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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Das Lrnährungssystem auf der Anklagebank

die Heranschaffung von Lebensmitteln für die dortige Gemeinde brachte den Stein ins
Rollen. Letzterer lag ohnehin lose genug, denn der Unmut wegen der offen¬
kundiger Entartungen der staatlichen Ernährungsvorschriften war schon seit langem
wie schwelende Glut. Nun brachte daS von der Neuköllner Stadtgemeinde vor¬
gelegte Beleuchtungsmaterial zu den unlauteren Schiebungen und verdmnmens-
werten Wuchergeschästen, die neuerdings epidemisch um sich gegriffen hatten, den
verhaltenen Grimm zu offenem Aufflackern. Den Kritikern kamen die enthüllenden
Einblicke in die Machenschaften der Schieber und Gewinnsüchtigen sehr gelegen,
um mit dem ganzen "System" ins Gericht zu gehen. Dabei ergab sich auch
reichliche Gelegenheit, dem parteipolitisch mißliebigen Manne an der Spitze des
Kriegsernährungsamtes mit derbem Schelten in die Parade zu fahren.

Daß das von Herrn von Waldow gegenwärtig verantwortlich vertretene
Ernährungssystem infolge des Neuköllner Vorstoßes auf den öffentlichen Tadelstuhl
versetzt wird, wäre an sich von keinem Belange, hingegen ist es eine Frage größter
Wichtigkeit, ob die seit über drei Jahren befolgten Richtlinien für die öffentliche
Bewirtschaftung der Lebensmittel falsch veranlagt oder angewandt sind. Es
handelt sich um das System, nicht um den einzelnen Mann, um die schwere
Beeinträchtigung der Allgemeinheit, nicht um einzelne Ausschreitungen. Was die
Neuköllner nach ihren Behauptungen an üblen Ersahrungen zu beklagen haben,
gewinnt erst allgemeines Interesse durch das Auftreten derselben bösen, Vor¬
kommnisse an vielen Orten. Leider kann nicht bestritten werden, daß die fast
demonstrative Verletzung der Höchstpreisbestimmungen und der unmoralische
Schleichhandel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfes überall eingerissen
sind. Wer die Denkschrift ans Neukölln mit ihren Angaben über schmähliche
Wuchereien liest, muß über die dreiste Verhöhnung der obrigkeitlichen Verfügungen
entrüstet sein. Er dürfte demnach geneigt sein, den Anklägern Recht zu geben,
die von einer "Ausplünderung des Volkes" und einem "Zusammenbruch des Er¬
nährungssystems" reden und schreiben. "Die Zustände", so lesen wir in einer
anklägerischen Epistel, "sind dadurch herbeigeführt worden, daß das Wirtschafts¬
system der Reichsstellen für Lebensmittelversorgung vollkommen versagt hat." Ist
das wahr, so ist kein Urteil über die verfehlte Ernährungspolitik streng genug,
ist es hingegen eine geflissentlich aufgebauschte Verzerrung, so möge man die
Scheidegrenze zwischen Dichtung und Wahrheit aufzeigen.

Die Furcht vor der Lebensmittelteuerung stand bereits an der Eingangstüre
zum Kriege. Ihr verdanken wir die Ermächtigung des Bundesrates vom 4. August
1914 zur Festsetzung von Höchstpreisen. Das Problem erschien der verantwort
lichen Staatsleitung zunächst aber nicht dringlich. Das ergaben die Marktver-
Hältnisse. Die Preisgestaltung für manche Artikel des Tagesbedarfs verriet zwar
von Anbeginn eine Neigung zum "Aufschwung". Die allgemeine Preisentwicklung
konnte aber abgewartet werden, denn ein fühlbarer Mangel an Lebensmitteln lag
vorläufig nicht vor, so daß auf den natürlichen Ausgleich zwischen Angebot und
Nachfrage sich hoffen ließ. In jedem Falle bedeutete die Einführung von Zwangs¬
preisen für Gegenstände des Alltages und Massenverbrauches einen Sprung ins
Dunkle, da man nicht absehen konnte, wie das Wirtschaftsleben auf einen so
harten Eingriff reagieren würde. Doch bald nötigten privatwirtschaftlicher Eigen¬
nutz und feindliche Absperrungsmaßnahmen zur Anwendung des Rüstzeuges,


