Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die belgische Neutralität

auf dem Wiener Kongreß die Bestrebungen, statt des Königreichs Sachsen die West¬
deutschen rheinisch-westfälischen Gebiete an Preußen zu bringen, das auf diesen
Tausch damals nur ungern einging. England wollte Preußen zum unmittelbaren
Nachbar der Niederlande machen und so an deren Bestand interessieren. Für den
Fall erneuter französischer Eroberungsgefahr wurde sogar in einem geheimen Ver¬
trage Englands mit den drei Mächten der heiligen Allianz vom Jahre 1818 eine
Besetzung der belgischen Festungen Huy, Namur, Dinant, Charleroi. Marienburg
und Philippeville durch Preußen vorgesehen, während England in Ostende, Nieu-
port, Wem die Wache selber übernehmen wollte. Diese Abmachung ist niemals
förmlich aufgehoben worden.

Die Wellen der Pariser Julirevolution brandeten über die belgische Grenze
und spülten die holländische Herrschaft hinweg. Von neuem war die Gefahr groß,
daß Frankreich seine Macht bis an die flandrische Küste ausdehnte. Die größten¬
teils wallonischen Führer der belgischen Revolution waren damals schon einer
engen Verbrüderung mit den Franzosen geneigt. Im Februar 1831 ließen sie
den Sohn des Bürgerkönigs, den Herzog von Nemours, zum König der Belgier
wählen, aber unter dem Drucke Englands mußte Louis Philipp diese Berufung
seines Hauses ablehnen. England zwang zum dritten Male den gallischen Hahn,
die belgische Beute fahren zu lassen. Da an eine Wiederaufrichtung der hollän¬
dischen Herrschaft nicht zu denken war, wurde Belgien als selbständiger neutrali¬
sierter Staat aufgerichtet und ihm der Koburger Leopold zum Herrscher von Eng¬
lands Gnaden bestellt. Da England den flandrischen Brückenkopf um keinen Preis
in französische Hände fallen lassen wollte und Holland ihn nicht hatte behaupten
können, so sollte er nach dem Vorbild der Schweiz den Machtkämpfen der europäischen
Staaten als neutrales Gebiet entrückt sein. England selber machte sich zum ersten
Bürgen dieser Neutralität und erinnerte damals (1831) sogar in einem neuen
Vertrag mit Preußen an den Festungsvertrag von 1818, an die alte Barriere
gegen französische Ausdehnungsgelüste.

Ich habe hier nicht die Absicht, die völkerrechtlich.juristische Seite der bel¬
gischen Neutralität und ihrer Entwicklung zum Neutralitätsbruch und zur inneren
Rechtfertigung des deutschen Einmarsches von 1914 zu beleuchten*). Es steht fest,
daß wir damals in berechtigter Notwehr handelten, und daß wir seit den bel¬
gischen Aktenfunden und ihrer Veröffentlichung in der "Norddeutschen Allgemeinen
Zeitung" auch juristisch nachweisen können, daß die belgische Neutralität längst



Über diese Seite unterrichtet eingehend eine Urkundenpublikation mit guter Völker-
rcchtsgeschichtlicher Einleitung von Dr. Karl Strupp, dem Mitherausgeber des Jahrbuchs für
Völkerrecht: "Die Neutralisation und die Neutralität Belgiens", 13. Heft von Perthes'
Schriften zum Weltkrieg, Verlag F. A. Perthes A.-G., Gotha, 1917, Preis 6 Mark. Dieses
gründliche Quellenwerk stellt alle für die Entwicklung der belgischen Frage wichtigen Akten¬
stücke vom ersten Barrierevertrag zwischen England und Holland von 1709 bis zum letzton
vnischädigungsangebot der deutschen Regierung nach der Eroberung Lüttichs 1914 in
historischer Folge zusammen. Es enthält auch S. 133 bis 169 die im Text erwähnten
Nachweise der belgisch-englischen Neutralitätsbrüche seit 1906, die in der "Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht wurden <"Nordd. Allg. Ztg." 1914 vom 13. Oktober,
25. November, 2. und 16. Dezember; 1916 vom 4. Februar und 28. August; 1917 von'
20. Februar).
Die belgische Neutralität

