Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Das Lrnährungssystem auf der Anklagebank

zumal ein auffälliges Zusammenschrumpfen der Nahrungsvorräte sich bemerkbar
machte.

Das erste Höchstpreisgesetz wurde am 28. Oktober 1914 erlassen. Die maZna
criarta der bundesrätlichen Befugnisse zu Preisfestsetzungen wurde von da ab in
schneller Folge immer reichlicher besetzt. Ein vom Kriegsernährungsamt heraus¬
gegebenes alphabetisches Vcrzeichnes derjenigen Gegenstände, für die bis zum Jahre
1917 Höchstpreise öffentlich bekanntgegeben waren, weist bereits 763 Nummern
auf. Die Höchstpreiswirtschaft hat seitdem nicht stillgestanden. Ob das Jahr
1918 bereits den tausendsten Höchstpreis auszeichnen kann, wagen wir nicht zu
behaupten.

Man mag sich dessen erinnern, daß den ersten Höchstpreisen auf Brod¬
getreide ein beträchtliches Murren begegnete. Der Unverstand großstädtischer
Konsumenten zeterte über Verteuerung des Brotes infolge der angeblich zu hohen
Preisansätze für Roggen und Weizen, die Produzenten bedauerten die Kürzung
ihrer Gewinnaussichten durch die Preisschranken und der ganze Chorus der
Zwischenglieder vom Landwirt bis zum Bäcker fand seine Erwerbsbeeinträchtigung
unerhört. Dabei war die Regierung unter möglichster Schonung der Interessenten
vorgegangen. Die aus dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sich
ergebenden wirtschaftlichen Verhältnisse waren gebührend berücksichtigt worden.
Die Preise für Roggen und Weizen wurden so hoch angesetzt, daß sie hinter den
letzten Notierungen auf den Getreidemürkten nicht weit zurückblieben. Ersichtlich
war man bestrebt, die staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftsgetriebe auf das
geringste Maß zu beschränken, bei dem der ins Auge gefaßte Erfolg noch er¬
reichbar war. Besonders sollten dem Handel innerhalb des durch die Preisfest¬
setzungen gespannten Rahmens Spielraum und Anreiz zur Betätigung belassen
werden. Die Eindämmung der Preisspekulation, ohne den natürlichen Ausgleich
zwischen Vorrat und Bedarf gar zu störend zu beeinflussen, erwies sich allerdings
alsbald als eine stumpfe Waffe. Die gewinnsaugenden Schröpfköpfe wurden von
den Warenverkäufern überall angesetzt, wo aus Preisdifferenzen sich Nutzen ziehen
ließ. Das konnte geschehen, da ein Teil der Nachfrage wegen unzureichenden
Angebotes ungedeckt bleiben mußte. Die Tendenz ging dahin, den Konsumenten
den Brotkorb -- außer anderen notwendigen Nahrungsmitteln - immer höher
zu hängen. Zu den Preissteigerungen kamen jetzt die Besorgnisse wegen Knappheit
der Vorräte hinzu. Einzelne Maßnahmen zur Reglementierung des Verbrauches,
Wie die Beimischung von Kartoffeln zum Roggenbrod u. a., erschienen angebracht.
Jeder weitere Schritt zur Regelung der Nahrungswirtschaft drängte aber auch zu
einer verstärkten Einmischung der staatlichen Behörden in den Kreislauf der
Nahrungsmittel. Die Beschlagnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die strenge
Reglementierung des Verbrauches bildeten neben den Höchstpreisen die hauptsäch¬
lichen Tragebalken des Systems der öffentlichen Bewirtschaftung.

Die Dreieinheit von Höchstpreisen, Beschlagnahme und Rationierung ist also
das Fundament der Zwangsbewirtschaftung, die für unsere Lebensmittelversorgung
gegenwärtig maßgebend ist. Hat dieses System sich als brüchig erwiesen, wie jetzt
vielfach behauptet wird, so sind es schiefe Gedankengänge gewesen, die in dieses
Labyrinth von durcheinanderlaufenden Organisationen und Verordnungen uns
hereingeführt haben. Dabei bedarf es keiner tiefgründigen Überlegung zur Er-


Das Lrnährungssystem auf der Anklagebank

zumal ein auffälliges Zusammenschrumpfen der Nahrungsvorräte sich bemerkbar
machte.