Das Lrnährungssystem auf der Anklagebank

die Heranschaffung von Lebensmitteln für die dortige Gemeinde brachte den Stein ins
Rollen. Letzterer lag ohnehin lose genug, denn der Unmut wegen der offen¬
kundiger Entartungen der staatlichen Ernährungsvorschriften war schon seit langem
wie schwelende Glut. Nun brachte daS von der Neuköllner Stadtgemeinde vor¬
gelegte Beleuchtungsmaterial zu den unlauteren Schiebungen und verdmnmens-
werten Wuchergeschästen, die neuerdings epidemisch um sich gegriffen hatten, den
verhaltenen Grimm zu offenem Aufflackern. Den Kritikern kamen die enthüllenden
Einblicke in die Machenschaften der Schieber und Gewinnsüchtigen sehr gelegen,
um mit dem ganzen „System" ins Gericht zu gehen. Dabei ergab sich auch
reichliche Gelegenheit, dem parteipolitisch mißliebigen Manne an der Spitze des
Kriegsernährungsamtes mit derbem Schelten in die Parade zu fahren.

Daß das von Herrn von Waldow gegenwärtig verantwortlich vertretene
Ernährungssystem infolge des Neuköllner Vorstoßes auf den öffentlichen Tadelstuhl
versetzt wird, wäre an sich von keinem Belange, hingegen ist es eine Frage größter
Wichtigkeit, ob die seit über drei Jahren befolgten Richtlinien für die öffentliche
Bewirtschaftung der Lebensmittel falsch veranlagt oder angewandt sind. Es
handelt sich um das System, nicht um den einzelnen Mann, um die schwere
Beeinträchtigung der Allgemeinheit, nicht um einzelne Ausschreitungen. Was die
Neuköllner nach ihren Behauptungen an üblen Ersahrungen zu beklagen haben,
gewinnt erst allgemeines Interesse durch das Auftreten derselben bösen, Vor¬
kommnisse an vielen Orten. Leider kann nicht bestritten werden, daß die fast
demonstrative Verletzung der Höchstpreisbestimmungen und der unmoralische
Schleichhandel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfes überall eingerissen
sind. Wer die Denkschrift ans Neukölln mit ihren Angaben über schmähliche
Wuchereien liest, muß über die dreiste Verhöhnung der obrigkeitlichen Verfügungen
entrüstet sein. Er dürfte demnach geneigt sein, den Anklägern Recht zu geben,
die von einer „Ausplünderung des Volkes" und einem „Zusammenbruch des Er¬
nährungssystems" reden und schreiben. „Die Zustände", so lesen wir in einer
anklägerischen Epistel, „sind dadurch herbeigeführt worden, daß das Wirtschafts¬
system der Reichsstellen für Lebensmittelversorgung vollkommen versagt hat." Ist
das wahr, so ist kein Urteil über die verfehlte Ernährungspolitik streng genug,
ist es hingegen eine geflissentlich aufgebauschte Verzerrung, so möge man die
Scheidegrenze zwischen Dichtung und Wahrheit aufzeigen.

Die Furcht vor der Lebensmittelteuerung stand bereits an der Eingangstüre
zum Kriege. Ihr verdanken wir die Ermächtigung des Bundesrates vom 4. August
1914 zur Festsetzung von Höchstpreisen. Das Problem erschien der verantwort
lichen Staatsleitung zunächst aber nicht dringlich. Das ergaben die Marktver-
Hältnisse. Die Preisgestaltung für manche Artikel des Tagesbedarfs verriet zwar
von Anbeginn eine Neigung zum „Aufschwung". Die allgemeine Preisentwicklung
konnte aber abgewartet werden, denn ein fühlbarer Mangel an Lebensmitteln lag
vorläufig nicht vor, so daß auf den natürlichen Ausgleich zwischen Angebot und
Nachfrage sich hoffen ließ. In jedem Falle bedeutete die Einführung von Zwangs¬
preisen für Gegenstände des Alltages und Massenverbrauches einen Sprung ins
Dunkle, da man nicht absehen konnte, wie das Wirtschaftsleben auf einen so
harten Eingriff reagieren würde. Doch bald nötigten privatwirtschaftlicher Eigen¬
nutz und feindliche Absperrungsmaßnahmen zur Anwendung des Rüstzeuges,


