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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht

Systems auf Deutschland eine Unmöglichkeit ist, daß sie eine Maßnahme wäre,
die den Bestand des Deutschen Reiches aufs allerschwerste gefährden würde. Sie
nutz daher als unannehmbar von vornherein abgelehnt werden".

Der Vizepräsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Friedberg hat sich
gelegentlich der Beratung der Herrenhausvorlage im Verfassungsausschuß weniger
bestimmt ausgedrückt und immerhin die Möglichkeit eines Eintritts des Ereignisses
angenommen.

Und in der Tat ist es mit abwehrenden Gesten vom Regierungstische, ja
selbst mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Hindernisse und Gefahren
nicht getan. Wir leben in einer Zeit, wo man vor beiden nicht mehr zurücksehend.
Jene Vorgänge bei der Ernennung des heutigen Kanzlers sind ja nur eine Teil"
erscheinung der unleugbaren Tatsache, daß die Machtstellung des Parlaments infolge
der milliardenschlingenden Kriegszeit sich wesentlich gewandelt hat. Und das nicht
nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Man ist auf dem Wege, die gleichsam
elastisch von Fall zu Fall und freiwillig geübte Rücksichtnahme von feiten der
Regierung in die tyrannischen Formen der Gewohnheit und Konventionalregel zu
bannen. Die bisherigen Verhältnisse sollen im Sinne des erstrebten Zieles umgestaltet
werden. Dazu gehört z. B. die Artikel 15 der R. V. widersprechende "Vor°
Sanktion" des Parlaments bei Bestallung des höchsten Reichsbeamten, das Verlangen
nach Parlamentarisierung seines Kabinetts im Reich und Preußen, die Forderung
verantwortlicher Reichsministerien, die unter dem Schutze von Art. 78 R. V.
(Kompetenz-Kompetenz des Reiches!) gegen einzclstaatliche Rechte, gemeint sind die
preußischen, unternommene Offensive, die berühmte Attacke auf den Art. 9 R. V..
der parlamentarische Siebencrausschuß zur Beratung der Papstnote u. a. ,in
Überall sind die Vorarbeiten sichtbar, die dem großen Brückenschlag ans Ufer des
Parlamentarismus dienen sollen. Das eine Jahr 1917 hat uns da mehr Über¬
raschungen gebracht als die gesamte Periode der Reichsverfassung seit ihrem Be¬
stehen, und nur die durch die Demokratie so sehr in den Vordergrund geschobene
Frage der preußischen Wahlreform hat das Interesse vorübergehend von dem
springenden Punkte unserer inneren Politik abzulenken vermocht.
"

Der Kampf zwischen "Junkern" und "Demokratie um die Macht in
Preußen gehört auch zum Bilde, aber gleichsam nur als Vorentscheidung für die
eigentliche Auseinandersetzung, bei der letzten Endes die Regierungs- und Staats,
form in Reich und Einzelstaaten, sowie die äußere Struktur unserer Reichsverfassung
auf dem Spiele steht.

Es handelt sich nicht um die Vorzüge von monarchischer oder republikanischer
Staatsform, von konstitutioneller oder parlamentarischer Regierung. Worauf die
Anhänger beider Lager lvyalerweise Rücksicht nehmen müssen, das ist die richtige
politische Perspektive der Dinge, ihr notwendiger Zusammenhang und Abstand.
Bei ausschließlicher Betrachtung des preußischen Wahlrechtskampfes scheint es
eigentlich mir zwei handelnde Personen oder Personengruppen zu geben: die
glücklichen Besitzer und die begehrlichen Anwärter der Staatsgewalt. Zieht
der eine Teil die angeblich gefährdeten Interessen der Krone ins Spiel, so sieht
die Gegenseite darin einen "auf Täuschung berechneten Versuch, den Monarchen
S"M Mitinteressenten der konservativ-bureaukratischen Herrenschicht zu machen."
(Naumann.)


Parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht

Systems auf Deutschland eine Unmöglichkeit ist, daß sie eine Maßnahme wäre,
die den Bestand des Deutschen Reiches aufs allerschwerste gefährden würde. Sie
nutz daher als unannehmbar von vornherein abgelehnt werden".

Der Vizepräsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Friedberg hat sich
gelegentlich der Beratung der Herrenhausvorlage im Verfassungsausschuß weniger
bestimmt ausgedrückt und immerhin die Möglichkeit eines Eintritts des Ereignisses
angenommen.

Und in der Tat ist es mit abwehrenden Gesten vom Regierungstische, ja
selbst mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Hindernisse und Gefahren
nicht getan. Wir leben in einer Zeit, wo man vor beiden nicht mehr zurücksehend.
Jene Vorgänge bei der Ernennung des heutigen Kanzlers sind ja nur eine Teil»
erscheinung der unleugbaren Tatsache, daß die Machtstellung des Parlaments infolge
der milliardenschlingenden Kriegszeit sich wesentlich gewandelt hat. Und das nicht
nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Man ist auf dem Wege, die gleichsam
elastisch von Fall zu Fall und freiwillig geübte Rücksichtnahme von feiten der
Regierung in die tyrannischen Formen der Gewohnheit und Konventionalregel zu
bannen. Die bisherigen Verhältnisse sollen im Sinne des erstrebten Zieles umgestaltet
werden. Dazu gehört z. B. die Artikel 15 der R. V. widersprechende „Vor°
Sanktion" des Parlaments bei Bestallung des höchsten Reichsbeamten, das Verlangen
nach Parlamentarisierung seines Kabinetts im Reich und Preußen, die Forderung
verantwortlicher Reichsministerien, die unter dem Schutze von Art. 78 R. V.
(Kompetenz-Kompetenz des Reiches!) gegen einzclstaatliche Rechte, gemeint sind die
preußischen, unternommene Offensive, die berühmte Attacke auf den Art. 9 R. V..
der parlamentarische Siebencrausschuß zur Beratung der Papstnote u. a. ,in
Überall sind die Vorarbeiten sichtbar, die dem großen Brückenschlag ans Ufer des
Parlamentarismus dienen sollen. Das eine Jahr 1917 hat uns da mehr Über¬
raschungen gebracht als die gesamte Periode der Reichsverfassung seit ihrem Be¬
stehen, und nur die durch die Demokratie so sehr in den Vordergrund geschobene
Frage der preußischen Wahlreform hat das Interesse vorübergehend von dem
springenden Punkte unserer inneren Politik abzulenken vermocht.
"

Der Kampf zwischen „Junkern" und „Demokratie um die Macht in
Preußen gehört auch zum Bilde, aber gleichsam nur als Vorentscheidung für die
eigentliche Auseinandersetzung, bei der letzten Endes die Regierungs- und Staats,
form in Reich und Einzelstaaten, sowie die äußere Struktur unserer Reichsverfassung
auf dem Spiele steht.

Es handelt sich nicht um die Vorzüge von monarchischer oder republikanischer
Staatsform, von konstitutioneller oder parlamentarischer Regierung. Worauf die
Anhänger beider Lager lvyalerweise Rücksicht nehmen müssen, das ist die richtige
politische Perspektive der Dinge, ihr notwendiger Zusammenhang und Abstand.
Bei ausschließlicher Betrachtung des preußischen Wahlrechtskampfes scheint es
eigentlich mir zwei handelnde Personen oder Personengruppen zu geben: die
glücklichen Besitzer und die begehrlichen Anwärter der Staatsgewalt. Zieht
der eine Teil die angeblich gefährdeten Interessen der Krone ins Spiel, so sieht
die Gegenseite darin einen „auf Täuschung berechneten Versuch, den Monarchen
S»M Mitinteressenten der konservativ-bureaukratischen Herrenschicht zu machen."
(Naumann.)