auf dem Wiener Kongreß die Bestrebungen, statt des Königreichs Sachsen die West¬
deutschen rheinisch-westfälischen Gebiete an Preußen zu bringen, das auf diesen
Tausch damals nur ungern einging. England wollte Preußen zum unmittelbaren
Nachbar der Niederlande machen und so an deren Bestand interessieren. Für den
Fall erneuter französischer Eroberungsgefahr wurde sogar in einem geheimen Ver¬
trage Englands mit den drei Mächten der heiligen Allianz vom Jahre 1818 eine
Besetzung der belgischen Festungen Huy, Namur, Dinant, Charleroi. Marienburg
und Philippeville durch Preußen vorgesehen, während England in Ostende, Nieu-
port, Wem die Wache selber übernehmen wollte. Diese Abmachung ist niemals
förmlich aufgehoben worden.

Die Wellen der Pariser Julirevolution brandeten über die belgische Grenze
und spülten die holländische Herrschaft hinweg. Von neuem war die Gefahr groß,
daß Frankreich seine Macht bis an die flandrische Küste ausdehnte. Die größten¬
teils wallonischen Führer der belgischen Revolution waren damals schon einer
engen Verbrüderung mit den Franzosen geneigt. Im Februar 1831 ließen sie
den Sohn des Bürgerkönigs, den Herzog von Nemours, zum König der Belgier
wählen, aber unter dem Drucke Englands mußte Louis Philipp diese Berufung
seines Hauses ablehnen. England zwang zum dritten Male den gallischen Hahn,
die belgische Beute fahren zu lassen. Da an eine Wiederaufrichtung der hollän¬
dischen Herrschaft nicht zu denken war, wurde Belgien als selbständiger neutrali¬
sierter Staat aufgerichtet und ihm der Koburger Leopold zum Herrscher von Eng¬
lands Gnaden bestellt. Da England den flandrischen Brückenkopf um keinen Preis
in französische Hände fallen lassen wollte und Holland ihn nicht hatte behaupten
können, so sollte er nach dem Vorbild der Schweiz den Machtkämpfen der europäischen
Staaten als neutrales Gebiet entrückt sein. England selber machte sich zum ersten
Bürgen dieser Neutralität und erinnerte damals (1831) sogar in einem neuen
Vertrag mit Preußen an den Festungsvertrag von 1818, an die alte Barriere
gegen französische Ausdehnungsgelüste.

Ich habe hier nicht die Absicht, die völkerrechtlich.juristische Seite der bel¬
gischen Neutralität und ihrer Entwicklung zum Neutralitätsbruch und zur inneren
Rechtfertigung des deutschen Einmarsches von 1914 zu beleuchten*). Es steht fest,
daß wir damals in berechtigter Notwehr handelten, und daß wir seit den bel¬
gischen Aktenfunden und ihrer Veröffentlichung in der „Norddeutschen Allgemeinen
Zeitung" auch juristisch nachweisen können, daß die belgische Neutralität längst