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[0052] Das Lrnährungssystem auf der Anklagebank die Heranschaffung von Lebensmitteln für die dortige Gemeinde brachte den Stein ins Rollen. Letzterer lag ohnehin lose genug, denn der Unmut wegen der offen¬ kundiger Entartungen der staatlichen Ernährungsvorschriften war schon seit langem wie schwelende Glut. Nun brachte daS von der Neuköllner Stadtgemeinde vor¬ gelegte Beleuchtungsmaterial zu den unlauteren Schiebungen und verdmnmens- werten Wuchergeschästen, die neuerdings epidemisch um sich gegriffen hatten, den verhaltenen Grimm zu offenem Aufflackern. Den Kritikern kamen die enthüllenden Einblicke in die Machenschaften der Schieber und Gewinnsüchtigen sehr gelegen, um mit dem ganzen „System" ins Gericht zu gehen. Dabei ergab sich auch reichliche Gelegenheit, dem parteipolitisch mißliebigen Manne an der Spitze des Kriegsernährungsamtes mit derbem Schelten in die Parade zu fahren. Daß das von Herrn von Waldow gegenwärtig verantwortlich vertretene Ernährungssystem infolge des Neuköllner Vorstoßes auf den öffentlichen Tadelstuhl versetzt wird, wäre an sich von keinem Belange, hingegen ist es eine Frage größter Wichtigkeit, ob die seit über drei Jahren befolgten Richtlinien für die öffentliche Bewirtschaftung der Lebensmittel falsch veranlagt oder angewandt sind. Es handelt sich um das System, nicht um den einzelnen Mann, um die schwere Beeinträchtigung der Allgemeinheit, nicht um einzelne Ausschreitungen. Was die Neuköllner nach ihren Behauptungen an üblen Ersahrungen zu beklagen haben, gewinnt erst allgemeines Interesse durch das Auftreten derselben bösen, Vor¬ kommnisse an vielen Orten. Leider kann nicht bestritten werden, daß die fast demonstrative Verletzung der Höchstpreisbestimmungen und der unmoralische Schleichhandel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfes überall eingerissen sind. Wer die Denkschrift ans Neukölln mit ihren Angaben über schmähliche Wuchereien liest, muß über die dreiste Verhöhnung der obrigkeitlichen Verfügungen entrüstet sein. Er dürfte demnach geneigt sein, den Anklägern Recht zu geben, die von einer „Ausplünderung des Volkes" und einem „Zusammenbruch des Er¬ nährungssystems" reden und schreiben. „Die Zustände", so lesen wir in einer anklägerischen Epistel, „sind dadurch herbeigeführt worden, daß das Wirtschafts¬ system der Reichsstellen für Lebensmittelversorgung vollkommen versagt hat." Ist das wahr, so ist kein Urteil über die verfehlte Ernährungspolitik streng genug, ist es hingegen eine geflissentlich aufgebauschte Verzerrung, so möge man die Scheidegrenze zwischen Dichtung und Wahrheit aufzeigen. Die Furcht vor der Lebensmittelteuerung stand bereits an der Eingangstüre zum Kriege. Ihr verdanken wir die Ermächtigung des Bundesrates vom 4. August 1914 zur Festsetzung von Höchstpreisen. Das Problem erschien der verantwort lichen Staatsleitung zunächst aber nicht dringlich. Das ergaben die Marktver- Hältnisse. Die Preisgestaltung für manche Artikel des Tagesbedarfs verriet zwar von Anbeginn eine Neigung zum „Aufschwung". Die allgemeine Preisentwicklung konnte aber abgewartet werden, denn ein fühlbarer Mangel an Lebensmitteln lag vorläufig nicht vor, so daß auf den natürlichen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage sich hoffen ließ. In jedem Falle bedeutete die Einführung von Zwangs¬ preisen für Gegenstände des Alltages und Massenverbrauches einen Sprung ins Dunkle, da man nicht absehen konnte, wie das Wirtschaftsleben auf einen so harten Eingriff reagieren würde. Doch bald nötigten privatwirtschaftlicher Eigen¬ nutz und feindliche Absperrungsmaßnahmen zur Anwendung des Rüstzeuges,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/52>, abgerufen am 22.07.2024.