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[0267] Parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht Systems auf Deutschland eine Unmöglichkeit ist, daß sie eine Maßnahme wäre, die den Bestand des Deutschen Reiches aufs allerschwerste gefährden würde. Sie nutz daher als unannehmbar von vornherein abgelehnt werden". Der Vizepräsident des preußischen Staatsministeriums Dr. Friedberg hat sich gelegentlich der Beratung der Herrenhausvorlage im Verfassungsausschuß weniger bestimmt ausgedrückt und immerhin die Möglichkeit eines Eintritts des Ereignisses angenommen. Und in der Tat ist es mit abwehrenden Gesten vom Regierungstische, ja selbst mit dem Hinweis auf die verfassungsrechtlichen Hindernisse und Gefahren nicht getan. Wir leben in einer Zeit, wo man vor beiden nicht mehr zurücksehend. Jene Vorgänge bei der Ernennung des heutigen Kanzlers sind ja nur eine Teil» erscheinung der unleugbaren Tatsache, daß die Machtstellung des Parlaments infolge der milliardenschlingenden Kriegszeit sich wesentlich gewandelt hat. Und das nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Man ist auf dem Wege, die gleichsam elastisch von Fall zu Fall und freiwillig geübte Rücksichtnahme von feiten der Regierung in die tyrannischen Formen der Gewohnheit und Konventionalregel zu bannen. Die bisherigen Verhältnisse sollen im Sinne des erstrebten Zieles umgestaltet werden. Dazu gehört z. B. die Artikel 15 der R. V. widersprechende „Vor° Sanktion" des Parlaments bei Bestallung des höchsten Reichsbeamten, das Verlangen nach Parlamentarisierung seines Kabinetts im Reich und Preußen, die Forderung verantwortlicher Reichsministerien, die unter dem Schutze von Art. 78 R. V. (Kompetenz-Kompetenz des Reiches!) gegen einzclstaatliche Rechte, gemeint sind die preußischen, unternommene Offensive, die berühmte Attacke auf den Art. 9 R. V.. der parlamentarische Siebencrausschuß zur Beratung der Papstnote u. a. ,in Überall sind die Vorarbeiten sichtbar, die dem großen Brückenschlag ans Ufer des Parlamentarismus dienen sollen. Das eine Jahr 1917 hat uns da mehr Über¬ raschungen gebracht als die gesamte Periode der Reichsverfassung seit ihrem Be¬ stehen, und nur die durch die Demokratie so sehr in den Vordergrund geschobene Frage der preußischen Wahlreform hat das Interesse vorübergehend von dem springenden Punkte unserer inneren Politik abzulenken vermocht. " Der Kampf zwischen „Junkern" und „Demokratie um die Macht in Preußen gehört auch zum Bilde, aber gleichsam nur als Vorentscheidung für die eigentliche Auseinandersetzung, bei der letzten Endes die Regierungs- und Staats, form in Reich und Einzelstaaten, sowie die äußere Struktur unserer Reichsverfassung auf dem Spiele steht. Es handelt sich nicht um die Vorzüge von monarchischer oder republikanischer Staatsform, von konstitutioneller oder parlamentarischer Regierung. Worauf die Anhänger beider Lager lvyalerweise Rücksicht nehmen müssen, das ist die richtige politische Perspektive der Dinge, ihr notwendiger Zusammenhang und Abstand. Bei ausschließlicher Betrachtung des preußischen Wahlrechtskampfes scheint es eigentlich mir zwei handelnde Personen oder Personengruppen zu geben: die glücklichen Besitzer und die begehrlichen Anwärter der Staatsgewalt. Zieht der eine Teil die angeblich gefährdeten Interessen der Krone ins Spiel, so sieht die Gegenseite darin einen „auf Täuschung berechneten Versuch, den Monarchen S»M Mitinteressenten der konservativ-bureaukratischen Herrenschicht zu machen." (Naumann.)

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/267>, abgerufen am 22.07.2024.