Das erste Höchstpreisgesetz wurde am 28. Oktober 1914 erlassen. Die maZna
criarta der bundesrätlichen Befugnisse zu Preisfestsetzungen wurde von da ab in
schneller Folge immer reichlicher besetzt. Ein vom Kriegsernährungsamt heraus¬
gegebenes alphabetisches Vcrzeichnes derjenigen Gegenstände, für die bis zum Jahre
1917 Höchstpreise öffentlich bekanntgegeben waren, weist bereits 763 Nummern
auf. Die Höchstpreiswirtschaft hat seitdem nicht stillgestanden. Ob das Jahr
1918 bereits den tausendsten Höchstpreis auszeichnen kann, wagen wir nicht zu
behaupten.

Man mag sich dessen erinnern, daß den ersten Höchstpreisen auf Brod¬
getreide ein beträchtliches Murren begegnete. Der Unverstand großstädtischer
Konsumenten zeterte über Verteuerung des Brotes infolge der angeblich zu hohen
Preisansätze für Roggen und Weizen, die Produzenten bedauerten die Kürzung
ihrer Gewinnaussichten durch die Preisschranken und der ganze Chorus der
Zwischenglieder vom Landwirt bis zum Bäcker fand seine Erwerbsbeeinträchtigung
unerhört. Dabei war die Regierung unter möglichster Schonung der Interessenten
vorgegangen. Die aus dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sich
ergebenden wirtschaftlichen Verhältnisse waren gebührend berücksichtigt worden.
Die Preise für Roggen und Weizen wurden so hoch angesetzt, daß sie hinter den
letzten Notierungen auf den Getreidemürkten nicht weit zurückblieben. Ersichtlich
war man bestrebt, die staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftsgetriebe auf das
geringste Maß zu beschränken, bei dem der ins Auge gefaßte Erfolg noch er¬
reichbar war. Besonders sollten dem Handel innerhalb des durch die Preisfest¬
setzungen gespannten Rahmens Spielraum und Anreiz zur Betätigung belassen
werden. Die Eindämmung der Preisspekulation, ohne den natürlichen Ausgleich
zwischen Vorrat und Bedarf gar zu störend zu beeinflussen, erwies sich allerdings
alsbald als eine stumpfe Waffe. Die gewinnsaugenden Schröpfköpfe wurden von
den Warenverkäufern überall angesetzt, wo aus Preisdifferenzen sich Nutzen ziehen
ließ. Das konnte geschehen, da ein Teil der Nachfrage wegen unzureichenden
Angebotes ungedeckt bleiben mußte. Die Tendenz ging dahin, den Konsumenten
den Brotkorb — außer anderen notwendigen Nahrungsmitteln - immer höher
zu hängen. Zu den Preissteigerungen kamen jetzt die Besorgnisse wegen Knappheit
der Vorräte hinzu. Einzelne Maßnahmen zur Reglementierung des Verbrauches,
Wie die Beimischung von Kartoffeln zum Roggenbrod u. a., erschienen angebracht.
Jeder weitere Schritt zur Regelung der Nahrungswirtschaft drängte aber auch zu
einer verstärkten Einmischung der staatlichen Behörden in den Kreislauf der
Nahrungsmittel. Die Beschlagnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die strenge
Reglementierung des Verbrauches bildeten neben den Höchstpreisen die hauptsäch¬
lichen Tragebalken des Systems der öffentlichen Bewirtschaftung.

