverhältnissen Kroatiens und Dalmatiens absondert. Die daraus
hervorgehenden Spannungen würden um so fühlbarer, je stärker die Zwischengrenze
in die natürlichen Verkehrsverhältnisse einschneidet. Und man muß annehmen,
daß die Vorkämpfer einer unmittelbaren Angliederung Bosniens an Ungarn diese
Zwischengrenze hoch bewerten und voll zur Geltung bringen wollen; wäre dies
nicht der Fall, so könnten sie ja der Ausdehnung des kroatischen Subdualismus
zustimmen. So würde ein Zustand entstehen, der gegenüber dem gegenwärtigen
recht verwickelt erscheint. Zugleich entfiele mit dem Gemeinsamen Verwaltungs¬
gebiet ein Bindeglied zwischen Ungarn und Osterreich; Ungarn würde in der Aus¬
einandersetzung mit den Südslawen von Osterreich getrennte Wege einschlagen
können, was sowohl Vorteile wie Nachteile in sich schließen kann. Scheint der
Augenblick aus mancherlei Gründen der Verwirklichung weitgreifender Pläne günstig,
so müssen Ungarns Staatsmänner sich gleichwohl die geographischen Verhältnisse
und die Hemmungen, die aus ihnen künftig erwachsen können, sorgsam vergegen¬
wärtigen, ehe sie mit dem Gedanken des großkroatischen Subdualismus, der in
Osterreich wenig Widerspruch findet, endgültig brechen. Man darf auf ihre Ent¬
scheidung gespannt sein.




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[0107] Ungarn und Bosnien schmäler, seine Höhen mehr oder weniger beherrschend sein, in keinem Fall vermag er die Tatsache zu beseitigen, daß die wichtigsten und geradesten Wege von Ungarn nach Bosnien durch Kroatien und Slowenien führen. Ungarn hat allerdings auch dort das Eisenbahnwesen in der Hand und das slawonische Zweistromland ist seinerseits ein schmaler Landstreifen, der zwischen Ungarn und Bosnien förmlich eingeklemmt ist. Immerhin ist das Bestreben der ungarisch-böhmischen Eisenbahn- polilik, die Hauptzugänge des Landes in den schmäleren und von ungarischen Gebiet stärker umfaßten Teil dieses Zwischenstreifens zu verlegen, neben rein wirt¬ schaftlichen und neben gegen Osterreich zielenden verkehrspolitischen Erwägungen in den Bahnbauprojekten der Vorkriegszeit erkennbar. Insbesondere in der ge¬ planten reichlichen Ausstattung Nordostbosniens mit Bahnen, vor allem aber in der Verlegung des Anschlusses nach Budapest und damit des Haupteingangs ins Land von Bosnisch-Brod nach Samoa, die übrigens eine durchaus berechtigte Wegkürzung darstellt. Fassen wir Bosniens Lage zu Ungarn, als ein diesem enger als Kroatien angegliedertes Gebiet, ins Auge, so erscheint es ohne die vorausgesetzte Grenz¬ regulierung als eine vorgelagerte Insel, mit ihr als eine durch einen schmalen Hals angegliederte Grenzhalbinjel. Ein Blick auf die Karte zeigt uns aber auch die seltsame Gestalt Kroatiens, die durch die Angliederung Bosniens erst Fülle und Rundung erhielte. Sollte Dalmatien zu dem dreieinigen Königreich kommen, so würde dieses in ähnlicher Weise Bosnien im Norden und Westen umranken, wie das heutige Osterreich in größerem Maßstab Ungarn umrandet. Die Kritik, die sich gegen dessen „unmögliche", die einheitliche Zusammenfassung verhindernde Gestalt richtet, ,würde also auch aus Kroatien zutreffen. Der Londgewinn würde dessen Einheitlichkeit nicht fördern, im Gegenteil den Gegensatz der drei oder vier natürlichen Landschaften, die dann beisammen, aber nur mangelhaft verbunden wären, deutlicher ausprägen. Das alte Verlangen nach dem Gebiet, das Kroatien allein einfache Umrisse, Abrundung und eine lebensfähige Gestalt geben kann, würde um so mehr verstärkt, je schärfer seine Verwaltung und innere Politik es von den Lebensverhältnissen Kroatiens und Dalmatiens absondert. Die daraus hervorgehenden Spannungen würden um so fühlbarer, je stärker die Zwischengrenze in die natürlichen Verkehrsverhältnisse einschneidet. Und man muß annehmen, daß die Vorkämpfer einer unmittelbaren Angliederung Bosniens an Ungarn diese Zwischengrenze hoch bewerten und voll zur Geltung bringen wollen; wäre dies nicht der Fall, so könnten sie ja der Ausdehnung des kroatischen Subdualismus zustimmen. So würde ein Zustand entstehen, der gegenüber dem gegenwärtigen recht verwickelt erscheint. Zugleich entfiele mit dem Gemeinsamen Verwaltungs¬ gebiet ein Bindeglied zwischen Ungarn und Osterreich; Ungarn würde in der Aus¬ einandersetzung mit den Südslawen von Osterreich getrennte Wege einschlagen können, was sowohl Vorteile wie Nachteile in sich schließen kann. Scheint der Augenblick aus mancherlei Gründen der Verwirklichung weitgreifender Pläne günstig, so müssen Ungarns Staatsmänner sich gleichwohl die geographischen Verhältnisse und die Hemmungen, die aus ihnen künftig erwachsen können, sorgsam vergegen¬ wärtigen, ehe sie mit dem Gedanken des großkroatischen Subdualismus, der in Osterreich wenig Widerspruch findet, endgültig brechen. Man darf auf ihre Ent¬ scheidung gespannt sein.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333844/107>, abgerufen am 29.06.2024.