Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.Rußland und Finnland Zunächst trug die russische Politik mit der Macht auch den Erfolg davon. > Die Sache Finnlands schien also verloren. In England und Frankreich Nun ist aber jedes Recht Machtausdruck. Ein Recht, das nicht mehr die Unter diesen Umständen empfahl ich den Finnländern, sich einfach auf den Doch haben sie nun auch auf diesem Wege erreicht, was sie erstrebten. Mit Rußland und Finnland Zunächst trug die russische Politik mit der Macht auch den Erfolg davon. > Die Sache Finnlands schien also verloren. In England und Frankreich Nun ist aber jedes Recht Machtausdruck. Ein Recht, das nicht mehr die Unter diesen Umständen empfahl ich den Finnländern, sich einfach auf den Doch haben sie nun auch auf diesem Wege erreicht, was sie erstrebten. Mit <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0072" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333169"/> <fw type="header" place="top"> Rußland und Finnland</fw><lb/> <p xml:id="ID_226"> Zunächst trug die russische Politik mit der Macht auch den Erfolg davon.<lb/> Indem man den Grundsatz zur Geltung brachte, daß gemeinsame Reichsinteressen<lb/> allein durch die Reichsgesetzgebung zu befriedigen seien, wobei Rußland allein<lb/> entschied, wo die Grenzen der gemeinsamen Reichsinteressen lagen, stand die finn-<lb/> ländische Verfassung tatsächlich zur Verfügung der russischen Machthaber. Die<lb/> Selbständigkeit Finnlands bedeutete nichts anderes mehr, als das Spiel der Maus<lb/> zwischen den Pfoten der Katze, die jeden Augenblick losschlagen konnte.</p><lb/> <p xml:id="ID_227"> > Die Sache Finnlands schien also verloren. In England und Frankreich<lb/> wollte man von den Finnländern überhaupt nichts mehr wissen. Auch in Deutsch¬<lb/> land hatten sie sich seit ihrer radikalen politischen Strömung manche frühere Sym¬<lb/> pathien verscherzt. Auf die öffentliche Meinung der europäischen Kulturwelt, die<lb/> ihnen überhaupt gegenüber Rußland nie viel genutzt hatte, konnten sie sich nicht<lb/> mehr in demselben Maße wie früher berufen. Irgendwie sonst gegen die russische<lb/> Macht auszukommen, war aussichtslos. Trotzdem setzten sie unentwegt den Kampf<lb/> ums Recht fort.</p><lb/> <p xml:id="ID_228"> Nun ist aber jedes Recht Machtausdruck. Ein Recht, das nicht mehr die<lb/> Macht hat, sich durchzusetzen, wird zum wesenlosen Schatten. Das, was die Finn-<lb/> > lauter noch als ihr Recht behaupteten, hatte nicht mehr Bedeutung als manche<lb/> entschwundene Legitimität.</p><lb/> <p xml:id="ID_229"> Unter diesen Umständen empfahl ich den Finnländern, sich einfach auf den<lb/> Boden der gegebenen Verhältnisse zu stellen,, wie es die Buren einst nach ihrer<lb/> Niederlage getan, um damit zu retten, was noch zu retten war, und durch eigene<lb/> Wirksamkeit in ihrem Lande wenigstens das russische Beamtentum möglichst fern<lb/> zu halten und unschädlich zu machen. Äußerlich loyale Unterwerfung war wenigstens<lb/> noch das einzige Mittel, um weitere russische Zwangsmaßregeln und wohl gar<lb/> eine Besiedelung des Landes durch großrussische Bauern zu verhüten. Die Finn¬<lb/> länder haben mir diese in der ganzen politischen Lage wohl begründeten Rat-<lb/> chläge sehr übel genommen und ihren Kampf ums Recht weiter geführt. Daß<lb/> ich auf feiten damaliger russischer Minister warme Zustimmung fand, beweist<lb/> noch nicht, daß durch eine solche Politik der Finnländer russischen Interessen ge¬<lb/> dient gewesen wäre, sondern nur, daß die russische Politik damit ihr nächstes un¬<lb/> mittelbares Ziel erreicht sah, ohne damit weiter zu kommen. Hätten die Finnländer<lb/> beim Ausbruche des Krieges die leitenden Stellen des Landes in ihrer Hand<lb/> gehabt, so hätten sie jedenfalls früher und entscheidender in die Entwicklung ein¬<lb/> greifen und ihre Unabhängigkeit eher aus eigener Kraft erringen können. So<lb/> vertrauten sie nach dem Ausspruche ihres Landtagspräsidenten Svinhuvfed, den die<lb/> Russen nach Sibirien verschleppten, auf Gott und Hindenburg.</p><lb/> <p xml:id="ID_230"> Doch haben sie nun auch auf diesem Wege erreicht, was sie erstrebten. Mit<lb/> der Entthronung des Zaren war das Band des gemeinsamen Herrschers, das sie<lb/> bisher an Nußland geknüpft, zerrissen. Kerenski hat zwar noch einen Versuch<lb/> gemacht, eine Obergewalt des republikanischen Rußland über Finnland festzuhalten.<lb/> Mit seinem Sturze ist auch dieser Versuch gescheitert. Der finnländische Landtag<lb/> konnte nach Beschwichtigung der inneren Unruhen die Unabhängigkeit des Landes<lb/> auch nach der völkerrechtlichen Seite und damit die volle Loslösung von Rußland<lb/> erklären. Mit der Anerkennung seitens der Mächte tritt der neue Staat in die<lb/> Völkerrechtsgemeinschaft ein.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0072]
Rußland und Finnland
Zunächst trug die russische Politik mit der Macht auch den Erfolg davon.
