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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr.

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Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland

schaltenden Staatsleiters. 4. Die ins "Kolossale" gesteigerte Bedeutung des
Kapitals bei ausschließlicher Herrschaft von Vvlkswcchten und -absümmungen.
Andere Argumente liegen umgekehrt in parlamentarischen Vorzügen: so nament¬
lich der Umstand, daß dem "um das Vertrauen der Massen werbenden Politiker
eine geordnete Form der politischen Bewährung innerhalb der Parlamentsarbeit"
geboten wird. So kommt Weber zu dem Ergebnis, daß "gerade unter den
heutigen Bedingungen der Führerauslese ein starkes Parlament, verantwortliche
Parlamentsparteien und das heißt: deren Funktion als Stätte der Auslese und
Bewährung der Massenführer als Staatsleiter, Grundbedingungen stetiger
Politik" bilden."

So wäre denn die "Spannung zwischen "Demokratie" und Parlamen¬
tarismus für Weber glücklich beseitigt, und der Verfasser in der Lage, die neu
gewonnene Harmonie durch positive Erklärungen zu bekräftigen. Es folgt daher
--- ziemlich unvermittelt und dürftig") -- das Bekenntnis zum gleichen Wahlrecht
als "politisch unaufschiebbarem Gebot der Stunde".

Nunmehr kommt Weber zur Auseinandersetzung mit den nach seiner Dar¬
stellung eigentlichen Gegnern des Parlamentarismus. Das diesbezügliche Schlu߬
kapitel: "Parlamentarisierung und Föderalismus" -läßt die straffe Linienführung
manchmal vermissen, wobei allerdings wohl auch die Fülle der Gesichtspunkte eine
Rolle spielt, unter denen die Materie dem Verfasser erscheint. Ein grober Zeichner
hat es leicht, markante Striche zu machen.

Bekanntlich wird gegenüber einer Parlamentarisierung im Reich vor allem
der Einwand geltend gemacht, daß sie unitarisch-zentralistische Wirkungen haben
werde, also an die verfassungsrechtliche Struktur des G<samtstaates rühre, wie
sie vom genialen Erbauer in eigenartigem Stile gefunden wurde. Das ist nun
die zweite sensationelle Behauptung Webers, daß er diesen Zusammenhang be¬
streitet, ja geradezu das Gegenteil, also eine Stärkung des Föderalismus, zu be¬
weisen suchet

Er geht von der für ihn feststehenden Tatsache aus, daß
ein wirklicher Föderalismus im Reiche gar nicht besteht, sondern vielmehr ein
gewaltiges Übergewicht Preußens, angesichts dessen die von diesem Staate gemachten
Zugeständnisse nicht zu Buch schlagen. Also die nicht unbekannte "südliche"
Anschauung, die gelegentlich geradezu vom "Helotendascm" der übrigen "unter
Preußens Führung" redet. Weber will nun keineswegs die preußische Hegemonie¬
stellung im Reich "antasten", nur soll diese Macht nicht in den Händen privi¬
legierter Klassen liegen. Buche dieser Zustand erhalten, so hätte "unfehlbar die
Krone die Kosten zu tragen". (Beiläufig jene Methode, mit einer Hohenzollern-
dämmerung zu argumentieren, die man -- mit Recht -- in Weber nahestehenden
Kreisen den Konservativen zum Vorwurf macht!)"

Was steckt also hinter der Geste vom "Schutz des Föderalismus, wenn
man der Katze die Schelle umhängt? Nichts anderes als "dynastisch-büreaukratische
Pfründenversicherung, praktisch sich äußernd in einer Garantie weitgehender
Kontrollfreiheit der Bureaukratie", ein "stillschweigendes Kompromiß der preußischen
Parteikonservativen Bureaukratie" und der dortigen "Wahlprivilegsinteressenten"
mit den einzelstaatlichen Bureaukratien. Diese dürften "getrost etwas Demokratie
spielen", wofern sie sich verpflichteten, die "unglaubliche innerpolitische Struktur
Preußens" und eine "im wesentlichen großpreußische" Regierungsmethode im
Reich bestehen zu lassen. Also dieselben Mächte, die in Preußen hinter der
"Pfeudomonarchischen Legende", einem fingierten autokratischen Einzelregiment ihre
Sonderinterefsen versteckten, betätigen hier unter der falschen Firma einer
monarchischen Vielheit (Schutz der "föderalistischen" Grundlagen des Reichs) eine
ähnliche egoistische "Kleber"-Gesinnung.