Die Dreieinheit von Höchstpreisen, Beschlagnahme und Rationierung ist also
das Fundament der Zwangsbewirtschaftung, die für unsere Lebensmittelversorgung
gegenwärtig maßgebend ist. Hat dieses System sich als brüchig erwiesen, wie jetzt
vielfach behauptet wird, so sind es schiefe Gedankengänge gewesen, die in dieses
Labyrinth von durcheinanderlaufenden Organisationen und Verordnungen uns
hereingeführt haben. Dabei bedarf es keiner tiefgründigen Überlegung zur Er-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0053" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333150"/>
          <fw type="header" place="top"> Das Lrnährungssystem auf der Anklagebank</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_165" prev="#ID_164"> zumal ein auffälliges Zusammenschrumpfen der Nahrungsvorräte sich bemerkbar<lb/>
machte.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_166"> Das erste Höchstpreisgesetz wurde am 28. Oktober 1914 erlassen. Die maZna<lb/>
criarta der bundesrätlichen Befugnisse zu Preisfestsetzungen wurde von da ab in<lb/>
schneller Folge immer reichlicher besetzt. Ein vom Kriegsernährungsamt heraus¬<lb/>
gegebenes alphabetisches Vcrzeichnes derjenigen Gegenstände, für die bis zum Jahre<lb/>
1917 Höchstpreise öffentlich bekanntgegeben waren, weist bereits 763 Nummern<lb/>
auf. Die Höchstpreiswirtschaft hat seitdem nicht stillgestanden. Ob das Jahr<lb/>
1918 bereits den tausendsten Höchstpreis auszeichnen kann, wagen wir nicht zu<lb/>
behaupten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_167"> Man mag sich dessen erinnern, daß den ersten Höchstpreisen auf Brod¬<lb/>
getreide ein beträchtliches Murren begegnete. Der Unverstand großstädtischer<lb/>
Konsumenten zeterte über Verteuerung des Brotes infolge der angeblich zu hohen<lb/>
Preisansätze für Roggen und Weizen, die Produzenten bedauerten die Kürzung<lb/>
ihrer Gewinnaussichten durch die Preisschranken und der ganze Chorus der<lb/>
Zwischenglieder vom Landwirt bis zum Bäcker fand seine Erwerbsbeeinträchtigung<lb/>
unerhört. Dabei war die Regierung unter möglichster Schonung der Interessenten<lb/>
vorgegangen. Die aus dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sich<lb/>
ergebenden wirtschaftlichen Verhältnisse waren gebührend berücksichtigt worden.<lb/>
Die Preise für Roggen und Weizen wurden so hoch angesetzt, daß sie hinter den<lb/>
letzten Notierungen auf den Getreidemürkten nicht weit zurückblieben. Ersichtlich<lb/>
war man bestrebt, die staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftsgetriebe auf das<lb/>
geringste Maß zu beschränken, bei dem der ins Auge gefaßte Erfolg noch er¬<lb/>
reichbar war. Besonders sollten dem Handel innerhalb des durch die Preisfest¬<lb/>
setzungen gespannten Rahmens Spielraum und Anreiz zur Betätigung belassen<lb/>
werden. Die Eindämmung der Preisspekulation, ohne den natürlichen Ausgleich<lb/>
zwischen Vorrat und Bedarf gar zu störend zu beeinflussen, erwies sich allerdings<lb/>
alsbald als eine stumpfe Waffe. Die gewinnsaugenden Schröpfköpfe wurden von<lb/>
den Warenverkäufern überall angesetzt, wo aus Preisdifferenzen sich Nutzen ziehen<lb/>
ließ. Das konnte geschehen, da ein Teil der Nachfrage wegen unzureichenden<lb/>
Angebotes ungedeckt bleiben mußte. Die Tendenz ging dahin, den Konsumenten<lb/>
den Brotkorb &#x2014; außer anderen notwendigen Nahrungsmitteln - immer höher<lb/>
zu hängen. Zu den Preissteigerungen kamen jetzt die Besorgnisse wegen Knappheit<lb/>
der Vorräte hinzu. Einzelne Maßnahmen zur Reglementierung des Verbrauches,<lb/>
Wie die Beimischung von Kartoffeln zum Roggenbrod u. a., erschienen angebracht.<lb/>
Jeder weitere Schritt zur Regelung der Nahrungswirtschaft drängte aber auch zu<lb/>
einer verstärkten Einmischung der staatlichen Behörden in den Kreislauf der<lb/>
Nahrungsmittel. Die Beschlagnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die strenge<lb/>
Reglementierung des Verbrauches bildeten neben den Höchstpreisen die hauptsäch¬<lb/>
lichen Tragebalken des Systems der öffentlichen Bewirtschaftung.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_168" next="#ID_169"> Die Dreieinheit von Höchstpreisen, Beschlagnahme und Rationierung ist also<lb/>