Über diese Seite unterrichtet eingehend eine Urkundenpublikation mit guter Völker-
rcchtsgeschichtlicher Einleitung von Dr. Karl Strupp, dem Mitherausgeber des Jahrbuchs für
Völkerrecht: „Die Neutralisation und die Neutralität Belgiens", 13. Heft von Perthes'
Schriften zum Weltkrieg, Verlag F. A. Perthes A.-G., Gotha, 1917, Preis 6 Mark. Dieses
gründliche Quellenwerk stellt alle für die Entwicklung der belgischen Frage wichtigen Akten¬
stücke vom ersten Barrierevertrag zwischen England und Holland von 1709 bis zum letzton
vnischädigungsangebot der deutschen Regierung nach der Eroberung Lüttichs 1914 in
historischer Folge zusammen. Es enthält auch S. 133 bis 169 die im Text erwähnten
Nachweise der belgisch-englischen Neutralitätsbrüche seit 1906, die in der „Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht wurden <„Nordd. Allg. Ztg." 1914 vom 13. Oktober,
25. November, 2. und 16. Dezember; 1916 vom 4. Februar und 28. August; 1917 von'
20. Februar).
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0202" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/332917"/>
          <fw type="header" place="top"> Die belgische Neutralität</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_669" prev="#ID_668"> auf dem Wiener Kongreß die Bestrebungen, statt des Königreichs Sachsen die West¬<lb/>
deutschen rheinisch-westfälischen Gebiete an Preußen zu bringen, das auf diesen<lb/>
Tausch damals nur ungern einging. England wollte Preußen zum unmittelbaren<lb/>
Nachbar der Niederlande machen und so an deren Bestand interessieren. Für den<lb/>
Fall erneuter französischer Eroberungsgefahr wurde sogar in einem geheimen Ver¬<lb/>
trage Englands mit den drei Mächten der heiligen Allianz vom Jahre 1818 eine<lb/>
Besetzung der belgischen Festungen Huy, Namur, Dinant, Charleroi. Marienburg<lb/>
und Philippeville durch Preußen vorgesehen, während England in Ostende, Nieu-<lb/>
port, Wem die Wache selber übernehmen wollte. Diese Abmachung ist niemals<lb/>
förmlich aufgehoben worden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_670"> Die Wellen der Pariser Julirevolution brandeten über die belgische Grenze<lb/>
und spülten die holländische Herrschaft hinweg. Von neuem war die Gefahr groß,<lb/>
daß Frankreich seine Macht bis an die flandrische Küste ausdehnte. Die größten¬<lb/>
teils wallonischen Führer der belgischen Revolution waren damals schon einer<lb/>
engen Verbrüderung mit den Franzosen geneigt. Im Februar 1831 ließen sie<lb/>
den Sohn des Bürgerkönigs, den Herzog von Nemours, zum König der Belgier<lb/>
wählen, aber unter dem Drucke Englands mußte Louis Philipp diese Berufung<lb/>
seines Hauses ablehnen. England zwang zum dritten Male den gallischen Hahn,<lb/>
die belgische Beute fahren zu lassen. Da an eine Wiederaufrichtung der hollän¬<lb/>
dischen Herrschaft nicht zu denken war, wurde Belgien als selbständiger neutrali¬<lb/>
sierter Staat aufgerichtet und ihm der Koburger Leopold zum Herrscher von Eng¬<lb/>
lands Gnaden bestellt. Da England den flandrischen Brückenkopf um keinen Preis<lb/>
in französische Hände fallen lassen wollte und Holland ihn nicht hatte behaupten<lb/>
können, so sollte er nach dem Vorbild der Schweiz den Machtkämpfen der europäischen<lb/>
Staaten als neutrales Gebiet entrückt sein. England selber machte sich zum ersten<lb/>
Bürgen dieser Neutralität und erinnerte damals (1831) sogar in einem neuen<lb/>
Vertrag mit Preußen an den Festungsvertrag von 1818, an die alte Barriere<lb/>
gegen französische Ausdehnungsgelüste.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_671" next="#ID_672"> Ich habe hier nicht die Absicht, die völkerrechtlich.juristische Seite der bel¬<lb/>
gischen Neutralität und ihrer Entwicklung zum Neutralitätsbruch und zur inneren<lb/>
Rechtfertigung des deutschen Einmarsches von 1914 zu beleuchten*). Es steht fest,<lb/>
daß wir damals in berechtigter Notwehr handelten, und daß wir seit den bel¬<lb/>
gischen Aktenfunden und ihrer Veröffentlichung in der &#x201E;Norddeutschen Allgemeinen<lb/>
Zeitung" auch juristisch nachweisen können, daß die belgische Neutralität längst</p><lb/>
          <note xml:id="FID_39" place="foot"> Über diese Seite unterrichtet eingehend eine Urkundenpublikation mit guter Völker-<lb/>
rcchtsgeschichtlicher Einleitung von Dr. Karl Strupp, dem Mitherausgeber des Jahrbuchs für<lb/>
Völkerrecht: &#x201E;Die Neutralisation und die Neutralität Belgiens", 13. Heft von Perthes'<lb/>
Schriften zum Weltkrieg, Verlag F. A. Perthes A.-G., Gotha, 1917, Preis 6 Mark. Dieses<lb/>