") Allerdings hat sich Verfasser zum Thema bei anderer Gelegenheit ausführlich ge-
äußert, nämlich in der 1917 erschienenen Broschüre: "Wahlrecht und Demokratie" (Schriften
,"r inneren Politik, herausgegeben von Heile und Schotte. Heft 2)."
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schaltenden Staatsleiters. 4. Die ins „Kolossale" gesteigerte Bedeutung des
Kapitals bei ausschließlicher Herrschaft von Vvlkswcchten und -absümmungen.
Andere Argumente liegen umgekehrt in parlamentarischen Vorzügen: so nament¬
lich der Umstand, daß dem „um das Vertrauen der Massen werbenden Politiker
eine geordnete Form der politischen Bewährung innerhalb der Parlamentsarbeit"
geboten wird. So kommt Weber zu dem Ergebnis, daß „gerade unter den
heutigen Bedingungen der Führerauslese ein starkes Parlament, verantwortliche
Parlamentsparteien und das heißt: deren Funktion als Stätte der Auslese und
Bewährung der Massenführer als Staatsleiter, Grundbedingungen stetiger
Politik" bilden."

So wäre denn die „Spannung zwischen „Demokratie" und Parlamen¬
tarismus für Weber glücklich beseitigt, und der Verfasser in der Lage, die neu
gewonnene Harmonie durch positive Erklärungen zu bekräftigen. Es folgt daher
—- ziemlich unvermittelt und dürftig") — das Bekenntnis zum gleichen Wahlrecht
als „politisch unaufschiebbarem Gebot der Stunde".

Nunmehr kommt Weber zur Auseinandersetzung mit den nach seiner Dar¬
stellung eigentlichen Gegnern des Parlamentarismus. Das diesbezügliche Schlu߬
kapitel: „Parlamentarisierung und Föderalismus" -läßt die straffe Linienführung
manchmal vermissen, wobei allerdings wohl auch die Fülle der Gesichtspunkte eine
Rolle spielt, unter denen die Materie dem Verfasser erscheint. Ein grober Zeichner
hat es leicht, markante Striche zu machen.

Bekanntlich wird gegenüber einer Parlamentarisierung im Reich vor allem
der Einwand geltend gemacht, daß sie unitarisch-zentralistische Wirkungen haben
werde, also an die verfassungsrechtliche Struktur des G<samtstaates rühre, wie
sie vom genialen Erbauer in eigenartigem Stile gefunden wurde. Das ist nun
die zweite sensationelle Behauptung Webers, daß er diesen Zusammenhang be¬
streitet, ja geradezu das Gegenteil, also eine Stärkung des Föderalismus, zu be¬
weisen suchet

Er geht von der für ihn feststehenden Tatsache aus, daß
ein wirklicher Föderalismus im Reiche gar nicht besteht, sondern vielmehr ein
gewaltiges Übergewicht Preußens, angesichts dessen die von diesem Staate gemachten
Zugeständnisse nicht zu Buch schlagen. Also die nicht unbekannte „südliche"
Anschauung, die gelegentlich geradezu vom „Helotendascm" der übrigen „unter
Preußens Führung" redet. Weber will nun keineswegs die preußische Hegemonie¬
stellung im Reich „antasten", nur soll diese Macht nicht in den Händen privi¬
legierter Klassen liegen. Buche dieser Zustand erhalten, so hätte „unfehlbar die
Krone die Kosten zu tragen". (Beiläufig jene Methode, mit einer Hohenzollern-
dämmerung zu argumentieren, die man — mit Recht — in Weber nahestehenden
Kreisen den Konservativen zum Vorwurf macht!)"

Was steckt also hinter der Geste vom „Schutz des Föderalismus, wenn
man der Katze die Schelle umhängt? Nichts anderes als „dynastisch-büreaukratische
Pfründenversicherung, praktisch sich äußernd in einer Garantie weitgehender
Kontrollfreiheit der Bureaukratie", ein „stillschweigendes Kompromiß der preußischen
Parteikonservativen Bureaukratie" und der dortigen „Wahlprivilegsinteressenten"
mit den einzelstaatlichen Bureaukratien. Diese dürften „getrost etwas Demokratie
spielen", wofern sie sich verpflichteten, die „unglaubliche innerpolitische Struktur
Preußens" und eine „im wesentlichen großpreußische" Regierungsmethode im
Reich bestehen zu lassen. Also dieselben Mächte, die in Preußen hinter der
»Pfeudomonarchischen Legende", einem fingierten autokratischen Einzelregiment ihre
Sonderinterefsen versteckten, betätigen hier unter der falschen Firma einer
monarchischen Vielheit (Schutz der „föderalistischen" Grundlagen des Reichs) eine
ähnliche egoistische „Kleber"-Gesinnung.