Indem man den Grundsatz zur Geltung brachte, daß gemeinsame Reichsinteressen
allein durch die Reichsgesetzgebung zu befriedigen seien, wobei Rußland allein
entschied, wo die Grenzen der gemeinsamen Reichsinteressen lagen, stand die finn-
ländische Verfassung tatsächlich zur Verfügung der russischen Machthaber. Die
Selbständigkeit Finnlands bedeutete nichts anderes mehr, als das Spiel der Maus
zwischen den Pfoten der Katze, die jeden Augenblick losschlagen konnte.
> Die Sache Finnlands schien also verloren. In England und Frankreich
wollte man von den Finnländern überhaupt nichts mehr wissen. Auch in Deutsch¬
land hatten sie sich seit ihrer radikalen politischen Strömung manche frühere Sym¬
pathien verscherzt. Auf die öffentliche Meinung der europäischen Kulturwelt, die
ihnen überhaupt gegenüber Rußland nie viel genutzt hatte, konnten sie sich nicht
mehr in demselben Maße wie früher berufen. Irgendwie sonst gegen die russische
Macht auszukommen, war aussichtslos. Trotzdem setzten sie unentwegt den Kampf
ums Recht fort.
Nun ist aber jedes Recht Machtausdruck. Ein Recht, das nicht mehr die
Macht hat, sich durchzusetzen, wird zum wesenlosen Schatten. Das, was die Finn-
> lauter noch als ihr Recht behaupteten, hatte nicht mehr Bedeutung als manche
entschwundene Legitimität.
Unter diesen Umständen empfahl ich den Finnländern, sich einfach auf den
Boden der gegebenen Verhältnisse zu stellen,, wie es die Buren einst nach ihrer
Niederlage getan, um damit zu retten, was noch zu retten war, und durch eigene
Wirksamkeit in ihrem Lande wenigstens das russische Beamtentum möglichst fern
zu halten und unschädlich zu machen. Äußerlich loyale Unterwerfung war wenigstens
noch das einzige Mittel, um weitere russische Zwangsmaßregeln und wohl gar
eine Besiedelung des Landes durch großrussische Bauern zu verhüten. Die Finn¬
länder haben mir diese in der ganzen politischen Lage wohl begründeten Rat-
chläge sehr übel genommen und ihren Kampf ums Recht weiter geführt. Daß
ich auf feiten damaliger russischer Minister warme Zustimmung fand, beweist
noch nicht, daß durch eine solche Politik der Finnländer russischen Interessen ge¬
dient gewesen wäre, sondern nur, daß die russische Politik damit ihr nächstes un¬
mittelbares Ziel erreicht sah, ohne damit weiter zu kommen. Hätten die Finnländer
beim Ausbruche des Krieges die leitenden Stellen des Landes in ihrer Hand
gehabt, so hätten sie jedenfalls früher und entscheidender in die Entwicklung ein¬
greifen und ihre Unabhängigkeit eher aus eigener Kraft erringen können. So
vertrauten sie nach dem Ausspruche ihres Landtagspräsidenten Svinhuvfed, den die
Russen nach Sibirien verschleppten, auf Gott und Hindenburg.
Doch haben sie nun auch auf diesem Wege erreicht, was sie erstrebten. Mit
der Entthronung des Zaren war das Band des gemeinsamen Herrschers, das sie
bisher an Nußland geknüpft, zerrissen. Kerenski hat zwar noch einen Versuch
gemacht, eine Obergewalt des republikanischen Rußland über Finnland festzuhalten.
Mit seinem Sturze ist auch dieser Versuch gescheitert. Der finnländische Landtag
konnte nach Beschwichtigung der inneren Unruhen die Unabhängigkeit des Landes
auch nach der völkerrechtlichen Seite und damit die volle Loslösung von Rußland
erklären. Mit der Anerkennung seitens der Mächte tritt der neue Staat in die
Völkerrechtsgemeinschaft ein.
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