gründliche Quellenwerk stellt alle für die Entwicklung der belgischen Frage wichtigen Akten¬<lb/>
stücke vom ersten Barrierevertrag zwischen England und Holland von 1709 bis zum letzton<lb/>
vnischädigungsangebot der deutschen Regierung nach der Eroberung Lüttichs 1914 in<lb/>
historischer Folge zusammen. Es enthält auch S. 133 bis 169 die im Text erwähnten<lb/>
Nachweise der belgisch-englischen Neutralitätsbrüche seit 1906, die in der &#x201E;Norddeutschen<lb/>
Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht wurden &lt;&#x201E;Nordd. Allg. Ztg." 1914 vom 13. Oktober,<lb/>
25. November, 2. und 16. Dezember; 1916 vom 4. Februar und 28. August; 1917 von'<lb/>
20. Februar).</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0202] Die belgische Neutralität auf dem Wiener Kongreß die Bestrebungen, statt des Königreichs Sachsen die West¬ deutschen rheinisch-westfälischen Gebiete an Preußen zu bringen, das auf diesen Tausch damals nur ungern einging. England wollte Preußen zum unmittelbaren Nachbar der Niederlande machen und so an deren Bestand interessieren. Für den Fall erneuter französischer Eroberungsgefahr wurde sogar in einem geheimen Ver¬ trage Englands mit den drei Mächten der heiligen Allianz vom Jahre 1818 eine Besetzung der belgischen Festungen Huy, Namur, Dinant, Charleroi. Marienburg und Philippeville durch Preußen vorgesehen, während England in Ostende, Nieu- port, Wem die Wache selber übernehmen wollte. Diese Abmachung ist niemals förmlich aufgehoben worden. Die Wellen der Pariser Julirevolution brandeten über die belgische Grenze und spülten die holländische Herrschaft hinweg. Von neuem war die Gefahr groß, daß Frankreich seine Macht bis an die flandrische Küste ausdehnte. Die größten¬ teils wallonischen Führer der belgischen Revolution waren damals schon einer engen Verbrüderung mit den Franzosen geneigt. Im Februar 1831 ließen sie den Sohn des Bürgerkönigs, den Herzog von Nemours, zum König der Belgier wählen, aber unter dem Drucke Englands mußte Louis Philipp diese Berufung seines Hauses ablehnen. England zwang zum dritten Male den gallischen Hahn, die belgische Beute fahren zu lassen. Da an eine Wiederaufrichtung der hollän¬ dischen Herrschaft nicht zu denken war, wurde Belgien als selbständiger neutrali¬ sierter Staat aufgerichtet und ihm der Koburger Leopold zum Herrscher von Eng¬ lands Gnaden bestellt. Da England den flandrischen Brückenkopf um keinen Preis in französische Hände fallen lassen wollte und Holland ihn nicht hatte behaupten können, so sollte er nach dem Vorbild der Schweiz den Machtkämpfen der europäischen Staaten als neutrales Gebiet entrückt sein. England selber machte sich zum ersten Bürgen dieser Neutralität und erinnerte damals (1831) sogar in einem neuen Vertrag mit Preußen an den Festungsvertrag von 1818, an die alte Barriere gegen französische Ausdehnungsgelüste. Ich habe hier nicht die Absicht, die völkerrechtlich.juristische Seite der bel¬ gischen Neutralität und ihrer Entwicklung zum Neutralitätsbruch und zur inneren Rechtfertigung des deutschen Einmarsches von 1914 zu beleuchten*). Es steht fest, daß wir damals in berechtigter Notwehr handelten, und daß wir seit den bel¬ gischen Aktenfunden und ihrer Veröffentlichung in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" auch juristisch nachweisen können, daß die belgische Neutralität längst Über diese Seite unterrichtet eingehend eine Urkundenpublikation mit guter Völker- rcchtsgeschichtlicher Einleitung von Dr. Karl Strupp, dem Mitherausgeber des Jahrbuchs für Völkerrecht: „Die Neutralisation und die Neutralität Belgiens", 13. Heft von Perthes' Schriften zum Weltkrieg, Verlag F. A. Perthes A.-G., Gotha, 1917, Preis 6 Mark. Dieses gründliche Quellenwerk stellt alle für die Entwicklung der belgischen Frage wichtigen Akten¬ stücke vom ersten Barrierevertrag zwischen England und Holland von 1709 bis zum letzton vnischädigungsangebot der deutschen Regierung nach der Eroberung Lüttichs 1914 in historischer Folge zusammen. Es enthält auch S. 133 bis 169 die im Text erwähnten Nachweise der belgisch-englischen Neutralitätsbrüche seit 1906, die in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht wurden <„Nordd. Allg. Ztg." 1914 vom 13. Oktober, 25. November, 2. und 16. Dezember; 1916 vom 4. Februar und 28. August; 1917 von' 20. Februar).

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/202
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/202>, abgerufen am 01.09.2024.