") Allerdings hat sich Verfasser zum Thema bei anderer Gelegenheit ausführlich ge-
äußert, nämlich in der 1917 erschienenen Broschüre: „Wahlrecht und Demokratie" (Schriften
,«r inneren Politik, herausgegeben von Heile und Schotte. Heft 2)."
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[0271] Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland schaltenden Staatsleiters. 4. Die ins „Kolossale" gesteigerte Bedeutung des Kapitals bei ausschließlicher Herrschaft von Vvlkswcchten und -absümmungen. Andere Argumente liegen umgekehrt in parlamentarischen Vorzügen: so nament¬ lich der Umstand, daß dem „um das Vertrauen der Massen werbenden Politiker eine geordnete Form der politischen Bewährung innerhalb der Parlamentsarbeit" geboten wird. So kommt Weber zu dem Ergebnis, daß „gerade unter den heutigen Bedingungen der Führerauslese ein starkes Parlament, verantwortliche Parlamentsparteien und das heißt: deren Funktion als Stätte der Auslese und Bewährung der Massenführer als Staatsleiter, Grundbedingungen stetiger Politik" bilden." So wäre denn die „Spannung zwischen „Demokratie" und Parlamen¬ tarismus für Weber glücklich beseitigt, und der Verfasser in der Lage, die neu gewonnene Harmonie durch positive Erklärungen zu bekräftigen. Es folgt daher —- ziemlich unvermittelt und dürftig") — das Bekenntnis zum gleichen Wahlrecht als „politisch unaufschiebbarem Gebot der Stunde". Nunmehr kommt Weber zur Auseinandersetzung mit den nach seiner Dar¬ stellung eigentlichen Gegnern des Parlamentarismus. Das diesbezügliche Schlu߬ kapitel: „Parlamentarisierung und Föderalismus" -läßt die straffe Linienführung manchmal vermissen, wobei allerdings wohl auch die Fülle der Gesichtspunkte eine Rolle spielt, unter denen die Materie dem Verfasser erscheint. Ein grober Zeichner hat es leicht, markante Striche zu machen. Bekanntlich wird gegenüber einer Parlamentarisierung im Reich vor allem der Einwand geltend gemacht, daß sie unitarisch-zentralistische Wirkungen haben werde, also an die verfassungsrechtliche Struktur des G<samtstaates rühre, wie sie vom genialen Erbauer in eigenartigem Stile gefunden wurde. Das ist nun die zweite sensationelle Behauptung Webers, daß er diesen Zusammenhang be¬ streitet, ja geradezu das Gegenteil, also eine Stärkung des Föderalismus, zu be¬ weisen suchet Er geht von der für ihn feststehenden Tatsache aus, daß ein wirklicher Föderalismus im Reiche gar nicht besteht, sondern vielmehr ein gewaltiges Übergewicht Preußens, angesichts dessen die von diesem Staate gemachten Zugeständnisse nicht zu Buch schlagen. Also die nicht unbekannte „südliche" Anschauung, die gelegentlich geradezu vom „Helotendascm" der übrigen „unter Preußens Führung" redet. Weber will nun keineswegs die preußische Hegemonie¬ stellung im Reich „antasten", nur soll diese Macht nicht in den Händen privi¬ legierter Klassen liegen. Buche dieser Zustand erhalten, so hätte „unfehlbar die Krone die Kosten zu tragen". (Beiläufig jene Methode, mit einer Hohenzollern- dämmerung zu argumentieren, die man — mit Recht — in Weber nahestehenden Kreisen den Konservativen zum Vorwurf macht!)" Was steckt also hinter der Geste vom „Schutz des Föderalismus, wenn man der Katze die Schelle umhängt? Nichts anderes als „dynastisch-büreaukratische Pfründenversicherung, praktisch sich äußernd in einer Garantie weitgehender Kontrollfreiheit der Bureaukratie", ein „stillschweigendes Kompromiß der preußischen Parteikonservativen Bureaukratie" und der dortigen „Wahlprivilegsinteressenten" mit den einzelstaatlichen Bureaukratien. Diese dürften „getrost etwas Demokratie spielen", wofern sie sich verpflichteten, die „unglaubliche innerpolitische Struktur Preußens" und eine „im wesentlichen großpreußische" Regierungsmethode im Reich bestehen zu lassen. Also dieselben Mächte, die in Preußen hinter der »Pfeudomonarchischen Legende", einem fingierten autokratischen Einzelregiment ihre Sonderinterefsen versteckten, betätigen hier unter der falschen Firma einer monarchischen Vielheit (Schutz der „föderalistischen" Grundlagen des Reichs) eine ähnliche egoistische „Kleber"-Gesinnung. ") Allerdings hat sich Verfasser zum Thema bei anderer Gelegenheit ausführlich ge- äußert, nämlich in der 1917 erschienenen Broschüre: „Wahlrecht und Demokratie" (Schriften ,«r inneren Politik, herausgegeben von Heile und Schotte. Heft 2)." Z0

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333482/271>, abgerufen am 26.08.2024.