das Fundament der Zwangsbewirtschaftung, die für unsere Lebensmittelversorgung<lb/>
gegenwärtig maßgebend ist. Hat dieses System sich als brüchig erwiesen, wie jetzt<lb/>
vielfach behauptet wird, so sind es schiefe Gedankengänge gewesen, die in dieses<lb/>
Labyrinth von durcheinanderlaufenden Organisationen und Verordnungen uns<lb/>
hereingeführt haben. Dabei bedarf es keiner tiefgründigen Überlegung zur Er-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0053] Das Lrnährungssystem auf der Anklagebank zumal ein auffälliges Zusammenschrumpfen der Nahrungsvorräte sich bemerkbar machte. Das erste Höchstpreisgesetz wurde am 28. Oktober 1914 erlassen. Die maZna criarta der bundesrätlichen Befugnisse zu Preisfestsetzungen wurde von da ab in schneller Folge immer reichlicher besetzt. Ein vom Kriegsernährungsamt heraus¬ gegebenes alphabetisches Vcrzeichnes derjenigen Gegenstände, für die bis zum Jahre 1917 Höchstpreise öffentlich bekanntgegeben waren, weist bereits 763 Nummern auf. Die Höchstpreiswirtschaft hat seitdem nicht stillgestanden. Ob das Jahr 1918 bereits den tausendsten Höchstpreis auszeichnen kann, wagen wir nicht zu behaupten. Man mag sich dessen erinnern, daß den ersten Höchstpreisen auf Brod¬ getreide ein beträchtliches Murren begegnete. Der Unverstand großstädtischer Konsumenten zeterte über Verteuerung des Brotes infolge der angeblich zu hohen Preisansätze für Roggen und Weizen, die Produzenten bedauerten die Kürzung ihrer Gewinnaussichten durch die Preisschranken und der ganze Chorus der Zwischenglieder vom Landwirt bis zum Bäcker fand seine Erwerbsbeeinträchtigung unerhört. Dabei war die Regierung unter möglichster Schonung der Interessenten vorgegangen. Die aus dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sich ergebenden wirtschaftlichen Verhältnisse waren gebührend berücksichtigt worden. Die Preise für Roggen und Weizen wurden so hoch angesetzt, daß sie hinter den letzten Notierungen auf den Getreidemürkten nicht weit zurückblieben. Ersichtlich war man bestrebt, die staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftsgetriebe auf das geringste Maß zu beschränken, bei dem der ins Auge gefaßte Erfolg noch er¬ reichbar war. Besonders sollten dem Handel innerhalb des durch die Preisfest¬ setzungen gespannten Rahmens Spielraum und Anreiz zur Betätigung belassen werden. Die Eindämmung der Preisspekulation, ohne den natürlichen Ausgleich zwischen Vorrat und Bedarf gar zu störend zu beeinflussen, erwies sich allerdings alsbald als eine stumpfe Waffe. Die gewinnsaugenden Schröpfköpfe wurden von den Warenverkäufern überall angesetzt, wo aus Preisdifferenzen sich Nutzen ziehen ließ. Das konnte geschehen, da ein Teil der Nachfrage wegen unzureichenden Angebotes ungedeckt bleiben mußte. Die Tendenz ging dahin, den Konsumenten den Brotkorb — außer anderen notwendigen Nahrungsmitteln - immer höher zu hängen. Zu den Preissteigerungen kamen jetzt die Besorgnisse wegen Knappheit der Vorräte hinzu. Einzelne Maßnahmen zur Reglementierung des Verbrauches, Wie die Beimischung von Kartoffeln zum Roggenbrod u. a., erschienen angebracht. Jeder weitere Schritt zur Regelung der Nahrungswirtschaft drängte aber auch zu einer verstärkten Einmischung der staatlichen Behörden in den Kreislauf der Nahrungsmittel. Die Beschlagnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die strenge Reglementierung des Verbrauches bildeten neben den Höchstpreisen die hauptsäch¬ lichen Tragebalken des Systems der öffentlichen Bewirtschaftung. Die Dreieinheit von Höchstpreisen, Beschlagnahme und Rationierung ist also das Fundament der Zwangsbewirtschaftung, die für unsere Lebensmittelversorgung gegenwärtig maßgebend ist. Hat dieses System sich als brüchig erwiesen, wie jetzt vielfach behauptet wird, so sind es schiefe Gedankengänge gewesen, die in dieses Labyrinth von durcheinanderlaufenden Organisationen und Verordnungen uns hereingeführt haben. Dabei bedarf es keiner tiefgründigen Überlegung zur Er-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/53
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/53>, abgerufen am 22.07.2024.